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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Bobath /Lehrling

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Neues Thema
Bobath /Lehrling
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Anonymer Teilnehmer
15.04.2013 21:01
Hallo.
Habe da eine gewissensfrage :anguished: ,wir sind eine vier Mann /Frau Praxis (2bobath und 1voijta Therapeut und ein Therapeut befindet sich mitten in der Fortbildung, Abschluss bobath August),spezialisiert auf Schlaganfall ,60% der Rezepte, haben gut zu tun in Heimen und Hb s und natürlich in der Praxis.
So , nun fällt mir ein Therapeut wegen längerfristiger Krankheit weg, andere Therapeutin hat zum Monatsende bereits Flug in den Urlaub gebucht.
Lange Rede,würde meinen *lehrling*für die bobathbehandlunen mit einsetzen, die Pläne sind voll und so schnell bekomm ich niemand qualifizierten her.
Würdet ihr das machen, weiß schon das nur behandeln darf , der Qualifikation
hat...
Aber ich Ringe mit mir, was ich tun soll

Was könnte im schlimmsten fall denn sein, falls Prüfung durch kk ?

Hilfe.
:astonished: :confused:

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Hallo. Habe da eine gewissensfrage :anguished: ,wir sind eine vier Mann /Frau Praxis (2bobath und 1voijta Therapeut und ein Therapeut befindet sich mitten in der Fortbildung, Abschluss bobath August),spezialisiert auf Schlaganfall ,60% der Rezepte, haben gut zu tun in Heimen und Hb s und natürlich in der Praxis. So , nun fällt mir ein Therapeut wegen längerfristiger Krankheit weg, andere Therapeutin hat zum Monatsende bereits Flug in den Urlaub gebucht. Lange Rede,würde meinen *lehrling*für die bobathbehandlunen mit einsetzen, die Pläne sind voll und so schnell bekomm ich niemand qualifizierten her. Würdet ihr das machen, weiß schon das nur behandeln darf , der Qualifikation hat... Aber ich Ringe mit mir, was ich tun soll Was könnte im schlimmsten fall denn sein, falls Prüfung durch kk ? Hilfe. :astonished: :confused:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo.
Habe da eine gewissensfrage :anguished: ,wir sind eine vier Mann /Frau Praxis (2bobath und 1voijta Therapeut und ein Therapeut befindet sich mitten in der Fortbildung, Abschluss bobath August),spezialisiert auf Schlaganfall ,60% der Rezepte, haben gut zu tun in Heimen und Hb s und natürlich in der Praxis.
So , nun fällt mir ein Therapeut wegen längerfristiger Krankheit weg, andere Therapeutin hat zum Monatsende bereits Flug in den Urlaub gebucht.
Lange Rede,würde meinen *lehrling*für die bobathbehandlunen mit einsetzen, die Pläne sind voll und so schnell bekomm ich niemand qualifizierten her.
Würdet ihr das machen, weiß schon das nur behandeln darf , der Qualifikation
hat...
Aber ich Ringe mit mir, was ich tun soll

Was könnte im schlimmsten fall denn sein, falls Prüfung durch kk ?

Hilfe.
:astonished: :confused:

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Ramona Völlkopf
15.04.2013 21:14
Du weißt selber, was du zu tun hast!
Auf jeden Fall darf der "Lehrling" keine Zertifikate abarbeiten.

Lass die Verordnungen für diese Zeit auf normale KG ändern. Bei Patienten, wo das nicht geht, musst du selbst mehr ran...

Viel Kraft!

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Du weißt selber, was du zu tun hast! Auf jeden Fall darf der "Lehrling" keine Zertifikate abarbeiten. Lass die Verordnungen für diese Zeit auf normale KG ändern. Bei Patienten, wo das nicht geht, musst du selbst mehr ran... Viel Kraft!
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Anonymer Teilnehmer
15.04.2013 21:40
Sehr nett gemeint, kann ich brauchen.
Aber ich arbeite schon seit Wochen am Maximum von 55 Std , kann bald nicht mehr
Und unsere Rezepte sind teilweise sogar 20 er (a.d.r) da kommt eine Umschreibung ja auch blöd....denkst du nicht...
Leider schläft die Konkurrenz nicht, möchte da nicht zum Doc laufen und sagen, Entschuldigung ich kann zur zeit nicht so viele Rezepte annehmen.....könnte fatale folgen haben.

