Physiotherapeut/in (w/m/d) für
Praxis in Frankfurt/Main gesucht
Haben Sie Lust, mit uns
zusammenzuarbeiten? In einer
kleinen, feinen Praxis für
Physiotherapie in
Frankfurt-Sachsenhausen?
Unsere Schwerpunkte liegen in den
Bereichen Orthopädie,
Kieferorthopädie, Neurologie und
postoperative Nachsorge. Ein
Kontingent an Terminen halten wir
für Akutpatienten vor. Mit viel
Freude unterstützen wir außerdem
die Mitarbeiter/innen eines großen
italienischen Süßwarenherstellers
dabei, fit un...
Praxis in Frankfurt/Main gesucht
Haben Sie Lust, mit uns
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Physiotherapie in
Frankfurt-Sachsenhausen?
Unsere Schwerpunkte liegen in den
Bereichen Orthopädie,
Kieferorthopädie, Neurologie und
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ich habe von einem Patienten eine HMV bekommen (normaler A5 Vordruck). Allerdings steht bei Kasse Unfallkasse. Geht das denn? Müsste doch eigentlich ein A4 Blatt BG-Rezept sein, wenn es über die Unfallkasse geht, oder? Außerdem hat das Rezept ein Hausarzt ausgeschrieben, der kein D-Arzt ist.... Auskunft vom Patient war, dass der Fall dem Hausarzt übergeben wurde und dieser das Rezept ausgestellt hat.
Grüße
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schlumpi22 schrieb:
Hallo,
ich habe von einem Patienten eine HMV bekommen (normaler A5 Vordruck). Allerdings steht bei Kasse Unfallkasse. Geht das denn? Müsste doch eigentlich ein A4 Blatt BG-Rezept sein, wenn es über die Unfallkasse geht, oder? Außerdem hat das Rezept ein Hausarzt ausgeschrieben, der kein D-Arzt ist.... Auskunft vom Patient war, dass der Fall dem Hausarzt übergeben wurde und dieser das Rezept ausgestellt hat.
Grüße
Abgesehen davon würde ich eine Kostenübernahmebestätigung einholen lassen bzw. das als kostenpflichtigen Service anbieten. Am Ende sitzt du auf einer nichtbezahlten €200-Rechnung und niemand hat damit rechnen können...
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ali schrieb:
@ papa: Da es für Privatrezepte keine Formularvorschriften gibt, passiert es aber auch häufiger, dass ein Arzt ein PR auf dem GKV Formular druckt..böse, böse...
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Minza schrieb:
Bei Privatrez. hab ich / bzw. Patient noch nie Probleme gehabt.
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Papa Alpaka schrieb:
Das Sicherheitspapier ist Eigentum des GKV-Spitzenverbandes und darf ausdrücklich nicht für andere Zwecke als zur Verordnung von Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung eingesetzt werden.
Abgesehen davon würde ich eine Kostenübernahmebestätigung einholen lassen bzw. das als kostenpflichtigen Service anbieten. Am Ende sitzt du auf einer nichtbezahlten €200-Rechnung und niemand hat damit rechnen können...
In Aussnahmefällen nach Rücksprache mit dem BG Sachbearbeiter akzeptieren sie auch andere Forumlare und Ärzte.
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Papa Alpaka schrieb:
...dir ist schon klar, das die beigen Blätter keine Centartikel sind sondern Hochsicherheitspapier mit Wasserzeichen und UV-Sicherheitsmerkmalen?
Sonst noch Probleme?
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Susulo schrieb:
Lieber Alpaka , du kannst ja gerne mal den gkv Spitzenverband drauf ansetzen, dass ihr Eigentum nicht massenhaft für Privatrezepte verschwendet wird. M.E. bezahlen die Ärzte das Papier, nicht die gkv-Beitragszahler.
Sonst noch Probleme?
