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luzifer schrieb:
Zum 1. Mal mit Bundeswehrrezept konfrontiert, in Theorg nix vorgegeben, auf dem Rezept keine Adresse, wer kann mir helfen und verraten wo ichs hinschicken darf. Gehe mal davon aus, dass eine Papierrechnung genügt. Weiß jemand nach welchen Rahmenbedingungen die sich richten? HMK?Wahrscheinlich...sicher..gibt es ansonsten irgendwelche wichtigen Dinge zu beachten?? Danke für Eure Hilfe....Es gibt auf dem Rezept z.B. keine Frequenzangabe, und der behandelnde Arzt (auch von BW) meinte, dass wäre ganz egal, wir könnten von ihm aus auch 2x pro Tag behandeln (ist akut, nach OP), ist das den Rechnungsstellen auch egal???Wer hat Erfahrungen mit Regelwerk, bzw. Kulanz bei der BW?? Danke nochmal!!
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luzifer schrieb:
Dankeschön, passt alles. Weißt Du noch mehr??Wohin schick ich das Ding?
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Thomas schrieb:
Es gibt dort seit April eine neue Adresse, bin aber der zeit in Kusadasi Türkei. Hoffe es hat sie einer. Ansonsten im Juni. :smile:
Schönen Urlaub Thomas, (schaust Du im Urlaub wirklich auf physio.de rein??), find ich ja irre! Sind alle anderen auch im Urlaub? Ich fahr am Do, bis dahin hätte ich so gern das Rezept los....und ich schau eher nicht in die Kiste.
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luzifer schrieb:
O.k. Danke!! Hat jemand die Adresse??Wer behandelt den die ganzen Bundeswehrler??
Schönen Urlaub Thomas, (schaust Du im Urlaub wirklich auf physio.de rein??), find ich ja irre! Sind alle anderen auch im Urlaub? Ich fahr am Do, bis dahin hätte ich so gern das Rezept los....und ich schau eher nicht in die Kiste.
Ich habe bisher noch keine Probleme mit Quartalsübergreifenden Behandlungen gehabt!Imer das Geld bekommen!
Wo ist die Grundlage,dass über das Quartal hinweg nicht behandelt werden darf??
Gruß Schippi
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Schippi schrieb:
Hey!
Ich habe bisher noch keine Probleme mit Quartalsübergreifenden Behandlungen gehabt!Imer das Geld bekommen!
Wo ist die Grundlage,dass über das Quartal hinweg nicht behandelt werden darf??
Gruß Schippi
> Wo ist die Grundlage,dass über das Quartal hinweg nicht
> behandelt werden darf??
... istz schon eine Zeit (?) her, aber vor einigen Jahren noch stand das sogar auf den Verordnungen von Soldaten. Es gab sogar extra ein Feld in dem man eine abweichende Gültigkeit eintragen konnte.
vg Udo (ehem. SanSoldat und Arztschreiber)
[bearbeitet am 24.05.13 13:50]
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Udo schrieb:
Schippi schrieb:
> Wo ist die Grundlage,dass über das Quartal hinweg nicht
> behandelt werden darf??
... istz schon eine Zeit (?) her, aber vor einigen Jahren noch stand das sogar auf den Verordnungen von Soldaten. Es gab sogar extra ein Feld in dem man eine abweichende Gültigkeit eintragen konnte.
vg Udo (ehem. SanSoldat und Arztschreiber)
[bearbeitet am 24.05.13 13:50]
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rudibam schrieb:
Das ist auch noch heute so. Es sind die gleichen Formulare wie vor ein paar Jahren.
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rudibam schrieb:
Preise richten sich nach VdeK, innerhalb von drei Wochen anfangen und nicht über das Quartal.
Dezernat PA 5
Prötzeler Chaussee 25
15344 Strausberg
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Pixburghgirl schrieb:
Wehrbereichsverwaltung Ost
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luzifer schrieb:
Dankeschön!
ich hatte gerade auch das "Problem". Wenn Du in Theorg über "Hilfe" gehst wird Dir Schritt für Schritt erklärt, was Du machen mußt. Da stehen auch beide Adressen drin, das richtet sich nach dem Bundesland wo Du es hinschicken mußt.
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Patsi schrieb:
Hi,
ich hatte gerade auch das "Problem". Wenn Du in Theorg über "Hilfe" gehst wird Dir Schritt für Schritt erklärt, was Du machen mußt. Da stehen auch beide Adressen drin, das richtet sich nach dem Bundesland wo Du es hinschicken mußt.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...der zu behandelnde Soldat kann da fast immer helfen...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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glider schrieb:
Ich habe seit 10 Jahren jede menge BW VO. Die Quartalsache ist quatsch. Wichtig ist nur innerhalb 3 Wochen mit der Behandlung zu beginnen.
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