Über uns:
Rössle Reha ist ein renommiertes
Reha Zentrum, das sich auf die
ganzheitliche Behandlung und
Betreuung unserer Patienten
spezialisiert hat. Unser
engagiertes Team arbeitet täglich
daran, die Lebensqualität unserer
Patienten zu verbessern und ihnen
zu einem schmerzfreien Alltag zu
verhelfen.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
Rössle Reha ist ein renommiertes
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Ich brauche etwas Nachhilfe zum Thema BG - Verordnungen. Ich bekomme solche Rezepte selten zur Abrechnung.
Nun habe ich eine VO vorliegend, wo die festgelegte Frequenz deutlich überschritten, vom Arzt aber nicht begründet wurde. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich die VO zurückschicken und eine Korrektur verlangen. Das erledige ich per Fax. Aber auf der Rückseite befinden sich zu wenig Zeilen für die Unterschriften. Es sind ja nur 10 Zeilen, ich brauche aber das Doppelte. Wie kann ich mir bitte helfen?
Dankeschön und einen schönen Tag noch euch allen)
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pt ani schrieb:
Du kannst die Rückseite kopieren (wenn sie noch leer ist). Ansonsten gibt es da Listen extra zu kaufen bzw. zu erstellen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Wie @pt ani schon schreibt, immer vorsorglich ein paar leere Kopien (oder Kopievorlage) auf Halde lagern. Wird nicht das letzte mal sein, dass so was vorkommt.
Wir haben viele große Rezepte und brauchen die regelmäßig.
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Shia schrieb:
Du kannst dir auch eine Excel Liste erstellen, dann hast du die immer auf dem Rechner und kannst sie jederzeit ausdrucken.
Wir haben viele große Rezepte und brauchen die regelmäßig.
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Ligamentum schrieb:
Wenn Du "F2400 PDF" googelst, bekommst Du zahlreiche Links, wo das Formular bzw. die Rückseite runterzuladen ist. Einmal speichern und immer parat.
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Olga Walter schrieb:
Hallo in die Runde)
Ich brauche etwas Nachhilfe zum Thema BG - Verordnungen. Ich bekomme solche Rezepte selten zur Abrechnung.
Nun habe ich eine VO vorliegend, wo die festgelegte Frequenz deutlich überschritten, vom Arzt aber nicht begründet wurde. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich die VO zurückschicken und eine Korrektur verlangen. Das erledige ich per Fax. Aber auf der Rückseite befinden sich zu wenig Zeilen für die Unterschriften. Es sind ja nur 10 Zeilen, ich brauche aber das Doppelte. Wie kann ich mir bitte helfen?
Dankeschön und einen schönen Tag noch euch allen)
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Ahn schrieb:
Hab im Internet nix gefunden über neue Formulare für BG, woher hast du die Info?
Neuer BG-Rahmenvertrag ab dem 01.04. Seit Dezember 22 bekannt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ahn Berufsverbände 😉
Neuer BG-Rahmenvertrag ab dem 01.04. Seit Dezember 22 bekannt.
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Ahn schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij bei physio Deutschland kommt man leider nur als Mitglied dran. Was ändert sich denn außer den Preisen?
Der Rest der Welt muss sich dann wohl gedulden bis die DGUV den Vertrag veröffentlicht. Und die brauchen nunmal länger. 😉
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ahn Tja, dafür bin ich auch Mitglied in einem Berufsverband. 😬
Der Rest der Welt muss sich dann wohl gedulden bis die DGUV den Vertrag veröffentlicht. Und die brauchen nunmal länger. 😉
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Ahn schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij jetzt machst du es aber spannend 🧐😁
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ahn Tja, wie schon aus deine Aussagen im Beitrag "Rückzahlung wg. Preisupdate" deutlich wurde: Man kann auch am falschen Ende sparen. 🤓
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Inche schrieb:
Achtung ab 1.4 ändert sich bei der BG das Formular da kommt ein neuer Rahmenvertrag
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Sabine Rabbel schrieb:
Nee, Du bist gerade auf dem falschen Dampfer. Zwei Zeitintervalle heißt 2 x 10, also 20 Minuten pro Behandlung. Über die Anzahl pro Woche sagen die Zeitintervalle nix aus, die steht woanders.
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Olga Walter schrieb:
Ach soooo ist das rum^^ Dann ergibt das Sinn. Der Patient ist jetzt bei uns täglich eingeplant (5 Behandlungstagen pro Woche), dann ist das doch richtig?
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pt ani schrieb:
@Olga Walter Genau, fünf Tage mit je 20 Minuten
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Olga Walter schrieb:
Danke für die Hilfe. Noch eine Frage dazu. Die BG hat ja eigene Begrifflichkeiten, mit denen ich nicht ganz klar komme. Der Patient hat 20 Behandlungen mit 5 Behandlungstagen pro Woche bekommen. Wenn ich die Aufschlüsselung richtig verstehe, dann hat Leistungsziffer 8101 aber nur 2 Regel - Zeitinterwalle = 2x wöchentlich? In diesem Fall muss ich den Arzt kontaktieren und um eine Korrektur/ medizinische Begründung bitten, da die Frequenz die festgelegte Anzahl an wöchentlichen Behandlungsterminen übersteigt oder? Ich blicke nicht durch...
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