• Auf der Suche nach einer neuen
beruflichen Herausforderung mit
Gestalltungsspielraum?
• Du übernimmst gern
Verantwortung und behältst den
Überblick?
• Du hast bereits
Führungserfahrung oder bist bereit
diese Dir anzueignen?
Dann hast Du schon 3 gute Gründe
bei uns durchzustarten – wir
suchen genau Dich!
Wir freuen uns auf Dich.
Wir sind ein familiär geführtes
Unternehmen mit ca. 25 Mitarbeitern
an zwei Praxisstandorten. Neben
einem modernen Arbeitsumfeld mit
flacher ...
beruflichen Herausforderung mit
Gestalltungsspielraum?
• Du übernimmst gern
Verantwortung und behältst den
Überblick?
• Du hast bereits
Führungserfahrung oder bist bereit
diese Dir anzueignen?
Dann hast Du schon 3 gute Gründe
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flacher ...
Ist diese Verordnung dann noch gültig für alle 10 Behandlungen oder wird sie von der BG nun auch nicht mehr übernommen?
Wie sollen wir am besten vorgehen?
Über Eure Tipps würde ich mich sehr freuen, vielen Dank im voraus :unamused:
Carol
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Carol schrieb:
Hallo Zusammen, heute brachte uns ein Patient eine neue BG-Verordnung 8101 und 8301 bei Distorsion OSG mit Achillodynie mit, es ist die zweite Verordnung nach seiner Verletzung. Er erzählte, das sein Fall aber nun komplett abgeschlossen sei, da seine Beschwerden nicht vom Unfall kämen sondern degenerativ, und er nun mit allen Unterlagen zum Orthopäden geschickt wurde. So wurde es von meiner Mitarbeiterin verstanden, leider hat der Patient einen deutlichen Akzent und konnte sich nicht ganz klar ausdrücken.
Ist diese Verordnung dann noch gültig für alle 10 Behandlungen oder wird sie von der BG nun auch nicht mehr übernommen?
Wie sollen wir am besten vorgehen?
Über Eure Tipps würde ich mich sehr freuen, vielen Dank im voraus :unamused:
Carol
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
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therapeutin schrieb:
natürlich ist sie gültig...hast du ein BG Rezept ,dann kannst du behandeln,im Streitfall muss sich die BG das Geld von der KK zurückholen :kissing_closed_eyes:
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hgb schrieb:
Wenn Du sicher gehen willst, rufst Du bei der BG an, die notwendigen Daten - welche BG, Pat.-Daten und Unfalltag sind auf der VO - und fragst nach. Dann notierst Du Dir, mit wem Du gesprochen hast und bittest um Fax zur schriftlichen Bestätigung.
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
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silvia43 schrieb:
Therapeutin hat recht, so würde ich es auch tun! BG abrechnen, die holen sich im Zweifelsfall ganz sicher das Geld von der KK zurück!
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