Physiotherapeut (w/m/d)
Mit über 170
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Unternehmensphilosophie: Es reicht
uns nicht, wenn unsere Patienten
gesund werden – wir wollen, dass
sie gesund bleiben. Wir verstehen
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Die Asklepios MVZ Sachsen GmbH ist
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ich habe eine Frage zu einem BVB-Rezept: meine Pat. hat mit ICD-10 Code G20.1 und R26.2 eine HMVO für 12x KG und gleichzeitig 12x MT im Hausbesuch. Kann ich das wirklich alles über ein Rezept laufen lassen und auch gleichzeitig an einem Tag (MT und KG) durchführen?!
Hatte in letzter Zeit öfter Probleme mit Absetzungen und bin deshalb vorsichtig.
Danke fürs Antworten.
LG Andrea
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Wenn du soviel Absetzungen hast, solltest du dich vielleicht mal intensiv mit dem Rahmenvertrag nebst Anlagen auseinandersetzen? Das o.g. steht dort nämlich auch beschrieben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Andrea Du kannst 6x MT und 6x KG (nicht 12!) an 12 Behandlungstage durchführen.
Wenn du soviel Absetzungen hast, solltest du dich vielleicht mal intensiv mit dem Rahmenvertrag nebst Anlagen auseinandersetzen? Das o.g. steht dort nämlich auch beschrieben.
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij R26.2 ist doch BVB?
Leider haben wir inzwischen bei 2 Kassen die Erfahrung machen müssen, dass 2x12 nicht funktioniert. Unser Anwalt, der durchaus etwas riskiert, hat hier von eine Klage abgeraten. Im Übrigen genauso wie unser Verbandsjuristen.
Ist einer von den, nicht ganz eindeutigen, Regelungen mit Interpretationsspielraum.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Das ist richtig, deswegen kann auch 2x6 durchgeführt werden. Sonst wären es 2x3. Die vorrangigen HM sind im Verhältnis auf zu teilen.
Leider haben wir inzwischen bei 2 Kassen die Erfahrung machen müssen, dass 2x12 nicht funktioniert. Unser Anwalt, der durchaus etwas riskiert, hat hier von eine Klage abgeraten. Im Übrigen genauso wie unser Verbandsjuristen.
Ist einer von den, nicht ganz eindeutigen, Regelungen mit Interpretationsspielraum.
Oft meinen die Ärzte, dass sie uns mit diesen Rezepten mit mehreren HM ein Gefallen tun, und wird könnten dann alles an einem Tag machen. Meine Ärzte waren ganz verwundert zu hören, dass wir immer nur ein HM pro Tag durchführen dürfen. Seitdem werden die Rezepte ohne Probleme auf Doppelbehandlungen geändert .
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massu schrieb:
Ich würde es beim Arzt auf nur ein HM ändern lassen und dafür Doppelt. 12xMT (oder KG) als Doppelbehandlung. Es wäre so „sicherer“ für dich.
Oft meinen die Ärzte, dass sie uns mit diesen Rezepten mit mehreren HM ein Gefallen tun, und wird könnten dann alles an einem Tag machen. Meine Ärzte waren ganz verwundert zu hören, dass wir immer nur ein HM pro Tag durchführen dürfen. Seitdem werden die Rezepte ohne Probleme auf Doppelbehandlungen geändert .
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ach, aber 36 x KG ginge? Oder stehe ich gerade auf dem Schlauch??
Hier ist das Problem, dass 2 vorrangige HM auf eine VO verordnet wurden. Somit können zwar 12 (oder mehr) Behandlungen verordnet werden, entsprechend den Richtlinien für LHB/BVB. Aber bei 2 (oder 3) vorrangigen HM ist es dann nicht 2 x 12 (wie hier verordnet wurde), sondern lediglich 2 x6 wegen der Aufteilung. Ich bin zwar nach wie vor der Auffassung, dass bei ein LHB/BVB und eine Frequenz von 2 die 2x12 addiert werden kann (da ja die mögliche 24 nicht überschritten wurde), aber das Ganze ist dann in der Abrechnungsrealität doch wieder strittig. triumph
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Wenn nur 1 (!) vorrangiges HM verordnet wurde, dann geht 12 Wochen x obere Frequenz, d.h. 36 geht nur wenn die obere Frequenz mindestens 3 lautet.
