Wir bieten ab sofort eine spannende
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
mainbaby Sachsenhausen. Hier sind
es meist die aller Kleinsten, die
deine fachliche Kompetenz suchen.
Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
mainbaby Sachsenhausen. Hier sind
es meist die aller Kleinsten, die
deine fachliche Kompetenz suchen.
Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
ich habe gelesen das man eine BG-Verordnung max. 14 Tage unterbrechen darf aber was ist wenn es länger dauert (z.b. bei Krankheit)?
Der neue DGUV Rahmenvertrag gibt diesen Fall nicht an.
Hattet ihr schon mal so einen Fall.
Danke für Eure Antworten!
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Dann wird es abgerechnet und er bekommt eine neue VO ...
MfG
JürgenK ;)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK Diesmal warst du schneller. 😂
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pat88 schrieb:
Hallo Kollegen und Kolleginnen,
ich habe gelesen das man eine BG-Verordnung max. 14 Tage unterbrechen darf aber was ist wenn es länger dauert (z.b. bei Krankheit)?
Der neue DGUV Rahmenvertrag gibt diesen Fall nicht an.
Hattet ihr schon mal so einen Fall.
Danke für Eure Antworten!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Die VO verliert seine Gültigkeit und ist abzurechnen. Der D-Arzt kann aber, soweit erforderlich, eine neue VO ausstellen.
Muss man den Abbruch dann auf der Verordnung dokumentieren?
Zählt man 14 Tage ab Tag der Ausstellung oder ab Folgetag?
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
nein, denn es gibt ja wie bei der GKV KEINE Spalte dafür...grins
MfG
JürgenK ;)
zu 2) Siehe Beispielberechnungen in der FAK. Demnach Ausstellungsdatum. Bei Unterbrechungen aber der Folgetag.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
zu 1) Ist nicht vorgeschrieben, also: nein
zu 2) Siehe Beispielberechnungen in der FAK. Demnach Ausstellungsdatum. Bei Unterbrechungen aber der Folgetag.
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pat88 schrieb:
Vielen Dank.....!!!
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Ahn schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij genau, in den FAK steht: 14 behandlungsfreie! Tage
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pat88 schrieb:
Verstehe, vielen Dank.
Muss man den Abbruch dann auf der Verordnung dokumentieren?
Zählt man 14 Tage ab Tag der Ausstellung oder ab Folgetag?
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