Physiotherapeut (m/w/d) ab
01.01.2025 – Arbeite im 45min
Takt
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GESUND-Physiotherapieteams in einer
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Praxen. Für unseren Standort
Nymphenburg, suchen wir zum
01.01.2025 motivierte und
ergebnisorientierte
Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit.
Mit unserer klaren Philosophie
legen wir Wert auf Qualität und
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unsere 45min Taktung erm...
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Bin angestellt und die PI möchte, dass die Patienten die Genehmigung selber einholen.
Sie will den Aufwand nicht haben, Faxgerät nicht vorhanden da zu altmodisch, wäre meiner Meinung nach das Einfachste.
Schicken die Patienten dann das Rezept per Post zur BG ? Denke das dauert zu lange, da ja innerhalb von 14 Tagen angefangen werden muss.
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Bei uns ist der Anzahl der BG-Langzeit-VO inzwischen fast gegen null zurück gegangen. Die hiesigen BG-Ärzte haben mittlerweile auch kapiert, dass das System nicht wirklich funktioniert.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Wir kümmern uns auch nicht um die Genehmigung. Wir haben genug mit anderen bürokratischen Vorgängen zu tun. Patienten sollen das mit ihren zuständigen Sachbearbeiter bei der BG klären.
Bei uns ist der Anzahl der BG-Langzeit-VO inzwischen fast gegen null zurück gegangen. Die hiesigen BG-Ärzte haben mittlerweile auch kapiert, dass das System nicht wirklich funktioniert.
Wie ist es denn bei denn ’ Dauerverordnungen‘, also wo der Unfall oder Verordnungsgrund schon Jahre her ist, aber immer noch Behandlungen notwendig sind? Muss hier immer eine Langzeitverordnung ausgestellt werden, da ansonsten die zwei Monatsregel gilt?
Vielen Dank für die Rückmeldung
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Zaberle schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ist es denn möglich mit dem Arzt abzustimmen, dass er kein Kreuz bei Langzeitverordnung setzt und das Rezept quasi als normales Rezept ausgestellt wird und der Patient sich eine Folge holt, sobald das Rp. abgearbeitet ist?
Wie ist es denn bei denn ’ Dauerverordnungen‘, also wo der Unfall oder Verordnungsgrund schon Jahre her ist, aber immer noch Behandlungen notwendig sind? Muss hier immer eine Langzeitverordnung ausgestellt werden, da ansonsten die zwei Monatsregel gilt?
Vielen Dank für die Rückmeldung
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massu schrieb:
@Zaberle wir haben 2 BG Pattis, die bekommen 10x MT und KG 1-2x verordnet. Sie holen sich alle 2 Monate ein neues Rezept. Kein Problem. Langzeitverordnung haben wir nicht beantragt weil es einfach zu kompliziert war.
solche Rps haben wir auch , da ist aber das Kreuz bei Langzeitverordnung gesetzt und wir haben bisher nicht genehmigen lassen, jetzt habe ich Bedenken, dass abgesetzt werden kann Deswegen würde ich gerne wissen, ob es unproblematischer ist, künftig das Kreuz bei Langzeitverordnung nicht setzen zu lassen?
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Zaberle schrieb:
@massu Guten Morgen. Sind denn die Rezepte als Langzeitverordnung ausgestellt?
solche Rps haben wir auch , da ist aber das Kreuz bei Langzeitverordnung gesetzt und wir haben bisher nicht genehmigen lassen, jetzt habe ich Bedenken, dass abgesetzt werden kann Deswegen würde ich gerne wissen, ob es unproblematischer ist, künftig das Kreuz bei Langzeitverordnung nicht setzen zu lassen?
Und natürlich kann das Kreuz auch nicht gesetzt werden. Dann ist es halt eine normalen, 2 Monate gültigen, Verordnung. Entweder, oder. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.
Es wäre vielleicht sinnvoll, wenn du dir den Vertrag und die aktuellen FAK dazu mal durchlesen würdest?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Zaberle Nicht genehmigen lassen? Uuups, das könnte ein böses Erwachen geben. Genehmigung ist Pflicht!
Und natürlich kann das Kreuz auch nicht gesetzt werden. Dann ist es halt eine normalen, 2 Monate gültigen, Verordnung. Entweder, oder. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.
Es wäre vielleicht sinnvoll, wenn du dir den Vertrag und die aktuellen FAK dazu mal durchlesen würdest?
Mein Tip
Lass die BG Rezepte alle auf normal umändern.Nicht genehmigte Rezepte anzufangen ist sehr schlecht!! Es wird abgesetzt!
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massu schrieb:
@Zaberle Nein, es sind ganz normale Rezepte. BG und Langzeit lasse ich als „normal“ nochmal ausstellen. BG Langzeit nehmen wir gar nicht an. Bis die genehmigt sind, ist die Frist abgelaufen….
Mein Tip
Lass die BG Rezepte alle auf normal umändern.Nicht genehmigte Rezepte anzufangen ist sehr schlecht!! Es wird abgesetzt!
