Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
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kann mir jemand sagen ob es bei o.g. Verordnungen etwas zu beachten gibt als PI?
Muss die Verordnung als solches gekennzeichnet sein? Und vor allem- was bedeutet das für den Patienten bzw. verordnenden Arzt?
Bevor es nun Nackenschläge hagelt: ich habe eine lange depressive Phase hinter mir, bzw. fange soeben an mit der Wiedereingliederung. Insofern fällt es mir sehr schwer alles selbst herauszufinden.
Vielleicht seid ihr so lieb und helft mir "grob" weiter.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen,
kann mir jemand sagen ob es bei o.g. Verordnungen etwas zu beachten gibt als PI?
Muss die Verordnung als solches gekennzeichnet sein? Und vor allem- was bedeutet das für den Patienten bzw. verordnenden Arzt?
Bevor es nun Nackenschläge hagelt: ich habe eine lange depressive Phase hinter mir, bzw. fange soeben an mit der Wiedereingliederung. Insofern fällt es mir sehr schwer alles selbst herauszufinden.
Vielleicht seid ihr so lieb und helft mir "grob" weiter.
Mit freundlichen Grüßen und gute Besserung
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Den Zusammenhang Diagnose /ICD habe ich verstanden. Muss "besonderer Verordnungsbedarf" igendwo vermerkt werden? Genehmigung?
Warum stellt ein Arzt diese Art der VO aus? Hat es Vorteile für ihn oder den Patienten? Mir ist aufgefallen dass alle Patienten älteren Semesters sind.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke! Es geht langsam, aber es wird :wink:
Den Zusammenhang Diagnose /ICD habe ich verstanden. Muss "besonderer Verordnungsbedarf" igendwo vermerkt werden? Genehmigung?
Warum stellt ein Arzt diese Art der VO aus? Hat es Vorteile für ihn oder den Patienten? Mir ist aufgefallen dass alle Patienten älteren Semesters sind.
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JürgenK schrieb:
hm.. leider fehlt die Angabe der VO /Diagnose, somit kann Dir keiner Deine Frage beantworten.
Mit freundlichen Grüßen und gute Besserung
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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morpheus-06 schrieb:
Da ist nichts zu beachten, die Vo. muss wie jede andere vollständig und korrekt ausgestellt sein. HMR und HMK sind einzuhalten.
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therapeutin schrieb:
es ist für dich nicht wichtig,sondern dient nur dazu das der Arzt es verordnen kann ohne das es vom Budget abgeht...wenn alle Kreuzschen und eine Diagnose vorhanden sind,dann lege los :wink:
Das beste Beispiel ist der Apoplex. Ohne die ICD G81 der Hemi, kann das ganze eben nur 1 Jahr geltend gemacht werden, mit der Hemi ohne Limit. Ich habe zwar noch nie einen Apolex-Patienten für ein Jahr behandelt, der nichts hatte, aber so ist die dämliche Regelung halt.
Ich weise bei sehr langfristigen Patienten und den netten Ärzten dezent auf die Nutzung der korrekten ICD hin um Probleme zu vermeiden, und das wird meist dankbar angenommen.
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Herbert schrieb:
Nein, es steht nirgendwo BVB drauf. Wie Therapeutin sagte, der Doc kann den besonderen Bedarf nur dann geltend machen, wenn er auch eine korrekte ICD dafür auf der VO hat.
Das beste Beispiel ist der Apoplex. Ohne die ICD G81 der Hemi, kann das ganze eben nur 1 Jahr geltend gemacht werden, mit der Hemi ohne Limit. Ich habe zwar noch nie einen Apolex-Patienten für ein Jahr behandelt, der nichts hatte, aber so ist die dämliche Regelung halt.
Ich weise bei sehr langfristigen Patienten und den netten Ärzten dezent auf die Nutzung der korrekten ICD hin um Probleme zu vermeiden, und das wird meist dankbar angenommen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Kann keiner was dazu sagen? :astonished:
Die Kosten der besonderen Verordnungsbedarfe [...]. werden aber vor Einleitung einer statistischen Wirtschaftlichkeitsprüfung [...]abgezogen.
Besondere Verordnungsbedarfe werden durch das Auftragen des ICD-10-Codes und des entsprechenden Indikationsschlüssels auf dem Heilmittelrezept gekennzeichnet. [...]
Beim Ausstellen von Rezepten mit einem besonderen Verordnungsbedarf muss, anders als beim langfristigen Heilmittelbedarf, die Systematik der Erst- und Folgeverordnung(en) mit den vorgegebenen Mengenbegrenzungen durchlaufen werden. Erst danach kann die Verordnung außerhalb des Regelfalls für einen Zeitraum von bis zu zwölf Wochen ausgestellt werden.
Quelle: KV Baden-Württemberg.
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springlukas schrieb:
Besondere Verordnungsbedarfe (früher: Praxisbesonderheiten) sind für schwer kranke Patienten gedacht, die Heilmittel für einen begrenzten Zeitraum, jedoch in intensivem Ausmaß benötigen.
Die Kosten der besonderen Verordnungsbedarfe [...]. werden aber vor Einleitung einer statistischen Wirtschaftlichkeitsprüfung [...]abgezogen.
Besondere Verordnungsbedarfe werden durch das Auftragen des ICD-10-Codes und des entsprechenden Indikationsschlüssels auf dem Heilmittelrezept gekennzeichnet. [...]
Beim Ausstellen von Rezepten mit einem besonderen Verordnungsbedarf muss, anders als beim langfristigen Heilmittelbedarf, die Systematik der Erst- und Folgeverordnung(en) mit den vorgegebenen Mengenbegrenzungen durchlaufen werden. Erst danach kann die Verordnung außerhalb des Regelfalls für einen Zeitraum von bis zu zwölf Wochen ausgestellt werden.
Quelle: KV Baden-Württemberg.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen dank euch allen :thumbsdown:
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