Unser Team besteht aus
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
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Daneben hat er die identischen Codes auf WS für 6 mal MT verschrieben bekommen.
Im §3 Absatz 9 steht, dass es nur unzulässig wäre, die Behandlungen parallel abzugeben, wenn wir uns in der gleichen Diagnosegruppe bewegen würden oder sehe ich das falsch?
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physiox100 schrieb:
Folgender Fall: Patient hat G82.09 und G82.21 auf ZN für 10 mal Bobath verschrieben bekommen.
Daneben hat er die identischen Codes auf WS für 6 mal MT verschrieben bekommen.
Im §3 Absatz 9 steht, dass es nur unzulässig wäre, die Behandlungen parallel abzugeben, wenn wir uns in der gleichen Diagnosegruppe bewegen würden oder sehe ich das falsch?
Der zitierte Paragraf aus dem Rahmenvertrag bezieht sich hier auf die Konkretisierung des Verordnungsfalls im § 7 Abs. 1 der Heilmittel-Richtlinie - erweitert aber die Möglichkeit, dass bei gleicher Diagnosegruppe (hier aber nicht zutreffend: ZN und WS) nicht die ersten drei Stellen des ICD-10-Codes für dieselbe Diagnose ausschlaggebend sind, sondern laut Rahmenvertrag der vollständige (endstellige) Code zählt.
Also erst das Vorhandensein von gleicher Diagnosegruppe und auch vollkommen identischem ICD-10-Code schließen gleichzeitige Verordnungen aus.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Korrekt: beide Verordnungen dürfen parallel bearbeitet werden.
Der zitierte Paragraf aus dem Rahmenvertrag bezieht sich hier auf die Konkretisierung des Verordnungsfalls im § 7 Abs. 1 der Heilmittel-Richtlinie - erweitert aber die Möglichkeit, dass bei gleicher Diagnosegruppe (hier aber nicht zutreffend: ZN und WS) nicht die ersten drei Stellen des ICD-10-Codes für dieselbe Diagnose ausschlaggebend sind, sondern laut Rahmenvertrag der vollständige (endstellige) Code zählt.
Also erst das Vorhandensein von gleicher Diagnosegruppe und auch vollkommen identischem ICD-10-Code schließen gleichzeitige Verordnungen aus.
Gruß
Nora
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