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in Teil- oder Vollzeit
-Vollzeit besetzte Rezeption
-eine überdurchschnittliche
Bezahlung ab 3000€
-30 Tage Urlaub (bei Vollzeit) +
Bezahlten Urlaub zw Weihnachten und
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-eine helle 250 qm große Praxis
-ein abwechslungsreiches und
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- nettes junges Team
-regelmäßig Teamsitzung
Wir erwarten von Dir:
-selbstständiges Arbeiten
-soziale und kommunikative
Fähigkei...
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Kann mir einer von Euch bitte mitteilen wie das mit den BG´S ist und deren Fristen bezüglich Behandlungsbeginn und Unterbrechnung zwischen den einzelnen Terminen/Behandlungen.
Ist es wie bei der VDEK zu handhaben ?
Bedanke mich schon mal bei Euch im Vorraus.
Gruss JBgF
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JBgF schrieb:
Hallo Ihr Lieben.
Kann mir einer von Euch bitte mitteilen wie das mit den BG´S ist und deren Fristen bezüglich Behandlungsbeginn und Unterbrechnung zwischen den einzelnen Terminen/Behandlungen.
Ist es wie bei der VDEK zu handhaben ?
Bedanke mich schon mal bei Euch im Vorraus.
Gruss JBgF
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don schrieb:
maximal! BG Verordnungen sollen unverzüglich begonnen werden. Hier geht es in erster Linie um die Wiederherstellung der Arbeitsleistung
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Tempelritter schrieb:
BG-Vertrag beachten - jeweils 7 Tage
liebe Grüße aus Hessen
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micha850 schrieb:
7 Kalendertage, keine Werktage :wink:
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kvet schrieb:
Welche Praxis hat innerhalb von 7 Tagen einen Termin frei? Unglaublich diese Regelung.
Mit Gruß Achilles 2
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Achilles2 schrieb:
Habe meiner Terminierungsassistentin gesagt, daß sie keine BG-Rezepte mehr annehmen soll. Die Gefahr der Absetzung ist mir zu groß. Behandlungsbeginn innerhalb von 7 Tagen, Behandlungsfrequenz von 3 oder 4 x pro Woche, Urlaub des Patienten bzw. des Therapeuten werden u. U. nicht anerkannt. => das sollen andere machen
Mit Gruß Achilles 2
.....und hab mich ehrlich gesagt nie um irgendwelche Fristen gekümmert .
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mbone schrieb:
Ich hatte bei BG Rezepten noch nie eine Absetzung.....
.....und hab mich ehrlich gesagt nie um irgendwelche Fristen gekümmert .
Habe meiner Terminierungsassistentin gesagt, daß sie keine BG-Rezepte mehr annehmen soll. Die Gefahr der Absetzung ist mir zu groß. Behandlungsbeginn innerhalb von 7 Tagen, Behandlungsfrequenz von 3 oder 4 x pro Woche, Urlaub des Patienten bzw. des Therapeuten werden u. U. nicht anerkannt. => das sollen andere machen
Mit Gruß Achilles 2
Ich hatte bei der BG noch nie eine Absetzung. Bisher wurde ein begründeter späterer Beginn oder Urlaub/Krankheit immer anerkannt.
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Tempelritter schrieb:
Achilles2 schrieb am 12.7.17 22:06:
Habe meiner Terminierungsassistentin gesagt, daß sie keine BG-Rezepte mehr annehmen soll. Die Gefahr der Absetzung ist mir zu groß. Behandlungsbeginn innerhalb von 7 Tagen, Behandlungsfrequenz von 3 oder 4 x pro Woche, Urlaub des Patienten bzw. des Therapeuten werden u. U. nicht anerkannt. => das sollen andere machen
Mit Gruß Achilles 2
Ich hatte bei der BG noch nie eine Absetzung. Bisher wurde ein begründeter späterer Beginn oder Urlaub/Krankheit immer anerkannt.
ich hatte bis jetzt auch keine Absetzung durch die BG`s. Wenn aber Ankündigungen dieser BG`s veröffentlicht werden, wo in Zukunft überall genauer hingeschaut wird, dann warte ich nicht ab, was welcher Sachbearbeiter irgendwann absetzt oder nicht.
