Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
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Moromädchen schrieb:
Hat jemand von Euch schon Absetzungen erhalten, weil die BG die 4-Wochen-Gültigkeit von Rezepten genauer überprüft? Soll so sein, dass Rezpete nach 4 Wochen ungültig werden und nicht mehr abgerechnet werden.
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Tempelritter schrieb:
Ein BG RZ muss innerhalb von 4 Wo. abgeschlossen sein, das wird aber nicht streng geprüft.
Also bislang keine Absetzungen?
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Moromädchen schrieb:
Nach Aussage von Optica und BG soll es streng geprüft werden und worden sein. Es geht nicht um den Beginn, hab ich ja geschrieben.
Also bislang keine Absetzungen?
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Tempelritter schrieb:
Das Ganze steht in der neuen Handlungsanleitung Physiotherapie der DGUV. Bisher war die Verordnungsdauer zwei Wochen, das wurde sehr selten geprüft und gekürzt, jetzt sind es 4 Wochen. In erster Linie hat der verordnende Arzt darauf zu achten, dass seine Verordnung innerhalb des Vier-Wochen-Zeitraumes abgearbeitet werden kann.
Kulanz wenn es durchgeht. Ich weiß , ist seit Jahren so. Ist eine weitere Sollbruchstelle.
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erhe schrieb:
Genau so ist mir das gesagt worden. Also: 10er Rezept. 2mal pro Woche. Nicht durchführbar. Abbruch nach 8 Beh.
Kulanz wenn es durchgeht. Ich weiß , ist seit Jahren so. Ist eine weitere Sollbruchstelle.
Das Ganze steht in der neuen Handlungsanleitung Physiotherapie der DGUV. Bisher war die Verordnungsdauer zwei Wochen, das wurde sehr selten geprüft und gekürzt, jetzt sind es 4 Wochen. In erster Linie hat der verordnende Arzt darauf zu achten, dass seine Verordnung innerhalb des Vier-Wochen-Zeitraumes abgearbeitet werden kann.
Es wurde ein Schreiben an die BG-zugelassenen Ärzte verschickt (vor 8 Wochen), wo explizit darauf (nochmals) hingewiesen wurde, dass die BG Rezepte nur 4 Wochen gelten (Beginn wenn nichts drauf steht, sofort!).
Wenn ein 10´er Rezept nach 4 Wochen nur mit 7 Behandlungen z.B. "abgearbeitet" wurde, dann ist es abzurechnen, den Patienten zum Arzt zu schicken der dann entweder eine weitere Verordnung ausstellt oder die Behandlung als beendet ansieht.
Ausgangslage ist es gewesen, dass Patienten während sie in der AU sich befanden, sich "während der HM-Behandlung" nicht gesund genug gefühlt haben wieder zu arbeiten, somit sind die AU - Zeiten elongiert worden.
Laut BG ist dies so oft genug geschehen.
Daher berufen sie sich wie Templer schon geschrieben hat auf die Richtlinien -die schon lange ihre Gültigkeit haben- und bestehen jetzt auf genaue Einhaltung des Vertrages, mit Ankündigung einer Überprüfung.
Die Software der BG´en werden derzeit aktualisiert und eine Überprüfung wird ein Leichtes sein.
Absetzungen hatten wir noch keine, aber zwei Schreiben der Bau BG und Garten BG, dass es einmal noch "durchgeht" (wir hatten eine/zwei Behandlungen über die 4-Wochenfrist überzogen), beim nächsten Mal aber abgesetzt wird (den Überhang von 4 Wochen, was aber auch ärgerlich wäre).
Vom Sinn her nachvollziehbar, Verträge wurden vor Jahren diesbezüglich ja geschlossen, bisher aber nicht überprüft, was sich ändert.
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stefan 302 schrieb:
Tempelritter schrieb am 28.3.17 09:59:
Das Ganze steht in der neuen Handlungsanleitung Physiotherapie der DGUV. Bisher war die Verordnungsdauer zwei Wochen, das wurde sehr selten geprüft und gekürzt, jetzt sind es 4 Wochen. In erster Linie hat der verordnende Arzt darauf zu achten, dass seine Verordnung innerhalb des Vier-Wochen-Zeitraumes abgearbeitet werden kann.
Es wurde ein Schreiben an die BG-zugelassenen Ärzte verschickt (vor 8 Wochen), wo explizit darauf (nochmals) hingewiesen wurde, dass die BG Rezepte nur 4 Wochen gelten (Beginn wenn nichts drauf steht, sofort!).
Wenn ein 10´er Rezept nach 4 Wochen nur mit 7 Behandlungen z.B. "abgearbeitet" wurde, dann ist es abzurechnen, den Patienten zum Arzt zu schicken der dann entweder eine weitere Verordnung ausstellt oder die Behandlung als beendet ansieht.
Ausgangslage ist es gewesen, dass Patienten während sie in der AU sich befanden, sich "während der HM-Behandlung" nicht gesund genug gefühlt haben wieder zu arbeiten, somit sind die AU - Zeiten elongiert worden.
Laut BG ist dies so oft genug geschehen.
Daher berufen sie sich wie Templer schon geschrieben hat auf die Richtlinien -die schon lange ihre Gültigkeit haben- und bestehen jetzt auf genaue Einhaltung des Vertrages, mit Ankündigung einer Überprüfung.
Die Software der BG´en werden derzeit aktualisiert und eine Überprüfung wird ein Leichtes sein.
Absetzungen hatten wir noch keine, aber zwei Schreiben der Bau BG und Garten BG, dass es einmal noch "durchgeht" (wir hatten eine/zwei Behandlungen über die 4-Wochenfrist überzogen), beim nächsten Mal aber abgesetzt wird (den Überhang von 4 Wochen, was aber auch ärgerlich wäre).
Vom Sinn her nachvollziehbar, Verträge wurden vor Jahren diesbezüglich ja geschlossen, bisher aber nicht überprüft, was sich ändert.
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Kitane schrieb:
Du meinst den Beginn? BG Rezept muss innerhalb von 7 Tagen begonnen werden. Wenn du ein10-er Rezept bekommst mit einer Frequenz von2x die Woche, dann kommst du über die 4 Wochen. Wo ist das Problem?
Wie rechnet ihr denn 12er oder 24er VO ab? Bzw hatte ich auch schon Sechser mit einmal die Woche.
Hier im Rheinland kein Problem. Andere Regionen, andere Sitten :grin: :unamused:
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Sven Windels schrieb:
Bei uns ist der Praxis noch nie Probleme gehabt. Es muss nach sieben Tagen angefangen sein, aber von dem anderen noch nie gehört.
Wie rechnet ihr denn 12er oder 24er VO ab? Bzw hatte ich auch schon Sechser mit einmal die Woche.
Hier im Rheinland kein Problem. Andere Regionen, andere Sitten :grin: :unamused:
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