Aber danke....... :innocent: :confused:

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Sehr nett gemeint, kann ich brauchen. Aber ich arbeite schon seit Wochen am Maximum von 55 Std , kann bald nicht mehr Und unsere Rezepte sind teilweise sogar 20 er (a.d.r) da kommt eine Umschreibung ja auch blöd....denkst du nicht... Leider schläft die Konkurrenz nicht, möchte da nicht zum Doc laufen und sagen, Entschuldigung ich kann zur zeit nicht so viele Rezepte annehmen.....könnte fatale folgen haben. Aber danke....... :innocent: :confused:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Sehr nett gemeint, kann ich brauchen.
Aber ich arbeite schon seit Wochen am Maximum von 55 Std , kann bald nicht mehr
Und unsere Rezepte sind teilweise sogar 20 er (a.d.r) da kommt eine Umschreibung ja auch blöd....denkst du nicht...
Leider schläft die Konkurrenz nicht, möchte da nicht zum Doc laufen und sagen, Entschuldigung ich kann zur zeit nicht so viele Rezepte annehmen.....könnte fatale folgen haben.

Aber danke....... :innocent: :confused:

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Ramona Völlkopf schrieb:

Du weißt selber, was du zu tun hast!
Auf jeden Fall darf der "Lehrling" keine Zertifikate abarbeiten.

Lass die Verordnungen für diese Zeit auf normale KG ändern. Bei Patienten, wo das nicht geht, musst du selbst mehr ran...

Viel Kraft!

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eska
16.04.2013 09:31
Leider kann man mabs keine PN schicken ...

Gruß eska
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Leider kann man mabs keine PN schicken ... Gruß eska
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morpheus-06
16.04.2013 09:34
hast du eine Lösung?
Ich denke das würde auch andere User interessieren.
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morpheus-06 schrieb:

hast du eine Lösung?
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eska
16.04.2013 10:10
Es gibt ja keine. Nicht mal eine Not-Lösung, mit der man nicht mit einem Bein auf der falschen Seite stehen würde. Ich hätte lediglich mit mab über den Begriff "Gewissen" philosophiert.

Gruß eska
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Es gibt ja keine. Nicht mal eine Not-Lösung, mit der man nicht mit einem Bein auf der falschen Seite stehen würde. Ich hätte lediglich mit mab über den Begriff "Gewissen" philosophiert. Gruß eska
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eska schrieb:

Es gibt ja keine. Nicht mal eine Not-Lösung, mit der man nicht mit einem Bein auf der falschen Seite stehen würde. Ich hätte lediglich mit mab über den Begriff "Gewissen" philosophiert.

Gruß eska

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Kitane
16.04.2013 11:25
Wie wäre es denn wenn du für die Zeit deinem " Lehrling" deine "normalen "
Patienten übergibst und du dafür die Neurorezepte abarbeitest? Sonst mußt du eben als PI in der Zeit in den sauren Apfel beissen und eben noch mehr arbeiten , es ist schließlich deine Praxis. Odr evt falls ihr Gruppen habt, die für die Zeit mal ausfallen lassen, sonst habe ich auch keinen besseren Vorschlag
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Wie wäre es denn wenn du für die Zeit deinem " Lehrling" deine "normalen " Patienten übergibst und du dafür die Neurorezepte abarbeitest? Sonst mußt du eben als PI in der Zeit in den sauren Apfel beissen und eben noch mehr arbeiten , es ist schließlich deine Praxis. Odr evt falls ihr Gruppen habt, die für die Zeit mal ausfallen lassen, sonst habe ich auch keinen besseren Vorschlag
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Kitane schrieb:

Wie wäre es denn wenn du für die Zeit deinem " Lehrling" deine "normalen "
Patienten übergibst und du dafür die Neurorezepte abarbeitest? Sonst mußt du eben als PI in der Zeit in den sauren Apfel beissen und eben noch mehr arbeiten , es ist schließlich deine Praxis. Odr evt falls ihr Gruppen habt, die für die Zeit mal ausfallen lassen, sonst habe ich auch keinen besseren Vorschlag

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eska schrieb:

Leider kann man mabs keine PN schicken ...