Vielleicht habe ich ja schon eine "Krankenkassenparanoia".
Alle versuchen irgendwo die Bestimmungen zu verschärfen und die Daumenschrauben anzuziehen. Dann brauchen diese aber sich nicht wundern, wenn irgendwann niemand mehr da ist, ihre Mitglieder zu behandeln.
Welche Praxis hat schon innerhalb einer Woche z. B. Termine frei für 6 x Krankengymnastik, 6 x Lymphdrainage, 6 x heiße Rolle, Behandlungsfrequenz 3 x /Woche????? Wir sind hier im Jahre 2017. Fachkräftekmangel ist angesagt!
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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Achilles2 schrieb:
Hallo Tempelritter,
ich hatte bis jetzt auch keine Absetzung durch die BG`s. Wenn aber Ankündigungen dieser BG`s veröffentlicht werden, wo in Zukunft überall genauer hingeschaut wird, dann warte ich nicht ab, was welcher Sachbearbeiter irgendwann absetzt oder nicht.
Vielleicht habe ich ja schon eine "Krankenkassenparanoia".
Alle versuchen irgendwo die Bestimmungen zu verschärfen und die Daumenschrauben anzuziehen. Dann brauchen diese aber sich nicht wundern, wenn irgendwann niemand mehr da ist, ihre Mitglieder zu behandeln.
Welche Praxis hat schon innerhalb einer Woche z. B. Termine frei für 6 x Krankengymnastik, 6 x Lymphdrainage, 6 x heiße Rolle, Behandlungsfrequenz 3 x /Woche????? Wir sind hier im Jahre 2017. Fachkräftekmangel ist angesagt!
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
Hallo Tempelritter,
ich hatte bis jetzt auch keine Absetzung durch die BG`s. Wenn aber Ankündigungen dieser BG`s veröffentlicht werden, wo in Zukunft überall genauer hingeschaut wird, dann warte ich nicht ab, was welcher Sachbearbeiter irgendwann absetzt oder nicht.
Vielleicht habe ich ja schon eine "Krankenkassenparanoia".
Alle versuchen irgendwo die Bestimmungen zu verschärfen und die Daumenschrauben anzuziehen. Dann brauchen diese aber sich nicht wundern, wenn irgendwann niemand mehr da ist, ihre Mitglieder zu behandeln.
Welche Praxis hat schon innerhalb einer Woche z. B. Termine frei für 6 x Krankengymnastik, 6 x Lymphdrainage, 6 x heiße Rolle, Behandlungsfrequenz 3 x /Woche????? Wir sind hier im Jahre 2017. Fachkräftekmangel ist angesagt!
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
In meiner Region gibt es keinen Fachkräftekmangel, PT-Praxen haben aufgrund der Regressinfos Kapazitäten frei und können BG Patienten fristgerecht versorgen.
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Tempelritter schrieb:
Achilles2 schrieb am 17.7.17 23:29:
Hallo Tempelritter,
ich hatte bis jetzt auch keine Absetzung durch die BG`s. Wenn aber Ankündigungen dieser BG`s veröffentlicht werden, wo in Zukunft überall genauer hingeschaut wird, dann warte ich nicht ab, was welcher Sachbearbeiter irgendwann absetzt oder nicht.
Vielleicht habe ich ja schon eine "Krankenkassenparanoia".
Alle versuchen irgendwo die Bestimmungen zu verschärfen und die Daumenschrauben anzuziehen. Dann brauchen diese aber sich nicht wundern, wenn irgendwann niemand mehr da ist, ihre Mitglieder zu behandeln.
Welche Praxis hat schon innerhalb einer Woche z. B. Termine frei für 6 x Krankengymnastik, 6 x Lymphdrainage, 6 x heiße Rolle, Behandlungsfrequenz 3 x /Woche????? Wir sind hier im Jahre 2017. Fachkräftekmangel ist angesagt!
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
In meiner Region gibt es keinen Fachkräftekmangel, PT-Praxen haben aufgrund der Regressinfos Kapazitäten frei und können BG Patienten fristgerecht versorgen.
