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Bad Oeynhausen - Ostwestfalen-Lippe

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung BG Verordnung

Neues Thema
BG Verordnung
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zepati
Vor 4 Wochen
Wir haben eine BG Verordnung bekommen mit je 12 Einheiten von:
8101
8107
8401
8402
Wie wird das bei euch gehandhabt?
Danke im voraus für die Tipsv
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Wir haben eine BG Verordnung bekommen mit je 12 Einheiten von: 8101 8107 8401 8402 Wie wird das bei euch gehandhabt? Danke im voraus für die Tips[emoji]v[/emoji]
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JürgenK
Vor 4 Wochen
hallo zepati, warum sollen wir jetzt nachschauen was diese Zahlen (Heilmittel) besagen ..warum schreibst du nicht die Heilmittel dazu...denn dann können wir vielleichter helfen (ohne erst suchewn zu müssen...Ostereier suchen ist viiieell leichter
Mit kollegialen Grüßen
JürgenK ;)
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hallo zepati, warum sollen wir jetzt nachschauen was diese Zahlen (Heilmittel) besagen ..warum schreibst du nicht die Heilmittel dazu...denn dann können wir vielleichter helfen (ohne erst suchewn zu müssen...Ostereier suchen ist viiieell leichter Mit kollegialen Grüßen JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:

hallo zepati, warum sollen wir jetzt nachschauen was diese Zahlen (Heilmittel) besagen ..warum schreibst du nicht die Heilmittel dazu...denn dann können wir vielleichter helfen (ohne erst suchewn zu müssen...Ostereier suchen ist viiieell leichter
Mit kollegialen Grüßen
JürgenK ;)

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Sarah Gerbert
Vor 4 Wochen
Die ersten beiden Nummern sind Kg und Mt. Die 84er-Nummern sind vermutlich Kmt und Mld...steht aber hinten auf dem Bgrezept drauf.

Mit handhaben meinst du, ob das alles an einem Tag geht? Ja geht.
Ob das therapeutisch sinnvoll ist und du die therapeutischen Kapazitäten dazu hast steht auf einem anderen Blatt Papier.
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• Leni C.
• zepati
Die ersten beiden Nummern sind Kg und Mt. Die 84er-Nummern sind vermutlich Kmt und Mld...steht aber hinten auf dem Bgrezept drauf. Mit handhaben meinst du, ob das alles an einem Tag geht? Ja geht. Ob das therapeutisch sinnvoll ist und du die therapeutischen Kapazitäten dazu hast steht auf einem anderen Blatt Papier.
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Sarah Gerbert schrieb:

Die ersten beiden Nummern sind Kg und Mt. Die 84er-Nummern sind vermutlich Kmt und Mld...steht aber hinten auf dem Bgrezept drauf.

Mit handhaben meinst du, ob das alles an einem Tag geht? Ja geht.
Ob das therapeutisch sinnvoll ist und du die therapeutischen Kapazitäten dazu hast steht auf einem anderen Blatt Papier.

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zepati
Vor 4 Wochen
@JürgenK entschuldige Jürgen. Es handelt sich um Mt, Kg, Kmt und mld30
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• JürgenK
[mention]JürgenK[/mention] entschuldige Jürgen. Es handelt sich um Mt, Kg, Kmt und mld30
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zepati schrieb:

@JürgenK entschuldige Jürgen. Es handelt sich um Mt, Kg, Kmt und mld30

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Schippi
Vor 4 Wochen
Jeweils 12 Behandlungen,bedenke das ein BG Rezept nicht unbegrenzt gültig ist!
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• Sarah Gerbert
Jeweils 12 Behandlungen,bedenke das ein BG Rezept nicht unbegrenzt gültig ist!
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Schippi schrieb:

Jeweils 12 Behandlungen,bedenke das ein BG Rezept nicht unbegrenzt gültig ist!

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zepati schrieb:

Wir haben eine BG Verordnung bekommen mit je 12 Einheiten von:
8101
8107
8401
8402
Wie wird das bei euch gehandhabt?
Danke im voraus für die Tipsv

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Heuberger
Vor 4 Wochen
Kurze Frage wegen einer BG Verordnung bzgl. der Unterbrechung.

Meine Kollegin hat versehentlich eine BG Verordnung mit 21 Kalendertagen anstatt max. 14 untebrochen aufgrund Krankeit des Patienten. Laut FAK, verliert die VO ja demnach ihre Gütligkeit.
Verlieren nur die zwei letzten Behandlungen NACH der Unterbrechung die Gültigkeit und werden nicht bezahlt? Oder die komplette VO?
Soll ich es daher dennoch versuchen die VO so abzurechnen und auf Kulanz der letzten zwei Termine hoffen oder soll ich die letzten zwei Termine durchstreichen und als "Lehrgeld" verbuchen damit mir nicht die komplette VO als ungültig abgesetzt wird?
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Kurze Frage wegen einer BG Verordnung bzgl. der Unterbrechung. Meine Kollegin hat versehentlich eine BG Verordnung mit 21 Kalendertagen anstatt max. 14 untebrochen aufgrund Krankeit des Patienten. Laut FAK, verliert die VO ja demnach ihre Gütligkeit. Verlieren nur die zwei letzten Behandlungen NACH der Unterbrechung die Gültigkeit und werden nicht bezahlt? Oder die komplette VO? Soll ich es daher dennoch versuchen die VO so abzurechnen und auf Kulanz der letzten zwei Termine hoffen oder soll ich die letzten zwei Termine durchstreichen und als "Lehrgeld" verbuchen damit mir nicht die komplette VO als ungültig abgesetzt wird?
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Heuberger schrieb:

Kurze Frage wegen einer BG Verordnung bzgl. der Unterbrechung.