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ali schrieb:
Des is MIR ziemlich schnuppe auf welchem Papier Doctore privat ein Rezept ausstellt....nehme auch einlagiges recyceltes Klopapier..... :smile:
Ihr messt mit zweierlei Maß - lässt ein Therapeut den Versicherten am Ende der Behandlungsreihe alles auf einmal unterschreiben: böse. Lässt ein Vertragsarzt die Gemeinschaft der gesetzlich Versicherten Kosten tragen die von der Gemeinschaft der Arbeitgeber zu tragen wären: Stell dich nicht so an.
PS: zieht euch warm an, der §80 StGB wurde zum 01.01.2017 gestrichen und der Ersatzparagraph ist wasserweich formuliert...
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Papa Alpaka schrieb:
Nein, als wir die Frage vor zwei(?) Monaten hatten ob VOs auf Nichtsicherheitspapier zulässig sind bin ich drüber gestolpert das in der Anlage 2 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte die Kosten dem GKV-Spitzenverband zugeschlagen werden, anteilig auf die Kassen verteilt.
Ihr messt mit zweierlei Maß - lässt ein Therapeut den Versicherten am Ende der Behandlungsreihe alles auf einmal unterschreiben: böse. Lässt ein Vertragsarzt die Gemeinschaft der gesetzlich Versicherten Kosten tragen die von der Gemeinschaft der Arbeitgeber zu tragen wären: Stell dich nicht so an.
PS: zieht euch warm an, der §80 StGB wurde zum 01.01.2017 gestrichen und der Ersatzparagraph ist wasserweich formuliert...
Ihr messt mit zweierlei Maß - lässt ein Therapeut den Versicherten am Ende der Behandlungsreihe alles auf einmal unterschreiben: böse. Lässt ein Vertragsarzt die Gemeinschaft der gesetzlich Versicherten Kosten tragen die von der Gemeinschaft der Arbeitgeber zu tragen wären: Stell dich nicht so an
Nun ja. So gesehen dürfte es überhaupt keine Vermischung mehr von gkv-Patienten und PP in ein und der selben (Arzt-)Praxis geben. Der Arzt bestellt auf gkv-Kosten und somit zu Kosten der Allgemeinheit seinen sogenannten Sprechstundenbedarf. Will heißen, jegliches Verbandsmaterial, Nahtmaterial, Infusionsbesteck, Hautdesinfektion und ähnliches, das er in seiner Praxis hat, zahlt die gkv. Der Arzt schreibt sich dafür ein Rezept aus und der Lieferant rechnet mit der KK ab. Nun kommt ein PP in die Praxis mit sagen wir mal einer Platzwunde. Er wird lokal desinfiziert, genäht, verbunden. Der Arzt benutzt das Material, das er da hat. Wenn er es dem PP in Rechnung stellt, kassiert er doppelt. Wenn er nur die Behandlung in Rechnung stellt hat die Allgemeinheit für das Material bezahlt. Einzige Alternative: der Arzt schickt den PP im Anschluss in die Apotheke, um das Material wieder zu ersetzen. Kommt vor, ist aber bei Verbandmaterial die Ausnahme. Bei Impfstoffen sicher anders.
Im übrigen passiert es mir öfters, dass ich Patienten Unterschriften nachholen lasse. Habe bestimmt noch nie behauptet das "böse" zu finden. Eher ein bisschen dumm/nachlässig von meiner Seite. Und wer bezahlt für eine solche Nachlässigkeit? Im schlimmsten Fall ich, nicht die Gemeinschaft. Der Vergleich hinkt. "Böse" ist es, wenn ich der Gemeinschaft was in Rg stelle, das ich gar nicht geleistet hab.
Schickst du also ernsthaft PP wieder zurück zum Arzt, wenn sie eine VO auf gkv-Papier mitbringen???
Zusammengefasst: die Abschaffung des 2-K(l)assensystems ist mehr als überfällig.
