Seit über 20 Jahren sind wir in
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
tollen Schmargendorf – mit einer
super Busanbindung direkt vor der
Tür!
Unser Team besteht aus fünf
engagierten Physiotherapeuten und
zwei freundlichen Anmeldekräften.
Gemeinsam bringen wir mehr als 20
Jahre Erfahrung in der
Physiotherapie und Organisation
mit.
Wir behandeln unsere Patienten
nicht nur, sondern klären sie auch
über eigene Aufklärungskampagnen
auf durch Flyer, Poster und
Instagram.
In 8 Behandlungsräume...
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
tollen Schmargendorf – mit einer
super Busanbindung direkt vor der
Tür!
Unser Team besteht aus fünf
engagierten Physiotherapeuten und
zwei freundlichen Anmeldekräften.
Gemeinsam bringen wir mehr als 20
Jahre Erfahrung in der
Physiotherapie und Organisation
mit.
Wir behandeln unsere Patienten
nicht nur, sondern klären sie auch
über eigene Aufklärungskampagnen
auf durch Flyer, Poster und
Instagram.
In 8 Behandlungsräume...
->Patient kommt mit BG Rezept je 10x KG/MT zu uns
->im Verlauf der Behandlungen (bisher 8) ergab sich Folgendes:
-Patient berichtet dass er zur Zeit von seinen Eltern lebt/+Selbständigkeit;arbeitet im eigener Firma und versichert sich über die AOK selber
-Die BG hätte seinen Fall abgelehnt und als nicht mehr BG eingestuft.
-gegen der BG sei er via Sozialverband vor Gericht um durchzubekommen dass sein Unfall wieder als BG Fall eingestuft wird
-sein,laut eigenen Angaben 34.(!!!!) Arzt hätte nun herausgefunden was die BG Ärzte angeblich nicht erkannt hätten und hat ihn operiert
-bei diesem Facharzt ist er über die AOK in Behandlung
-der Facharzt hat jetzt mal einfach so dieses BG Rezept ausgestellt; laut Patienten Angaben um die BG wachzurütteln damit sie es wieder als BG Fall anerkennen
-gestern kam der Patient mit einem weiteren BG Rezept vom selben Arzt, wieder je 10xKG/MT
-als ich nachfragte wer denn bezahlt wenn die BG sich weigert meinte er: "die AOK sei verpflichtet sowas zu bezahlen"
Man,das stinkt doch zum Himmel,oder? Habt ihr Erfahrungen ob die AOK einspringt wenn die BG nicht zahlt? Das krasse ist hier dass der Patient ja eigentlich gar kein BG Fall mehr ist.....klar logischerweise wird die BG nicht zahlen.....aber wie bekommen wir den unser Geld für das Rezept von der AOK??? Meine Kollegen und ich sind völlig überfragt..... :tired_face:
Vielen Dank fürs durchlesen und für Eure Gedanken!!! :sunglasses:
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Enilorak schrieb:
Hallo... vielleicht kann mir ja jemand helfen....ich erläutere den Fall mal kurz...
->Patient kommt mit BG Rezept je 10x KG/MT zu uns
->im Verlauf der Behandlungen (bisher 8) ergab sich Folgendes:
-Patient berichtet dass er zur Zeit von seinen Eltern lebt/+Selbständigkeit;arbeitet im eigener Firma und versichert sich über die AOK selber
-Die BG hätte seinen Fall abgelehnt und als nicht mehr BG eingestuft.
-gegen der BG sei er via Sozialverband vor Gericht um durchzubekommen dass sein Unfall wieder als BG Fall eingestuft wird
-sein,laut eigenen Angaben 34.(!!!!) Arzt hätte nun herausgefunden was die BG Ärzte angeblich nicht erkannt hätten und hat ihn operiert
-bei diesem Facharzt ist er über die AOK in Behandlung
-der Facharzt hat jetzt mal einfach so dieses BG Rezept ausgestellt; laut Patienten Angaben um die BG wachzurütteln damit sie es wieder als BG Fall anerkennen
-gestern kam der Patient mit einem weiteren BG Rezept vom selben Arzt, wieder je 10xKG/MT
-als ich nachfragte wer denn bezahlt wenn die BG sich weigert meinte er: "die AOK sei verpflichtet sowas zu bezahlen"
Man,das stinkt doch zum Himmel,oder? Habt ihr Erfahrungen ob die AOK einspringt wenn die BG nicht zahlt? Das krasse ist hier dass der Patient ja eigentlich gar kein BG Fall mehr ist.....klar logischerweise wird die BG nicht zahlen.....aber wie bekommen wir den unser Geld für das Rezept von der AOK??? Meine Kollegen und ich sind völlig überfragt..... :tired_face:
Vielen Dank fürs durchlesen und für Eure Gedanken!!! :sunglasses:
Denke: Du hast ein BG Rezept, dann muss die BG sich das Geld von der AOK bzw. vom Arzt holen, wenn sie meint nicht zuständig zu sein.
