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2. Wenn nein, kann ich es dann auch selbstständig korrigieren nach Rücksprache mitdem verordnenden Arzt und dies vermerken?
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2. Nein
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
1. Nein
2. Nein
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Heuberger schrieb:
1. Kann ich bei einer BG Verordnung, die Frequenz ggf auch unterschreiten wie bei GKV Verordnungen? z.B. nur 2x / Woche behandeln wenn 3x / Woche auf der Verordnung steht?
2. Wenn nein, kann ich es dann auch selbstständig korrigieren nach Rücksprache mitdem verordnenden Arzt und dies vermerken?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ja, was bedeutet denn sonst 2x nein als Antwort auf deine Fragen?
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Heuberger schrieb:
d.h. zum Arzt schicken und abändern lassen als einzigste Option, wenn ich die Frequenz nicht einhalten kann?!
Zur Zeit gilt ja
Die max. zulässige Unterbrechungsfrist beträgt 14 Tage. Diese Ausnahmeregelung gilt bis 30.9.2021.
... wenn ich mich nicht irre.
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mogli123 schrieb:
Eine Möglichkeit:
Zur Zeit gilt ja
Die max. zulässige Unterbrechungsfrist beträgt 14 Tage. Diese Ausnahmeregelung gilt bis 30.9.2021.
... wenn ich mich nicht irre.
Da gibt es ein kleiner und haarfeiner Unterschied. yum
Haben wir alles schon durch.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Unterbrechung vs. Frequenzänderung
Da gibt es ein kleiner und haarfeiner Unterschied. yum
Haben wir alles schon durch.
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