Hallo liebe Kolleginnen und
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
unentschlossen ob du eine
Veränderung brauchst?
Höre dir unser Konzept ganz
unverbindlich an.
Wir suchen motivierte
Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen die unser Team
unterstützen und verstärken
wollen.
Wir bieten dir die Möglichkeit an,
an mehreren Standorten zu arbeiten
die deinen Arbeitsweg verkürzen.
- Wandsbek
- Jenfeld
- Eppendorf
- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
...
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
unentschlossen ob du eine
Veränderung brauchst?
Höre dir unser Konzept ganz
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Physiotherapeuten und
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wollen.
Wir bieten dir die Möglichkeit an,
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- Wandsbek
- Jenfeld
- Eppendorf
- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
...
Können BG Rezepte direkt wie privat mit der jeweiligen Stelle abgerechnet werden? Wo kann ich mich dazu genau informieren. Habe schon bei einer BG angerufen und die Sachbearbeiterin wusste selbst nicht Bescheid wie ... :unamused:
Danke vorab für Hilfestellung.
Schöne Grüße.
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Sedy schrieb:
Hallo zusammen.
Können BG Rezepte direkt wie privat mit der jeweiligen Stelle abgerechnet werden? Wo kann ich mich dazu genau informieren. Habe schon bei einer BG angerufen und die Sachbearbeiterin wusste selbst nicht Bescheid wie ... :unamused:
Danke vorab für Hilfestellung.
Schöne Grüße.
ich rechne meine BG Rezepte immer direkt mit der BG ab. Einfach Rechnung schreiben, Rezept dazu und ab zum Briefkasten. Klappt seit fast 20 Jahren wunderbar.
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Hallo Sedy,
ich rechne meine BG Rezepte immer direkt mit der BG ab. Einfach Rechnung schreiben, Rezept dazu und ab zum Briefkasten. Klappt seit fast 20 Jahren wunderbar.
Danke.
Stellst du deine üblichen Privatsätze in Rechnung?
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Sedy schrieb:
antje74 schrieb am 11.3.20 17:46:
Hallo Sedy,
ich rechne meine BG Rezepte immer direkt mit der BG ab. Einfach Rechnung schreiben, Rezept dazu und ab zum Briefkasten. Klappt seit fast 20 Jahren wunderbar.
Danke.
Stellst du deine üblichen Privatsätze in Rechnung?
https://www.physio.de/preislistenbr />
Und man beachte die engen Regeln (7 Tage Frist etc...) :wink:)
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RoFo schrieb:
Nix da privat!!!
https://www.physio.de/preislistenbr />
Und man beachte die engen Regeln (7 Tage Frist etc...) :wink:)
In der Liste sind die Preise pro Zeitintervall angegeben. Ein Zeitintervall beträgt zehn Minuten. Die Regelzeitintervalle sind von der Maßnahme abhängig. Dies ist auf der Rezeptrückseite vermerkt.
Der Arzt kann aber auch andere Zeiten festlegen.
Bist Du neu am Start?
Habe mir eben die Preisliste hier auf Physio.de angesehen. Da sind die Preise schon richtig angegeben, es muss nicht mehr gerechnet werden, außer der Arzt verordnet eine andere Anzahl an Zeitintervallen.
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antje74 schrieb:
Wie RoFo schon schreibt- da gibt es natürlich auch eine Preisliste.
In der Liste sind die Preise pro Zeitintervall angegeben. Ein Zeitintervall beträgt zehn Minuten. Die Regelzeitintervalle sind von der Maßnahme abhängig. Dies ist auf der Rezeptrückseite vermerkt.
Der Arzt kann aber auch andere Zeiten festlegen.
Bist Du neu am Start?
Habe mir eben die Preisliste hier auf Physio.de angesehen. Da sind die Preise schon richtig angegeben, es muss nicht mehr gerechnet werden, außer der Arzt verordnet eine andere Anzahl an Zeitintervallen.
Habe die Zeiten und Regeln und Preise recherchiert. Wie gesagt habe ich mit einer BG telefoniert und die Sachbearbeiterin wusste nicht so recht Bescheid an wen genau ich die Rechnung schicken soll, das hat mich etwas irritiert.
Ja ich bin neu am Start.
Die Optica hat mir die zweite Abrechnung auch vergessen weil sie wohl verlegt wurde... :grin:
Gerade noch etwas viel alles, bei 32h / wo. Patientenzeit.
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Sedy schrieb:
Danke Euch.
Habe die Zeiten und Regeln und Preise recherchiert. Wie gesagt habe ich mit einer BG telefoniert und die Sachbearbeiterin wusste nicht so recht Bescheid an wen genau ich die Rechnung schicken soll, das hat mich etwas irritiert.
Ja ich bin neu am Start.
Die Optica hat mir die zweite Abrechnung auch vergessen weil sie wohl verlegt wurde... :grin:
Gerade noch etwas viel alles, bei 32h / wo. Patientenzeit.
.......
Gerade noch etwas viel alles, bei 32h / wo. Patientenzeit.
Nicht dein Ernst.
Halbtagsjob?
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RoFo schrieb:
Sedy schrieb
.......
Gerade noch etwas viel alles, bei 32h / wo. Patientenzeit.
Nicht dein Ernst.
Halbtagsjob?
Kann man die Verordnung so abrechnen?
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Tobias Vollenberg schrieb:
Gestern kam ein neuer Patient und dieser hatte einen BG Unfall, die Verordnung ist aber auf einer normalen ausgedruckt worden und nicht wie sonst bei BG Fällen auf den BG DIN A4 Verordnungen.
Kann man die Verordnung so abrechnen?
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Leni C. schrieb:
Nein . Schau nach welcher Arzt das ausgestellt hat . BG-Ärzte haben das entsprechende Formular .
