Wir suchen nach einer
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
wir diskutieren gerade folgenden Sachverhalt. Physio-Rezept mit BVB und 12xKG. Nach Heilmittelrichtlinie gilt: Abweichend von Absatz 5 gilt für Versicherte mit einem langfristigen Heilmittelbedarf nach § 8, dass die notwendigen Heilmittel je Verordnung für eine Behandlungsdauer von bis zu 12 Wochen verordnet werden können.
Der Rahmenvertrag sagt aber in §7 Abs.3a): Eine Verordnung mit bis zu 6 verordneten Behandlungseinheiten verliert 3 Monate, eine Verordnung mit mehr als 6 Behandlungseinheiten 6 Monate nach dem ersten Behandlungstag ihre Gültigkeit. Die Behandlung ist nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Verordnung abzubrechen.
Frage an euch: was gilt jetzt? 12 Wochen oder 6 Monate Gültigkeit?
sporti
Gefällt mir
Für uns ist ausschließlich der Bundesrahmenvertrag verbindlich. Der BRV nehmt nur auszugsweise auf der HMR bezug.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@sportiiii Die HMR ist primär für Ärzte verbindlich.
Für uns ist ausschließlich der Bundesrahmenvertrag verbindlich. Der BRV nehmt nur auszugsweise auf der HMR bezug.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
sportiiii schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Dann gehen wir so vor wie es der Rahmenvertrag vorsieht. Nur aber zur Sicherheit, weil wir das Thema öfter hatten: es gibt also zwischen Heilmittelrichtlinie und Bundesrahmenvertrag keine hierarchische Beziehung. Sondern eher ein nebeneinander, korrekt?
Und die HMR wird aus § 32 SGB 5 - Einzelnorm abgeleitet.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@sportiiii Korrekt. Unsere Vertragsgrundlage mit den Kassen wird aus § 125 SGB 5 - Einzelnorm abgeleitet.
Und die HMR wird aus § 32 SGB 5 - Einzelnorm abgeleitet.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
sportiiii schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij top!! Danke!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
sportiiii schrieb:
Hallo zusammen,
wir diskutieren gerade folgenden Sachverhalt. Physio-Rezept mit BVB und 12xKG. Nach Heilmittelrichtlinie gilt: Abweichend von Absatz 5 gilt für Versicherte mit einem langfristigen Heilmittelbedarf nach § 8, dass die notwendigen Heilmittel je Verordnung für eine Behandlungsdauer von bis zu 12 Wochen verordnet werden können.
Der Rahmenvertrag sagt aber in §7 Abs.3a): Eine Verordnung mit bis zu 6 verordneten Behandlungseinheiten verliert 3 Monate, eine Verordnung mit mehr als 6 Behandlungseinheiten 6 Monate nach dem ersten Behandlungstag ihre Gültigkeit. Die Behandlung ist nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Verordnung abzubrechen.
Frage an euch: was gilt jetzt? 12 Wochen oder 6 Monate Gültigkeit?
sporti
Mein Profilbild bearbeiten