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Wenn ihr eine Langzeitverordnung der BG habt ohne Behandlungsanzahl, genehmigt für ein halbes Jahr. Rechnet ihr diese dann erst nach einem halben Jahr ab? Oder macht ihr eine Zwischenabrechnung?
LG
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@PT-Azubine Siehe FAK DGUV 17. Zwischenabrechnungen sind beliebig möglich. Du wärst eine Diebin deines eigenen Portemonnaies wenn du das nicht machen würdest.
Kann ich selbst entscheiden wann ich die Zwischenabrechnung mache ?
Liebe Grüße und einen schönen Freitag!
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PT-Azubine schrieb:
Lars, ich danke Dir :-)
Kann ich selbst entscheiden wann ich die Zwischenabrechnung mache ?
Liebe Grüße und einen schönen Freitag!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@PT-Azubine Na klar kannst du selbst entscheiden. Eine Möglichkeit wäre jeweils nach 10 Behandlungen. Eine andere, bei Frequenz 1 x wöchentlich, alle 2 Monate. Oder einfach monatlich abrechnen. Beim ersten Mal schickst das Original mit, bei weitere Abrechnungen eine Kopie (auch der bisher durchgeführten BE).
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PT-Azubine schrieb:
Vielen lieben Dank :-)
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PT-Azubine schrieb:
Ihr Lieben!
Wenn ihr eine Langzeitverordnung der BG habt ohne Behandlungsanzahl, genehmigt für ein halbes Jahr. Rechnet ihr diese dann erst nach einem halben Jahr ab? Oder macht ihr eine Zwischenabrechnung?
LG
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@postri-77
postri-77 schrieb am 17.10.2024 21:51 Uhr:wie ohne Behandlungsanzahl? Ja, das geht bei BG-VO. Hauptsache der Anzahl Behandlungen pro Woche ist angegeben. Siehe FAK DGUV 10c
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postri-77 schrieb:
wie ohne Behandlungsanzahl?
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