physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Bayern

Du suchst nicht nur einen Job,
sondern den perfekten Einstieg als
Physiotherapeut:in?

Bei uns landest du nicht im
20-Minuten-Hamsterrad. Wir
kombinieren High-End Physiotherapie
mit Personal Training und suchen
sportbegeisterte Teamplayer, die
Lust auf echte Qualität haben.

Warum wir?

• Zeit, die zählt: Mit unserer
60/90-Minuten-Taktung kannst du
wirklich therapeutisch arbeiten.
• Wissen-Boost: Profitiere vom
Austausch im großen Team aus
Physios und Sportwissenschaftlern
sowi...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung BG Verordnung i.V. unterschrieben

Neues Thema
BG Verordnung i.V. unterschrieben
Es gibt 4 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Heuberger
Gestern
Hallo,

habe eine BG VO, auf der der Arzt oder die Ärztin i.V. unterschrieben hat. Geht das so durch oder gibt das Probleme und riskiere ich damit evtl. eine Absetzung? Stempel des BG-Arztes und Name des Vertretungsarztes sind definitiv verschieden...

Grüße
1

Gefällt mir

Hallo, habe eine BG VO, auf der der Arzt oder die Ärztin i.V. unterschrieben hat. Geht das so durch oder gibt das Probleme und riskiere ich damit evtl. eine Absetzung? Stempel des BG-Arztes und Name des Vertretungsarztes sind definitiv verschieden... Grüße
Gefällt mir
Antworten
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
GüSta
Gestern
I.V. ist im Gegensatz zu i.A. in Ordnung, wenn der verordnende Vertretungsarzt die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 unseres Vertrages mit der GUV erfüllt.
1

Gefällt mir

I.V. ist im Gegensatz zu i.A. in Ordnung, wenn der verordnende Vertretungsarzt die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 unseres Vertrages mit der GUV erfüllt.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



GüSta schrieb:

I.V. ist im Gegensatz zu i.A. in Ordnung, wenn der verordnende Vertretungsarzt die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 unseres Vertrages mit der GUV erfüllt.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Heuberger
Gestern
@GüSta ok danke. Aber woher weiß ich das und wie kann ich das prüfen? Geht eher schwierig
1

Gefällt mir

[mention]GüSta[/mention] ok danke. Aber woher weiß ich das und wie kann ich das prüfen? Geht eher schwierig
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Heuberger schrieb:

@GüSta ok danke. Aber woher weiß ich das und wie kann ich das prüfen? Geht eher schwierig

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
GüSta
Gestern
@Heuberger
wir haben bisher in einem solchen Fall regelmäßig darauf vertraut
1

Gefällt mir

[mention]Heuberger[/mention] wir haben bisher in einem solchen Fall regelmäßig darauf vertraut
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



GüSta schrieb:

@Heuberger
wir haben bisher in einem solchen Fall regelmäßig darauf vertraut

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Heuberger schrieb:

Hallo,

habe eine BG VO, auf der der Arzt oder die Ärztin i.V. unterschrieben hat. Geht das so durch oder gibt das Probleme und riskiere ich damit evtl. eine Absetzung? Stempel des BG-Arztes und Name des Vertretungsarztes sind definitiv verschieden...

Grüße



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung BG Verordnung i.V. unterschrieben

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns