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Erstverordnung kam mit Kosteträger BG, Folgeverordnung muß bei 450ern die GKV übernehmen. So zumindest die Aussage vom Arzt.
Stimmt das, wisst ihr was dazu?
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radames schrieb:
Hab grad ne geringfügig beschäftigte Patientin mit Wegeunfall.
Erstverordnung kam mit Kosteträger BG, Folgeverordnung muß bei 450ern die GKV übernehmen. So zumindest die Aussage vom Arzt.
Stimmt das, wisst ihr was dazu?
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Inche schrieb:
nein Wegeunfall bleibt Gehaltsunabhänig ein BG Fall
Nun: Gibts ne Sonderregelung bei Geringfügigkeit oder nicht?
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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - Versicherte Personen: Mini-Jobber
Ich gehe mal davon aus, dass der Arzt falsch informiert ist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Da ach für Minijobber ganz normal BG-Beiträge zu bezahlen sind, kommt mir das Spanisch vor. :stuck_out_tongue_winking_eye:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - Versicherte Personen: Mini-Jobber
Ich gehe mal davon aus, dass der Arzt falsch informiert ist.
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radames schrieb:
Davon bin ich bisher auch ausgegangen, hatte aber bisher nur soz-vers-pflichtige AN als BG-Patienten.
Nun: Gibts ne Sonderregelung bei Geringfügigkeit oder nicht?
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