Schwerpunktmäßig orthopädisch /
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
mein erstes Bundeswehrezept.
Wenn 6x KG, 6, KMT, 6x MT verordnet ist, muss ich dann alles machen so wie bei einer GKV-Verordnung?
Danke!
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Vergütung entsprechend der GKV, es gelten aber nicht deren Regelungen. Du kannst also alle verordneten Behandlungen abrechnen.
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GüSta schrieb:
Das Wesentliche dazu kannst Du z. B. hier finden:
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Vergütung entsprechend der GKV, es gelten aber nicht deren Regelungen. Du kannst also alle verordneten Behandlungen abrechnen.
Dankeschön!
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pt ani schrieb:
@GüSta
Dankeschön!
Ist dort nichts eingetragen besteht auch keine Einschränkung der Gültigkeit.
Weiterhin solltest du darauf achten das "richtige" Formular zur Abrechnung einzureichen. Es gibt eine "Ausfertigung zur Abrechnung" und eine zur Rücksendung an den Truppenarzt.
Alle verordneten Leistungen können auch am selben Tag erbracht werden, da Bundeswehr keine GKV.
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johannes687 schrieb:
Beachte das die Verordnung bzw. Durchführung der Behandlungen ggf. zeitlich begrenzt sein kann. Der Truppenarzt kann dazu auf der Verordnung eine Gültigkeit eintragen. "Verordnung gültig bis Ende (Monat/Jahr)".
Ist dort nichts eingetragen besteht auch keine Einschränkung der Gültigkeit.
Weiterhin solltest du darauf achten das "richtige" Formular zur Abrechnung einzureichen. Es gibt eine "Ausfertigung zur Abrechnung" und eine zur Rücksendung an den Truppenarzt.
Alle verordneten Leistungen können auch am selben Tag erbracht werden, da Bundeswehr keine GKV.
Super, dankeschön! Das hilft mir weiter.
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pt ani schrieb:
@johannes687
Super, dankeschön! Das hilft mir weiter.
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Problem beschreiben
pt ani schrieb:
Hallöchen liebe Kollegen,
mein erstes Bundeswehrezept.
Wenn 6x KG, 6, KMT, 6x MT verordnet ist, muss ich dann alles machen so wie bei einer GKV-Verordnung?
Danke!
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