Wir suchen Dich, und brauchen
keinen langen Lebenslauf – ruf
einfach an unter 0221. 16845425 und
frag nach Jan oder Alex und wir
sprechen verabreden uns. Uns
interessiert Deine Jobvorstellung.
Schau Dir einfach unsere Praxis und
unser Team an und wenn Du genauso
begeistert von uns bist, wie wir
selbst, kannst Du Deine Arbeitszeit
in unserer Praxis im Herzen von
Köln flexibel gestalten. Für die
entspannte Mittagspause bieten wir
Dir eine Sonnenterrasse. Für Deine
Wunschbenefits sind wir offe...
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ich habe von der BKK advita (und der Prüfstelle Syntela, Leipzig) genug.
Zum wiederholtnen Mal eine Absetzung (Begründung diesmal: "Kürzung auf den Vertragspreis. Bitte senden Sie uns ggf. Ihre Mitgliedsbescheinigung des entsprechenden Berufsverbandes, nachdem abgerechnet wird, zu."
Meine Frage:
1: Ist es rechtlich möglich Patienten dieser Kasse nur noch gegen Vorauszahlung in bar zu behandeln (der Patient müsste sich dann das Geld von seiner Kasse holen). Bitte keine Belehrungen, ich weiß, dass dies so laut Vertrag nicht vorgesehen ist !
Oder 2: Den Patienten vor der Behandlung zur Kasse schicken mit einem schriftlichen Vordruck auf welchem die Kasse bestätigt die Behandlung in voller Höhe und ohne Abzug zu bezahlen ?
Vielen Dank (für ernstgemeinte) Vorschläge
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mogli123 schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe von der BKK advita (und der Prüfstelle Syntela, Leipzig) genug.
Zum wiederholtnen Mal eine Absetzung (Begründung diesmal: "Kürzung auf den Vertragspreis. Bitte senden Sie uns ggf. Ihre Mitgliedsbescheinigung des entsprechenden Berufsverbandes, nachdem abgerechnet wird, zu."
Meine Frage:
1: Ist es rechtlich möglich Patienten dieser Kasse nur noch gegen Vorauszahlung in bar zu behandeln (der Patient müsste sich dann das Geld von seiner Kasse holen). Bitte keine Belehrungen, ich weiß, dass dies so laut Vertrag nicht vorgesehen ist !
Oder 2: Den Patienten vor der Behandlung zur Kasse schicken mit einem schriftlichen Vordruck auf welchem die Kasse bestätigt die Behandlung in voller Höhe und ohne Abzug zu bezahlen ?
Vielen Dank (für ernstgemeinte) Vorschläge
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Da ich bei der BKK noch keinen Einspruch erhoben hab (kommt noch), weiß ich auch nicht was ein Vertragspreis ist. Abgerechnet hat Optica nach der neuen BKK-Preisliste (und da wurde nichts vergessen einzutragen).
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mogli123 schrieb:
Hallo Leni C.
Da ich bei der BKK noch keinen Einspruch erhoben hab (kommt noch), weiß ich auch nicht was ein Vertragspreis ist. Abgerechnet hat Optica nach der neuen BKK-Preisliste (und da wurde nichts vergessen einzutragen).
Wenn das klar ist und die Dir was falsch kürzen die übliche Mahnprozedur bzw. optica anweisen, dass Du damit nichts mehr zu tun haben willst !
Dafür rechnest Du doch u. a. über die ab, dass die sowas schon rausfiltern und selbst anmahnen.
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ali schrieb:
Du musst denen - also eigentlich optica - kundtun, nach welchen Vergütungs- und Rahmenverträgen Du abrechnest, dazu musst Du nicht Verbandsmitglied sein. Hin und her Wechseln geht aber nicht.
Wenn das klar ist und die Dir was falsch kürzen die übliche Mahnprozedur bzw. optica anweisen, dass Du damit nichts mehr zu tun haben willst !
Dafür rechnest Du doch u. a. über die ab, dass die sowas schon rausfiltern und selbst anmahnen.
vielen Dank für die Infos
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mogli123 schrieb:
Hallo ali und JürgenK,
vielen Dank für die Infos
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Leni C. schrieb:
Was ist denn bei einer BKK ein Vertragspreis ? Ich gehe mal davon aus , daß du nach der BKK-Liste abgerechnet hast und keine eigenen Preise eingesetzt hast .
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
in den verschiedenen BL gibt es mehrere (unterschiedliche) Preislisten für die RVO Kassen, die mit den unterschiedlichen Gruppen der BV unterzeichnet wurden. man muß sich dann für eine Preisliste und dem entsprechenden RV einverstanden erklären und kann dann abrechen. Man kann nicht, weil die andere Preisliste auf einmal höhere Vergütungssätze haben, zu diesen wechseln...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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