hatte schon mehrere BG Verordnungen, aber so eine noch nicht. Deshalb meine Frage:
Leistungsziffer 8101; Anzahl der Behandlungen insgesamt: 12; Behandlungstage pro Woche: 4
Zeitintervalle pro Behandlungseinheit: 6; Gründe: forcierte Beübung ohne Limit
Leistungsziffer 8107; Anzahl der Behandlungen insgesamt: 12; Behandlungstage pro Woche: 4
Muss Patient/Patientin 12x 80 Minuten behandelt werden? 60 Minuten davon KG, 20 Minuten MT? Und der BG in Rechnung stellen pro Behandlungstag 6 Zeitintervalle KG und 2 Zeitintervalle MT?
Vielen Dank schon für die Rückantworten.
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Hallo,
hatte schon mehrere BG Verordnungen, aber so eine noch nicht. Deshalb meine Frage:
Leistungsziffer 8101; Anzahl der Behandlungen insgesamt: 12; Behandlungstage pro Woche: 4
Zeitintervalle pro Behandlungseinheit: 6; Gründe: forcierte Beübung ohne Limit
Leistungsziffer 8107; Anzahl der Behandlungen insgesamt: 12; Behandlungstage pro Woche: 4
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
hatte schon mehrere BG Verordnungen, aber so eine noch nicht. Deshalb meine Frage:
Leistungsziffer 8101; Anzahl der Behandlungen insgesamt: 12; Behandlungstage pro Woche: 4
Zeitintervalle pro Behandlungseinheit: 6; Gründe: forcierte Beübung ohne Limit
Leistungsziffer 8107; Anzahl der Behandlungen insgesamt: 12; Behandlungstage pro Woche: 4
Muss Patient/Patientin 12x 80 Minuten behandelt werden? 60 Minuten davon KG, 20 Minuten MT? Und der BG in Rechnung stellen pro Behandlungstag 6 Zeitintervalle KG und 2 Zeitintervalle MT?
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@Katinka: naja - die Ausgangsfrage kann ich schon verstehen. In welchem Tarifvertrag mit der BG steht die Vergütungshöhe für eine 60-minütige KG? Ob man rechtssicher einfach den dreifachen Satz für die KG ansetzen darf, weiß ich leider nicht - schließlich wurde der Tarif für einen anderen Regel-Zeittakt vereinbart. Wie wäre es bei der Angabe von 5 Zeitintervallen?
@AT: wir hatten auch vor Kurzem einen ähnlichen Fall: 8101 mit je 6 Zeitintervallen. Sicherheitshalber hatten wir bei der betreffenden BG angerufen und die Vergütungshöhe klargestellt. Der erste Sachbearbeiter meinte, dass nur 2 Zeiteinheiten möglich seien, dann haben wir aber doch die schriftliche Auskunft erhalten, dass wir einfach die 8101 jeweils dreifach abrechnen sollen.
Gruß
Nora
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@Katinka: naja - die Ausgangsfrage kann ich schon verstehen. In welchem Tarifvertrag mit der BG steht die Vergütungshöhe für eine 60-minütige KG? Ob man rechtssicher einfach den dreifachen Satz für die KG ansetzen darf, weiß ich leider nicht - schließlich wurde der Tarif für einen anderen Regel-Zeittakt vereinbart. Wie wäre es bei der Angabe von 5 Zeitintervallen?
@AT: wir hatten auch vor Kurzem einen ähnlichen Fall: 8101 mit je 6 Zeitintervallen. Sicherheitshalber hatten wir bei der betreffenden BG angerufen und die Vergütungshöhe klargestellt. Der erste Sachbearbeiter meinte, dass nur 2 Zeiteinheiten möglich seien, dann haben wir aber doch die schriftliche Auskunft erhalten, dass wir einfach die 8101 jeweils dreifach abrechnen sollen.
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Nora Weber schrieb:
@Katinka: naja - die Ausgangsfrage kann ich schon verstehen. In welchem Tarifvertrag mit der BG steht die Vergütungshöhe für eine 60-minütige KG? Ob man rechtssicher einfach den dreifachen Satz für die KG ansetzen darf, weiß ich leider nicht - schließlich wurde der Tarif für einen anderen Regel-Zeittakt vereinbart. Wie wäre es bei der Angabe von 5 Zeitintervallen?
