Renommierte Praxis für
Physiotherapie und Osteopathie
sucht einen Physiotherapeuten
(m/w/d) in Voll-oder Teilzeit zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Wir bieten Ihnen die Chance Ihre
fachlichen Qualifikationen in einer
modernen und hervorragend
organisierten Praxis zu erweitern
und Teil eines ambitionierten Teams
zu werden. Zu den hervorragenden
Rahmenbedingungen gehören u.a.
eine überdurchschnittliche
Bezahlung, 30/60-Minuten
Arbeitstakt, interne Fortbildungen,
Teammeetings und Fortbildungsz...
Physiotherapie und Osteopathie
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mir ist die Besonderheit bekannt das gravide Damen von der Zuzahlung befreit sind. Nun möchte mir eine Patienten aber auch erklären daß die vierte , fünfte und sechste Verordnung WS2d (ohne Genehmigung) auch kein Problem darstellt. wer weiß mehr dazu? Gibt es Erfahrungen?
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jens 379 schrieb:
Hallo liebe Forenuser,
mir ist die Besonderheit bekannt das gravide Damen von der Zuzahlung befreit sind. Nun möchte mir eine Patienten aber auch erklären daß die vierte , fünfte und sechste Verordnung WS2d (ohne Genehmigung) auch kein Problem darstellt. wer weiß mehr dazu? Gibt es Erfahrungen?
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Tempelritter schrieb:
einzige Besonderheit ist die Zuzahlungsbefreiung, wenn das Rezept aufgrund der Schwangerschaft ausgestellt wird. Die HMR mit HMK werden dadurch nicht ausser Kraft gesetzt.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...hm... die 4.,5. u. 6.VO sind dann ja VO adR und da ist nach zu sehen ob die KK von der Genehmigung absieht...dann sollte es keine Probleme geben ...hat ja auch nix mit oder ohne Schwangerschaft zu tun..sonst s. Antwort von Tempelritter
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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