Habe meiner Terminierungsassistentin gesagt, daß sie keine BG-Rezepte mehr annehmen soll. Die Gefahr der Absetzung ist mir zu groß. Behandlungsbeginn innerhalb von 7 Tagen, Behandlungsfrequenz von 3 oder 4 x pro Woche, Urlaub des Patienten bzw. des Therapeuten werden u. U. nicht anerkannt. => das sollen andere machen
Mit Gruß Achilles 2
Ich hatte bei der BG noch nie eine Absetzung. Bisher wurde ein begründeter späterer Beginn oder Urlaub/Krankheit immer anerkannt.
War bei uns bisher auch so.
Jetzt zweimal Absetzung von verschiedenen BG`s wegen Unterbrechung über die Weihnachtsfeiertage.Widerspruch erfolglos, mit der Information wenn die Fristen des Rahmenvertrages nicht eingehalten werden können kann der Patient nicht behandelt werden.
Ausserdem wurden wir in dem Schreiben darauf hingewiesen in diesem Fall dem Patienten andere Praxen in der Nähe zu nennen.
So leid es mir tut für die Patienten, machen wir das jetzt so.
Weiß allerdings nicht wo dann BG- Patienten noch behandelt werden(können)
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JBB schrieb:
Tempelritter schrieb am 17.7.17 18:28:
Achilles2 schrieb am 12.7.17 22:06:
Habe meiner Terminierungsassistentin gesagt, daß sie keine BG-Rezepte mehr annehmen soll. Die Gefahr der Absetzung ist mir zu groß. Behandlungsbeginn innerhalb von 7 Tagen, Behandlungsfrequenz von 3 oder 4 x pro Woche, Urlaub des Patienten bzw. des Therapeuten werden u. U. nicht anerkannt. => das sollen andere machen
Mit Gruß Achilles 2
Ich hatte bei der BG noch nie eine Absetzung. Bisher wurde ein begründeter späterer Beginn oder Urlaub/Krankheit immer anerkannt.
War bei uns bisher auch so.
Jetzt zweimal Absetzung von verschiedenen BG`s wegen Unterbrechung über die Weihnachtsfeiertage.Widerspruch erfolglos, mit der Information wenn die Fristen des Rahmenvertrages nicht eingehalten werden können kann der Patient nicht behandelt werden.
Ausserdem wurden wir in dem Schreiben darauf hingewiesen in diesem Fall dem Patienten andere Praxen in der Nähe zu nennen.
So leid es mir tut für die Patienten, machen wir das jetzt so.
Weiß allerdings nicht wo dann BG- Patienten noch behandelt werden(können)
Habe meiner Terminierungsassistentin gesagt, daß sie keine BG-Rezepte mehr annehmen soll. Die Gefahr der Absetzung ist mir zu groß. Behandlungsbeginn innerhalb von 7 Tagen, Behandlungsfrequenz von 3 oder 4 x pro Woche, Urlaub des Patienten bzw. des Therapeuten werden u. U. nicht anerkannt. => das sollen andere machen
Mit Gruß Achilles 2
Ich hatte bei der BG noch nie eine Absetzung. Bisher wurde ein begründeter späterer Beginn oder Urlaub/Krankheit immer anerkannt.
War bei uns bisher auch so.
Jetzt zweimal Absetzung von verschiedenen BG`s wegen Unterbrechung über die Weihnachtsfeiertage.Widerspruch erfolglos, mit der Information wenn die Fristen des Rahmenvertrages nicht eingehalten werden können kann der Patient nicht behandelt werden.
Ausserdem wurden wir in dem Schreiben darauf hingewiesen in diesem Fall dem Patienten andere Praxen in der Nähe zu nennen.
So leid es mir tut für die Patienten, machen wir das jetzt so.
Weiß allerdings nicht wo dann BG- Patienten noch behandelt werden(können)
In so einem Fall lassen wir die Unterbrechung vom Arzt "erlauben".