Moin,Moin,bin mal wieder zu Faul um mir die FAKs durch zu lesen.
Also,was meinst Du genau mit normale VO. ist 2 Monate gültig.Bitte mal konkretisieren.
Danke schon mal dafür ;-)
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Michael Woelky schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Moin,Moin,bin mal wieder zu Faul um mir die FAKs durch zu lesen.
Also,was meinst Du genau mit normale VO. ist 2 Monate gültig.Bitte mal konkretisieren.
Danke schon mal dafür ;-)
...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Michael Woelky
4) Die Behandlungsfrequenz ist entsprechend der Verordnung einzuhalten. Nach Ablauf von zwei Monaten nach dem vom Arzt oder Ärztin auf der Verordnung unter Feld 8 angegebenen Datum zum Physiotherapiebeginn bzw. dem Verordnungsdatum (siehe Regelungen in Abs. 3) verliert die Verordnung ihre Gültigkeit und die Ausstellung einer neuen Verordnung durch den D-Arzt/die D-Ärztin wird erforderlich.
...
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Michael Woelky schrieb:
verstehe ich nicht ganz...habe Pat. die haben 36 x ....2x die Woche,haut doch niemals hin oder habe ich einen Denkfehler ? Bis jetzt kam noch keine Absetzung.Pat. habe ich schon ca. 11 Jahre !
Die 2Monatsregel wurde mit dem neuen BG-Vertrag eingeführt. Seitdem geht 36 bei 2x wö. als Normalfall bei BG nicht mehr. Du musst nach 2 Monate zwingend abbrechen.
Mein Spruch: "Was einmal war, ist nicht länger was jetzt ist."
Vielleicht solltest du dich jetzt doch mal die Mühe machen, das alles durchzulesen? Du riskierst sonst für deine Leistungen nicht bezahlt zu werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Michael Woelky Verwechselt du jetzt vielleicht GKV und BG?
Die 2Monatsregel wurde mit dem neuen BG-Vertrag eingeführt. Seitdem geht 36 bei 2x wö. als Normalfall bei BG nicht mehr. Du musst nach 2 Monate zwingend abbrechen.
Mein Spruch: "Was einmal war, ist nicht länger was jetzt ist."
Vielleicht solltest du dich jetzt doch mal die Mühe machen, das alles durchzulesen? Du riskierst sonst für deine Leistungen nicht bezahlt zu werden.
Danke...guten Rutsch,werde mich bessern
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Michael Woelky schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Danke...guten Rutsch,werde mich bessern
Jetzt kann man sich natürlich überlegen, ob man den Weg der Bürokratie geht oder die Verordnung nach 2 Monaten abbricht.
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HaJü schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Der zwingende Abbruch ist so nocht richtig. Weiterführend heißt es: "Wenn die auf der Verordnung angegebene Anzahl der Behandlungen nicht vor Ablauf der Gültigkeit der Verordnung erbracht werden kann, kann zwischen verordnendem Arzt/Ärztin und LE die Durchführung der noch offenen verordneten Behandlungen vereinbart werden, ohne das eine erneute Verordnung ausgestellt werden muss, sofern das Erreichen des angestrebten Terapieziels weiterhin gesichert ist." Zu vermerken im Freitextfeld "8" durch Arzt oder LE. Dokumentation beim Arzt muss vorhanden sein.
Jetzt kann man sich natürlich überlegen, ob man den Weg der Bürokratie geht oder die Verordnung nach 2 Monaten abbricht.
Ab und zu kommt der alten Dozent immer noch in mir durch. nerd_face
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@HaJü Ich weiß. Ich wollte aber @Michael Woelky mal zum selbst weiterlesen ermuntern. joyjoy Er ist ja - nach eigener Aussage - "zu Faul zum lesen".
Ab und zu kommt der alten Dozent immer noch in mir durch. nerd_face
mein lieber Lars....habe schon alles selbst gelesen....natürlich nachdem Du mich gezwungen hast ist doch klarjoy
Es heißt aber nicht alten Dozent !!!sunglassesAb und zu kommt bei mir der junge Lehrer durch......
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Michael Woelky schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
mein lieber Lars....habe schon alles selbst gelesen....natürlich nachdem Du mich gezwungen hast ist doch klarjoy
Es heißt aber nicht alten Dozent !!!sunglassesAb und zu kommt bei mir der junge Lehrer durch......
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MeFe89 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij guter Dozent.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Michael Woelky joy Geht doch. Alles Gute fürs neuen Jahr.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wie handhabt ihr die Genehmigung von BG Langzeitverordnungen?
Bin angestellt und die PI möchte, dass die Patienten die Genehmigung selber einholen.
Sie will den Aufwand nicht haben, Faxgerät nicht vorhanden da zu altmodisch, wäre meiner Meinung nach das Einfachste.
Schicken die Patienten dann das Rezept per Post zur BG ? Denke das dauert zu lange, da ja innerhalb von 14 Tagen angefangen werden muss.
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