Physiotherapeut (m/w/d) als neues
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Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir für sofort oder später
einen Physiotherapeuten (m/w/d) in
Voll- und/oder Teilzeit.
Unsere Behandlungsschwerpunkte
umfassen:
• Orthopädie,
Sportphysiotherapie
• medizinische Trainingstherapie
• Präventionskurse, Präventives
Rückentraining, Firmenfitness
• Osteopathie (Erw. / Kind /
Säugling)
• Behandlung stationärer
Patienten in der Bodensee
Sportklinik
• Frührehabilit...
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ich brauche bitte Eure Unterstützung bei folgendem "Fall":
Leider habe ich bei einem Privatpatienten vergessen, die Honorarvereinbarung unterschreiben zu lassen.
Ausgerechnet dieser hat mir jetzt auf den AB gesprochen, dass seine Versicherung pro Termin (KG) nur 22,50 erstattet; wir berechnen dafür 35 Euro.
Bevor ich ihn nun zurückrufe, würde ich mir gerne genau überlegen, WAS ich WIE zu ihm sage.
Und genau dazu würde ich gerne Eure Meinungen und Tips hören bzw. lesen...
Mein Standpunkt ist, dass die Behandlung bei uns eben 35 Euro kostet - unabhängig davon was seine Versicherung erstattet. ABER: Wie sieht es nun ohne schriftlichen Vertrag aus?
"Darf" die Versicherung tatsächlich nur 22,50 Euro erstatten oder ist das "ein Versuch" der Versicherung, den Preis zu drücken?! Kann der Patient nicht Widerspruch einlegen?
Ich danke Euch schon im Voraus für Eure hilfreichen Antworten.
LG Nadine
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nadine meier schrieb:
Liebe Kollegen,
ich brauche bitte Eure Unterstützung bei folgendem "Fall":
Leider habe ich bei einem Privatpatienten vergessen, die Honorarvereinbarung unterschreiben zu lassen.
Ausgerechnet dieser hat mir jetzt auf den AB gesprochen, dass seine Versicherung pro Termin (KG) nur 22,50 erstattet; wir berechnen dafür 35 Euro.
Bevor ich ihn nun zurückrufe, würde ich mir gerne genau überlegen, WAS ich WIE zu ihm sage.
Und genau dazu würde ich gerne Eure Meinungen und Tips hören bzw. lesen...
Mein Standpunkt ist, dass die Behandlung bei uns eben 35 Euro kostet - unabhängig davon was seine Versicherung erstattet. ABER: Wie sieht es nun ohne schriftlichen Vertrag aus?
"Darf" die Versicherung tatsächlich nur 22,50 Euro erstatten oder ist das "ein Versuch" der Versicherung, den Preis zu drücken?! Kann der Patient nicht Widerspruch einlegen?
Ich danke Euch schon im Voraus für Eure hilfreichen Antworten.
LG Nadine
Mit Honorarvereinbarung hättest du nun zwar bessere Karten aber wenn er sich bei dir behandeln lässt, ist er mit den Preisen einverstanden. Hängt die Preisliste evtl. öffentlich im Wartebereich aus?
Grundsätzlich versuchen viele Versicherungen den "Preis" zu drücken, aber meistens ist es ein Problem des Tarifabschlusses. Wer ALDI Tarif hat, darf keine EDEKA Erstattung erwarten. (ohne ALDI abzuwerten - aber du weisst, was ich meine)
Ruf ihn an und erkläre ihn in Ruhe, dass du berechtigt bist, den 2,3 fachen vdek Kassensatz zu berechnen.
(Was du wahrscheinlich nicht getan hast) und dass die Erstattung vermutlich aus seinem Tarif herrührt.
Viel Erfolg. (In Zukunft vorher Honorarvereinbarung )
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Minza schrieb:
Die Versicherung "darf" nur 22,50€ erstatten. Das liegt meistens am Tarif des Patienten. ABER das ist nicht dein Problem, denn du hast einen Vertrag mit dem Patienten und nicht mit der Versicherung.
Mit Honorarvereinbarung hättest du nun zwar bessere Karten aber wenn er sich bei dir behandeln lässt, ist er mit den Preisen einverstanden. Hängt die Preisliste evtl. öffentlich im Wartebereich aus?
