O.P.T. - wir sind eine Praxis für
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
Unser oberstes Ziel ist es, die
Gesundheit sowie die
Lebensqualität unserer Patienten
zu verbessern und diesen Erfolg
langfristig zu erhalten.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "·
Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
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Akzeptiert die BG auch eine "normales" DIN A5 Rezept oder MUSS es unbedingt das typische weiße DIN A4-Rezept sein???
Danke für eure Hilfe
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SchnuffUlm schrieb:
Hallo!
Akzeptiert die BG auch eine "normales" DIN A5 Rezept oder MUSS es unbedingt das typische weiße DIN A4-Rezept sein???
Danke für eure Hilfe
In allen anderen Fällen also, müsste man die BG direkt kontakten und das mit denen klären. Gruß S.
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TheStonie schrieb:
Am besten bei der BG anfragen und schriftlich bestätigen lassen. Wir haben das auch mal gehabt. Habe dann den Arzt informiert, dass er sich das Formular von der BG schicken lassen kann. das nächste kam dann auf FOrmular.
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rudibam schrieb:
Eigentlich dürfen nur Unfallärzte ( BG-Ärzte) zu Lasten der BG verordnen. Die haben immer das BG-Formular. Alles andere gibt Schwierigkeiten. Ich würde in diesem Falle auf die Verordnung verzichten. Das erspart Frust und Ärger.
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Shakespeare schrieb:
Es muss grundsätzlich das BG-Formular sein. Nur dann kann man sicher sein, dass der Arzt zu Lasten der BG verordnen darf und die BG das auch vergütet. Ob es hier evtl. Ausnahmen gibt weiß ich nicht.
In allen anderen Fällen also, müsste man die BG direkt kontakten und das mit denen klären. Gruß S.
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JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
:flushed:...auch die müssen richtige VO Formulare haben und benutzen........ :frowning:
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rudibam schrieb:
Müssen die nicht aber dann muß ich die, bezw. kann ich die, auch nicht annehmen.
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SchnuffUlm schrieb:
Das Rezept wurde vom KH ausgestellt...
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rudibam schrieb:
Oje, dann wollte ich das auch von der BG bestätigt haben. Bei der BG-Verwaltung würde ich die Verordnung noch nicht einmal bestätigt annehmen.
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Tempelritter schrieb:
eine der sehr wenigen Ausnahmen, die Ärzte haben in diesem Fall Formularkopien (A4 mit Freigabenummer), das war hier aber nicht gefragt. In 99,99% aller Fälle muss zu Lasten der BG auf dem richtigen Formular verordnet werden.
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Ronald Fleck schrieb:
Es gibt auch Ausnahmen. Ein Patient bekommt seine VO von seinem Hausarzt auf Muster 13 ausgestellt. Der Hausarzt ( keine BG_Zulassung ) hat diese Ausnahmeregelung von der BG bestätigt bekommen.
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