Hier ist das Problem, dass 2 vorrangige HM auf eine VO verordnet wurden. Somit können zwar 12 (oder mehr) Behandlungen verordnet werden, entsprechend den Richtlinien für LHB/BVB. Aber bei 2 (oder 3) vorrangigen HM ist es dann nicht 2 x 12 (wie hier verordnet wurde), sondern lediglich 2 x6 wegen der Aufteilung. Ich bin zwar nach wie vor der Auffassung, dass bei ein LHB/BVB und eine Frequenz von 2 die 2x12 addiert werden kann (da ja die mögliche 24 nicht überschritten wurde), aber das Ganze ist dann in der Abrechnungsrealität doch wieder strittig. triumph
Haben mehrere gleiche Verordnungen und noch nie ein Problem bei der Abrechnung.
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HaJü schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ich sehe das Problem eigentlich nicht. Wenn eine Frequenz von 2 vorliegt, sind 24 Behandlungen möglich. Laut BRV Anlage 34 f): "Die Behandlungsmenge darf die im Heilmittelkatalog angegebene oder nach § 7 Absatz 6 HeilM-RL zulässige Höchstmenge je Verordnung nicht überschreiten. Dies gilt auch bei Aufteilung der Verordnungsmenge auf unterschiedliche Heilmittel."
Haben mehrere gleiche Verordnungen und noch nie ein Problem bei der Abrechnung.
Was meinst Du mit 2x6 Einheiten?
Wenn auf der Verordnung bei Heilmitteln in der ersten Zeile KG und die dazugehörige Verordnungsmenge am Ende der Zeile 12 Einheiten beträgt und in der zweiten Zeile MT und am Ende der Zeile wieder 12 Einheiten verordnet wurden, dann reduzierst Du die abgegebenen Leistung auf 6 x KG und 6x MT (Die Rahmenbedingungen sind noch gleich: LHMB/BV und die Frequenz ist beispielhaft 1x wöchentlich)? Warum?
Wenn ich Dich und die Heilmittel-Richtlinie richtig verstanden habe, ist die Summierung nicht zulässig. (Siehe Absatz 5 zur Berechnung der Verordnungsmenge eines eventuellen ergänzenden Heilmittel).
Warum addierst Du dann die KG Leistung und die MT Leistung auf 12 (6+6) ?
Vielen Dank für Deine erhellende Antwort im Voraus...wink
Grüße
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Folterknecht.fg..2091 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Hallo Lars, ich habe ein ordentliches Verständnisproblem mit dem Beispiel.
Was meinst Du mit 2x6 Einheiten?
Wenn auf der Verordnung bei Heilmitteln in der ersten Zeile KG und die dazugehörige Verordnungsmenge am Ende der Zeile 12 Einheiten beträgt und in der zweiten Zeile MT und am Ende der Zeile wieder 12 Einheiten verordnet wurden, dann reduzierst Du die abgegebenen Leistung auf 6 x KG und 6x MT (Die Rahmenbedingungen sind noch gleich: LHMB/BV und die Frequenz ist beispielhaft 1x wöchentlich)? Warum?
Wenn ich Dich und die Heilmittel-Richtlinie richtig verstanden habe, ist die Summierung nicht zulässig. (Siehe Absatz 5 zur Berechnung der Verordnungsmenge eines eventuellen ergänzenden Heilmittel).
Warum addierst Du dann die KG Leistung und die MT Leistung auf 12 (6+6) ?
Vielen Dank für Deine erhellende Antwort im Voraus...wink
Grüße
Wie gesagt bin ich im Prinzip auch deine Auffassung, dennoch ist die Abrechnungsrealität mal wieder eine Andere.
Inzwischen habe die Ärzte in unsere Umgebung aufgehört diese Kombis zu verordnen. Wie hier berichtet denken (dachten) viele Ärzte, dass man dann beide Behandlungen an einem Tag machen kann. Seitdem sie das verstanden haben, sehen sie auch keine Notwendigkeit mehr 2 vorrangigen HM zu vorordnen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@HaJü Tja, dann hast du noch wohl keine diesbezügliche Erfahrung mit der Bundesknappschaft gemacht. grimacing
Wie gesagt bin ich im Prinzip auch deine Auffassung, dennoch ist die Abrechnungsrealität mal wieder eine Andere.
Inzwischen habe die Ärzte in unsere Umgebung aufgehört diese Kombis zu verordnen. Wie hier berichtet denken (dachten) viele Ärzte, dass man dann beide Behandlungen an einem Tag machen kann. Seitdem sie das verstanden haben, sehen sie auch keine Notwendigkeit mehr 2 vorrangigen HM zu vorordnen.
LHB/BVB ist gegebenen. Möglich ist 12 Wochen x Frequenz. Bei Frequenz von 1 ist die maximale Menge folglich 12. Ist verordnet worden: 12x MT + 12 x KG dann überschreitet das die maximale Menge von 12. Dann sind die HM aufzuteilen = 2 x 6.
