Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
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erna09 schrieb:
Ist bei BG-VO´s der Behandlungsbeginn zwingend einzuhalten? Pat kommt eine Woche nach Ausstellungsdatum + Behandlungsbeginn am ... erst mit VO in die Praxis spaziert. Oder kann ich auch jetzt starten mit der Behandlungsdatierung?
BG-Rezepte sollten sofort begonnen werden.
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Wonderwoman schrieb:
Ist das auf BG-Formular? Wenn ich es richtig im Kopf habe, dann gibt es dort kein "Beginn spätestens am"-Feld drauf.
BG-Rezepte sollten sofort begonnen werden.
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Beginn sofort bzw. innerhalb von 7 Tagen. Ein Feld Beginn spätest am ... gibt es auf der BG-Verordnung auch.
Wenn man BG-Patienten behandelt muss man ja unterschreiben, das man den BG-Vertrag anerkennt. Dazu müsste man ihn kennen :unamused:
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morpheus-06 schrieb:
Es ist doch im BG-Vertrag alles zum nachlesen.
Beginn sofort bzw. innerhalb von 7 Tagen. Ein Feld Beginn spätest am ... gibt es auf der BG-Verordnung auch.
Wenn man BG-Patienten behandelt muss man ja unterschreiben, das man den BG-Vertrag anerkennt. Dazu müsste man ihn kennen :unamused:
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canna41 schrieb:
Nein. Der Behandlungsbeginn ist zwingend einzuhalten wenn dieser vom Arzt schriftlich fixiert wurde, da der Patient verpflichtet ist aktiv an seiner Gesundung mitzumachen. Patienten zurück zum Arzt schicken und neues Rezept ausstellen lassen. Würde den Arzt aber im Vorfeld telefonisch kontaktieren dass der verspätete Behandlungsbeginn nicht von Dir zu verantworten ist. Wenn der Patient nämlich durch Empfehlung vom Arzt zu Dir gekommen ist würde das Ganze ein schlechtes Licht auf Dich werfen.
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