Wir bieten ab sofort eine spannende
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
mainbaby Sachsenhausen. Hier sind
es meist die aller Kleinsten, die
deine fachliche Kompetenz suchen.
Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
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Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
ich bräuchte bitte mal Input bzw. eine Bestärkung, dass ich es richtig mache :smile:
Ich habe zur Zeit zwei Familien, die beihilfeberechtigt sind und mir indirekt vorwerfen, ich wäre zu teuer. Ich habe meine Privatpreise kalkuliert und liege beim 1,8-fachen Kassensatz. Alle Privatpatienten bekommen die gleiche Rechnung (es geht um KG-ZNS-Kinder). Beide Familien bekommen natürlich den Beihilfesatz erstattet, mehr aber wohl nicht. Das liegt doch an dem Vertrag, den die Patienten mit der Privatkasse abgeschlossen haben oder?
Jetzt hat die Sachbearbeiterin der einen Familie doch wirklich empfohlen, mit mir eine "Sonderregelung" bezüglich der Abrechnung zu treffen (9x behandeln, 10x bezahlen oder so). Das würden doch alle so machen.
Ich sträube mich dagegen! Machen das wirklich "ALLE" Praxen?
Viele Grüße, Sarah
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Das könnte und sollte eine Anzeige geben!
Am besten, du bleibst ganz bei dir, stehst zu deinen Honoraren (!) und passt so gut auf dich und die Deinen auf!
Keine Diskussionen! Wenn denen die gute medizinische Betreuung das nicht wert ist, müssen sie irwo was Billiges finden!
Und NEIN!!!! Das macht nicht jede Praxis. Üble Nachrede!
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RoFo schrieb:
Woher will diese "Sachbearbeiterin" denn das wissen? Und wieso unterstützt und empfiehlt sie den Betrug an ihrem Dienstherrn, welches der Staat ist und das sind genau wir.
Das könnte und sollte eine Anzeige geben!
Am besten, du bleibst ganz bei dir, stehst zu deinen Honoraren (!) und passt so gut auf dich und die Deinen auf!
Keine Diskussionen! Wenn denen die gute medizinische Betreuung das nicht wert ist, müssen sie irwo was Billiges finden!
Und NEIN!!!! Das macht nicht jede Praxis. Üble Nachrede!
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Sarah5 schrieb:
Hallo zusammen,
ich bräuchte bitte mal Input bzw. eine Bestärkung, dass ich es richtig mache :smile:
Ich habe zur Zeit zwei Familien, die beihilfeberechtigt sind und mir indirekt vorwerfen, ich wäre zu teuer. Ich habe meine Privatpreise kalkuliert und liege beim 1,8-fachen Kassensatz. Alle Privatpatienten bekommen die gleiche Rechnung (es geht um KG-ZNS-Kinder). Beide Familien bekommen natürlich den Beihilfesatz erstattet, mehr aber wohl nicht. Das liegt doch an dem Vertrag, den die Patienten mit der Privatkasse abgeschlossen haben oder?
Jetzt hat die Sachbearbeiterin der einen Familie doch wirklich empfohlen, mit mir eine "Sonderregelung" bezüglich der Abrechnung zu treffen (9x behandeln, 10x bezahlen oder so). Das würden doch alle so machen.
Ich sträube mich dagegen! Machen das wirklich "ALLE" Praxen?
Viele Grüße, Sarah
du machst alles richtig ....wichtig ist aber vorher eine honorarvereinbarung schriftlich zumachen...und ich kenne keine Praxis die das macht , was die Sachbearbeiterin gesagt hat und ich mache meinen job seit 55 Jahren
mfg
JürgenK
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eine Honorarvereinbarung habe ich gemacht und die Familien haben zum Glück auch schon bezahlt.
Finde die Geschichte trotzdem ganz schön komisch...
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Sarah5 schrieb:
Hallo Jürgen,
eine Honorarvereinbarung habe ich gemacht und die Familien haben zum Glück auch schon bezahlt.
Finde die Geschichte trotzdem ganz schön komisch...
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a schubart schrieb:
Wie viel Zeit behandelst Du denn die Kinder ?
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Sarah5 schrieb:
Ich arbeite im 30 bzw. 60 Minutentakt.
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JürgenK schrieb:
Hallo sarah,
du machst alles richtig ....wichtig ist aber vorher eine honorarvereinbarung schriftlich zumachen...und ich kenne keine Praxis die das macht , was die Sachbearbeiterin gesagt hat und ich mache meinen job seit 55 Jahren
mfg
JürgenK
Solchen Patienten sollte man augenblicklich und sehr bestimmt die Ausgangstür zeigen.
Scheinbar gibt es aber tatsächlich Praxen, die so was machen. Ich versteh bloss nicht warum und wozu ?!
Zur Sachbearbeiterin:
Einfach schriftlich per Email anfragen, ob sie diese "Sonderregelung" so den Patienten vorgeschlagen hat ... und nicht locker lassen, bis eine schriftliche Antwort kommt !
Also Sarah, du machst alles richtig, wenn du dich auf sowas niemals einlässt.
Solche Patienten braucht niemand (und solche Sachbearbeiter auch nicht) !!!
