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wenn der verordnende Arzt auf einer BG-Verordnung als spätesten Behandlungsbeginn z. B. den 25. 08. angibt ist das doch für mich zwingend, oder… der ausstellende Arzt meint nicht
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"Die Behandlung muss innerhalb von einer Woche nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden. Der Therapeut erkennt diese Frist mit Annahme der Verordnung an. Kommt es zu einer Fristüberschreitung, dann ist unverzüglich der verordnende Arzt zu informieren. Nach Absprache mit dem Arzt wird entschieden, ob die Behandlung durchzuführen ist."
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Evemarie Kaiser schrieb:
Vorschrift / Richtlinien bei einer BG - Verodnung:
"Die Behandlung muss innerhalb von einer Woche nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden. Der Therapeut erkennt diese Frist mit Annahme der Verordnung an. Kommt es zu einer Fristüberschreitung, dann ist unverzüglich der verordnende Arzt zu informieren. Nach Absprache mit dem Arzt wird entschieden, ob die Behandlung durchzuführen ist."
25.08. zwingend oder geht auch 30.08.?
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karin-maria schrieb:
Danke, diese Richtlinie kenne ich, die Frage bezieht sich auf den vom Arzt angegebenen Behandlungsbeginn: 25.08. , Verordnung ausgestellt am 24.08.
25.08. zwingend oder geht auch 30.08.?
Da würde ich den Arzt anrufen, denn es könnte ja auch sein, dass Du so schnell überhaupt keinen Termin frei hast.
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Evemarie Kaiser schrieb:
@karin-maria
Da würde ich den Arzt anrufen, denn es könnte ja auch sein, dass Du so schnell überhaupt keinen Termin frei hast.
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karin-maria schrieb:
Eben das ist mein Thema. 😢
... dachte ich mir, denn ich kenne auch keinen Kollegen / Kollegin, der / die sofort am nächsten Tag einen Termin frei hat. Genau das würde ich dem Arzt sagen.
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Evemarie Kaiser schrieb:
@karin-maria
... dachte ich mir, denn ich kenne auch keinen Kollegen / Kollegin, der / die sofort am nächsten Tag einen Termin frei hat. Genau das würde ich dem Arzt sagen.
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karin-maria schrieb:
👍
Es macht ja keinen Sinn, wenn es eine Frist gibt, (ohne Corona ja 7 Tage) und dann da ein Datum steht, dann muss ich an diesem Tag beginnen. Denke ich jedenfalls.
Wenn dort bereits ein Datum steht und ich schaffe es nicht, dann bitte ich den Patienten dies mit dem Arzt zu klären, dass er es wieder durchstreicht. Mit Stempel und Unterschrift, mit der Begründung zu diesem Datum kann aus Kapazitätsgründen nicht begonnen werden.
LG Jessy
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Jessica Glagla schrieb:
Für mich ist dieses Datum bindend, ich bitte die Patienten bei einer Folge-VO immer den Arzt zu fragen ob er es frei lassen würde.
Es macht ja keinen Sinn, wenn es eine Frist gibt, (ohne Corona ja 7 Tage) und dann da ein Datum steht, dann muss ich an diesem Tag beginnen. Denke ich jedenfalls.
Wenn dort bereits ein Datum steht und ich schaffe es nicht, dann bitte ich den Patienten dies mit dem Arzt zu klären, dass er es wieder durchstreicht. Mit Stempel und Unterschrift, mit der Begründung zu diesem Datum kann aus Kapazitätsgründen nicht begonnen werden.
LG Jessy
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Jan Herrmann schrieb:
@karin-maria Der vom Arzt angegebene Behandlungsbeginn ist für uns leider irrelevant. Im Rahmenvertrag mit den BGs und auch nirgends sonst wird darauf Bezug genommen. Korrigiert mich bitte ggf. mit Quelle.
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karin-maria schrieb:
@Jan Herrmann habe mich schon gefragt ob dieser Behandlungsbeginn-Termin sich überhaupt auf unsere Arbeit bezieht denn direkt darunter steht: Nächster Vorstellungstermin. Sollte mit Behandlungsbeginn vielleicht die ärztliche Behandlung gemeint sein?
So isses. Da gehört das - möglicherweise schon lange zurückliegende - Datum rein, an dem Pat. das erste Mal wegen dieses Unfalls aufgetaucht ist, damit die BG sieht, ob in das Feld direkt darüber eine ärztliche Begründung für die Weiterverordnung eingetragen werden soll (nicht unser Problem). Bloß ergibt sich das nur aus gesundem Menschenverstand; schriftlich hab ich's bisher noch nicht gefunden.
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Sabine Rabbel schrieb:
@karin-maria
So isses. Da gehört das - möglicherweise schon lange zurückliegende - Datum rein, an dem Pat. das erste Mal wegen dieses Unfalls aufgetaucht ist, damit die BG sieht, ob in das Feld direkt darüber eine ärztliche Begründung für die Weiterverordnung eingetragen werden soll (nicht unser Problem). Bloß ergibt sich das nur aus gesundem Menschenverstand; schriftlich hab ich's bisher noch nicht gefunden.
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karin-maria schrieb:
Danke für Klarstellung Sabine.
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Norbert Meyer schrieb:
@Evemarie Kaiser warum eigentlich nicht? was wäre z. B. mit dringenden Behandlungsbedarf !
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Ahn schrieb:
@Jessica Glagla zum Arzt faxen und um entsprechende Änderung bitten, mit Datum Stempel und Unterschrift bestätigen lassen. So kann z.b. auch die Anzahl der Behandlungen pro Woche geändert werden. Rückfax vom Arzt dann bei der Abrechnung mit einreichen
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Problem beschreiben
karin-maria schrieb:
Liebe Mitstreiter
wenn der verordnende Arzt auf einer BG-Verordnung als spätesten Behandlungsbeginn z. B. den 25. 08. angibt ist das doch für mich zwingend, oder… der ausstellende Arzt meint nicht
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