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Susulo schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 8.1.17 10:17:
Ihr messt mit zweierlei Maß - lässt ein Therapeut den Versicherten am Ende der Behandlungsreihe alles auf einmal unterschreiben: böse. Lässt ein Vertragsarzt die Gemeinschaft der gesetzlich Versicherten Kosten tragen die von der Gemeinschaft der Arbeitgeber zu tragen wären: Stell dich nicht so an
Nun ja. So gesehen dürfte es überhaupt keine Vermischung mehr von gkv-Patienten und PP in ein und der selben (Arzt-)Praxis geben. Der Arzt bestellt auf gkv-Kosten und somit zu Kosten der Allgemeinheit seinen sogenannten Sprechstundenbedarf. Will heißen, jegliches Verbandsmaterial, Nahtmaterial, Infusionsbesteck, Hautdesinfektion und ähnliches, das er in seiner Praxis hat, zahlt die gkv. Der Arzt schreibt sich dafür ein Rezept aus und der Lieferant rechnet mit der KK ab. Nun kommt ein PP in die Praxis mit sagen wir mal einer Platzwunde. Er wird lokal desinfiziert, genäht, verbunden. Der Arzt benutzt das Material, das er da hat. Wenn er es dem PP in Rechnung stellt, kassiert er doppelt. Wenn er nur die Behandlung in Rechnung stellt hat die Allgemeinheit für das Material bezahlt. Einzige Alternative: der Arzt schickt den PP im Anschluss in die Apotheke, um das Material wieder zu ersetzen. Kommt vor, ist aber bei Verbandmaterial die Ausnahme. Bei Impfstoffen sicher anders.
Im übrigen passiert es mir öfters, dass ich Patienten Unterschriften nachholen lasse. Habe bestimmt noch nie behauptet das "böse" zu finden. Eher ein bisschen dumm/nachlässig von meiner Seite. Und wer bezahlt für eine solche Nachlässigkeit? Im schlimmsten Fall ich, nicht die Gemeinschaft. Der Vergleich hinkt. "Böse" ist es, wenn ich der Gemeinschaft was in Rg stelle, das ich gar nicht geleistet hab.
Schickst du also ernsthaft PP wieder zurück zum Arzt, wenn sie eine VO auf gkv-Papier mitbringen???
Zusammengefasst: die Abschaffung des 2-K(l)assensystems ist mehr als überfällig.
Und wer hat wegen dieser Nachlässigkeit des Vertragsarztes nun zusätzlichen vergütungslosen Verwaltungsaufwand an den Hacken?
[...]
Schickst du also ernsthaft PP wieder zurück zum Arzt, wenn sie eine VO auf gkv-Papier mitbringen???
Zusammengefasst: die Abschaffung des 2-K(l)assensystems ist mehr als überfällig.
Nein, die P-VO ist gültig da daran keine größeren formellen Anforderungen an mich gestellt werden. In der Regel habe ich zu den Ärzten in der Umgebung ein ausreichend gutes Verhältnis und keinen größeren Bedarf, eine Anzeige zu erstatten - da gibt's größeren Schmu der erst aufgeräumt werden muss ("Upcoding").
Bei der Abschaffung der Zweiklassenmedizin bin ich sofort dabei :)
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Papa Alpaka schrieb:
Ist es fair, das PP zuerst privilegiert behandelt werden (2,3facher Kassensatz plus Nachfeierabendsprechstundenzuschlag) und dann auch noch von der Masse der Wenigerprivilegierten subventioniert werden? (Verbands- und Desinfektionsmaterial, Hochsicherheitspapier, ...)?
Susulo schrieb am 8.1.17 10:38:
Und wer hat wegen dieser Nachlässigkeit des Vertragsarztes nun zusätzlichen vergütungslosen Verwaltungsaufwand an den Hacken?
[...]
Schickst du also ernsthaft PP wieder zurück zum Arzt, wenn sie eine VO auf gkv-Papier mitbringen???
Zusammengefasst: die Abschaffung des 2-K(l)assensystems ist mehr als überfällig.
Nein, die P-VO ist gültig da daran keine größeren formellen Anforderungen an mich gestellt werden. In der Regel habe ich zu den Ärzten in der Umgebung ein ausreichend gutes Verhältnis und keinen größeren Bedarf, eine Anzeige zu erstatten - da gibt's größeren Schmu der erst aufgeräumt werden muss ("Upcoding").