Grundsätzlich versuchen viele Versicherungen den "Preis" zu drücken, aber meistens ist es ein Problem des Tarifabschlusses. Wer ALDI Tarif hat, darf keine EDEKA Erstattung erwarten. (ohne ALDI abzuwerten - aber du weisst, was ich meine)
Ruf ihn an und erkläre ihn in Ruhe, dass du berechtigt bist, den 2,3 fachen vdek Kassensatz zu berechnen.
(Was du wahrscheinlich nicht getan hast) und dass die Erstattung vermutlich aus seinem Tarif herrührt.
Viel Erfolg. (In Zukunft vorher Honorarvereinbarung )
Da der Patient jetzt auch noch versucht hat, mich zum Betrug anzustiften und mir vorgeschlagen hat, sein nächstes Rezept so abzurechnen, dass er mit diesem "keinen Verlust" hat, ist für mich nun ganz klar, dass jegliche Diskussion über Preise hiermit beendet ist.
Ob er dann die komplette Rechnung bezahlt oder mir pro Behandlung 12,50 Euro abzieht, ist seine Sache. Ich habe es jetzt jedenfalls aus dem Kopf und werde keine weitere Energie investieren.
Über´s Wochenende werde ich eine Preisliste vorbereiten und öffentlich/im Wartebereich aushängen
und natürlich in Zukunft darauf achten, die Honorarvereinbarung unterschreiben zu lassen!
Das wird hoffentlich das erste und das letzte Mal sein, dass es mir passiert ist, das nicht zu tun.
LG und ein entspanntes Wochenende
Nadine
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nadine meier schrieb:
Vielen Dank für Deine Antwort, Minza.
Da der Patient jetzt auch noch versucht hat, mich zum Betrug anzustiften und mir vorgeschlagen hat, sein nächstes Rezept so abzurechnen, dass er mit diesem "keinen Verlust" hat, ist für mich nun ganz klar, dass jegliche Diskussion über Preise hiermit beendet ist.
Ob er dann die komplette Rechnung bezahlt oder mir pro Behandlung 12,50 Euro abzieht, ist seine Sache. Ich habe es jetzt jedenfalls aus dem Kopf und werde keine weitere Energie investieren.
Über´s Wochenende werde ich eine Preisliste vorbereiten und öffentlich/im Wartebereich aushängen
und natürlich in Zukunft darauf achten, die Honorarvereinbarung unterschreiben zu lassen!
Das wird hoffentlich das erste und das letzte Mal sein, dass es mir passiert ist, das nicht zu tun.
LG und ein entspanntes Wochenende
Nadine
Liebe Kollegen,
ich brauche bitte Eure Unterstützung bei folgendem "Fall":
Leider habe ich bei einem Privatpatienten vergessen, die Honorarvereinbarung unterschreiben zu lassen.
Ausgerechnet dieser hat mir jetzt auf den AB gesprochen, dass seine Versicherung pro Termin (KG) nur 22,50 erstattet; wir berechnen dafür 35 Euro.
Bevor ich ihn nun zurückrufe, würde ich mir gerne genau überlegen, WAS ich WIE zu ihm sage.
Und genau dazu würde ich gerne Eure Meinungen und Tips hören bzw. lesen...
Mein Standpunkt ist, dass die Behandlung bei uns eben 35 Euro kostet - unabhängig davon was seine Versicherung erstattet. ABER: Wie sieht es nun ohne schriftlichen Vertrag aus?
"Darf" die Versicherung tatsächlich nur 22,50 Euro erstatten oder ist das "ein Versuch" der Versicherung, den Preis zu drücken?! Kann der Patient nicht Widerspruch einlegen?
Ich danke Euch schon im Voraus für Eure hilfreichen Antworten.
LG Nadine
Hast du deine Preise aushängen und hast du den Pat. mündlich über deinen Preis informiert (PatRG)?
Eine schriftliche HV ist nicht notwendig, wenn sie auch vieles erleichtert.
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Somit liegt kein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) vor. Diese Verordnung richtet sich an gewerblich tätige Anbieter, die Waren und Leistungen geschäftsmäßig auch im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) anbieten; nicht jedoch an freiberuflich tätige Anbieter von Dienstleistungen wie Honorarärzte, Therapeuten, Logopäden, Ingenieure, Rechtsanwälte usw..
