Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
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zuerst einmal wünsche ich Euch allen einen tollen Start in die Woche.
Nun zu meinem Problem:
Patient meldet sich bei uns an als BG-Fall, bringt eine entsprechende VO mit. Es werden alle 10 Behandlungen durchgeführt und dann mit der BG abgerechnet.
Nach 2 Wochen kam jetzt die VO zurück mit dem Hinweis, dass kein BG-Unfall gemeldet sei und deswegen die Behandlungskosten nicht übernommen würden.
Welche Erfahrung habt ihr hier und was wäre nun die Vorgehensweise? Darf die BG das überhaupt ablehnen und mir das finanzielle Risiko der Versicherung mir aufbürden?
Vielen Dank für Euere Mithilfe
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der Michi schrieb:
Guten Morgen meine lieben Kollegen,
zuerst einmal wünsche ich Euch allen einen tollen Start in die Woche.
Nun zu meinem Problem:
Patient meldet sich bei uns an als BG-Fall, bringt eine entsprechende VO mit. Es werden alle 10 Behandlungen durchgeführt und dann mit der BG abgerechnet.
Nach 2 Wochen kam jetzt die VO zurück mit dem Hinweis, dass kein BG-Unfall gemeldet sei und deswegen die Behandlungskosten nicht übernommen würden.
Welche Erfahrung habt ihr hier und was wäre nun die Vorgehensweise? Darf die BG das überhaupt ablehnen und mir das finanzielle Risiko der Versicherung mir aufbürden?
Vielen Dank für Euere Mithilfe
Ansonsten kann dir evt. der Pat. helfen, vielleicht liegt eine fehlerhafte Meldung vom AG vor.
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don schrieb:
Einfach bei der BG anrufen (Tel Nr mit Ansprechpartner steht auf dem Schreiben) den Sachverhalt klären und sagen das du ordnungsgemäß gehandelt hast. Mir ist kein Fall bekannt bei dem nach Klärung die BG nicht gezahlt hat. Die BG holt sich das Geld dann bei der KK zurück.
Ich hatte auch schon den Fall von polnischen Patienten, wo deren BG dann gesagt hat, das ist kein BG-Fall und die deutsche BG wollte nicht zahlen. Hab dann klipp und klar gesagt, dass die Gesetzeslage so ist, dass für uns die BG maßgeblich ist, die der Arzt draufschreibt. Es ist deren Sache das Geld einzutreiben und das können die nicht auf uns abwälzen.
Das hatte ich damals geschrieben:
Gemäß §4 Absatz 5 des abgeschlossenen Rahmenvertrages zwischen den gesetzlichen Unfallversicherungen und den Verbänden für Physiotherapie erlischt der Vergütungs-anspruch nicht, wenn nachträglich festgestellt wird, dass der Arzt zu Unrecht eine Zuständigkeit eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung angenommen hat.
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physiox100 schrieb:
Ganz genau. Auch wenn der Arzt falsch ausgestellt hat(falsche BG oder was auch immer), dürfen wir annehmen, dass das uns vorliegende Rezept korrekt ist. Die BG muss sich in den Fällen, dass Geld selber wiederholen.
Ich hatte auch schon den Fall von polnischen Patienten, wo deren BG dann gesagt hat, das ist kein BG-Fall und die deutsche BG wollte nicht zahlen. Hab dann klipp und klar gesagt, dass die Gesetzeslage so ist, dass für uns die BG maßgeblich ist, die der Arzt draufschreibt. Es ist deren Sache das Geld einzutreiben und das können die nicht auf uns abwälzen.
Das hatte ich damals geschrieben:
Gemäß §4 Absatz 5 des abgeschlossenen Rahmenvertrages zwischen den gesetzlichen Unfallversicherungen und den Verbänden für Physiotherapie erlischt der Vergütungs-anspruch nicht, wenn nachträglich festgestellt wird, dass der Arzt zu Unrecht eine Zuständigkeit eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung angenommen hat.
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666 schrieb:
Wegen des Hickhacks einer zuständigen BG, nicht immer stimmen die ärztlichen BG-angaben auf dem Rezept, rufe ich vorher da an und verlange das AZ.
Ansonsten kann dir evt. der Pat. helfen, vielleicht liegt eine fehlerhafte Meldung vom AG vor.
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