Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
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Die neue Preisliste Beihilfe ist da. Ab wann gilt diese Liste? Behandlungsdatum oder Ausstellungsdatum? Und woran kann ich erkennen, ob Landesbeamter oder Bundesbeamter?
Vielen Dank für die Antworten
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Harri schrieb:
Hallo zusammen!
Die neue Preisliste Beihilfe ist da. Ab wann gilt diese Liste? Behandlungsdatum oder Ausstellungsdatum? Und woran kann ich erkennen, ob Landesbeamter oder Bundesbeamter?
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MikeL schrieb:
Die Liste ist nur hinsichtlich der Erstattung für den jeweiligen Beamten von Bedeutung und muss Dich eigentlich nicht interessieren. Oder hast Du Dich die letzten 20 Jahre konsequent an die Beihilfeliste gehalten, obwohl diese in dieser Zeit nie erhöht wurden? Da Du Unternehmer bist, wirst Du sicher Deinen eigenen Preis kalkuliert haben. Diesen berechnest Du einfach wie (hoffentlich) bisher Deinen Patienten und führst mit diesen keine Rechtfertigungsdebatte. :point_up:
Hallo zusammen!
Die neue Preisliste Beihilfe ist da. Ab wann gilt diese Liste? Behandlungsdatum oder Ausstellungsdatum? Und woran kann ich erkennen, ob Landesbeamter oder Bundesbeamter?
Vielen Dank für die Antworten
Die aktuelle Liste (Anlage 9 der Bundesbeihilfeverordnung) ist z. B. hier einseh- und auch ausdruckbar:
Anlage 9 BBhV (zu § 23 Absatz 1 ) Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für
Die Liste gilt ab dem Tag der Veröffentlichung im BGBl (24.07.2018), ob der Bund als Dienstherr die neuen Sätze ab dem Behandlungs- oder Rezeptausstellungsdatum anwendet, entzieht sich meiner Kenntnis. Ob ein Patient unter das Bundes- oder das jeweilige Landesbeihilferecht fällt, kann man/frau nirgends ersehen sondern nur erfragen.
Deine Preise machst Du aber hoffentlich noch selber und willst Deine Patienten nur informieren, dass sie demnächst nicht mehr so viel draufzahlen müssen.
Walli :hushed:
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Inche schrieb:
An hand der Liste kann man den Kunden über seinen Eigenanteil in Kenntniss setzen.
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Meggi89 schrieb:
Rechnet ihr bei neuen Patienten eigentlich jetzt immer die Erstbefundung mit ab, oder nur, wenn es explizit verordnet wurde? Welcher Arzt weiß schon, dass es diesen neuen Posten gibt!
Rechnet ihr bei neuen Patienten eigentlich jetzt immer die Erstbefundung mit ab, oder nur, wenn es explizit verordnet wurde? Welcher Arzt weiß schon, dass es diesen neuen Posten gibt!
Die Erstbefundung hast Du doch bisher (hoffentlich) auch immer gemacht, ohne dass sie explizit verordnet wurde. Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Arzt dies verordnen wird, ohne dass ihn ein Physio dahingehend anbettelt. Selbst käme ich mir irgendwie blöd vor, wenn ich das tun würde. Der einzige Unterschied ist, dass der Befund jetzt bezahlt wird. Für den hierfür gezahlten Betrag kann man ab sofort den ersten Termin guten Gewissens mit 30 Minuten kalkulieren. Dumm wird es allerdings, sollte der Patient irgendwann Einsicht in seine Akte verlangen und sich dann herausstellt, dass keine ordentliche Dokumentation des Befundes erfolgt ist!
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MikeL schrieb:
Meggi89 schrieb am 5.8.18 21:22:
Rechnet ihr bei neuen Patienten eigentlich jetzt immer die Erstbefundung mit ab, oder nur, wenn es explizit verordnet wurde? Welcher Arzt weiß schon, dass es diesen neuen Posten gibt!
Die Erstbefundung hast Du doch bisher (hoffentlich) auch immer gemacht, ohne dass sie explizit verordnet wurde. Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Arzt dies verordnen wird, ohne dass ihn ein Physio dahingehend anbettelt. Selbst käme ich mir irgendwie blöd vor, wenn ich das tun würde. Der einzige Unterschied ist, dass der Befund jetzt bezahlt wird. Für den hierfür gezahlten Betrag kann man ab sofort den ersten Termin guten Gewissens mit 30 Minuten kalkulieren. Dumm wird es allerdings, sollte der Patient irgendwann Einsicht in seine Akte verlangen und sich dann herausstellt, dass keine ordentliche Dokumentation des Befundes erfolgt ist!
Dumm wird es allerdings, sollte der Patient irgendwann Einsicht in seine Akte verlangen und sich dann herausstellt, dass keine ordentliche Dokumentation des Befundes erfolgt ist!