Bei der Abschaffung der Zweiklassenmedizin bin ich sofort dabei :)
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RoFo schrieb:
Wir könnten ja eine Prüfpflicht fürs Papier einführen. ..
Sonst wäre ich nicht zu dem Fazit gekommen
90% meiner PP kommen mit gkv VO-Vordruck, insbesondere Kinderärzte, haben sich z. T. schon geweigert, auch bei PP anders zu verordnen.
Tatsächlich war es mir neu, dass die Vordrucke nicht der Arzt selber zahlt.
Ich hätte auch immer wieder gerne meinen Materialaufwand vergütet und fang jetzt bloß nicht damit an, dass das Material ja in unsere großzügigen Honorare mit einkalkuliert ist.....
Ich würde die zahlreichen Unerhörtheiten im Gesundheitssystem gerne von oben nach unten an den Pranger stellen und nicht umgekehrt - insofern erregen VO-Formulare auf Kosten der Allgemeinheit halt nur wenige Gemüter. Meines auch nicht so sehr.
Da finde ich Dinge wie großflächige Codierungsmanipulation, fließende Gelder für jeden verkauften und implantierten Herzschrittmacher, Absenkung der Grenzwerte für Cholesterin usw.usw. (Endlosschleife) schon relevanter. Würde hier mal "saubergemacht" könnten wir einen gkv Vordruck für PP vermutlich ganz gut verkraften, ohne den kompletten Zusammebruch zu befürchten.
Ich mach jetzt aber Schluss für heute. Schönen Sonntag dir und allen noch. Sind eingeschneit.
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Susulo schrieb:
Hab ich gesagt, dass ich es fair finde? Ich finde es sch***
Sonst wäre ich nicht zu dem Fazit gekommen
90% meiner PP kommen mit gkv VO-Vordruck, insbesondere Kinderärzte, haben sich z. T. schon geweigert, auch bei PP anders zu verordnen.
Tatsächlich war es mir neu, dass die Vordrucke nicht der Arzt selber zahlt.
Ich hätte auch immer wieder gerne meinen Materialaufwand vergütet und fang jetzt bloß nicht damit an, dass das Material ja in unsere großzügigen Honorare mit einkalkuliert ist.....
Ich würde die zahlreichen Unerhörtheiten im Gesundheitssystem gerne von oben nach unten an den Pranger stellen und nicht umgekehrt - insofern erregen VO-Formulare auf Kosten der Allgemeinheit halt nur wenige Gemüter. Meines auch nicht so sehr.
Da finde ich Dinge wie großflächige Codierungsmanipulation, fließende Gelder für jeden verkauften und implantierten Herzschrittmacher, Absenkung der Grenzwerte für Cholesterin usw.usw. (Endlosschleife) schon relevanter. Würde hier mal "saubergemacht" könnten wir einen gkv Vordruck für PP vermutlich ganz gut verkraften, ohne den kompletten Zusammebruch zu befürchten.
Ich mach jetzt aber Schluss für heute. Schönen Sonntag dir und allen noch. Sind eingeschneit.
ich wollte ganz gerne mal zum Ausgangsthema der Frage zurückkehren.....
Prinzipiell dürfen nur BG-Ärzte BG-Patienten Heilmittelverordnungen ausstellen und dürfen hierfür auch nur die BG-Verordnungsvordrucke nutzen.
Ich hatte vor einigen Jahren aber auch schon einmal den Fall, dass ein "normaler" Kassenarzt einen BG-Patienten behandelt hatte (der Patient hatte eine Berufserkrankung [Asbestose]). Der Arzt hatte dafür mehrere Verordnungen (auf dem für Ihn üblichen GKV-Formular) ausgestellt. Nach Rücksprache mit der zuständigen BG habe ich diese Verordnungen mit der BG problemlos abgerechnet.
Im Zweifelsfall würde ich also mit der zuständigen BG den Fall abklären.
Ansonsten würde ich ein solches Rezept nicht annehmen. Wenn der Patient einen frischen Wegeunfall oder Berufsunfall hatte, ist sein erster Ansprechpartner ohnehin der BG-Arzt, welcher dann auch ein BG-Rezept ausstellen sollte.