@AT: wir hatten auch vor Kurzem einen ähnlichen Fall: 8101 mit je 6 Zeitintervallen. Sicherheitshalber hatten wir bei der betreffenden BG angerufen und die Vergütungshöhe klargestellt. Der erste Sachbearbeiter meinte, dass nur 2 Zeiteinheiten möglich seien, dann haben wir aber doch die schriftliche Auskunft erhalten, dass wir einfach die 8101 jeweils dreifach abrechnen sollen.
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Nora
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Genau Nora Weber und wenn es 5 Zeiteinheiten sind stehst du dann auch schon auf dem Schlauch??? Also mein einfacher Dreisatz reicht dafür gerade noch aus....
Also ich finde auch das expilzit draufsteht was gemacht werden soll. Was mich wundert ist warum so eine einfache und durchaus gerechtfertgite Frag anonym gestellt wird...
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Genau Nora Weber und wenn es 5 Zeiteinheiten sind stehst du dann auch schon auf dem Schlauch??? Also mein einfacher Dreisatz reicht dafür gerade noch aus....
Also ich finde auch das expilzit draufsteht was gemacht werden soll. Was mich wundert ist warum so eine einfache und durchaus gerechtfertgite Frag anonym gestellt wird...
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don schrieb:
Genau Nora Weber und wenn es 5 Zeiteinheiten sind stehst du dann auch schon auf dem Schlauch??? Also mein einfacher Dreisatz reicht dafür gerade noch aus....
Also ich finde auch das expilzit draufsteht was gemacht werden soll. Was mich wundert ist warum so eine einfache und durchaus gerechtfertgite Frag anonym gestellt wird...
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Nora Weber schrieb am 26.5.15 12:27:
@Katinka: naja - die Ausgangsfrage kann ich schon verstehen. In welchem Tarifvertrag mit der BG steht die Vergütungshöhe für eine 60-minütige KG? Ob man rechtssicher einfach den dreifachen Satz für die KG ansetzen darf, weiß ich leider nicht - schließlich wurde der Tarif für einen anderen Regel-Zeittakt vereinbart. Wie wäre es bei der Angabe von 5 Zeitintervallen?
@AT: wir hatten auch vor Kurzem einen ähnlichen Fall: 8101 mit je 6 Zeitintervallen. Sicherheitshalber hatten wir bei der betreffenden BG angerufen und die Vergütungshöhe klargestellt. Der erste Sachbearbeiter meinte, dass nur 2 Zeiteinheiten möglich seien, dann haben wir aber doch die schriftliche Auskunft erhalten, dass wir einfach die 8101 jeweils dreifach abrechnen sollen.
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Nora
Dann kennst du offensichtlich die Vergütungsvereinbarung nicht. Da sind nämlich die Vergütungssätze pro Zeittakt enthalten.
Also tatsächlich rechnet man (nach der Fragestellung) 6 Zeittakte pro Behandlung ab und nicht 3 x 2 Takte. Verträge lesen scheint für Manchen sehr schwer zu sein.
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• Papa Alpaka
• Tempelritter
[zitat]Nora Weber schrieb am 26.5.15 12:27:
@Katinka: naja - die Ausgangsfrage kann ich schon verstehen. In welchem Tarifvertrag mit der BG steht die Vergütungshöhe für eine 60-minütige KG? Ob man rechtssicher einfach den dreifachen Satz für die KG ansetzen darf, weiß ich leider nicht - schließlich wurde der Tarif für einen anderen Regel-Zeittakt vereinbart. Wie wäre es bei der Angabe von 5 Zeitintervallen?
@AT: wir hatten auch vor Kurzem einen ähnlichen Fall: 8101 mit je 6 Zeitintervallen. Sicherheitshalber hatten wir bei der betreffenden BG angerufen und die Vergütungshöhe klargestellt. Der erste Sachbearbeiter meinte, dass nur 2 Zeiteinheiten möglich seien, dann haben wir aber doch die schriftliche Auskunft erhalten, dass wir einfach die 8101 jeweils dreifach abrechnen sollen.
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Nora[/zitat]
Dann kennst du offensichtlich die Vergütungsvereinbarung nicht. Da sind nämlich die Vergütungssätze pro Zeittakt enthalten.
