Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Da hast diesbezüglich keine Prüfplicht. Wenn D- oder H-Arzt auf dem richtigen Formular verordnet, bekommst du deine Behandlungen auch von der BG bezahlt. Alle nicht D- oder H-Arzt-Verordnungen kannst du nicht annehmen, da diese nicht Verordnen dürfen (siehe BG-Rahmenvertrag). Ob der Arzt sein Geld ja oder nein bekommt, ist nicht dein Bier.
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canna41 schrieb:
Hallo. Habe schon 6 von 8 Behandlungen auf einem BG-Rezept vom Durchgangsarzt durchgeführt. Ein an der Behandlung der Patientin beteiligter HNO-Arzt hat jetzt bei der Patientin angerufen, dass die BG die Rechnung nicht zahlen würde. Weiss einer wie es sich verhält wenn ich ein BG-Rezept vorlegen kann? Muss sich die BG nicht das Geld von der gesetzlichen KK erstatten lassen? Über konstruktive Hilfestellung würde ich mich freuen.
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USpre schrieb:
Ist denn der HNO- Arzt der Arzt, der das BG-Rezept ausgestellt hat?
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