Über uns:
Rössle Reha ist ein renommiertes
Reha Zentrum, das sich auf die
ganzheitliche Behandlung und
Betreuung unserer Patienten
spezialisiert hat. Unser
engagiertes Team arbeitet täglich
daran, die Lebensqualität unserer
Patienten zu verbessern und ihnen
zu einem schmerzfreien Alltag zu
verhelfen.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
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• Anleitung...
Ich habe heute eine Absetzung von der BG bekommen.
Das Rezept ist als BG-Rezept vom Durchgangs/Unfallarzt ausgestellt.
Die BG lehnt die Erstattung ab. Es würde kein Versicherungsfall vorliegen und ich solle mich mit der Krankenkasse des Patienten in Verbindung setzen.
Wie verhalte ich mich jetzt ?
- Widerspruch ?
- Kasse fragen ob sie übernimmt ?
- Patient informieren und ihn das regeln lassen bzw. privat in Rechnung stellen, wenn Kasse nicht zahlen will ?
LG Lamaca :unamused:
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Lamaca schrieb:
Hallo !
Ich habe heute eine Absetzung von der BG bekommen.
Das Rezept ist als BG-Rezept vom Durchgangs/Unfallarzt ausgestellt.
Die BG lehnt die Erstattung ab. Es würde kein Versicherungsfall vorliegen und ich solle mich mit der Krankenkasse des Patienten in Verbindung setzen.
Wie verhalte ich mich jetzt ?
- Widerspruch ?
- Kasse fragen ob sie übernimmt ?
- Patient informieren und ihn das regeln lassen bzw. privat in Rechnung stellen, wenn Kasse nicht zahlen will ?
LG Lamaca :unamused:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hi, da du eine ordnungsgemäße VO erfüllt hast ..muss sich die BG mit der GKK vom pati auseinandersetzen.denn BG hat andere preise und keine zuzahlung also der Verwaltungaufwand bei dir ist dann in falscher realtion...auf bezahlung bestehen
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
...soll die BG sich halt die entstandenen Kosten von der GKV erstatten lassen und mit dem D-Arzt in Kontakt treten...
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Dann geht morgen gleich ein Widerspruch raus.
LG Lamaca
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Lamaca schrieb:
Vielen Dank für eure Antworten. :thumbsdown:
Dann geht morgen gleich ein Widerspruch raus.
LG Lamaca
"Entschuldigung, uns wurde mitgeteilt das Sie BG-Verordnungen innerhalb der Durchführungsrichtlinien nicht mehr automatisch anerkennen daher muss ich Sie bitten, die Kostenübernahme für diese Verordnung zu bestätigen. Mit der Behandlung kann binnen sieben Tagen nach Eingang Ihrer Bestätigung begonnen werden sofern dann noch Termine zur Verfügung stehen."
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Papa Alpaka schrieb:
...im Worst Case benenne doch bitte die konkrete BG und ggf. auch den Sachbearbeiter. Ich habe zwar wenig mit den BGen zu tun aber es werden sich sicherlich ein paar Kollegen finden die ein paar Patienten der beteiligten BG guten Gewissens mit nur geringen gesundheitlichen Nachteilen 1-2 Tage bis zur Legitimitätsprüfung durch den beteiligten Sachbearbeiter warten lassen können ;)
"Entschuldigung, uns wurde mitgeteilt das Sie BG-Verordnungen innerhalb der Durchführungsrichtlinien nicht mehr automatisch anerkennen daher muss ich Sie bitten, die Kostenübernahme für diese Verordnung zu bestätigen. Mit der Behandlung kann binnen sieben Tagen nach Eingang Ihrer Bestätigung begonnen werden sofern dann noch Termine zur Verfügung stehen."
Ich hoffe aber, dass es sich so klärt und ich den Betrag und 40€ von der BG bekomme.
LG Lamaca
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Lamaca schrieb:
Sehr nette Idee für den worst case :thumbsdown: :blush:
Ich hoffe aber, dass es sich so klärt und ich den Betrag und 40€ von der BG bekomme.
LG Lamaca
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Papa Alpaka schrieb:
Widerspruch: es ist nicht deine Aufgabe [grobe Widersprüche zwischen VO und Befund/Anamnese], die Rechtmäßigkeit der Verordnung zu prüfen. Anderenfalls wirst du, wegen gestörten Vertrauensverhältnisses, sämtliche BG-Verordnungen zur ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung vor Behandlungsbeginn einreichen lassen müssen; den BG-Patienten entstehen dadurch erhebliche gesundheitliche Nachteile.
...soll die BG sich halt die entstandenen Kosten von der GKV erstatten lassen und mit dem D-Arzt in Kontakt treten...
Gemäß §4 Absatz 5 des abgeschlossenen Rahmenvertrages zwischen den gesetzlichen Unfallversicherungen und den Verbänden für Physiotherapie erlischt der Vergütungs-anspruch nicht, wenn nachträglich festgestellt wird, dass der Arzt zu Unrecht eine Zuständigkeit eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung angenommen hat.
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vielen Dank für den link und deinen Auszug. Hatte ihn nicht mehr auf derRrolle, da ich vor 16 Jahren meine Praxis aufgelöst hatte. Habe den früher oft als Argument benutzt und dann immer mein Geld bekommen.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo physiox 100,
vielen Dank für den link und deinen Auszug. Hatte ihn nicht mehr auf derRrolle, da ich vor 16 Jahren meine Praxis aufgelöst hatte. Habe den früher oft als Argument benutzt und dann immer mein Geld bekommen.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Kurze Info :
Mittwoch konnte ich die zuständige Sachbearbeiterin nicht erreichen, der Kollege war sehr verwundert über die Absetzung und bat um Rückruf am Freitag.
Ich hatte dann ein kurzes aber sehr nettes Gespräch mit der BG, die mir sofort Recht gegeben hat und die sofortige Zahlung veranlasst hat. Der Sachbearbeiterin, die die Absetzung veranlasst hatte, war zwischenzeitlich der Fall entzogen worden.
Vor lauter Begeisterung, dass es so einfach war, hab ich die 40€ vergessen, aber da ich noch nie Probleme mit der BG hatte und die Gespräche so nett waren, ist das absolut ok für mich. :wink:
LG und passt auf euch auf !!!
Lamaca
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Lamaca schrieb:
Vielen Dank für eure Antworten und den Link !
Kurze Info :
Mittwoch konnte ich die zuständige Sachbearbeiterin nicht erreichen, der Kollege war sehr verwundert über die Absetzung und bat um Rückruf am Freitag.
Ich hatte dann ein kurzes aber sehr nettes Gespräch mit der BG, die mir sofort Recht gegeben hat und die sofortige Zahlung veranlasst hat. Der Sachbearbeiterin, die die Absetzung veranlasst hatte, war zwischenzeitlich der Fall entzogen worden.
Vor lauter Begeisterung, dass es so einfach war, hab ich die 40€ vergessen, aber da ich noch nie Probleme mit der BG hatte und die Gespräche so nett waren, ist das absolut ok für mich. :wink:
LG und passt auf euch auf !!!
Lamaca
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physiox100 schrieb:
Gut das ich die ganzen Widersprüche abgespeichert hab.
Gemäß §4 Absatz 5 des abgeschlossenen Rahmenvertrages zwischen den gesetzlichen Unfallversicherungen und den Verbänden für Physiotherapie erlischt der Vergütungs-anspruch nicht, wenn nachträglich festgestellt wird, dass der Arzt zu Unrecht eine Zuständigkeit eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung angenommen hat.
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