Kann nicht jeder Arzt BG Verordnungen ausstellen?
Sonst müsste ein BG Arzt die Verordnung neu ausstellen?
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Tobias Vollenberg schrieb:
Der Arzt der das ausgestellt hat, kenne ich.
Kann nicht jeder Arzt BG Verordnungen ausstellen?
Sonst müsste ein BG Arzt die Verordnung neu ausstellen?
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Leni C. schrieb:
ja
Das jeder Arzt BG Verordnungen ausstellen kann, oder das sonst extra ein BG Arzt eine neue Verordnung ausstellen muss?
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Tobias Vollenberg schrieb:
@Leni, auf welche der beiden Fragen war das ja bezogen?
Das jeder Arzt BG Verordnungen ausstellen kann, oder das sonst extra ein BG Arzt eine neue Verordnung ausstellen muss?
Dies sind in der Regel D-Ärzte oder H-Ärzte.
Vielleicht ist der Arbeitsunfall aber gar nicht anerkannt worden, dann übernimmt die gesetzliche KV.
Für Sedy: Alles Gute. Nimm hier nicht alles so ernst. Jeder tut was er kann.
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antje74 schrieb:
BG-Rezepte dürfen nur von der BG zugelassene Ärzte ausstellen.
Dies sind in der Regel D-Ärzte oder H-Ärzte.
Vielleicht ist der Arbeitsunfall aber gar nicht anerkannt worden, dann übernimmt die gesetzliche KV.
Für Sedy: Alles Gute. Nimm hier nicht alles so ernst. Jeder tut was er kann.
bei der BG aufpassen!!
du musst die Wochenfrequenz einhalten, wenn du drüber oder drunter bist gibt es kein Geld.
Unterbrechungen, weil der Pat. krank ist oder einen Termin abgesagt hat (Unterschreitung der Frequenz), musst du dir vom Arzt oder der BG eine Bestätigung geben lassen (dies lassen wir immer vom Patienten erledigen, der soll selber was machen), das die Unterbrechung nichts ausmacht, ansonsten kein Geld.
Die BG´s verstehen seit einem Jahr keinen Spaß mehr in diese Richtung
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idefix- schrieb:
@ sedy
bei der BG aufpassen!!
du musst die Wochenfrequenz einhalten, wenn du drüber oder drunter bist gibt es kein Geld.
Unterbrechungen, weil der Pat. krank ist oder einen Termin abgesagt hat (Unterschreitung der Frequenz), musst du dir vom Arzt oder der BG eine Bestätigung geben lassen (dies lassen wir immer vom Patienten erledigen, der soll selber was machen), das die Unterbrechung nichts ausmacht, ansonsten kein Geld.
Die BG´s verstehen seit einem Jahr keinen Spaß mehr in diese Richtung
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Tobias Vollenberg schrieb:
Danke für die Hinweise
Gestern kam ein neuer Patient und dieser hatte einen BG Unfall, die Verordnung ist aber auf einer normalen ausgedruckt worden und nicht wie sonst bei BG Fällen auf den BG DIN A4 Verordnungen.
Kann man die Verordnung so abrechnen?
meine 2 cent dazu:
hab exakt den gleichen fall. eine bg-pat. übernommen bei VadR mit der 13er vorlage. -> bei bg angerufen -> geht in ordnung ...
seit 8 monaten auch keine probleme gehabt bei der abrechnung.
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Alex Moro schrieb:
Tobias Vollenberg schrieb am 13.3.20 07:32:
Gestern kam ein neuer Patient und dieser hatte einen BG Unfall, die Verordnung ist aber auf einer normalen ausgedruckt worden und nicht wie sonst bei BG Fällen auf den BG DIN A4 Verordnungen.
Kann man die Verordnung so abrechnen?
meine 2 cent dazu:
hab exakt den gleichen fall. eine bg-pat. übernommen bei VadR mit der 13er vorlage. -> bei bg angerufen -> geht in ordnung ...
seit 8 monaten auch keine probleme gehabt bei der abrechnung.
Trotz BG Verordnung von zuständigen Vertragsarzt/Durchgangsarzt hat die zuständige BG sich einer Vergütung verweigert, mit der lapidaren Begründung , das sei kein Unfall !
Wenn die F 2400 0516 Verordnung plus Zulassungsstempel- Arzt- Praxis- Unterschrift nicht mehr zählt, verstehe die Welt wer will
:scream:
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Norbert Meyer schrieb:
Wie weit die FRECHHEITEN - UNVERSCHÄMTHEITEN Heutzutage gehen können!
Trotz BG Verordnung von zuständigen Vertragsarzt/Durchgangsarzt hat die zuständige BG sich einer Vergütung verweigert, mit der lapidaren Begründung , das sei kein Unfall !
Wenn die F 2400 0516 Verordnung plus Zulassungsstempel- Arzt- Praxis- Unterschrift nicht mehr zählt, verstehe die Welt wer will
:scream:
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antje74 schrieb:
Hallo Sedy,
ich rechne meine BG Rezepte immer direkt mit der BG ab. Einfach Rechnung schreiben, Rezept dazu und ab zum Briefkasten. Klappt seit fast 20 Jahren wunderbar.
DGUV: Rehabilitation Vergütung der Leistungserbringer
Auf dieser Website findest Du auch die Anschriften der einzelnen Unfallversicherungsträger.
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
Hier kannst Du nachlesen, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Konditionen Du mit den gesetzlichen Unfallträgern abrechnen darfst/kannst.
DGUV: Rehabilitation Vergütung der Leistungserbringer
Auf dieser Website findest Du auch die Anschriften der einzelnen Unfallversicherungsträger.
Walli :hushed:
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