Du bist begeistert davon, durch
deinen Beitrag Gesundheit zu
fördern?
Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Sowohl
kleinere als auch größere. Und
das alles in einem tollen Team. Du
hast die Wahl, wir stärken dein
Potential!
Dein Team:
Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
die Deine Interessen teilen. Das
sind Irene, Silvia, ...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Da hast diesbezüglich keine Prüfplicht. Wenn D- oder H-Arzt auf dem richtigen Formular verordnet, bekommst du deine Behandlungen auch von der BG bezahlt. Alle nicht D- oder H-Arzt-Verordnungen kannst du nicht annehmen, da diese nicht Verordnen dürfen (siehe BG-Rahmenvertrag). Ob der Arzt sein Geld ja oder nein bekommt, ist nicht dein Bier.
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canna41 schrieb:
Hallo. Habe schon 6 von 8 Behandlungen auf einem BG-Rezept vom Durchgangsarzt durchgeführt. Ein an der Behandlung der Patientin beteiligter HNO-Arzt hat jetzt bei der Patientin angerufen, dass die BG die Rechnung nicht zahlen würde. Weiss einer wie es sich verhält wenn ich ein BG-Rezept vorlegen kann? Muss sich die BG nicht das Geld von der gesetzlichen KK erstatten lassen? Über konstruktive Hilfestellung würde ich mich freuen.
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USpre schrieb:
Ist denn der HNO- Arzt der Arzt, der das BG-Rezept ausgestellt hat?
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