- 20-40 Stunden/Woche, an 3-5 Tagen
- Stundenlohn € 23-27
- € 4000-4680/Monat bei Vollzeit
-
Erfolgsbeteiligung/Sonderzahlungen
- Jobticket, Dienstfahrrad oder
Mobilitätspauschale
- 6 Wochen Urlaub
- Heiligabend und Silvester bezahlt
frei
- 1 Woche Fortbildungsurlaub
- Fortbildungszuschuss
- betriebliche Weiterbildung
- Firmenevents
- sehr harmonisches Arbeitsklima
Unsere Praxis existiert seit über
35 Jahren im Herzen Berlins
zwischen Hauptbahnhof und U-Bhf.
Turmstraße.
U...
- Stundenlohn € 23-27
- € 4000-4680/Monat bei Vollzeit
-
Erfolgsbeteiligung/Sonderzahlungen
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Mobilitätspauschale
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eine Frage, wenn jemand mit einem BG-Rezept kommt und er bekommt erst in 6 Wochen einen Termin, gibt es dann Probleme mit der Abrrechnung? Es steht kein Behandlungsbeginn spätestens auf dem Rezept.
Vielen Dank schon mal! Und ein schönes Wochenende!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
eine Frage, wenn jemand mit einem BG-Rezept kommt und er bekommt erst in 6 Wochen einen Termin, gibt es dann Probleme mit der Abrrechnung? Es steht kein Behandlungsbeginn spätestens auf dem Rezept.
Vielen Dank schon mal! Und ein schönes Wochenende!
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morpheus-06 schrieb:
aber im BG Vertrag steht ein sofortiger Beginn (max. 7 Tage).
Späteren Behandlungsbeginn schriftlich bestätigen/genehmigen lassen.
Nach meinen Erfahrungen ist dies völlig unproblematisch!
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Anrufen bei der BG.
Späteren Behandlungsbeginn schriftlich bestätigen/genehmigen lassen.
Nach meinen Erfahrungen ist dies völlig unproblematisch!
6 Wochen ?????? :flushed:
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morpheus-06 schrieb:
sgzd schrieb am 25.3.17 16:20:
Anrufen bei der BG.
Späteren Behandlungsbeginn schriftlich bestätigen/genehmigen lassen.
Nach meinen Erfahrungen ist dies völlig unproblematisch!
6 Wochen ?????? :flushed:
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stefan 302 schrieb:
hm, das ist mir neu, dass 6 Wochen überbrückt werden können. In der AU Zeit zahlt die BG ja auch Geld..
Könnte natürlich ein dann doch zu langer Zeitraum sein.
Grundsätzlich sind meine Erfahrung dort, dass Beginn, sowie Frequenz, offener gehandhabt wird.
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sgzd schrieb:
Sorry, meine Antwort war nicht speziell auf 6 Wochen gemünzt.
Könnte natürlich ein dann doch zu langer Zeitraum sein.
Grundsätzlich sind meine Erfahrung dort, dass Beginn, sowie Frequenz, offener gehandhabt wird.
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sgzd schrieb:
Anrufen bei der BG.
Späteren Behandlungsbeginn schriftlich bestätigen/genehmigen lassen.
Nach meinen Erfahrungen ist dies völlig unproblematisch!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für die Auskunft. Ich habe mit dem Patienten tel. Er klärt das mit seiner BG oder muss dann wo anders in einer Praxis fragen.
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