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Ergotherapeuten und behandel...
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Ergotherapeuten und behandel...
Vom Krankenhaus hat er ein "BG-Rezept" bekommen.
Ich behandle jedoch nur auf Privatrezept oder ohne Rezept; bin Physio und HP-Physio.
Nun meine Fragen:
Darf ich ihn mit der BG-Verordnung behandeln oder benötige ich ein "Privatrezept" vom Arzt?
Hat er Chancen, die von mir gestellte Rechnung von der BG erstattet zu bekommen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ein Bekannter hatte einen Arbeitsunfall und möchte sich nun von mir behandeln lassen.
Vom Krankenhaus hat er ein "BG-Rezept" bekommen.
Ich behandle jedoch nur auf Privatrezept oder ohne Rezept; bin Physio und HP-Physio.
Nun meine Fragen:
Darf ich ihn mit der BG-Verordnung behandeln oder benötige ich ein "Privatrezept" vom Arzt?
Hat er Chancen, die von mir gestellte Rechnung von der BG erstattet zu bekommen?
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Das hatte ich mir so natürlich schon gedacht.
Wir haben heute nachmittag in allen zugelassenen Praxen mal angefragt; da gäbe es Termine frühestens ab Ende März.
Hat jemand von Euch in so einem Fall schon mal mit der BG Kontakt aufgenommen und gefragt, ob es bei einer mehr als 4-wöchigen Wartezeit auch die Möglichkeit gibt, das Rezept in einer nicht-zugelassenen Praxis bzw. bei einem Physiotherapeuten ohne BG-Zulassung "einzulösen"?
Und wenn ja, welche Antworten habt ihr bekommen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke, Tempelritter, für Deine Antwort.
Das hatte ich mir so natürlich schon gedacht.
Wir haben heute nachmittag in allen zugelassenen Praxen mal angefragt; da gäbe es Termine frühestens ab Ende März.
Hat jemand von Euch in so einem Fall schon mal mit der BG Kontakt aufgenommen und gefragt, ob es bei einer mehr als 4-wöchigen Wartezeit auch die Möglichkeit gibt, das Rezept in einer nicht-zugelassenen Praxis bzw. bei einem Physiotherapeuten ohne BG-Zulassung "einzulösen"?
Und wenn ja, welche Antworten habt ihr bekommen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Und dann würde mich noch interessieren ob es - abgesehen davon, dass mein Bekannter für die Behandlungskosten dann ja selbst aufkommen muss- es für ihn noch weitere Nachteile z.B. hinsichtlich einer Anerkennung einer Berufsunfähigkeitsrente oder ähnlichem haben könnte, wenn er die Behandlung von mir durchführen lässt und nicht von einer zugelassenen Praxis.
Danke, Tempelritter, für Deine Antwort.
Das hatte ich mir so natürlich schon gedacht.
Wir haben heute nachmittag in allen zugelassenen Praxen mal angefragt; da gäbe es Termine frühestens ab Ende März.
Hat jemand von Euch in so einem Fall schon mal mit der BG Kontakt aufgenommen und gefragt, ob es bei einer mehr als 4-wöchigen Wartezeit auch die Möglichkeit gibt, das Rezept in einer nicht-zugelassenen Praxis bzw. bei einem Physiotherapeuten ohne BG-Zulassung "einzulösen"?
Und wenn ja, welche Antworten habt ihr bekommen?
Mach doch einfach bei der BG eine Anfrage auf Kostenübernahme zu den BG-Sätzen, bring das Argument mit den späten Terminen in den anderen Praxen.
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.2.16 19:57:
Danke, Tempelritter, für Deine Antwort.
Das hatte ich mir so natürlich schon gedacht.
Wir haben heute nachmittag in allen zugelassenen Praxen mal angefragt; da gäbe es Termine frühestens ab Ende März.
Hat jemand von Euch in so einem Fall schon mal mit der BG Kontakt aufgenommen und gefragt, ob es bei einer mehr als 4-wöchigen Wartezeit auch die Möglichkeit gibt, das Rezept in einer nicht-zugelassenen Praxis bzw. bei einem Physiotherapeuten ohne BG-Zulassung "einzulösen"?
Und wenn ja, welche Antworten habt ihr bekommen?
Mach doch einfach bei der BG eine Anfrage auf Kostenübernahme zu den BG-Sätzen, bring das Argument mit den späten Terminen in den anderen Praxen.
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Tempelritter schrieb:
die Rechnung bekommt er von der BG nicht erstattet. Er muss sich eine zugelassene Praxis suchen, die BG Patienten behandeln darf, siehe BG-Rahmenvertrag.
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