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Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm!
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Im Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm verbinden wir moderne
Physiotherapie mit herzlicher
Zusammenarbeit. Unser Team ist
motiviert, engagiert und
unterstützt sich gegenseitig –
sowohl in der Praxis als auch
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Was passiert mit dem Rezept: Unterbrechung/Urlaub vom Arzt genehmigen lassen (akzepiert das die BG?) oder VO abbrechen und anschließend neue VO???
Wer hat Erfahrung und weiß wie es abrechnungskonform geht..?
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trini schrieb:
Patient mit BG-VO will 2 Wochen/14Tage in den Urlaub.
Was passiert mit dem Rezept: Unterbrechung/Urlaub vom Arzt genehmigen lassen (akzepiert das die BG?) oder VO abbrechen und anschließend neue VO???
Wer hat Erfahrung und weiß wie es abrechnungskonform geht..?
§ 3 Durchführung der Behandlung
(1) Der in § 2 Abs. 1 genannte Personenkreis kann für die Behandlung von Unfallverletzten
und Berufserkrankten eine Vergütung von einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
nur dann beanspruchen, wenn dieser oder der von ihm bevollmächtigte Arzt (Durchgangsarzt, H-Arzt, Handchirurg nach § 37 Abs. 3 des Ärztevertrages
oder behandelnder Arzt bei Berufskrankheiten) ihn mit der Behandlung beauftragt hat
und die Behandlung grundsätzlich innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung begonnen
worden ist. Der Auftrag wird vom Arzt schriftlich auf dem für die gesetzliche
Unfallversicherung bestimmten Verordnungsblatt erteilt; es dürfen nur ärztlich verordnete
Leistungen ausgeführt werden. Die in der Verordnung enthaltenen Vorgaben,
insbesondere der Beginn der Behandlung, Zeitabstände, Dosierung und Dauer,
sind einzuhalten. Anderenfalls besteht kein Anspruch auf Vergütung.
Ich hatte bisher noch nie Probleme, wenn ich die Unterbrechung mit Urlaub oder Krankheit angegeben hatte. Hierzu gibt es ja ein extra Feld.
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FFGG schrieb:
In der Vereinbarung heißt es:
§ 3 Durchführung der Behandlung
(1) Der in § 2 Abs. 1 genannte Personenkreis kann für die Behandlung von Unfallverletzten
und Berufserkrankten eine Vergütung von einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
nur dann beanspruchen, wenn dieser oder der von ihm bevollmächtigte Arzt (Durchgangsarzt, H-Arzt, Handchirurg nach § 37 Abs. 3 des Ärztevertrages
oder behandelnder Arzt bei Berufskrankheiten) ihn mit der Behandlung beauftragt hat
und die Behandlung grundsätzlich innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung begonnen
worden ist. Der Auftrag wird vom Arzt schriftlich auf dem für die gesetzliche
Unfallversicherung bestimmten Verordnungsblatt erteilt; es dürfen nur ärztlich verordnete
Leistungen ausgeführt werden. Die in der Verordnung enthaltenen Vorgaben,
insbesondere der Beginn der Behandlung, Zeitabstände, Dosierung und Dauer,
sind einzuhalten. Anderenfalls besteht kein Anspruch auf Vergütung.
Ich hatte bisher noch nie Probleme, wenn ich die Unterbrechung mit Urlaub oder Krankheit angegeben hatte. Hierzu gibt es ja ein extra Feld.
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viento schrieb:
Ich telefoniere mit der zuständigen Sachbearbeiterin, verlange das Aktenzeichen, und kann so persönlich die Unterbrechung besprechen, die in der Regel auch genehmigt wird. AZ und Name mit auf die Rechnung und es gab bisdato keinerlei Probleme.
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trini schrieb:
O.k. Super! Danke für die vielen Infos/Vorschläge. Heaben jetzt dem Pat. einen Zettel für den Arzt zur genehmigung mitgegeben.. wenn der Arzt das ok gibt sollte, die BG das doch akzeptieren..?
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Anja E schrieb:
Wir haben gerade den gleichen Fall - haben dem Patienten empfohlen, das ganze mit der BG im Vorfeld abzusprechen ... diese stellt sich nun quer und genehmigt dem Patienten den Auslandsurlaub NICHT, da dort keine kontinuierliche Weiterbehandlung erfolgen kann ... war also gut, dass es im Vorfeld geklärt wurde, sonst wären wir vermutlich leer ausgegangen :astonished:
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Bsp. Pat.in hatte Autounfall, Reise war fix gebucht, 10 Tage. 2 Termine vor Urlaub ausgemacht, dann 8 hintendran. Da war mir wichtig, dass die Pat.in im Vorfeld mit BG klärt, ob diese Unterbrechung möglich, oder gleich ein späterer Behandlungstermin seitens Arzt angesetzt würde. Ob ich in die eine oder andere Richtung ein Telefonat führe, auch eine Art von Kunden/Pat.bindung.
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viento schrieb:
Nun das sollte man im Einzelfall klären:
Bsp. Pat.in hatte Autounfall, Reise war fix gebucht, 10 Tage. 2 Termine vor Urlaub ausgemacht, dann 8 hintendran. Da war mir wichtig, dass die Pat.in im Vorfeld mit BG klärt, ob diese Unterbrechung möglich, oder gleich ein späterer Behandlungstermin seitens Arzt angesetzt würde. Ob ich in die eine oder andere Richtung ein Telefonat führe, auch eine Art von Kunden/Pat.bindung.
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Tempelritter schrieb:
Da die BG keine Unterbrechungsfristen kennt, breche ich in so einem Fall ab. Wozu soll ich der BG nachtelefonieren und mir zusätzliche Arbeit machen? Benötigt der Pat. weiterhin Behandlungen, wird ein neues RZ kein Problem sein.
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