Stellenangebot für
Physiotherapeut/in in einer
interdisziplinären
Gesundheitspraxis
Unsere Praxis, die sich auf
Physiotherapie, chin. Medizin,
Naturheilkunde mit
Myoreflextherapie und funktionelle
Medizin spezialisiert hat, sucht
nach einer/m engagierten
Physiotherapeuten/in, der/die unser
Team verstärken möchte. Wir sind
stolz darauf, Leistungssportler
u.a. aus der 2.
Volleyballbundesliga in ihrer
Gesundheitsrehabilitation zu
betreuen.
Ihre Aufgaben:
Physiotherapie für
Leistungssportler...
Physiotherapeut/in in einer
interdisziplinären
Gesundheitspraxis
Unsere Praxis, die sich auf
Physiotherapie, chin. Medizin,
Naturheilkunde mit
Myoreflextherapie und funktionelle
Medizin spezialisiert hat, sucht
nach einer/m engagierten
Physiotherapeuten/in, der/die unser
Team verstärken möchte. Wir sind
stolz darauf, Leistungssportler
u.a. aus der 2.
Volleyballbundesliga in ihrer
Gesundheitsrehabilitation zu
betreuen.
Ihre Aufgaben:
Physiotherapie für
Leistungssportler...
Bei zb Z96.64 (Hüft Tep) + Z98.8 handelt es sich ja um einen BVB und es dürfen mehr als 6 Einheiten auf einem Rezept verordnet werden.
In der Diagnoseliste gibt es aber den Zusatz: längstens 6 Monate nach Akutereignis.
Sind nach 6 Monaten auch noch mehr als 6 Einheiten pro Rezepte abrechenbar oder bezieht sich das nur auf die Fristberechnung für die Wirtschaftlichkeitsprüfung für den Arzt. Dann wären ja auch nach 6 Monaten noch mehr als 6 Behandlungen pro Rezept möglich. Oder übersehe ich an anderer Stelle was?
Beste Grüße und Danke für eure Hilfe
Gefällt mir
MfG
JürgenK ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
...auch danach dürfen VO ausgestellt werden ist dann aber kein BVB sondern Regeln wie für ganz normale VO
MfG
JürgenK ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Dway schrieb:
@JürgenK herzlichen Dank für die einfache und sehr aussagekräftige Formulierung.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Dway schrieb:
Hallo.
Bei zb Z96.64 (Hüft Tep) + Z98.8 handelt es sich ja um einen BVB und es dürfen mehr als 6 Einheiten auf einem Rezept verordnet werden.
In der Diagnoseliste gibt es aber den Zusatz: längstens 6 Monate nach Akutereignis.
Sind nach 6 Monaten auch noch mehr als 6 Einheiten pro Rezepte abrechenbar oder bezieht sich das nur auf die Fristberechnung für die Wirtschaftlichkeitsprüfung für den Arzt. Dann wären ja auch nach 6 Monaten noch mehr als 6 Behandlungen pro Rezept möglich. Oder übersehe ich an anderer Stelle was?
Beste Grüße und Danke für eure Hilfe
Mein Profilbild bearbeiten