Du darfst keine 2 vorrangige HM an einem Tag abgegeben (wenn auf eine VO enthalten).
Bei Frequenz von 2 sind dann theoretisch 24 Behandlungen möglich. Das wäre dann 12xMT + 12xKG. Aber, .... hier sind einige Kassen der Auffassung, dass die 12 als Gesamtmenge (und nicht 2x12=24) zu gelten hat. Das ist der strittigen Punkt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Folterknecht.fg..2091
LHB/BVB ist gegebenen. Möglich ist 12 Wochen x Frequenz. Bei Frequenz von 1 ist die maximale Menge folglich 12. Ist verordnet worden: 12x MT + 12 x KG dann überschreitet das die maximale Menge von 12. Dann sind die HM aufzuteilen = 2 x 6.
Du darfst keine 2 vorrangige HM an einem Tag abgegeben (wenn auf eine VO enthalten).
Bei Frequenz von 2 sind dann theoretisch 24 Behandlungen möglich. Das wäre dann 12xMT + 12xKG. Aber, .... hier sind einige Kassen der Auffassung, dass die 12 als Gesamtmenge (und nicht 2x12=24) zu gelten hat. Das ist der strittigen Punkt.
Meine Güte.
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ah ja, danke. Da kann ich ja nur hoffen, dass mir sowas nicht ins Haus flattert.
Meine Güte.
Eine Zusammenrechnung der einzelnen vorrangigen Heilmittel wird anhand Absatz 5 für ergänzende Heilmittel benutzt, aber gleich im Absatz 6 als quasi "abweichend" bezeichnet. Warum jetzt als Argument die Zusammenrechnung von MT+ KG für eine Gesamtmenge von 12 herangezogen wird, macht keinen Sinn. Die 12 Wochen Frist bei der Frequenz 1 für 12 Einheiten KG wurde eingehalten und die 12 Wochen Frist für die MT wurde genauso eingehalten.
Aber natürlich ist das ganze etwas "theoretisch" und in der Praxis gebe ich Dir recht: Bevor man eine Absetzung kassiert und dann eine möglicherweise kostenintensiven und fraglichen Ausgang provoziert...lieber die Verordnung beenden und den Pat. eine Verordnung holen lassen.
Danke für Deine Antwort.
Grüße
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Folterknecht.fg..2091 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Und genau hier liegt der Verständnisfehler. Es gibt keine Gesamtverordnungsmenge von 12 Einheiten KG+MT, die aufgeteilt werden müsste. Der Arzt hat doch genau vorgegeben, was abgegeben werden soll. Es gibt nur eine Gesamtmenge 12 Einheiten KG und eine Gesamtmenge 12 Einheiten MT.
Eine Zusammenrechnung der einzelnen vorrangigen Heilmittel wird anhand Absatz 5 für ergänzende Heilmittel benutzt, aber gleich im Absatz 6 als quasi "abweichend" bezeichnet. Warum jetzt als Argument die Zusammenrechnung von MT+ KG für eine Gesamtmenge von 12 herangezogen wird, macht keinen Sinn. Die 12 Wochen Frist bei der Frequenz 1 für 12 Einheiten KG wurde eingehalten und die 12 Wochen Frist für die MT wurde genauso eingehalten.
Aber natürlich ist das ganze etwas "theoretisch" und in der Praxis gebe ich Dir recht: Bevor man eine Absetzung kassiert und dann eine möglicherweise kostenintensiven und fraglichen Ausgang provoziert...lieber die Verordnung beenden und den Pat. eine Verordnung holen lassen.
Danke für Deine Antwort.
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Andrea schrieb:
Vielen Dank für die Antworten. Es ist 1-3x/Wo. verordnet. Aber dann werde ich wohl auf "Nummer sicher" gehen und bei diesem Rezept nur 12x MT abrechnen. Alles andere scheint ja zu vage zu sein.
Nehmen wir mal eine normale VO wo die Gesamtmenge maximal 6 ist. Der Arzt verordnete 6 x MT + 6 x KG = Gesamtmenge 12. Laut Anlage 3a Ziffer 5 Lit. f sind die beide HM dann im Verhältnis auf zu teilen. Das ergibt dann 3 x MT + 3 x KG = Gesamtmenge 6.
Das Problem ist die Interpretation bei LHB/BVB. Da sind einige Kassen die Auffassung, dass hier nicht addiert werden darf.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Folterknecht.fg..2091 Nee, da liegst du falsch. Laut den Regelungen müssen die vorrangige HM im Verhältnis aufgeteilt werden, wenn die Gesamtmenge überschritten wurde.