Freiberufler haben keinen gesetzlich oder berufsständisch vorgeschriebenen Rahmen in der Gestaltung von Behandlungspreisen, müssen aber die Preisgestaltung (nur) für den Patienten nach dem Patientenrechtegesetz nachvollziehbar und einsehbar machen, nicht aushängbar.
Ich habe noch bei keinem Anwalt, Steuerberater oder Arzt einen Aushang in einer Kanzlei oder Praxis sehen können.
Ein Verstoß gegen die PAngV liegt nur dann vor, würde der Anbieter / Dienstleister Waren oder Leistungen anbieten oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen bewerben. Nur dann ist dieser verpflichtet, z.B. Preise, Preisbestandteile, Verkaufs- und Leistungseinheiten, Gütebezeichnungen usw. anzugeben; insbesondere wenn die Werbung z.B. in Schaufenstern, Schaukästen, Katalogen, Preisverzeichnissen (Gaststätten, Hotelbetriebe) usw. erfolgt.
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stefan 302 schrieb:
Preise müssen bei einem Freiberufler nicht aushängen.
Somit liegt kein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) vor. Diese Verordnung richtet sich an gewerblich tätige Anbieter, die Waren und Leistungen geschäftsmäßig auch im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) anbieten; nicht jedoch an freiberuflich tätige Anbieter von Dienstleistungen wie Honorarärzte, Therapeuten, Logopäden, Ingenieure, Rechtsanwälte usw..
Freiberufler haben keinen gesetzlich oder berufsständisch vorgeschriebenen Rahmen in der Gestaltung von Behandlungspreisen, müssen aber die Preisgestaltung (nur) für den Patienten nach dem Patientenrechtegesetz nachvollziehbar und einsehbar machen, nicht aushängbar.
Ich habe noch bei keinem Anwalt, Steuerberater oder Arzt einen Aushang in einer Kanzlei oder Praxis sehen können.
Ein Verstoß gegen die PAngV liegt nur dann vor, würde der Anbieter / Dienstleister Waren oder Leistungen anbieten oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen bewerben. Nur dann ist dieser verpflichtet, z.B. Preise, Preisbestandteile, Verkaufs- und Leistungseinheiten, Gütebezeichnungen usw. anzugeben; insbesondere wenn die Werbung z.B. in Schaufenstern, Schaukästen, Katalogen, Preisverzeichnissen (Gaststätten, Hotelbetriebe) usw. erfolgt.
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Leni C. schrieb:
Ich frage mich im umgekehrten Fall , warum der Patient nicht , wenn kein Aushang und kein Behandlungsvertrag , sich selber mal nach den Preisen erkundigt hat .
ist schon echt doof gelaufen.
Darf ich fragen, wieso vergessen wurde eine Vergütungsvereinbarung unterschreiben zu lassen?
Bei mir betritt ohne diese Unterschrift kein Patient den Behandlungsraum.
Wie bereits gesagt, was die Versicherung zu erstatten hat, liegt am Vertrag, den Dein Patient hat.
Ich persönlich würde - um den Patienten nicht zu verärgern und damit evtl. schlechte Werbung zu haben (ein unzufriedener Patient kostet viel mehr Folgepatienten, als ein zufriedenen Patienten einer Praxis zu bringen vermag), mich mit 22,50 zufrieden geben und den finanziellen Verlust meiner eigenen Dusseligkeit zuschreiben.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Hallo Nadine,
ist schon echt doof gelaufen.
Darf ich fragen, wieso vergessen wurde eine Vergütungsvereinbarung unterschreiben zu lassen?
Bei mir betritt ohne diese Unterschrift kein Patient den Behandlungsraum.
Wie bereits gesagt, was die Versicherung zu erstatten hat, liegt am Vertrag, den Dein Patient hat.
Ich persönlich würde - um den Patienten nicht zu verärgern und damit evtl. schlechte Werbung zu haben (ein unzufriedener Patient kostet viel mehr Folgepatienten, als ein zufriedenen Patienten einer Praxis zu bringen vermag), mich mit 22,50 zufrieden geben und den finanziellen Verlust meiner eigenen Dusseligkeit zuschreiben.
