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Du liebst Menschen und hast
Einfühlungsvermögen? Du bist
freundlich und fachlich up-to-date?
Für Dich ist der „Patient“
dein Kunde und Partner?
Dann haben wir den richtigen Job
für dich.
Bewirb dich jetzt per E-Mail bei
uns: baum@horster-reha-zentrum.de
Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
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Bei zb Z96.64 (Hüft Tep) + Z98.8 handelt es sich ja um einen BVB und es dürfen mehr als 6 Einheiten auf einem Rezept verordnet werden.
In der Diagnoseliste gibt es aber den Zusatz: längstens 6 Monate nach Akutereignis.
Sind nach 6 Monaten auch noch mehr als 6 Einheiten pro Rezepte abrechenbar oder bezieht sich das nur auf die Fristberechnung für die Wirtschaftlichkeitsprüfung für den Arzt. Dann wären ja auch nach 6 Monaten noch mehr als 6 Behandlungen pro Rezept möglich. Oder übersehe ich an anderer Stelle was?
Beste Grüße und Danke für eure Hilfe
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
...auch danach dürfen VO ausgestellt werden ist dann aber kein BVB sondern Regeln wie für ganz normale VO
MfG
JürgenK ;)
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Dway schrieb:
@JürgenK herzlichen Dank für die einfache und sehr aussagekräftige Formulierung.
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Dway schrieb:
Hallo.
Bei zb Z96.64 (Hüft Tep) + Z98.8 handelt es sich ja um einen BVB und es dürfen mehr als 6 Einheiten auf einem Rezept verordnet werden.
In der Diagnoseliste gibt es aber den Zusatz: längstens 6 Monate nach Akutereignis.
Sind nach 6 Monaten auch noch mehr als 6 Einheiten pro Rezepte abrechenbar oder bezieht sich das nur auf die Fristberechnung für die Wirtschaftlichkeitsprüfung für den Arzt. Dann wären ja auch nach 6 Monaten noch mehr als 6 Behandlungen pro Rezept möglich. Oder übersehe ich an anderer Stelle was?
Beste Grüße und Danke für eure Hilfe
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