Allerdings weisst Du ja schon, dass die Sache windig ist.... :unamused:
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ali schrieb:
am Abend nur Gedanken, Rahmenvertrag ist in der Praxis....
Denke: Du hast ein BG Rezept, dann muss die BG sich das Geld von der AOK bzw. vom Arzt holen, wenn sie meint nicht zuständig zu sein.
Allerdings weisst Du ja schon, dass die Sache windig ist.... :unamused:
In einem anderen Fall haben wir nach Bezahlung einer Rechnung durch die BG von der BG die Nachricht bekommen, dass sie künftig keine Behandlungen für diesen Unfall des Patienten mehr übernimmt. Als der mit einem weiteren D-Arzt-Rezept eines anderen Arztes kam, haben wir ihn aus diesem Grunde nicht behandelt, sondern ihm das Schreiben der BG gezeigt und ihn gebeten, mit einem Kassen-Rezept wieder zu kommen.
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Ob tatsächlich ein BG-Fall im rechtlichen Sinne vorliegt, liegt nicht in Deinem Ermessen, und da hab ich in den Jahren schon ganz schön juristisch knifflige Fälle gesehen...aber wie gesagt: nicht mein Problem.
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Hase C schrieb:
Jupp, so sieht`s aus...Dir liegt eine gültige BG-VO vor. Nach dieser behandelst Du.
Ob tatsächlich ein BG-Fall im rechtlichen Sinne vorliegt, liegt nicht in Deinem Ermessen, und da hab ich in den Jahren schon ganz schön juristisch knifflige Fälle gesehen...aber wie gesagt: nicht mein Problem.
Habe BG gesagt, ich bin nicht zuständig. Habe gültiges Rezept von BG.
Also muss BG bezahlen. Wie die BG wieder an ihr Geld kommt, kann nicht mein Problem sein. Habe Anwalt erwähnt und BG hat bezahlt.
War einfach.
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Christian Lippert schrieb:
Hatte genau diesen Fall kürzlich.
Habe BG gesagt, ich bin nicht zuständig. Habe gültiges Rezept von BG.
Also muss BG bezahlen. Wie die BG wieder an ihr Geld kommt, kann nicht mein Problem sein. Habe Anwalt erwähnt und BG hat bezahlt.
War einfach.
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Enilorak schrieb:
Vielen Dank für Eure Antworten!!!!! :sunglasses:
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SGBV schrieb:
Wenn man auf ein ordnungsgemäß ausgestelltes BG-Rezept hin behandelt, hat man als Leistungserbringer einen Zahlungsanspruch gegenüber der BG. Wenn die im Nachhinein gar nicht zuständig ist, da kein BG-Fall, muss sie sich das Geld von der Kasse wiederholen (siehe §§ 102 ff. SGB X), nachdem sie bezahlt hat. Sollte die BG an die Kasse verweisen, ohne zu zahlen, kann man sie fairerweise darauf hinweisen, dass bitte die BG selbst - nach Bezahlung des Leistungserbringers - sich an die Kasse wenden soll, da man anderenfalls das Bundesversicherungsamt einschalten wird. Wir haben 1x in einem solchen Fall das BVA eingeschaltet, da hat die BG blitzschnell gezahlt und war eingeschnappt, weil wir es ja erst einmal "im Guten" hätten probieren können. Allerdings war uns da vorab nicht bekannt, dass die BG den Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkennt.
In einem anderen Fall haben wir nach Bezahlung einer Rechnung durch die BG von der BG die Nachricht bekommen, dass sie künftig keine Behandlungen für diesen Unfall des Patienten mehr übernimmt. Als der mit einem weiteren D-Arzt-Rezept eines anderen Arztes kam, haben wir ihn aus diesem Grunde nicht behandelt, sondern ihm das Schreiben der BG gezeigt und ihn gebeten, mit einem Kassen-Rezept wieder zu kommen.
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