Gruß von Monique
Ich persönlich würde - um den Patienten nicht zu verärgern und damit evtl. schlechte Werbung zu haben (ein unzufriedener Patient kostet viel mehr Folgepatienten, als ein zufriedenen Patienten einer Praxis zu bringen vermag), mich mit 22,50 zufrieden geben und den finanziellen Verlust meiner eigenen Dusseligkeit zuschreiben.
Gruß von Monique
Ich würde dies so einfach nicht tun. Wichtig ist, dass dem Patienten bewußt gemacht wird, dass nicht die geforderten 35 € zu teuer, sondern die gebotenen 22,50 Euro zu niedrig sind. Dem Patienten muss klargemacht werden, dass seine PKV ihn mit Erstattungssätzen abzuspeisen versucht, die noch aus Zeiten vor der Euro-Umstellung stammen und schon damals lediglich einen Teilzahlungsbetrag für Beamte und Beihilfeempfänger darstellten. Sollte Dein Patient kein Beamter sein und seinen Versicherungsvertrag vor 2003 abgeschlossen haben, kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass in seinem Vertrag keine entsprechende Leistungsbeschränkung verankert ist und die Kürzung ohne Rechtsgrundlage erfolgte. Allein von der DKV sind mir solche Beschränkungen in alten Verträgen bekannt. Nachdem die DKV allerdings in diesem Punkt vor zahlreichen Gerichten unterlegen ist, hat sie im Jahr 2011 ihre Erstattung für MT "freiwillig" auf 30 € erhöht.
@Nadine: Die Erstattungs-Liste der DKV aus dem Jahr 2011 hatte ich hier im Forum bereits vor Jahren zur Verfügung gestellt. Gern sende ich sie Dir für Deinen Patienten zu. Mit dieser Liste in den Händen kann Dein Patient mal ganz höflich bei seiner PKV anfragen, wie es denn sein kann, dass seine PKV 25 % weniger für die MT erstattet, als die DKV bereits vor sieben Jahren ihren Kunden zugestanden hat. Außerdem soll er mal anfragen, ob es dem Selbstverständnis seiner PKV entspricht, dass man bei ihr unterschreibt, um sich im Leistungsfall nach dem billigsten Therapeuten umsehen zu müssen und ob er sich für den Fall einer Einlieferung ins Krankenhaus darauf einstellen muss, nur von Medizinstudenten und bestenfalls von Assistenzärzten behandelt zu werden... :confused:
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MikeL schrieb:
M0nique schrieb am 8.6.18 19:41:
Ich persönlich würde - um den Patienten nicht zu verärgern und damit evtl. schlechte Werbung zu haben (ein unzufriedener Patient kostet viel mehr Folgepatienten, als ein zufriedenen Patienten einer Praxis zu bringen vermag), mich mit 22,50 zufrieden geben und den finanziellen Verlust meiner eigenen Dusseligkeit zuschreiben.
Gruß von Monique
Ich würde dies so einfach nicht tun. Wichtig ist, dass dem Patienten bewußt gemacht wird, dass nicht die geforderten 35 € zu teuer, sondern die gebotenen 22,50 Euro zu niedrig sind. Dem Patienten muss klargemacht werden, dass seine PKV ihn mit Erstattungssätzen abzuspeisen versucht, die noch aus Zeiten vor der Euro-Umstellung stammen und schon damals lediglich einen Teilzahlungsbetrag für Beamte und Beihilfeempfänger darstellten. Sollte Dein Patient kein Beamter sein und seinen Versicherungsvertrag vor 2003 abgeschlossen haben, kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass in seinem Vertrag keine entsprechende Leistungsbeschränkung verankert ist und die Kürzung ohne Rechtsgrundlage erfolgte. Allein von der DKV sind mir solche Beschränkungen in alten Verträgen bekannt. Nachdem die DKV allerdings in diesem Punkt vor zahlreichen Gerichten unterlegen ist, hat sie im Jahr 2011 ihre Erstattung für MT "freiwillig" auf 30 € erhöht.
