Neues Crewmitglied gesucht
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
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Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
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Wohnlage bietet einen zusätzlichen
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mir ist die Besonderheit bekannt das gravide Damen von der Zuzahlung befreit sind. Nun möchte mir eine Patienten aber auch erklären daß die vierte , fünfte und sechste Verordnung WS2d (ohne Genehmigung) auch kein Problem darstellt. wer weiß mehr dazu? Gibt es Erfahrungen?
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jens 379 schrieb:
Hallo liebe Forenuser,
mir ist die Besonderheit bekannt das gravide Damen von der Zuzahlung befreit sind. Nun möchte mir eine Patienten aber auch erklären daß die vierte , fünfte und sechste Verordnung WS2d (ohne Genehmigung) auch kein Problem darstellt. wer weiß mehr dazu? Gibt es Erfahrungen?
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Tempelritter schrieb:
einzige Besonderheit ist die Zuzahlungsbefreiung, wenn das Rezept aufgrund der Schwangerschaft ausgestellt wird. Die HMR mit HMK werden dadurch nicht ausser Kraft gesetzt.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...hm... die 4.,5. u. 6.VO sind dann ja VO adR und da ist nach zu sehen ob die KK von der Genehmigung absieht...dann sollte es keine Probleme geben ...hat ja auch nix mit oder ohne Schwangerschaft zu tun..sonst s. Antwort von Tempelritter
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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