Also tatsächlich rechnet man (nach der Fragestellung) 6 Zeittakte pro Behandlung ab und nicht 3 x 2 Takte. Verträge lesen scheint für Manchen sehr schwer zu sein.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Nora Weber schrieb am 26.5.15 12:27:
@Katinka: naja - die Ausgangsfrage kann ich schon verstehen. In welchem Tarifvertrag mit der BG steht die Vergütungshöhe für eine 60-minütige KG? Ob man rechtssicher einfach den dreifachen Satz für die KG ansetzen darf, weiß ich leider nicht - schließlich wurde der Tarif für einen anderen Regel-Zeittakt vereinbart. Wie wäre es bei der Angabe von 5 Zeitintervallen?
@AT: wir hatten auch vor Kurzem einen ähnlichen Fall: 8101 mit je 6 Zeitintervallen. Sicherheitshalber hatten wir bei der betreffenden BG angerufen und die Vergütungshöhe klargestellt. Der erste Sachbearbeiter meinte, dass nur 2 Zeiteinheiten möglich seien, dann haben wir aber doch die schriftliche Auskunft erhalten, dass wir einfach die 8101 jeweils dreifach abrechnen sollen.
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Dann kennst du offensichtlich die Vergütungsvereinbarung nicht. Da sind nämlich die Vergütungssätze pro Zeittakt enthalten.
Also tatsächlich rechnet man (nach der Fragestellung) 6 Zeittakte pro Behandlung ab und nicht 3 x 2 Takte. Verträge lesen scheint für Manchen sehr schwer zu sein.
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Tatsächlich hatte ich keine Vergütungsvereinbarung vorliegen und mich auf meinen Software-Hersteller verlassen, von dem ich praktischerweise die Preisupdates automatisch erhalte: bei Starke Praxis sind in den vorgegebenen Tariflisten nur die Behandlungen mit den Regel-Zeitintervallen auswählbar - also nicht pro einzelnem Intervall anzugeben.
Hilfreich wäre aber beim Verweis auf die Verträge ("die zu lesen für Manchen sehr schwer zu sein scheinen :wink: ), dass die über die Regel-Zeitintervalle hinausgehenden Verordnungen vom Arzt auch explizit zu begründen sind (§4.2.2) und nur in diesem Fall Vergütungsfähig sind, da andernfalls "grundsätzlich [...] nur die im Leistungs- und Gebührenverzeichnis vorgegebenen Zeitintervalle vergütet [werden]" (§4.2.1).
Gruß
Nora
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• alobar
@Lars van Revenzwaaij: Danke für die Aufklärung!
Tatsächlich hatte ich keine Vergütungsvereinbarung vorliegen und mich auf meinen Software-Hersteller verlassen, von dem ich praktischerweise die Preisupdates automatisch erhalte: bei Starke Praxis sind in den vorgegebenen Tariflisten nur die Behandlungen mit den Regel-Zeitintervallen auswählbar - also nicht pro einzelnem Intervall anzugeben.
Hilfreich wäre aber beim Verweis auf die Verträge ("die zu lesen für Manchen sehr schwer zu sein scheinen :wink: ), dass die über die Regel-Zeitintervalle hinausgehenden Verordnungen vom Arzt auch explizit zu begründen sind (§4.2.2) und nur in diesem Fall Vergütungsfähig sind, da andernfalls "grundsätzlich [...] nur die im Leistungs- und Gebührenverzeichnis vorgegebenen Zeitintervalle vergütet [werden]" (§4.2.1).
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Nora Weber schrieb:
@Lars van Revenzwaaij: Danke für die Aufklärung!
Tatsächlich hatte ich keine Vergütungsvereinbarung vorliegen und mich auf meinen Software-Hersteller verlassen, von dem ich praktischerweise die Preisupdates automatisch erhalte: bei Starke Praxis sind in den vorgegebenen Tariflisten nur die Behandlungen mit den Regel-Zeitintervallen auswählbar - also nicht pro einzelnem Intervall anzugeben.
Hilfreich wäre aber beim Verweis auf die Verträge ("die zu lesen für Manchen sehr schwer zu sein scheinen :wink: ), dass die über die Regel-Zeitintervalle hinausgehenden Verordnungen vom Arzt auch explizit zu begründen sind (§4.2.2) und nur in diesem Fall Vergütungsfähig sind, da andernfalls "grundsätzlich [...] nur die im Leistungs- und Gebührenverzeichnis vorgegebenen Zeitintervalle vergütet [werden]" (§4.2.1).