Meine Kollegin hat versehentlich eine BG Verordnung mit 21 Kalendertagen anstatt max. 14 untebrochen aufgrund Krankeit des Patienten. Laut FAK, verliert die VO ja demnach ihre Gütligkeit.
Verlieren nur die zwei letzten Behandlungen NACH der Unterbrechung die Gültigkeit und werden nicht bezahlt? Oder die komplette VO?
Soll ich es daher dennoch versuchen die VO so abzurechnen und auf Kulanz der letzten zwei Termine hoffen oder soll ich die letzten zwei Termine durchstreichen und als "Lehrgeld" verbuchen damit mir nicht die komplette VO als ungültig abgesetzt wird?

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Sabine Rabbel
Vor 4 Wochen
Weiterbehandlung auch nach mehr als 14 Tagen Lücke ist möglich in Absprache mit Ärztin/Arzt plus entsprechendem eigenen Vermerk über die Absprache auf der VO. Solltest Du durch die Lücke die zwei Monate VO-Gültigkeit überschreiten: auch das ist möglich, auch das in Absprache mit Ärztin/Arzt plus entsprechendem eigenen Vermerk über die Absprache auf der VO.
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• Heuberger
Weiterbehandlung auch nach mehr als 14 Tagen Lücke ist möglich in Absprache mit Ärztin/Arzt plus entsprechendem eigenen Vermerk über die Absprache auf der VO. Solltest Du durch die Lücke die zwei Monate VO-Gültigkeit überschreiten: auch das ist möglich, auch das in Absprache mit Ärztin/Arzt plus entsprechendem eigenen Vermerk über die Absprache auf der VO.
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Heuberger
Vor 4 Wochen
besten Dank für die Info. Wusste ich noch nicht. Steht das aucuh irgendwo im FAK?
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besten Dank für die Info. Wusste ich noch nicht. Steht das aucuh irgendwo im FAK?
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Heuberger schrieb:

besten Dank für die Info. Wusste ich noch nicht. Steht das aucuh irgendwo im FAK?

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GüSta
Vor 4 Wochen
@Heuberger
zur Überschreitung der 14-Tagesfrist siehe beim FAK die Ziffern 6 und 6a. Zur Möglichkeit, die 2-Monatsfrist bei der "normalen" Verordnung in Absprache mit dem Arzt zu überschreiten, habe ich im FAK nichts gefunden; aber vielleicht weiß Sabine Rabbel dazu mehr.
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[mention]Heuberger[/mention] zur Überschreitung der 14-Tagesfrist siehe beim FAK die Ziffern 6 und 6a. Zur Möglichkeit, die 2-Monatsfrist bei der "normalen" Verordnung in Absprache mit dem Arzt zu überschreiten, habe ich im FAK nichts gefunden; aber vielleicht weiß Sabine Rabbel dazu mehr.
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GüSta schrieb:

@Heuberger
zur Überschreitung der 14-Tagesfrist siehe beim FAK die Ziffern 6 und 6a. Zur Möglichkeit, die 2-Monatsfrist bei der "normalen" Verordnung in Absprache mit dem Arzt zu überschreiten, habe ich im FAK nichts gefunden; aber vielleicht weiß Sabine Rabbel dazu mehr.

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Sabine Rabbel
Vor 3 Wochen
@GüSta
Rahmenvertrag vom 1.4.2023, § 7 Ziffer 4 Absatz 2
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[mention]GüSta[/mention] Rahmenvertrag vom 1.4.2023, § 7 Ziffer 4 Absatz 2
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Sabine Rabbel schrieb:

@GüSta
Rahmenvertrag vom 1.4.2023, § 7 Ziffer 4 Absatz 2

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Sabine Rabbel schrieb:

Weiterbehandlung auch nach mehr als 14 Tagen Lücke ist möglich in Absprache mit Ärztin/Arzt plus entsprechendem eigenen Vermerk über die Absprache auf der VO. Solltest Du durch die Lücke die zwei Monate VO-Gültigkeit überschreiten: auch das ist möglich, auch das in Absprache mit Ärztin/Arzt plus entsprechendem eigenen Vermerk über die Absprache auf der VO.

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Heuberger
Vor 3 Wochen
hmm...sollte ich es dennoch mal versuchen? die ganze VO wird ja deshalb nicht abgesetzt, wenn dann die letzten zwei Termine , oder?
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hmm...sollte ich es dennoch mal versuchen? die ganze VO wird ja deshalb nicht abgesetzt, wenn dann die letzten zwei Termine , oder?
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Sarah Gerbert
Vor 3 Wochen
Frag doch einfach den zuständigen BG-Sachbearbeiter. Wieso ein Risiko eingehen. Und laß es dir schriftlich bestätigen.
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Frag doch einfach den zuständigen BG-Sachbearbeiter. Wieso ein Risiko eingehen. Und laß es dir schriftlich bestätigen.
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Sarah Gerbert schrieb:

Frag doch einfach den zuständigen BG-Sachbearbeiter. Wieso ein Risiko eingehen. Und laß es dir schriftlich bestätigen.

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Heuberger schrieb:

hmm...sollte ich es dennoch mal versuchen? die ganze VO wird ja deshalb nicht abgesetzt, wenn dann die letzten zwei Termine , oder?



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