@Nadine: Die Erstattungs-Liste der DKV aus dem Jahr 2011 hatte ich hier im Forum bereits vor Jahren zur Verfügung gestellt. Gern sende ich sie Dir für Deinen Patienten zu. Mit dieser Liste in den Händen kann Dein Patient mal ganz höflich bei seiner PKV anfragen, wie es denn sein kann, dass seine PKV 25 % weniger für die MT erstattet, als die DKV bereits vor sieben Jahren ihren Kunden zugestanden hat. Außerdem soll er mal anfragen, ob es dem Selbstverständnis seiner PKV entspricht, dass man bei ihr unterschreibt, um sich im Leistungsfall nach dem billigsten Therapeuten umsehen zu müssen und ob er sich für den Fall einer Einlieferung ins Krankenhaus darauf einstellen muss, nur von Medizinstudenten und bestenfalls von Assistenzärzten behandelt zu werden... :confused:
Jeder Privatpatient unterschreibt eine pauschale Vergütungsvereinbarung ohne das irgendein Preis aufgeführt wird.
Warum sollte das bei uns Physiotherapeuten anders sein?
Vergütungsvereinbarung mit Satz zwischen 2,3 und 1-facher Vergütung des GKV-Satzes sollte doch wohl reichen.
Dann kann der Patient sich ja im Internet informieren was er zu zahlen hat, oder fragt einfach mal nach.
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Break schrieb:
Ich sehe das genau so wie Stefan. Bei keinem Arzt hängt eine Preisliste.
Jeder Privatpatient unterschreibt eine pauschale Vergütungsvereinbarung ohne das irgendein Preis aufgeführt wird.
Warum sollte das bei uns Physiotherapeuten anders sein?
Vergütungsvereinbarung mit Satz zwischen 2,3 und 1-facher Vergütung des GKV-Satzes sollte doch wohl reichen.
Dann kann der Patient sich ja im Internet informieren was er zu zahlen hat, oder fragt einfach mal nach.
Ich sehe das genau so wie Stefan. Bei keinem Arzt hängt eine Preisliste.
Jeder Privatpatient unterschreibt eine pauschale Vergütungsvereinbarung ohne das irgendein Preis aufgeführt wird.
Eben, ich als PP unterschreibe beim Arzt den 2,3fachen Satz.
Und weil Nadine eine solche Vereinbarung vergessen hat, war der Patient nicht über die Kosten informiert. Ich persönlich finde das höchst unprofessionell und würde - wie gesagt - das Problem als hausgemacht und somit selbst verschuldet verbuchen.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Break schrieb am 8.6.18 22:57:
Ich sehe das genau so wie Stefan. Bei keinem Arzt hängt eine Preisliste.
Jeder Privatpatient unterschreibt eine pauschale Vergütungsvereinbarung ohne das irgendein Preis aufgeführt wird.
Eben, ich als PP unterschreibe beim Arzt den 2,3fachen Satz.
Und weil Nadine eine solche Vereinbarung vergessen hat, war der Patient nicht über die Kosten informiert. Ich persönlich finde das höchst unprofessionell und würde - wie gesagt - das Problem als hausgemacht und somit selbst verschuldet verbuchen.
Gruß von Monique
Ich habe überhaupt kein Problem damit meine Preise sowohl in der Praxis als auch auf meiner HP öffentlich zu machen.
Im Gegenteil: es wundert mich immer wieder, dass die sonst hier ach so selbstbewußten PI ihre Preisgestaltung nicht klar und eindeutig kommunizieren!
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mbone schrieb:
Im Gegensatz zu Ärzten , Rechtsanwälten etc oben angeführten Berufen gibt es für unseren Beruf keine Gebührenverordnung, Gebührentabellen o.ä.
Ich habe überhaupt kein Problem damit meine Preise sowohl in der Praxis als auch auf meiner HP öffentlich zu machen.
Im Gegenteil: es wundert mich immer wieder, dass die sonst hier ach so selbstbewußten PI ihre Preisgestaltung nicht klar und eindeutig kommunizieren!
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
mbone schieb: ...es wundert mich immer wieder, dass die sonst hier ach so selbstbewußten PI ihre Preisgestaltung nicht klar und eindeutig kommunizieren! Genau das meine ich: Lieber Herr Sowieso, 30 Minuten KG kosten in meiner Praxis xx Euro. Ich bitte Sie die Vergütungsvereinbarung zu unterschreiben.
Gruß von Monique
Ich sehe das genau so wie Stefan. Bei keinem Arzt hängt eine Preisliste.