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Nora
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Tja, mann sollte sich nicht blind auf Fremdanbieter verlassen (hier scheint dann wohl Entwicklungsbedarf in der Software vor zu liegen :tired_face:). In meine Software kann ich die Zeittakte in der Verordnungsmaske manuell abändern, auch wenn der Standardanzahl vorgegeben ist.
Den Verweis auf der Begründung habe ich mich in diesem Fall erspart, da die im Ursprungsbeitrag ja angegeben war.
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• don
Tja, mann sollte sich nicht blind auf Fremdanbieter verlassen (hier scheint dann wohl Entwicklungsbedarf in der Software vor zu liegen :tired_face:). In meine Software kann ich die Zeittakte in der Verordnungsmaske manuell abändern, auch wenn der Standardanzahl vorgegeben ist.
Den Verweis auf der Begründung habe ich mich in diesem Fall erspart, da die im Ursprungsbeitrag ja angegeben war.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Tja, mann sollte sich nicht blind auf Fremdanbieter verlassen (hier scheint dann wohl Entwicklungsbedarf in der Software vor zu liegen :tired_face:). In meine Software kann ich die Zeittakte in der Verordnungsmaske manuell abändern, auch wenn der Standardanzahl vorgegeben ist.
Den Verweis auf der Begründung habe ich mich in diesem Fall erspart, da die im Ursprungsbeitrag ja angegeben war.
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Katinka schrieb:
Ja steht doch alles eindeutig in Verordnung und so vergütet das auch die Bg.
lg
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Leistungsziffer 8107; Anzahl der Behandlungen insgesamt: 12; Behandlungstage pro Woche: 4
Muss Patient/Patientin 12x 80 Minuten behandelt werden? 60 Minuten davon KG, 20 Minuten MT? Und der BG in Rechnung stellen pro Behandlungstag 6 Zeitintervalle KG und 2 Zeitintervalle MT?
Vielen Dank schon für die Rückantworten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ja
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@AT: wir hatten auch vor Kurzem einen ähnlichen Fall: 8101 mit je 6 Zeitintervallen. Sicherheitshalber hatten wir bei der betreffenden BG angerufen und die Vergütungshöhe klargestellt. Der erste Sachbearbeiter meinte, dass nur 2 Zeiteinheiten möglich seien, dann haben wir aber doch die schriftliche Auskunft erhalten, dass wir einfach die 8101 jeweils dreifach abrechnen sollen.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@Katinka: naja - die Ausgangsfrage kann ich schon verstehen. In welchem Tarifvertrag mit der BG steht die Vergütungshöhe für eine 60-minütige KG? Ob man rechtssicher einfach den dreifachen Satz für die KG ansetzen darf, weiß ich leider nicht - schließlich wurde der Tarif für einen anderen Regel-Zeittakt vereinbart. Wie wäre es bei der Angabe von 5 Zeitintervallen?
@AT: wir hatten auch vor Kurzem einen ähnlichen Fall: 8101 mit je 6 Zeitintervallen. Sicherheitshalber hatten wir bei der betreffenden BG angerufen und die Vergütungshöhe klargestellt. Der erste Sachbearbeiter meinte, dass nur 2 Zeiteinheiten möglich seien, dann haben wir aber doch die schriftliche Auskunft erhalten, dass wir einfach die 8101 jeweils dreifach abrechnen sollen.
Gruß
Nora
Also ich finde auch das expilzit draufsteht was gemacht werden soll. Was mich wundert ist warum so eine einfache und durchaus gerechtfertgite Frag anonym gestellt wird...
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Genau Nora Weber und wenn es 5 Zeiteinheiten sind stehst du dann auch schon auf dem Schlauch??? Also mein einfacher Dreisatz reicht dafür gerade noch aus....
Also ich finde auch das expilzit draufsteht was gemacht werden soll. Was mich wundert ist warum so eine einfache und durchaus gerechtfertgite Frag anonym gestellt wird...
@Katinka: naja - die Ausgangsfrage kann ich schon verstehen. In welchem Tarifvertrag mit der BG steht die Vergütungshöhe für eine 60-minütige KG? Ob man rechtssicher einfach den dreifachen Satz für die KG ansetzen darf, weiß ich leider nicht - schließlich wurde der Tarif für einen anderen Regel-Zeittakt vereinbart. Wie wäre es bei der Angabe von 5 Zeitintervallen?