Wie aufwendig planst du den Befund den ein bei dem +10 Minuten?
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tom1350 schrieb:
MikeL schrieb am 5.8.18 22:21:
Dumm wird es allerdings, sollte der Patient irgendwann Einsicht in seine Akte verlangen und sich dann herausstellt, dass keine ordentliche Dokumentation des Befundes erfolgt ist!
Wie aufwendig planst du den Befund den ein bei dem +10 Minuten?
Jeder Pi kann seine Preise so kalkulieren, wie er es für richtig hält. Was geht das jemanden anderen an?
Es wird die Selbstständigkeit betont, aber gleichzeitig will man anderen vorschreiben wie sie sich zu verhalten haben?
Und immer in diesem überheblichen Tonfall, schade.
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martin 512 schrieb:
Warum muss sich hier eigentlich jeder der eine sachliche Frage stellt, immer belehren lassen?
Jeder Pi kann seine Preise so kalkulieren, wie er es für richtig hält. Was geht das jemanden anderen an?
Es wird die Selbstständigkeit betont, aber gleichzeitig will man anderen vorschreiben wie sie sich zu verhalten haben?
Und immer in diesem überheblichen Tonfall, schade.
Habe Dir ein gelbes Sternchen gegeben, denn ich bin prinzipiell ganz Deiner Meinung!
Frage mich nur, wen genau sprichst Du in diesem Thread an?
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Martin
Habe Dir ein gelbes Sternchen gegeben, denn ich bin prinzipiell ganz Deiner Meinung!
Frage mich nur, wen genau sprichst Du in diesem Thread an?
Gruß von Monique
Warum muss sich hier eigentlich jeder der eine sachliche Frage stellt, immer belehren lassen?
Jeder Pi kann seine Preise so kalkulieren, wie er es für richtig hält. Was geht das jemanden anderen an?
Es wird die Selbstständigkeit betont, aber gleichzeitig will man anderen vorschreiben wie sie sich zu verhalten haben?
Und immer in diesem überheblichen Tonfall, schade.
Es ist überhaupt nichts Schlimmes daran, wenn man versucht, andere zu belehren, insbesondere, da wenn diese anderen tatsächlich noch etwas dazuzulernen haben. Ich sehe überhaupt kein Anzeichen von Selbständigkeit oder selbstbestimmtem Handeln darin, wenn man voller Demut zwanzig Jahre lang nur die Beihilfesätze in Rechnung stellt. Dies hat nichts mit Preiskalkulation oder unternehmerischem Handeln zu tun, sondern allenfalls mit Dummheit, Naivität, fehlender betriebswirtschaftlicher Kompetenz, Verantwortungslosigkeit (gegenüber den eigenen Mitarbeitern und anderen PI) und devotem Unterwürfigkeitsverhalten. PI, die derartig verfaren, sollte man eigentlich bei der Hand nehmen und gaaaanz langsam und einfühlsam den Lauf der Welt und die Grundlagen wirtschaftlichen Handelns erklären. Leider ist dies bei vielen PI völlig zwecklos, da sie mit ihrem Denken und Handeln viel zu sehr in ihrer eigenen engen Welt verhaftet sind.
Vorschreiben tut hier niemand etwas. Immer wieder Hinweise geben und - nötigenfalls auch mal mit größerer Vehemenz - den Finger in die Wunde legen, hat zumindest einige der hier mitledenden Kolleginnen und Kollegen zum Umdenken bzw. Nachdenken bewegt und diesen letztlich einen besseren Lebensunterhalt und ein größeres Selbstwertgefühl beschert. Da unter dem Strich ALLE davon profitieren, wenn immer mehr von uns sich nicht dem Beihilfediktat unterwerfen, werde ich es mir nicht nehmen lassen, auch künftig "zu belehren", auch wenn mir dies als überheblich ausgelegt werden sollte. :point_up:
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MikeL schrieb:
martin 512 schrieb am 9.8.18 18:35:
Warum muss sich hier eigentlich jeder der eine sachliche Frage stellt, immer belehren lassen?
Jeder Pi kann seine Preise so kalkulieren, wie er es für richtig hält. Was geht das jemanden anderen an?
Es wird die Selbstständigkeit betont, aber gleichzeitig will man anderen vorschreiben wie sie sich zu verhalten haben?
Und immer in diesem überheblichen Tonfall, schade.
