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kann mir jemand weiterhelfen..........Wenn bei BG-Rezept bei Behandlungsbeginn am, ein Datum steht, kann ich dann trotzdem innerhalb den 7Tagen mit der Therapie beginnen?
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Matmo schrieb:
Hallo......
kann mir jemand weiterhelfen..........Wenn bei BG-Rezept bei Behandlungsbeginn am, ein Datum steht, kann ich dann trotzdem innerhalb den 7Tagen mit der Therapie beginnen?
Wenn aber ein kurzfristigerer Behandlungsbeginn eingetragen ist, gilt tatsächlich dieser Termin. Hier findet man im Rahmenvertrag mit den Berufsgenossenschaften (derzeit noch von 2007!) sogar unter § 3 Abs. 2 Satz 3 folgende Regelung:
Wir nehmen hier - je nach besserer Erreichbarkeit - mit dem Arzt (Faxänderung) oder der jeweiligen BG (telefonisch) Kontakt auf und klären, ob wir doch innerhalb der sonst üblichen Frist beginnen dürfen. Klappt eigentlich immer.
Gruß
Nora
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großartig was Du an Infos diesem Forum gibst!
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karin-maria schrieb:
Liebe Nora,
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Matmo schrieb:
Vielen lieben Dank für deine schnelle hilfreiche Antwort!
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Nora Weber schrieb:
Derzeit gilt weiterhin, dass BG-Verordnungen innerhalb von 14 Tagen begonnen werden müssen - siehe Physio-News hier: https://www.physio.de/community/news/content/99/10842
Können die Vorgaben (Beginn der Behandlung, Zeitabstände, Dosierung und Dauer) vom Therapeuten nicht eingehalten werden, so sollte dieser unverzüglich weitere geeignete Therapeuten in der näheren Umgebung benennen und den Unfallverletzten/Berufserkrankten dorthin verweisen.
Wenn aber ein kurzfristigerer Behandlungsbeginn eingetragen ist, gilt tatsächlich dieser Termin. Hier findet man im Rahmenvertrag mit den Berufsgenossenschaften (derzeit noch von 2007!) sogar unter § 3 Abs. 2 Satz 3 folgende Regelung:
Wir nehmen hier - je nach besserer Erreichbarkeit - mit dem Arzt (Faxänderung) oder der jeweiligen BG (telefonisch) Kontakt auf und klären, ob wir doch innerhalb der sonst üblichen Frist beginnen dürfen. Klappt eigentlich immer.
Gruß
Nora
Wir haben bisher nie Ablehnungen bekommen, aber möchte es zukünftig auch nicht riskieren.
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Zusammenfassung: "BG-Rezepte dürfen nun doch länger als vier Wochen behandelt werden"
Zur Unterbrechungsfrist: tatsächlich gibt es keine "Verlängerungen" durch die bekannten Kürzel, die bei den GKV-Verordnungen greifen. Es bleibt also bei maximalen Unterbrechungen von 14 Tagen (28 bei genehmigten Dauerverordnungen).
Ich meine, dass wir noch keine BG hatten, die wir nach einem Telefonanruf nicht überzeugen konnten, diese Frist (natürlich im Rahmen) zu überziehen. Einfach den Namen des Gesprächspartners und das Datum des Anrufs mit auf der Verordnung notieren.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Zur Gültigkeit von 28 Tagen bei BG-Verordnungen findest du hier die Antwort: https://www.physio.de/community/news/content/99/9828
Zusammenfassung: "BG-Rezepte dürfen nun doch länger als vier Wochen behandelt werden"
Zur Unterbrechungsfrist: tatsächlich gibt es keine "Verlängerungen" durch die bekannten Kürzel, die bei den GKV-Verordnungen greifen. Es bleibt also bei maximalen Unterbrechungen von 14 Tagen (28 bei genehmigten Dauerverordnungen).
Ich meine, dass wir noch keine BG hatten, die wir nach einem Telefonanruf nicht überzeugen konnten, diese Frist (natürlich im Rahmen) zu überziehen. Einfach den Namen des Gesprächspartners und das Datum des Anrufs mit auf der Verordnung notieren.
Gruß
Nora
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anica085 schrieb:
Ich hab dazu auch eine Frage. Ist es so, dass man das BG Rezept wirklich nicht unterbrechen darf und auch innerhalb von 4 Wochen ab ersten Termin fertig sein muss?
Wir haben bisher nie Ablehnungen bekommen, aber möchte es zukünftig auch nicht riskieren.
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