LG Andreas
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Körnchen schrieb:
Lieber Schlumpi,
ich wollte ganz gerne mal zum Ausgangsthema der Frage zurückkehren.....
Prinzipiell dürfen nur BG-Ärzte BG-Patienten Heilmittelverordnungen ausstellen und dürfen hierfür auch nur die BG-Verordnungsvordrucke nutzen.
Ich hatte vor einigen Jahren aber auch schon einmal den Fall, dass ein "normaler" Kassenarzt einen BG-Patienten behandelt hatte (der Patient hatte eine Berufserkrankung [Asbestose]). Der Arzt hatte dafür mehrere Verordnungen (auf dem für Ihn üblichen GKV-Formular) ausgestellt. Nach Rücksprache mit der zuständigen BG habe ich diese Verordnungen mit der BG problemlos abgerechnet.
Im Zweifelsfall würde ich also mit der zuständigen BG den Fall abklären.
Ansonsten würde ich ein solches Rezept nicht annehmen. Wenn der Patient einen frischen Wegeunfall oder Berufsunfall hatte, ist sein erster Ansprechpartner ohnehin der BG-Arzt, welcher dann auch ein BG-Rezept ausstellen sollte.
LG Andreas
http://www.physio.de/zulassung/RV-BG-01.01.2007-01.php#Rechnungslegung
Wichtig ist dabei §3.
Der Patient könnte sich auch eine Verordnung mit seiner Krankenkasse als Kostenträger ausstelle lassen. Er müsste dann die Eigenanteile sich von der zuständigen BG erstatten lassen. Die Krankenkasse wird im Zweifelsfall die übrigen Behandlungskosten der zuständigen BG in Rechnung stellen. Eine Prüfpflicht, ob es sich um einen Wege-oder Arbeitsunfall handelt, besteht für Dich nicht.
Ansonsten kann der Patient sich für die Ausstellung eines BG-Rezeptes an den erstbehandelnden BG-Arzt wenden.
LG
A. Korn
An Physio.de: In meinem Browser (Firefox) sehe in dem Schriftstück statt der Sonderzeichen und Umlaute nur Fragezeichen.....
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Körnchen schrieb:
Hier hilft der Rahmenvertrag:
http://www.physio.de/zulassung/RV-BG-01.01.2007-01.php#Rechnungslegung
Wichtig ist dabei §3.
Der Patient könnte sich auch eine Verordnung mit seiner Krankenkasse als Kostenträger ausstelle lassen. Er müsste dann die Eigenanteile sich von der zuständigen BG erstatten lassen. Die Krankenkasse wird im Zweifelsfall die übrigen Behandlungskosten der zuständigen BG in Rechnung stellen. Eine Prüfpflicht, ob es sich um einen Wege-oder Arbeitsunfall handelt, besteht für Dich nicht.
Ansonsten kann der Patient sich für die Ausstellung eines BG-Rezeptes an den erstbehandelnden BG-Arzt wenden.
LG
A. Korn
An Physio.de: In meinem Browser (Firefox) sehe in dem Schriftstück statt der Sonderzeichen und Umlaute nur Fragezeichen.....
>>...An Physio.de: In meinem Browser (Firefox) sehe in dem Schriftstück statt der Sonderzeichen und Umlaute nur Fragezeichen..... <<
dies sollte man an physio direktals mail senden, damit es beantwortet werden kann
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo Körnchen,
>>...An Physio.de: In meinem Browser (Firefox) sehe in dem Schriftstück statt der Sonderzeichen und Umlaute nur Fragezeichen..... <<
dies sollte man an physio direktals mail senden, damit es beantwortet werden kann
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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ali schrieb:
Zu lasten der BG/ Unfallkasse darf nur ein entsprechender Arzt z.B. D verordnen, dies auch auf den entsprechenden Formularen.
In Aussnahmefällen nach Rücksprache mit dem BG Sachbearbeiter akzeptieren sie auch andere Forumlare und Ärzte.
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