Physiotherapeut/in (m/w/d)
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
Das Ausstellungsdatum älter als 7 Tage (somit ungültig).
Der Arzt korrigiert aber nicht das Ausstellungsdatum, sondern schreibt im Feld "Behandlungsbeginn am" ein neues Datum rein (wie das z. B. bei Kassenrezepten vorgesehen ist).
Soweit ich informiert bin, ist diese Feld für den Beginn der ärztl.Behandlung vorgesehen (oder irre ich mich ?) und eine Absetzung wäre möglich.
Finde keine Infos dazu - hat jemand hier kompetenten Rat ?
Vielen Dank im Vorraus
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mogli123 schrieb:
Typischer Fall: Patient kommt mit BG-Rezept:
Das Ausstellungsdatum älter als 7 Tage (somit ungültig).
Der Arzt korrigiert aber nicht das Ausstellungsdatum, sondern schreibt im Feld "Behandlungsbeginn am" ein neues Datum rein (wie das z. B. bei Kassenrezepten vorgesehen ist).
Soweit ich informiert bin, ist diese Feld für den Beginn der ärztl.Behandlung vorgesehen (oder irre ich mich ?) und eine Absetzung wäre möglich.
Finde keine Infos dazu - hat jemand hier kompetenten Rat ?
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mia 554 schrieb:
Nein-Behandlungsbeginn ist der Beginn der therapeutischen Behandlung. Aber genau an diesem Tag und nicht, wie bei GKVRezepten "spätestens am..."
in dem Fall ist die Verordnung nun korrekt. Du musst darauf achten, dass Du auf jeden Fall VOR dem Datum unter spätester Behandlungsbeginn am mit der Therapie anfängst.
Auf den BG Verordnungen ist es genauso wie im Muster 13. Also kannst Du beruhigt beginnen und musst auch keine Absetzung fürchten.
Liebe Grüße
Maike
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Maike Stiska schrieb:
Hallo Mogli123,
in dem Fall ist die Verordnung nun korrekt. Du musst darauf achten, dass Du auf jeden Fall VOR dem Datum unter spätester Behandlungsbeginn am mit der Therapie anfängst.
Auf den BG Verordnungen ist es genauso wie im Muster 13. Also kannst Du beruhigt beginnen und musst auch keine Absetzung fürchten.
Liebe Grüße
Maike
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