Unser Team besteht aus
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
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Ob Manualtherapeut oder
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ich habe mal eine Frage, vielleicht kann einer von Euch mir dabei helfen:
Ein Patient kommt schon seit längerem mit BG-Verordnungen zu uns. Er bekommt immer 8101 KG mit regel-Zeitintervall 20 Minuten. Bisher ist er immer eine halbe Stunde behandelt worden, warum auch immer.... :unamused: und danach dann noch eine halbe STunde in dem Raum geblieben, um eigentständig seine Übungen zu machen (Seine Frau bekommt parallel eine Behandlung über 60 Minuten).
Jetzt habe ich meine Chefin darauf hingewiesen, dass uns eigentlich nur 20 Minuten bezahlt werden, und es wohl auch unfalltechnisch nicht so dolle ist, den Patienten alleine in dem Raum zu lassen. Dies habe ich dann auch dem Patienten so erklärt. Er war nicht so ganz einsichtig, bzw. hats anscheinend einfach nicht verstanden ("...aber war doch schon immer so..."). Jetzt hat er die nächste BG-Vo mitgebracht, auf der steht jetzt handschriftlich durch die Praxis der Vermerk im vorgesehenen Bereich "Zeitintervalle pro Behandlungseinheit: 6" :tired_face: Also sind es jetzt 60 Minuten, die der Patient behandelt wird, oder?! Aber wie rechne ich dass ab? 10 Behandlungen á 3x 8101 ??????? Ich bin jetzt jedenfalls total verwirrt...
lg, und danke schonmal
Secretary
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Secretary schrieb:
Hallo,
ich habe mal eine Frage, vielleicht kann einer von Euch mir dabei helfen:
Ein Patient kommt schon seit längerem mit BG-Verordnungen zu uns. Er bekommt immer 8101 KG mit regel-Zeitintervall 20 Minuten. Bisher ist er immer eine halbe Stunde behandelt worden, warum auch immer.... :unamused: und danach dann noch eine halbe STunde in dem Raum geblieben, um eigentständig seine Übungen zu machen (Seine Frau bekommt parallel eine Behandlung über 60 Minuten).
Jetzt habe ich meine Chefin darauf hingewiesen, dass uns eigentlich nur 20 Minuten bezahlt werden, und es wohl auch unfalltechnisch nicht so dolle ist, den Patienten alleine in dem Raum zu lassen. Dies habe ich dann auch dem Patienten so erklärt. Er war nicht so ganz einsichtig, bzw. hats anscheinend einfach nicht verstanden ("...aber war doch schon immer so..."). Jetzt hat er die nächste BG-Vo mitgebracht, auf der steht jetzt handschriftlich durch die Praxis der Vermerk im vorgesehenen Bereich "Zeitintervalle pro Behandlungseinheit: 6" :tired_face: Also sind es jetzt 60 Minuten, die der Patient behandelt wird, oder?! Aber wie rechne ich dass ab? 10 Behandlungen á 3x 8101 ??????? Ich bin jetzt jedenfalls total verwirrt...
lg, und danke schonmal
Secretary
Variante 1: Lasst euch vom Patienten gegenzeichnen das während seiner "freien Übungszeit" keine Person zu seiner Sicherung abgestellt ist und er mit evt. auftretenden Komplikationen alleine fertig werden muss. Ob das "bei uns" machbar ist? Keine Ahnung. Musste ich zumindest unterschreiben um bei den Geburten meiner Kinder dabei sein zu dürfen...
Variante 2: Verkauft ihm die betreute Zeit, die Varianten sind hier oft genug erörtert worden.
Variante 3: 2x Regelbehandlungszeitintervall sind 2x Regelbehandlungszeitintervall sind 2x10 Minuten. Das er dann noch 40min auf seine Frau warten darf ist allgemeines Lebensrisiko. So ähnlich wie die Briefmarke die ein Jura-Professor gerne von der Uni hätte erstattet haben wollen...
Verordnung: Unbedingt die Begründung zur Überschreitung der Regel-Intervalle eintragen lassen. Verantwortungsbereich des D-Arztes.
Abrechnung: 10 Behandlungen zu 6 Zeitintervallen 8101, behandelt wie verordnet. Bereitet euch auf unangenehme Rückfragen des Kostenträgers vor.
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morpheus-06 schrieb:
Der Arzt muss mehr Zeitintervalle begründen. Sowas lasse ich mir von der BG genehmigen. Das geht nicht bei jedem Patient durch.
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Papa Alpaka schrieb:
...insbesondere bei der Vorgeschichte...
danke schonmal für die schnellen Antworten. Eine Begründung steht drauf, aber ob die dann ausreicht ist eher fraglich...
Ich werde mich da nochmal mit der Praxis bzw. der BG auseinandersetzten, juhu.
Ansonsten ist der Tip von Papa Alpaka mit der freien Ãœbungszeit ganz gut, an soetwas habe ich gar nicht gedacht. Wenn es denn geht.
lg, Secretary
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Secretary schrieb:
Hallo,
danke schonmal für die schnellen Antworten. Eine Begründung steht drauf, aber ob die dann ausreicht ist eher fraglich...
Ich werde mich da nochmal mit der Praxis bzw. der BG auseinandersetzten, juhu.
Ansonsten ist der Tip von Papa Alpaka mit der freien Ãœbungszeit ganz gut, an soetwas habe ich gar nicht gedacht. Wenn es denn geht.
lg, Secretary
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Papa Alpaka schrieb:
Rücksprache mit dem Arzt könnte sinnvoll sein, wenn sowas gängige Praxis wird könnte es sein das die Anforderungen an die Dokumentation&Kontrolle der DGUV schärfer werden. Wenn ich unsere Berufsgeschichte richtig verstehe haben ähnliche Auswüchse im Kassenbereich uns die HMR&HMK eingebrockt.
Variante 1: Lasst euch vom Patienten gegenzeichnen das während seiner "freien Übungszeit" keine Person zu seiner Sicherung abgestellt ist und er mit evt. auftretenden Komplikationen alleine fertig werden muss. Ob das "bei uns" machbar ist? Keine Ahnung. Musste ich zumindest unterschreiben um bei den Geburten meiner Kinder dabei sein zu dürfen...
Variante 2: Verkauft ihm die betreute Zeit, die Varianten sind hier oft genug erörtert worden.
Variante 3: 2x Regelbehandlungszeitintervall sind 2x Regelbehandlungszeitintervall sind 2x10 Minuten. Das er dann noch 40min auf seine Frau warten darf ist allgemeines Lebensrisiko. So ähnlich wie die Briefmarke die ein Jura-Professor gerne von der Uni hätte erstattet haben wollen...
Verordnung: Unbedingt die Begründung zur Überschreitung der Regel-Intervalle eintragen lassen. Verantwortungsbereich des D-Arztes.
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