@AT: wir hatten auch vor Kurzem einen ähnlichen Fall: 8101 mit je 6 Zeitintervallen. Sicherheitshalber hatten wir bei der betreffenden BG angerufen und die Vergütungshöhe klargestellt. Der erste Sachbearbeiter meinte, dass nur 2 Zeiteinheiten möglich seien, dann haben wir aber doch die schriftliche Auskunft erhalten, dass wir einfach die 8101 jeweils dreifach abrechnen sollen.
Gruß
Nora
Dann kennst du offensichtlich die Vergütungsvereinbarung nicht. Da sind nämlich die Vergütungssätze pro Zeittakt enthalten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Nora Weber schrieb am 26.5.15 12:27:
@Katinka: naja - die Ausgangsfrage kann ich schon verstehen. In welchem Tarifvertrag mit der BG steht die Vergütungshöhe für eine 60-minütige KG? Ob man rechtssicher einfach den dreifachen Satz für die KG ansetzen darf, weiß ich leider nicht - schließlich wurde der Tarif für einen anderen Regel-Zeittakt vereinbart. Wie wäre es bei der Angabe von 5 Zeitintervallen?
@AT: wir hatten auch vor Kurzem einen ähnlichen Fall: 8101 mit je 6 Zeitintervallen. Sicherheitshalber hatten wir bei der betreffenden BG angerufen und die Vergütungshöhe klargestellt. Der erste Sachbearbeiter meinte, dass nur 2 Zeiteinheiten möglich seien, dann haben wir aber doch die schriftliche Auskunft erhalten, dass wir einfach die 8101 jeweils dreifach abrechnen sollen.
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Dann kennst du offensichtlich die Vergütungsvereinbarung nicht. Da sind nämlich die Vergütungssätze pro Zeittakt enthalten.
Also tatsächlich rechnet man (nach der Fragestellung) 6 Zeittakte pro Behandlung ab und nicht 3 x 2 Takte. Verträge lesen scheint für Manchen sehr schwer zu sein.
Tatsächlich hatte ich keine Vergütungsvereinbarung vorliegen und mich auf meinen Software-Hersteller verlassen, von dem ich praktischerweise die Preisupdates automatisch erhalte: bei Starke Praxis sind in den vorgegebenen Tariflisten nur die Behandlungen mit den Regel-Zeitintervallen auswählbar - also nicht pro einzelnem Intervall anzugeben.
Hilfreich wäre aber beim Verweis auf die Verträge ("die zu lesen für Manchen sehr schwer zu sein scheinen :wink: ), dass die über die Regel-Zeitintervalle hinausgehenden Verordnungen vom Arzt auch explizit zu begründen sind (§4.2.2) und nur in diesem Fall Vergütungsfähig sind, da andernfalls "grundsätzlich [...] nur die im Leistungs- und Gebührenverzeichnis vorgegebenen Zeitintervalle vergütet [werden]" (§4.2.1).
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@Lars van Revenzwaaij: Danke für die Aufklärung!
Tatsächlich hatte ich keine Vergütungsvereinbarung vorliegen und mich auf meinen Software-Hersteller verlassen, von dem ich praktischerweise die Preisupdates automatisch erhalte: bei Starke Praxis sind in den vorgegebenen Tariflisten nur die Behandlungen mit den Regel-Zeitintervallen auswählbar - also nicht pro einzelnem Intervall anzugeben.
Hilfreich wäre aber beim Verweis auf die Verträge ("die zu lesen für Manchen sehr schwer zu sein scheinen :wink: ), dass die über die Regel-Zeitintervalle hinausgehenden Verordnungen vom Arzt auch explizit zu begründen sind (§4.2.2) und nur in diesem Fall Vergütungsfähig sind, da andernfalls "grundsätzlich [...] nur die im Leistungs- und Gebührenverzeichnis vorgegebenen Zeitintervalle vergütet [werden]" (§4.2.1).
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Nora
Den Verweis auf der Begründung habe ich mich in diesem Fall erspart, da die im Ursprungsbeitrag ja angegeben war.
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Tja, mann sollte sich nicht blind auf Fremdanbieter verlassen (hier scheint dann wohl Entwicklungsbedarf in der Software vor zu liegen :tired_face:). In meine Software kann ich die Zeittakte in der Verordnungsmaske manuell abändern, auch wenn der Standardanzahl vorgegeben ist.
Den Verweis auf der Begründung habe ich mich in diesem Fall erspart, da die im Ursprungsbeitrag ja angegeben war.
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