Jeder Privatpatient unterschreibt eine pauschale Vergütungsvereinbarung ohne das irgendein Preis aufgeführt wird.
Warum sollte das bei uns Physiotherapeuten anders sein?
Vergütungsvereinbarung mit Satz zwischen 2,3 und 1-facher Vergütung des GKV-Satzes sollte doch wohl reichen.
Dann kann der Patient sich ja im Internet informieren was er zu zahlen hat, oder fragt einfach mal nach.
...kleine Anmerkung:
Nicht ich sehe es so, sondern der Gesetzgeber. Ich habe es nur zitiert. :stuck_out_tongue:
In einer Praxis Preise auszuhängen, finde -ich persönlich- eher kontraproduktiv. Eine klare Patientenvereinbarung, gekoppelt mit dem Patientenrechtegesetz und dem Datenschutz, sind zwei oder drei Blätter Papier mit mind. 2 Unterschriften des Patienten, fertig.
In meiner Erstberatung mit dem Patienten stelle ich ihm dann -nach meiner Therapieplanung- meine Preisgestaltung vor. Wobei ich schon mehrfach geschrieben habe, ich keine Minutenpreise habe, sondern kausabezogene Preise habe, die durchaus variieren können. Jedenfalls nie unter 100.- die Stunde, meist immer mehr.
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stefan 302 schrieb:
Break schrieb am 8.6.18 22:57:
Ich sehe das genau so wie Stefan. Bei keinem Arzt hängt eine Preisliste.
Jeder Privatpatient unterschreibt eine pauschale Vergütungsvereinbarung ohne das irgendein Preis aufgeführt wird.
Warum sollte das bei uns Physiotherapeuten anders sein?
Vergütungsvereinbarung mit Satz zwischen 2,3 und 1-facher Vergütung des GKV-Satzes sollte doch wohl reichen.
Dann kann der Patient sich ja im Internet informieren was er zu zahlen hat, oder fragt einfach mal nach.
...kleine Anmerkung:
Nicht ich sehe es so, sondern der Gesetzgeber. Ich habe es nur zitiert. :stuck_out_tongue:
In einer Praxis Preise auszuhängen, finde -ich persönlich- eher kontraproduktiv. Eine klare Patientenvereinbarung, gekoppelt mit dem Patientenrechtegesetz und dem Datenschutz, sind zwei oder drei Blätter Papier mit mind. 2 Unterschriften des Patienten, fertig.
In meiner Erstberatung mit dem Patienten stelle ich ihm dann -nach meiner Therapieplanung- meine Preisgestaltung vor. Wobei ich schon mehrfach geschrieben habe, ich keine Minutenpreise habe, sondern kausabezogene Preise habe, die durchaus variieren können. Jedenfalls nie unter 100.- die Stunde, meist immer mehr.
Ich freue mich sehr, dass diese Diskussion so konstruktiv verläuft.
@Monique:
Es war auf jeden Fall mein Verschulden, dass ich dem Patienten die Honorarvereinbarung nicht habe unterschreiben lassen. Als "Erklärung/Entschuldigung/Rechtfertigung" würde ich anmerken, dass ich meine Praxis erst zum Jahresbeginn übernommen habe und ohne Rezeptionskraft arbeite. Ich habe schon sehr viel umgestellt und optimiert, aber leider ist noch nicht alles 100 % perfekt. Ich habe jedenfalls sofort nach dieser "Panne" ein Praxishandbuch mit Checklisten erstellt, die mir genau "zeigen", was ich z.B. beim ersten Erscheinen des Patienten in der Praxis zu tun habe. Und wie ich schon geschrieben habe, hoffe, ich dass es das erste und letzte Mal war, dass es mir passiert ist, die HV nicht unterschreiben zu lassen. Ich werde also an meiner Professionalität arbeiten... :wink:
Ansonsten sehe ich es so wie MikeL (vielen Dank für das Angebot, ich möchte es gerne annehmen!).
Genau so habe ich es dem Patienten auch erklärt.
Und deshalb möchte ich auch nicht davon abrücken, dass die Behandlung eben 35 Euro kostet und ich nicht mit mir verhandeln lasse. Ich möchte, dass meine Patienten meine Arbeit wertschätzen und entsprechend dafür bezahlen.
