Arbeiten, wo Teamgeist und
Entwicklung zählen – in der
Metropolregion Hamburg
Wir sind eine große
interdisziplinär arbeitende Praxis
für
Physiotherapie, medizinisches
Training und Leistungsdiagnostik
in Buxtehude.
Für unsere Praxis suchen wir
engagierte Physiotherapeut*innen
(m/w/d), die Lust haben, in einem
starken Team zu arbeiten und sich
fachlich weiterzuentwickeln.
Ob mit Berufserfahrung oder direkt
nach der Ausbildung: Wenn Sie
motiviert sind, Verantwortung
übernehmen mö...
Entwicklung zählen – in der
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(m/w/d), die Lust haben, in einem
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Ob mit Berufserfahrung oder direkt
nach der Ausbildung: Wenn Sie
motiviert sind, Verantwortung
übernehmen mö...
8101
8107
8401
8402
Wie wird das bei euch gehandhabt?
Danke im voraus für die Tipsv
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Mit kollegialen Grüßen
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
hallo zepati, warum sollen wir jetzt nachschauen was diese Zahlen (Heilmittel) besagen ..warum schreibst du nicht die Heilmittel dazu...denn dann können wir vielleichter helfen (ohne erst suchewn zu müssen...Ostereier suchen ist viiieell leichter
Mit kollegialen Grüßen
JürgenK ;)
Mit handhaben meinst du, ob das alles an einem Tag geht? Ja geht.
Ob das therapeutisch sinnvoll ist und du die therapeutischen Kapazitäten dazu hast steht auf einem anderen Blatt Papier.
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Sarah Gerbert schrieb:
Die ersten beiden Nummern sind Kg und Mt. Die 84er-Nummern sind vermutlich Kmt und Mld...steht aber hinten auf dem Bgrezept drauf.
Mit handhaben meinst du, ob das alles an einem Tag geht? Ja geht.
Ob das therapeutisch sinnvoll ist und du die therapeutischen Kapazitäten dazu hast steht auf einem anderen Blatt Papier.
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zepati schrieb:
@JürgenK entschuldige Jürgen. Es handelt sich um Mt, Kg, Kmt und mld30
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Schippi schrieb:
Jeweils 12 Behandlungen,bedenke das ein BG Rezept nicht unbegrenzt gültig ist!
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zepati schrieb:
Wir haben eine BG Verordnung bekommen mit je 12 Einheiten von:
8101
8107
8401
8402
Wie wird das bei euch gehandhabt?
Danke im voraus für die Tipsv
Meine Kollegin hat versehentlich eine BG Verordnung mit 21 Kalendertagen anstatt max. 14 untebrochen aufgrund Krankeit des Patienten. Laut FAK, verliert die VO ja demnach ihre Gütligkeit.
Verlieren nur die zwei letzten Behandlungen NACH der Unterbrechung die Gültigkeit und werden nicht bezahlt? Oder die komplette VO?
Soll ich es daher dennoch versuchen die VO so abzurechnen und auf Kulanz der letzten zwei Termine hoffen oder soll ich die letzten zwei Termine durchstreichen und als "Lehrgeld" verbuchen damit mir nicht die komplette VO als ungültig abgesetzt wird?
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Heuberger schrieb:
Kurze Frage wegen einer BG Verordnung bzgl. der Unterbrechung.
Meine Kollegin hat versehentlich eine BG Verordnung mit 21 Kalendertagen anstatt max. 14 untebrochen aufgrund Krankeit des Patienten. Laut FAK, verliert die VO ja demnach ihre Gütligkeit.
Verlieren nur die zwei letzten Behandlungen NACH der Unterbrechung die Gültigkeit und werden nicht bezahlt? Oder die komplette VO?
Soll ich es daher dennoch versuchen die VO so abzurechnen und auf Kulanz der letzten zwei Termine hoffen oder soll ich die letzten zwei Termine durchstreichen und als "Lehrgeld" verbuchen damit mir nicht die komplette VO als ungültig abgesetzt wird?
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Heuberger schrieb:
besten Dank für die Info. Wusste ich noch nicht. Steht das aucuh irgendwo im FAK?
zur Überschreitung der 14-Tagesfrist siehe beim FAK die Ziffern 6 und 6a. Zur Möglichkeit, die 2-Monatsfrist bei der "normalen" Verordnung in Absprache mit dem Arzt zu überschreiten, habe ich im FAK nichts gefunden; aber vielleicht weiß Sabine Rabbel dazu mehr.
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GüSta schrieb:
@Heuberger
zur Überschreitung der 14-Tagesfrist siehe beim FAK die Ziffern 6 und 6a. Zur Möglichkeit, die 2-Monatsfrist bei der "normalen" Verordnung in Absprache mit dem Arzt zu überschreiten, habe ich im FAK nichts gefunden; aber vielleicht weiß Sabine Rabbel dazu mehr.
Rahmenvertrag vom 1.4.2023, § 7 Ziffer 4 Absatz 2
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Sabine Rabbel schrieb:
@GüSta
Rahmenvertrag vom 1.4.2023, § 7 Ziffer 4 Absatz 2
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Sabine Rabbel schrieb:
Weiterbehandlung auch nach mehr als 14 Tagen Lücke ist möglich in Absprache mit Ärztin/Arzt plus entsprechendem eigenen Vermerk über die Absprache auf der VO. Solltest Du durch die Lücke die zwei Monate VO-Gültigkeit überschreiten: auch das ist möglich, auch das in Absprache mit Ärztin/Arzt plus entsprechendem eigenen Vermerk über die Absprache auf der VO.
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Sarah Gerbert schrieb:
Frag doch einfach den zuständigen BG-Sachbearbeiter. Wieso ein Risiko eingehen. Und laß es dir schriftlich bestätigen.
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Heuberger schrieb:
hmm...sollte ich es dennoch mal versuchen? die ganze VO wird ja deshalb nicht abgesetzt, wenn dann die letzten zwei Termine , oder?
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