Nehmen wir mal eine normale VO wo die Gesamtmenge maximal 6 ist. Der Arzt verordnete 6 x MT + 6 x KG = Gesamtmenge 12. Laut Anlage 3a Ziffer 5 Lit. f sind die beide HM dann im Verhältnis auf zu teilen. Das ergibt dann 3 x MT + 3 x KG = Gesamtmenge 6.
Das Problem ist die Interpretation bei LHB/BVB. Da sind einige Kassen die Auffassung, dass hier nicht addiert werden darf.
Der Absatz 6 sagt aus, der Arzt verordnet die notwendigen Heilmittel je Verordnung für eine Behandlungsdauer von bis zu 12 Wochen. Höchstverordnungsmenge des Heilmittelkatalogs und die orientierende Menge sind irrelevant.
Eine Höchstmenge aus Summe der Heilmittel vergleichbar des Absatzes 5 zur Berechnung des ergänzenden Heilmittel wird gleich zu Beginn des Absatz 6 als abweichend bezeichnet, also kann die Gesamtsumme der Heilmittel nicht die Höchstverordnungsmenge sein. Das bedeutet, Du kannst die einzelnen Heilmittel nicht zu einer Höchstverordnungsmenge addieren, sondern musst die einzelnen Heilmittel mit ihrer Verordnungsmenge als Höchstverordnungsmenge zum 12 Wochen Zeitraum berechnen. Bei Frequenz 1 wären das wie zuvor erwähnt 12 Einheiten KG und 12 Einheiten MT.
Bei der Betrachtung die Verordnungsmenge eines einzelnen Heilmittel als die Höchstverordnungsmenge für alle Heilmittel abzuleiten, macht keinen Sinn.
Und nochmal: wir sprechen hier nicht von einer Standard Verordnung, sondern von LHMB/BVB, also einem deutlich gekennzeichneten Spezialfall.
Nur 6 Einheiten KG und 6 Einheiten MT zu addieren ist meiner Ansicht nach falsch.
Aber natürlich nur meine Ansicht wink
Grüße
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Folterknecht.fg..2091 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Da bin ich nicht bei Dir. Das Beispiel für eine normale Verordnung erklärt bei LHBM/BVB gar nichts. Es gilt die Heilmittelrichtlinie § 8 Absatz 6. Der wird in der Anlage 3a Ziffer 5 Lit. f gleich am Anfang erwähnt für Dein Beispiel.
Der Absatz 6 sagt aus, der Arzt verordnet die notwendigen Heilmittel je Verordnung für eine Behandlungsdauer von bis zu 12 Wochen. Höchstverordnungsmenge des Heilmittelkatalogs und die orientierende Menge sind irrelevant.
Eine Höchstmenge aus Summe der Heilmittel vergleichbar des Absatzes 5 zur Berechnung des ergänzenden Heilmittel wird gleich zu Beginn des Absatz 6 als abweichend bezeichnet, also kann die Gesamtsumme der Heilmittel nicht die Höchstverordnungsmenge sein. Das bedeutet, Du kannst die einzelnen Heilmittel nicht zu einer Höchstverordnungsmenge addieren, sondern musst die einzelnen Heilmittel mit ihrer Verordnungsmenge als Höchstverordnungsmenge zum 12 Wochen Zeitraum berechnen. Bei Frequenz 1 wären das wie zuvor erwähnt 12 Einheiten KG und 12 Einheiten MT.
Bei der Betrachtung die Verordnungsmenge eines einzelnen Heilmittel als die Höchstverordnungsmenge für alle Heilmittel abzuleiten, macht keinen Sinn.
Und nochmal: wir sprechen hier nicht von einer Standard Verordnung, sondern von LHMB/BVB, also einem deutlich gekennzeichneten Spezialfall.
Nur 6 Einheiten KG und 6 Einheiten MT zu addieren ist meiner Ansicht nach falsch.
Aber natürlich nur meine Ansicht wink
Grüße
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Problem beschreiben
Andrea schrieb:
Hallo,
ich habe eine Frage zu einem BVB-Rezept: meine Pat. hat mit ICD-10 Code G20.1 und R26.2 eine HMVO für 12x KG und gleichzeitig 12x MT im Hausbesuch. Kann ich das wirklich alles über ein Rezept laufen lassen und auch gleichzeitig an einem Tag (MT und KG) durchführen?!
Hatte in letzter Zeit öfter Probleme mit Absetzungen und bin deshalb vorsichtig.
Danke fürs Antworten.
LG Andrea
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Problem beschreiben
Shia schrieb:
Was für Absetzungen hattest du denn? Berichte mal, vielleicht können wir dir ja hier etwas helfen. Absetzungen niemals einfach so hinnehmen.
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