Wir suchen nach einer
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
Bei zb Z96.64 (Hüft Tep) + Z98.8 handelt es sich ja um einen BVB und es dürfen mehr als 6 Einheiten auf einem Rezept verordnet werden.
In der Diagnoseliste gibt es aber den Zusatz: längstens 6 Monate nach Akutereignis.
Sind nach 6 Monaten auch noch mehr als 6 Einheiten pro Rezepte abrechenbar oder bezieht sich das nur auf die Fristberechnung für die Wirtschaftlichkeitsprüfung für den Arzt. Dann wären ja auch nach 6 Monaten noch mehr als 6 Behandlungen pro Rezept möglich. Oder übersehe ich an anderer Stelle was?
Beste Grüße und Danke für eure Hilfe
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
...auch danach dürfen VO ausgestellt werden ist dann aber kein BVB sondern Regeln wie für ganz normale VO
MfG
JürgenK ;)
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Dway schrieb:
@JürgenK herzlichen Dank für die einfache und sehr aussagekräftige Formulierung.
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Dway schrieb:
Hallo.
Bei zb Z96.64 (Hüft Tep) + Z98.8 handelt es sich ja um einen BVB und es dürfen mehr als 6 Einheiten auf einem Rezept verordnet werden.
In der Diagnoseliste gibt es aber den Zusatz: längstens 6 Monate nach Akutereignis.
Sind nach 6 Monaten auch noch mehr als 6 Einheiten pro Rezepte abrechenbar oder bezieht sich das nur auf die Fristberechnung für die Wirtschaftlichkeitsprüfung für den Arzt. Dann wären ja auch nach 6 Monaten noch mehr als 6 Behandlungen pro Rezept möglich. Oder übersehe ich an anderer Stelle was?
Beste Grüße und Danke für eure Hilfe
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