Hallo, ich bin Ralph Trampe und
leite eine Physiotherapie-Praxis in
einer der schönsten Lagen
Deutschlands – direkt an der
Ostsee mit Blick auf den Hafen. Wir
bieten nicht nur klassische
physiotherapeutische Behandlungen,
sondern auch einen hochmodernen
eGym-Bereich, der sowohl für
unsere Patienten als auch für dich
als Therapeut spannende
Möglichkeiten eröffnet.
Ich suche eine/n engagierte/n
Physiotherapeuten/in, die/der unser
Team bereichert und mit mir
gemeinsam dafür sorgt, dass u...
leite eine Physiotherapie-Praxis in
einer der schönsten Lagen
Deutschlands – direkt an der
Ostsee mit Blick auf den Hafen. Wir
bieten nicht nur klassische
physiotherapeutische Behandlungen,
sondern auch einen hochmodernen
eGym-Bereich, der sowohl für
unsere Patienten als auch für dich
als Therapeut spannende
Möglichkeiten eröffnet.
Ich suche eine/n engagierte/n
Physiotherapeuten/in, die/der unser
Team bereichert und mit mir
gemeinsam dafür sorgt, dass u...
zuerst einmal wünsche ich Euch allen einen tollen Start in die Woche.
Nun zu meinem Problem:
Patient meldet sich bei uns an als BG-Fall, bringt eine entsprechende VO mit. Es werden alle 10 Behandlungen durchgeführt und dann mit der BG abgerechnet.
Nach 2 Wochen kam jetzt die VO zurück mit dem Hinweis, dass kein BG-Unfall gemeldet sei und deswegen die Behandlungskosten nicht übernommen würden.
Welche Erfahrung habt ihr hier und was wäre nun die Vorgehensweise? Darf die BG das überhaupt ablehnen und mir das finanzielle Risiko der Versicherung mir aufbürden?
Vielen Dank für Euere Mithilfe
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der Michi schrieb:
Guten Morgen meine lieben Kollegen,
zuerst einmal wünsche ich Euch allen einen tollen Start in die Woche.
Nun zu meinem Problem:
Patient meldet sich bei uns an als BG-Fall, bringt eine entsprechende VO mit. Es werden alle 10 Behandlungen durchgeführt und dann mit der BG abgerechnet.
Nach 2 Wochen kam jetzt die VO zurück mit dem Hinweis, dass kein BG-Unfall gemeldet sei und deswegen die Behandlungskosten nicht übernommen würden.
Welche Erfahrung habt ihr hier und was wäre nun die Vorgehensweise? Darf die BG das überhaupt ablehnen und mir das finanzielle Risiko der Versicherung mir aufbürden?
Vielen Dank für Euere Mithilfe
Ansonsten kann dir evt. der Pat. helfen, vielleicht liegt eine fehlerhafte Meldung vom AG vor.
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don schrieb:
Einfach bei der BG anrufen (Tel Nr mit Ansprechpartner steht auf dem Schreiben) den Sachverhalt klären und sagen das du ordnungsgemäß gehandelt hast. Mir ist kein Fall bekannt bei dem nach Klärung die BG nicht gezahlt hat. Die BG holt sich das Geld dann bei der KK zurück.
Ich hatte auch schon den Fall von polnischen Patienten, wo deren BG dann gesagt hat, das ist kein BG-Fall und die deutsche BG wollte nicht zahlen. Hab dann klipp und klar gesagt, dass die Gesetzeslage so ist, dass für uns die BG maßgeblich ist, die der Arzt draufschreibt. Es ist deren Sache das Geld einzutreiben und das können die nicht auf uns abwälzen.
Das hatte ich damals geschrieben:
Gemäß §4 Absatz 5 des abgeschlossenen Rahmenvertrages zwischen den gesetzlichen Unfallversicherungen und den Verbänden für Physiotherapie erlischt der Vergütungs-anspruch nicht, wenn nachträglich festgestellt wird, dass der Arzt zu Unrecht eine Zuständigkeit eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung angenommen hat.
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physiox100 schrieb:
Ganz genau. Auch wenn der Arzt falsch ausgestellt hat(falsche BG oder was auch immer), dürfen wir annehmen, dass das uns vorliegende Rezept korrekt ist. Die BG muss sich in den Fällen, dass Geld selber wiederholen.
Ich hatte auch schon den Fall von polnischen Patienten, wo deren BG dann gesagt hat, das ist kein BG-Fall und die deutsche BG wollte nicht zahlen. Hab dann klipp und klar gesagt, dass die Gesetzeslage so ist, dass für uns die BG maßgeblich ist, die der Arzt draufschreibt. Es ist deren Sache das Geld einzutreiben und das können die nicht auf uns abwälzen.
Das hatte ich damals geschrieben:
Gemäß §4 Absatz 5 des abgeschlossenen Rahmenvertrages zwischen den gesetzlichen Unfallversicherungen und den Verbänden für Physiotherapie erlischt der Vergütungs-anspruch nicht, wenn nachträglich festgestellt wird, dass der Arzt zu Unrecht eine Zuständigkeit eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung angenommen hat.
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666 schrieb:
Wegen des Hickhacks einer zuständigen BG, nicht immer stimmen die ärztlichen BG-angaben auf dem Rezept, rufe ich vorher da an und verlange das AZ.
Ansonsten kann dir evt. der Pat. helfen, vielleicht liegt eine fehlerhafte Meldung vom AG vor.
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