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Unsere Behandlungsschwerpunkte
liegen im orthopädisch
chirurgischen und osteopathischen
Bereich sowie der Medizinischen
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wir haben einen Patienten der vor einigen Monaten eine Schulter-OP hatte, daraufhin von Hausarzt ein Verord.a.Regelfalles medizinische Begründung BVB ,auch so i.O. mit 24xKG 2x pro Woche ausgestellt bekam (so dass das RP zwölf Wochen "laufen" kann und der Patient nach drei Monaten wieder bei Hausarzt vorstellig werden darf zwecks nächster Rezeptausstellung); nun hat Patient erneut an der selben Schulter wieder eine OP und von Orthopäden 6x KG und 6x LD RP mitgebracht----meine Frage nun müssen wir das Rezept von Hausarzt abbrechen oder können wir unterbrechen (mit der Begründung OP/KH-Aufenthalt) da es sich unserer Meinung um den selben Fall handelt. Für Antwort wären wir sehr dankbar.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
wir haben einen Patienten der vor einigen Monaten eine Schulter-OP hatte, daraufhin von Hausarzt ein Verord.a.Regelfalles medizinische Begründung BVB ,auch so i.O. mit 24xKG 2x pro Woche ausgestellt bekam (so dass das RP zwölf Wochen "laufen" kann und der Patient nach drei Monaten wieder bei Hausarzt vorstellig werden darf zwecks nächster Rezeptausstellung); nun hat Patient erneut an der selben Schulter wieder eine OP und von Orthopäden 6x KG und 6x LD RP mitgebracht----meine Frage nun müssen wir das Rezept von Hausarzt abbrechen oder können wir unterbrechen (mit der Begründung OP/KH-Aufenthalt) da es sich unserer Meinung um den selben Fall handelt. Für Antwort wären wir sehr dankbar.
aus Emmendingen /Abrechnungszulaufstelle der AOK haben wir eine Verordnung abgesetzt bekommen, mit der Begründung wir hätten nicht die korrekte Leistung erbracht: So der Fall: von Arzt wurde 6xMT/6xWT verordnet wir haben auf Rezeptrückseite aber korrekt MT/WT eingetragen -Pat. hat dafür auch unterschrieben- nur haben wir statt der korrekten Abrechnungs.-Pos.-Nr 21517 die 21501 auf Rezeptvorderseite eingetragen -----Zuzahlungsbetrag sowie gesamt Betrag wurde aber auch korrekt berechnet!!! Können wir das retten!!!
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therapeutin schrieb:
klar :thumbsdown:,erst einmal darf nicht das ganze abgesetzt werden und dann habt ihr habt das bessere abgegeben, ihr habt praktisch den Verlust,aber trotzdem muss euch das günstigste bezahlt werden...Widerspruch und neu einreichen mit geänderter Nummer :wink:
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therapeutin schrieb:
zum ersten Thema: ich würde das 24x weitermachen und nur die LD nehmen,dass KG Rezept verfallen lassen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe "Forumler",
aus Emmendingen /Abrechnungszulaufstelle der AOK haben wir eine Verordnung abgesetzt bekommen, mit der Begründung wir hätten nicht die korrekte Leistung erbracht: So der Fall: von Arzt wurde 6xMT/6xWT verordnet wir haben auf Rezeptrückseite aber korrekt MT/WT eingetragen -Pat. hat dafür auch unterschrieben- nur haben wir statt der korrekten Abrechnungs.-Pos.-Nr 21517 die 21501 auf Rezeptvorderseite eingetragen -----Zuzahlungsbetrag sowie gesamt Betrag wurde aber auch korrekt berechnet!!! Können wir das retten!!!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ob der Patient aber damit einverstanden ist wenn wir ein Rezept einfach so verfallen lassen möchten bezweifle ich.....Pat möchten für gewöhnlich ja immer alles ausschöpfen ( und noch mehr!!!) So kennen wir das aus Erfahrung...wäre wieder nen endlose Debatte mit ihm :unamused:
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therapeutin schrieb:
oder das 24x beenden,aber da kann man ihm schnell klarmachen das das die beste Lösung ist :smile: ihr habt nachher die Arschkarte,wenn etwas nicht bezahlt wird...also immer so,dass ihr keine Probleme habt :wink:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die Info.... hilft uns sehr weiter.... so werden wir es handhaben....jetzt bringt Patient von MVZ zusätzlich auch noch ein KG und ein LD Rezept :tired_face:so dass wir zwei E mit KG und zwei E mit LD vorliegen haben......wir sind total ????....
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therapeutin schrieb:
immer nur die Rezepte machen,wo ihr eindeutig sagen könnt ,dass wird ohne Probleme bezahlt,dann werdet ihr nie Probleme mit der Abrechnung haben :wink: alles andere ablehnen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Dankeschön....wir werden das Rp von MVZ auf einen späteren Behandlungsbeginn setzen lassen und dann dürfte es ja keine Probleme geben...unsere Abrechnungsstelle sagt einfach auch noch zusätzlich aufs RP schreiben Prüfpflicht erfüllt :thumbsdown:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen lieben Dank für Dein schnellen Antworten
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billremsi schrieb:
Was heißt BVB?
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billremsi schrieb:
Danke, ich hatte es mir auch gedacht, war allerdings verwundert- ich habe gerade gestern zwei neue Verordnungen bekommen, bei denen BVB in der Diagnose stand. Ist das ok?!?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Nein BVB ist doch keine Diagnose das darf doch meiner Meinung nur bei der medizinischen Begründung stehen :unamused:
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mbone schrieb:
BVB Besonderer Verordnungs Bedarf
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