Es ist überhaupt nichts Schlimmes daran, wenn man versucht, andere zu belehren, insbesondere, da wenn diese anderen tatsächlich noch etwas dazuzulernen haben. Ich sehe überhaupt kein Anzeichen von Selbständigkeit oder selbstbestimmtem Handeln darin, wenn man voller Demut zwanzig Jahre lang nur die Beihilfesätze in Rechnung stellt. Dies hat nichts mit Preiskalkulation oder unternehmerischem Handeln zu tun, sondern allenfalls mit Dummheit, Naivität, fehlender betriebswirtschaftlicher Kompetenz, Verantwortungslosigkeit (gegenüber den eigenen Mitarbeitern und anderen PI) und devotem Unterwürfigkeitsverhalten. PI, die derartig verfaren, sollte man eigentlich bei der Hand nehmen und gaaaanz langsam und einfühlsam den Lauf der Welt und die Grundlagen wirtschaftlichen Handelns erklären. Leider ist dies bei vielen PI völlig zwecklos, da sie mit ihrem Denken und Handeln viel zu sehr in ihrer eigenen engen Welt verhaftet sind.
Vorschreiben tut hier niemand etwas. Immer wieder Hinweise geben und - nötigenfalls auch mal mit größerer Vehemenz - den Finger in die Wunde legen, hat zumindest einige der hier mitledenden Kolleginnen und Kollegen zum Umdenken bzw. Nachdenken bewegt und diesen letztlich einen besseren Lebensunterhalt und ein größeres Selbstwertgefühl beschert. Da unter dem Strich ALLE davon profitieren, wenn immer mehr von uns sich nicht dem Beihilfediktat unterwerfen, werde ich es mir nicht nehmen lassen, auch künftig "zu belehren", auch wenn mir dies als überheblich ausgelegt werden sollte. :point_up:
Um mal zu sehen auf welchem Niveau sich Bundesbeamte und -angestellte bewegen (welch Graus! Beamte müssen regelmäßig zur Arbeit gehen und sind de facto unkündbar! Bekommen ihren Sold zum Monatsanfang und richtig gute Sozialleistungen!):
In den aktuellen Besoldungstabellen liegen die Einstiegsbezahlungen da wo "wir" uns ein bisschen ins Zeug legen müssen und wer den TvÖD-Tabellen unterliegt muss sich die nächsten Jahre ziemlich ranhalten um keine 3.000 Euro/Monat zu bekommen und wer etwas auf dem Kasten hat bzw. lang genug dabei ist bekommt eher 4.000. Klar jammert man auch da über jeden Euro der vom Dienstherrn (uns!) nicht erstattet wird, aber das ist jammern auf ziemlich komfortablem Niveau...
...und wir müssen mit Kollegen leben die lieber am Kakao für ihre Kinder sparen als jemandem mit dem doppelten Bruttogehalt einen angemessenen Preis für die eigene Leistung abzufordern...
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Papa Alpaka schrieb:
Danke, Mike!
Um mal zu sehen auf welchem Niveau sich Bundesbeamte und -angestellte bewegen (welch Graus! Beamte müssen regelmäßig zur Arbeit gehen und sind de facto unkündbar! Bekommen ihren Sold zum Monatsanfang und richtig gute Sozialleistungen!):
In den aktuellen Besoldungstabellen liegen die Einstiegsbezahlungen da wo "wir" uns ein bisschen ins Zeug legen müssen und wer den TvÖD-Tabellen unterliegt muss sich die nächsten Jahre ziemlich ranhalten um keine 3.000 Euro/Monat zu bekommen und wer etwas auf dem Kasten hat bzw. lang genug dabei ist bekommt eher 4.000. Klar jammert man auch da über jeden Euro der vom Dienstherrn (uns!) nicht erstattet wird, aber das ist jammern auf ziemlich komfortablem Niveau...
...und wir müssen mit Kollegen leben die lieber am Kakao für ihre Kinder sparen als jemandem mit dem doppelten Bruttogehalt einen angemessenen Preis für die eigene Leistung abzufordern...
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W. Stangner schrieb:
Harri schrieb am 2.8.18 15:40:
Hallo zusammen!
Die neue Preisliste Beihilfe ist da. Ab wann gilt diese Liste? Behandlungsdatum oder Ausstellungsdatum? Und woran kann ich erkennen, ob Landesbeamter oder Bundesbeamter?
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Die aktuelle Liste (Anlage 9 der Bundesbeihilfeverordnung) ist z. B. hier einseh- und auch ausdruckbar:
Anlage 9 BBhV (zu § 23 Absatz 1 ) Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für
Die Liste gilt ab dem Tag der Veröffentlichung im BGBl (24.07.2018), ob der Bund als Dienstherr die neuen Sätze ab dem Behandlungs- oder Rezeptausstellungsdatum anwendet, entzieht sich meiner Kenntnis. Ob ein Patient unter das Bundes- oder das jeweilige Landesbeihilferecht fällt, kann man/frau nirgends ersehen sondern nur erfragen.
Deine Preise machst Du aber hoffentlich noch selber und willst Deine Patienten nur informieren, dass sie demnächst nicht mehr so viel draufzahlen müssen.
Walli :hushed:
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