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nadine meier schrieb:
Vielen Dank für all Eure Antworten!
Ich freue mich sehr, dass diese Diskussion so konstruktiv verläuft.
@Monique:
Es war auf jeden Fall mein Verschulden, dass ich dem Patienten die Honorarvereinbarung nicht habe unterschreiben lassen. Als "Erklärung/Entschuldigung/Rechtfertigung" würde ich anmerken, dass ich meine Praxis erst zum Jahresbeginn übernommen habe und ohne Rezeptionskraft arbeite. Ich habe schon sehr viel umgestellt und optimiert, aber leider ist noch nicht alles 100 % perfekt. Ich habe jedenfalls sofort nach dieser "Panne" ein Praxishandbuch mit Checklisten erstellt, die mir genau "zeigen", was ich z.B. beim ersten Erscheinen des Patienten in der Praxis zu tun habe. Und wie ich schon geschrieben habe, hoffe, ich dass es das erste und letzte Mal war, dass es mir passiert ist, die HV nicht unterschreiben zu lassen. Ich werde also an meiner Professionalität arbeiten... :wink:
Ansonsten sehe ich es so wie MikeL (vielen Dank für das Angebot, ich möchte es gerne annehmen!).
Genau so habe ich es dem Patienten auch erklärt.
Und deshalb möchte ich auch nicht davon abrücken, dass die Behandlung eben 35 Euro kostet und ich nicht mit mir verhandeln lasse. Ich möchte, dass meine Patienten meine Arbeit wertschätzen und entsprechend dafür bezahlen.
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morpheus-06 schrieb:
Ich denke ob Vorschrift oder nicht, ein Aushang würde eine fehlende HV ausgleichen.
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stefan 302 schrieb:
Tut sie leider nicht, denn man kann sich darauf nicht beziehen, rechtlich gesehen.
Tut sie leider nicht, denn man kann sich darauf nicht beziehen, rechtlich gesehen.
Warum nicht? Wie die Information über den Preis erfolgt, ist nicht festgelegt. Das kann ein Aushang, mündlich o. schriftiche HV sein. 100%ige Sicherheit gibt allerdings nur die schriftliche HV.
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morpheus-06 schrieb:
stefan 302 schrieb am 10.6.18 10:31:
Tut sie leider nicht, denn man kann sich darauf nicht beziehen, rechtlich gesehen.
Warum nicht? Wie die Information über den Preis erfolgt, ist nicht festgelegt. Das kann ein Aushang, mündlich o. schriftiche HV sein. 100%ige Sicherheit gibt allerdings nur die schriftliche HV.
Eben deshalb benötige ich die Aushängung nicht und mündlich reicht auch nicht.
Es gibt im Rahmen des PRG nur die Möglichkeit so klar rechtlich sich abzusichern, dass eine Unterschrift nötig ist. Gleichsam bei der Patientenaufklärung (rein diese), hier würde zwar auch eine mündliche Aufklärung reichen, aber die Beweislast liegt beim PI, was ohne Unterschrift kein Richter durchgehen ließe.
Daher ganz einfach, wenn schon ein/zwei Formulare sowieso nötig sind (rechtlich veorgeschrieben) macht man einmal sich die Mühe die Preisvereinbarung mit dem Patienten zu inkludieren, dann wird eine Unterschrift mehr fällig, ...und auf die Aushängung kann getrost verzichtet werden, was ich jetzt persönlich sowieso nicht mag -es auch noch nie gemacht habe.
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stefan 302 schrieb:
"100%ige Sicherheit gibt allerdings nur die schriftliche HV."
Eben deshalb benötige ich die Aushängung nicht und mündlich reicht auch nicht.
Es gibt im Rahmen des PRG nur die Möglichkeit so klar rechtlich sich abzusichern, dass eine Unterschrift nötig ist. Gleichsam bei der Patientenaufklärung (rein diese), hier würde zwar auch eine mündliche Aufklärung reichen, aber die Beweislast liegt beim PI, was ohne Unterschrift kein Richter durchgehen ließe.