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Shakespeare
16.04.2013 10:05
Das Problem ist weniger die Behandlung, die kann bei jemanden der in der Ausbildung ist, durchaus angemessen qualifiziert sein, sondern die Abrechnung.
Die Regel, die wir uns Dank unserer Verbände selbst auferlegt haben, ist nun mal, dass man entspr. verordnete Behandlungen (KG-ZNS) und deren Abrechnung nur durch zertifizierte Therapeuten durchführen lassen darf. Alles andere wäre Abrechnungsbetrug, wofür der Praxisinhaber das volle Risiko trägt. Ob das immer fachlichen Sinn macht und immer den Patienten zugute kommt, ist eine andere Frage. Menschlich sehe ich das wie du, rechtlich ist der Fall aber klar: Finger weg von solchen Mauscheleien. Gruß S.

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Das Problem ist weniger die Behandlung, die kann bei jemanden der in der Ausbildung ist, durchaus angemessen qualifiziert sein, sondern die Abrechnung. Die Regel, die wir uns Dank unserer Verbände selbst auferlegt haben, ist nun mal, dass man entspr. verordnete Behandlungen (KG-ZNS) und deren Abrechnung nur durch zertifizierte Therapeuten durchführen lassen darf. Alles andere wäre Abrechnungsbetrug, wofür der Praxisinhaber das volle Risiko trägt. Ob das immer fachlichen Sinn macht und immer den Patienten zugute kommt, ist eine andere Frage. Menschlich sehe ich das wie du, rechtlich ist der Fall aber klar: Finger weg von solchen Mauscheleien. Gruß S.
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RUMO
17.04.2013 09:47
Bei solchen Problemen rufe ich dann gerne in der Rechnungsprüfung der betreffenden Kasse an und lass mich über entsprechende Möglichkeiten informieren. Hat bisher auch gut funktioniert. !!! Name der Mitarbeiterin,Tag und Uhrzeit des Gespräches notieren !!!
In deinem Fall könnte ich mir vorstellen, dass man in Rücksprache mit dem Arzt, für den entsprechenden Zeitraum, die Behandlung in KG umwandeln kann und das natürlich auf der Verordnung vermerkt.
Versuch es mal.
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Bei solchen Problemen rufe ich dann gerne in der Rechnungsprüfung der betreffenden Kasse an und lass mich über entsprechende Möglichkeiten informieren. Hat bisher auch gut funktioniert. !!! Name der Mitarbeiterin,Tag und Uhrzeit des Gespräches notieren !!! In deinem Fall könnte ich mir vorstellen, dass man in Rücksprache mit dem Arzt, für den entsprechenden Zeitraum, die Behandlung in KG umwandeln kann und das natürlich auf der Verordnung vermerkt. Versuch es mal.
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RUMO schrieb:

Bei solchen Problemen rufe ich dann gerne in der Rechnungsprüfung der betreffenden Kasse an und lass mich über entsprechende Möglichkeiten informieren. Hat bisher auch gut funktioniert. !!! Name der Mitarbeiterin,Tag und Uhrzeit des Gespräches notieren !!!
In deinem Fall könnte ich mir vorstellen, dass man in Rücksprache mit dem Arzt, für den entsprechenden Zeitraum, die Behandlung in KG umwandeln kann und das natürlich auf der Verordnung vermerkt.
Versuch es mal.

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Shakespeare schrieb:

Das Problem ist weniger die Behandlung, die kann bei jemanden der in der Ausbildung ist, durchaus angemessen qualifiziert sein, sondern die Abrechnung.
Die Regel, die wir uns Dank unserer Verbände selbst auferlegt haben, ist nun mal, dass man entspr. verordnete Behandlungen (KG-ZNS) und deren Abrechnung nur durch zertifizierte Therapeuten durchführen lassen darf. Alles andere wäre Abrechnungsbetrug, wofür der Praxisinhaber das volle Risiko trägt. Ob das immer fachlichen Sinn macht und immer den Patienten zugute kommt, ist eine andere Frage. Menschlich sehe ich das wie du, rechtlich ist der Fall aber klar: Finger weg von solchen Mauscheleien. Gruß S.



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