Physiotherapeut (m/w/d) ab
01.01.2025 – Arbeite im 45min
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ACHS schrieb:
Hallo. Habe ein 10er Kg Zns von der BG Bauwirtschaft bekommen auf einem Kassen Rezept Vordruck. Müssen die nicht eigentlich IMMER als "graues DIN A 4 Rezept" gedruckt werden? Sollte ich es beim Arzt neu ausstellen lassen oder gibt das abrechnungstechnisch keine Probleme?
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ACHS schrieb:
Ja.es ist von seinem Hausarzt
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Tempelritter schrieb:
Der Hausarzt muss die Genehmigung von der BG haben Folgerezepte auszustellen, dann hat er auch die BG-Formulare. Ich würde es so auch nicht annehmen.
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Kitane schrieb:
Nein ich auch nicht gibt nur Probleme
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ACHS schrieb:
Alles geregelt! Der Hausarzt stellt es neu aus! Auf bg Formular
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alobar schrieb:
Ein HAusartz darf sich eine Genemigung von BG geben lassen, dass er BG-Verordungen ausstellen darf?!? Ich dachte immer, dass nur ein "Durchgangsarzt" oder BG-Kliniken BG-Rezepte austellen darf.
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Tempelritter schrieb:
ich habe mehrere langjährige BG Fälle wo der Hausarzt die BG Rezepte ausstellt. Auf den BG Vordrucken ist noch eine Aktennummer aufgedruckt, sprich die BG hat dem Hausarzt dies so genehmigt.
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alobar schrieb:
der Haussarzt muss aber zuerst bei der BG diese Genemigung einholen, bevor er verschreibt. Aber eine neue schöne Info, Danke!
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Wonderwoman schrieb:
Ich würde solch ein Rezept nicht annehmen. Meist kommt das nicht vom Durchgangsarzt ...
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