Daher ganz einfach, wenn schon ein/zwei Formulare sowieso nötig sind (rechtlich veorgeschrieben) macht man einmal sich die Mühe die Preisvereinbarung mit dem Patienten zu inkludieren, dann wird eine Unterschrift mehr fällig, ...und auf die Aushängung kann getrost verzichtet werden, was ich jetzt persönlich sowieso nicht mag -es auch noch nie gemacht habe.
Falls der hier genannte PP ein reiner PP ist, würde ich ihn zuerst bitten seinen Versicherungsvertrag zu prüfen. Wenn es da keine Anhaltspunkte für nach oben gedeckelte Sätze oder Beihilfepreise gibt, gilt die mündliche oder schriftliche Vereinbarung mit dem Therapeut, die die Versicherung zu erstatten hat. Lässt sich der Patient in der Praxis behandeln, akzeptiert er stillschweigend die Preise. Sollten aber die Preise über den ortsüblichen Sätzen liegen (10% und drüber), ergibt sich eine für den Patienten bessere Rechtslage.
Zu diesen Punkten gibt es genügend klare und eindeutige Urteile.
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JRK schrieb:
Aus meiner Erfahrungswelt kann ich dazu anmerken, dass viele Privatkassen die Beihilfesätze zuerst mal erstatten, obwohl die meisten Verträge der PP, vor allem Altverträge, und die aktuelle Rechtsprechung absolut keine Grundlagen dafür liefern.
Falls der hier genannte PP ein reiner PP ist, würde ich ihn zuerst bitten seinen Versicherungsvertrag zu prüfen. Wenn es da keine Anhaltspunkte für nach oben gedeckelte Sätze oder Beihilfepreise gibt, gilt die mündliche oder schriftliche Vereinbarung mit dem Therapeut, die die Versicherung zu erstatten hat. Lässt sich der Patient in der Praxis behandeln, akzeptiert er stillschweigend die Preise. Sollten aber die Preise über den ortsüblichen Sätzen liegen (10% und drüber), ergibt sich eine für den Patienten bessere Rechtslage.
Zu diesen Punkten gibt es genügend klare und eindeutige Urteile.
umgekehrt wird ein Schuh draus, Physio gibt den Preis vor und Patient schaut was er gemäß Versicherung erstattet bekommt.
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ali schrieb:
Hey Physiodummy,
umgekehrt wird ein Schuh draus, Physio gibt den Preis vor und Patient schaut was er gemäß Versicherung erstattet bekommt.
Geld wir über Anwalt eingetrieben, was höhere Kosten verursacht und er Pat. wird rausgeschmissen. Fertig
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idefix- schrieb:
Ich bin PP und habe noch nie bei einem Arzt etwas unterschrieben. Und nur um einen Pat. nicht zu verflieren sich auf die 22,50 einzulassen, wie du es vorschlägst, mach ich nicht.
Geld wir über Anwalt eingetrieben, was höhere Kosten verursacht und er Pat. wird rausgeschmissen. Fertig
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Tempelritter schrieb:
nadine meier schrieb am 7.6.18 17:24:
Liebe Kollegen,
ich brauche bitte Eure Unterstützung bei folgendem "Fall":
Leider habe ich bei einem Privatpatienten vergessen, die Honorarvereinbarung unterschreiben zu lassen.
Ausgerechnet dieser hat mir jetzt auf den AB gesprochen, dass seine Versicherung pro Termin (KG) nur 22,50 erstattet; wir berechnen dafür 35 Euro.
Bevor ich ihn nun zurückrufe, würde ich mir gerne genau überlegen, WAS ich WIE zu ihm sage.
Und genau dazu würde ich gerne Eure Meinungen und Tips hören bzw. lesen...
Mein Standpunkt ist, dass die Behandlung bei uns eben 35 Euro kostet - unabhängig davon was seine Versicherung erstattet. ABER: Wie sieht es nun ohne schriftlichen Vertrag aus?
"Darf" die Versicherung tatsächlich nur 22,50 Euro erstatten oder ist das "ein Versuch" der Versicherung, den Preis zu drücken?! Kann der Patient nicht Widerspruch einlegen?
Ich danke Euch schon im Voraus für Eure hilfreichen Antworten.
LG Nadine
Hast du deine Preise aushängen und hast du den Pat. mündlich über deinen Preis informiert (PatRG)?
Eine schriftliche HV ist nicht notwendig, wenn sie auch vieles erleichtert.
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