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RoFo schrieb:
JBB schrieb am 30.6.19 08:32:
Tempelritter schrieb am 17.7.17 18:28:
Achilles2 schrieb am 12.7.17 22:06:
Habe meiner Terminierungsassistentin gesagt, daß sie keine BG-Rezepte mehr annehmen soll. Die Gefahr der Absetzung ist mir zu groß. Behandlungsbeginn innerhalb von 7 Tagen, Behandlungsfrequenz von 3 oder 4 x pro Woche, Urlaub des Patienten bzw. des Therapeuten werden u. U. nicht anerkannt. => das sollen andere machen
Mit Gruß Achilles 2
Ich hatte bei der BG noch nie eine Absetzung. Bisher wurde ein begründeter späterer Beginn oder Urlaub/Krankheit immer anerkannt.
War bei uns bisher auch so.
Jetzt zweimal Absetzung von verschiedenen BG`s wegen Unterbrechung über die Weihnachtsfeiertage.Widerspruch erfolglos, mit der Information wenn die Fristen des Rahmenvertrages nicht eingehalten werden können kann der Patient nicht behandelt werden.
Ausserdem wurden wir in dem Schreiben darauf hingewiesen in diesem Fall dem Patienten andere Praxen in der Nähe zu nennen.
So leid es mir tut für die Patienten, machen wir das jetzt so.
Weiß allerdings nicht wo dann BG- Patienten noch behandelt werden(können)
In so einem Fall lassen wir die Unterbrechung vom Arzt "erlauben".
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R.Reg. schrieb:
Bei den BG`s gibt es keine Unterbrechungszeiten wie bei RVO und Vdek und bitte die Behandlungszeit sowie eingetragener Beginn beachten. Falls nichts erwähnt muss innerhalb von 7 Tagen begonnen werden.
liebe Grüße aus Hessen
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Neuling schrieb:
Bei mir gingen BG-VO mit beginn> 7 tage, Unterbrechnungen etc. auch immer durch. Viell. abhängig von der jeweiligen BG.
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"Die in der Verordnung enthaltenen Vorgaben, insbesondere der Beginn der Behandlung, Zeitabstände, Dosierung und Dauer, sind einzuhalten. Anderenfalls besteht kein Anspruch auf Vergütung."
Damit ist alles gesagt, und wer sicher gehen will, dass er auch sein Geld bekommt sollte das auch genau so machen... oder den Patienten bei seiner BG anrufen lassen...
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mogli123 schrieb:
Siehe Rahmenvertrag § 3 Durchführung der Behandlung:
"Die in der Verordnung enthaltenen Vorgaben, insbesondere der Beginn der Behandlung, Zeitabstände, Dosierung und Dauer, sind einzuhalten. Anderenfalls besteht kein Anspruch auf Vergütung."
Damit ist alles gesagt, und wer sicher gehen will, dass er auch sein Geld bekommt sollte das auch genau so machen... oder den Patienten bei seiner BG anrufen lassen...
ist es bei BG Rezepten auch bei der Frequenz nur eine Empfehlung? oder darf man die Frequenz/Woche auf keinen Fall unterschreiten?
An die Frequenz bist du gebunden, der BG RV sieht keine Ausnahme vor.
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Tempelritter schrieb:
Heuberger schrieb am 29.6.19 19:55:
ist es bei BG Rezepten auch bei der Frequenz nur eine Empfehlung? oder darf man die Frequenz/Woche auf keinen Fall unterschreiten?
An die Frequenz bist du gebunden, der BG RV sieht keine Ausnahme vor.
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Heuberger schrieb:
also wenn 3-4 mal pro woche steht ist nichts mit nur zweimal pro woche wie bei GKV Rezepten? sonst droht Absetzung?
also wenn 3-4 mal pro woche steht ist nichts mit nur zweimal pro woche wie bei GKV Rezepten? sonst droht Absetzung?
Richtig.
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RoFo schrieb:
Heuberger schrieb am 30.6.19 09:06:
also wenn 3-4 mal pro woche steht ist nichts mit nur zweimal pro woche wie bei GKV Rezepten? sonst droht Absetzung?
Richtig.
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Heuberger schrieb:
ist es bei BG Rezepten auch bei der Frequenz nur eine Empfehlung? oder darf man die Frequenz/Woche auf keinen Fall unterschreiten?
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