Grüße
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Warum ich es nicht mache? Ganz einfach - ich mach mich nicht erpressbar. Niemals und von niemandem!
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die neue schrieb:
ich zeige den Patienten, die mir das vorschlagen, nicht die Ausgangstür, sondern sage ihnen ruhig und bestimmt, daß ich das nicht mache. Ungeachtet dessen, was andere machen oder nicht. ICH mache es nicht. Punkt. Und dann können die Patienten gerne entscheiden, ob sie zu MEINEN (nämlich den rechtlich korrekten) Bedingungen behandelt werden möchten, oder woanders hingehen (oder dahin zurück woher sie kamen), wo sie dieses "Vorteile" genießen können.
Warum ich es nicht mache? Ganz einfach - ich mach mich nicht erpressbar. Niemals und von niemandem!
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302er schrieb:
Ich zeige Ihnen auch nicht die Tür. Ich kläre sie auf, das der Kollege sie zum gemeinschaftlichen Betrug angestiftet hat bzw. das diese Kompromissvorschläge als Anstiftung zum Betrug gewertet werden könnten. Dann ist meist Ruhe!
Ich möchte und brauche in meiner Praxis solche Patienten nicht. Basta !
Welche Praxis benötigt denn solche Patienten ?
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mogli123 schrieb:
Warum sollte ich mit solchen Patienten herum diskutieren bzw. meinen Standpunkt diskutieren, ... Wozu ?
Ich möchte und brauche in meiner Praxis solche Patienten nicht. Basta !
Welche Praxis benötigt denn solche Patienten ?
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mogli123 schrieb:
Solche "Sonderregelungen" habe ich schon öfters (von neuen Patienten) angeboten bekommen (auch von Kassenpatienten, um die Zuzahlung zu sparen). Das Argument ist immer, dass "die andere oder frühere Praxis das auch so gemacht hätte".
Solchen Patienten sollte man augenblicklich und sehr bestimmt die Ausgangstür zeigen.
Scheinbar gibt es aber tatsächlich Praxen, die so was machen. Ich versteh bloss nicht warum und wozu ?!
Zur Sachbearbeiterin:
Einfach schriftlich per Email anfragen, ob sie diese "Sonderregelung" so den Patienten vorgeschlagen hat ... und nicht locker lassen, bis eine schriftliche Antwort kommt !
Also Sarah, du machst alles richtig, wenn du dich auf sowas niemals einlässt.
Solche Patienten braucht niemand (und solche Sachbearbeiter auch nicht) !!!
Grüße
Ich persönlich schreibe nie die Behandlungsdauer auf die Rechnung.
Beihilfe Patienten und die meisten PKV-Patienten bekommen z.B. die 29,70 Euro für MT offiziell nur für 30 Minuten Behandlungsdauer erstattet. Ob ich dann nur 15 oder 20 Minuten zu diesem Tarif arbeite, das hat noch nie eine PKV oder Beihilfe nachgefragt.
Ein 10er Rezept auf 9 Behandlungen abzurechnen geht gar nicht!!!
Mogli hat den richtigen Vorschlag gemacht: Eine schriftliche Stellungnahme von der Sachbearbeiterin anfordern.
Gruß von Monique
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Wenn meine Patienten nur den Beihilfesatz bezahlen möchten, dann wird die Behandlungsdauer so gekürzt, dass ich meinen Stundensatz erhalte. Und gut ist.
Ja, kann man machen... aber letztendlich geht das auch auf Deine Kosten. Dann müssen ja doch wieder 3-4 Pat./Std. statt 2 Pat./Std. behandelt werden....
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302er schrieb:
M0nique schrieb:
Wenn meine Patienten nur den Beihilfesatz bezahlen möchten, dann wird die Behandlungsdauer so gekürzt, dass ich meinen Stundensatz erhalte. Und gut ist.
Ja, kann man machen... aber letztendlich geht das auch auf Deine Kosten. Dann müssen ja doch wieder 3-4 Pat./Std. statt 2 Pat./Std. behandelt werden....
Ich behandel Kinder Bobath auf Beihilfe Satz aber 30 Minuten. Es ist für viele Familien sonst nicht machbar als dauertherapie .GKV Kinder sind ja auch Zuzahlungs befreit. Wer auf 45 Minuten besteht kann woanders hin gehen da das meine Plan taktung nicht mitmacht .
Aber jeder soll es so machen wie er will .
So Quatsch wie 9 statt 10 habe ich in 20 Jahren Kinder Therapie noch nie gehabt und ich hatte schon viele Chefs die sehr Abrechnungs kreativ waren....
Bin froh jetzt in einer Praxis zu arbeiten in der es korrekt läuft.
Ich glaube es kommt sehr auf die Patienten an und die Kinder Therapie im neuro Bereich ist schon sehr speziell. Und meiner Meinung nicht mit allgemeinen Praxen zu vergleichen.
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a schubart schrieb:
Es geht bei der Frage um Kinder zns Behandlung die beläuft sich bei der Beihilfe auf 45 Minuten Behandlung. Mann kann aber vor und nachbehandingszeiten mit den Eltern vereinbaren .
Ich behandel Kinder Bobath auf Beihilfe Satz aber 30 Minuten. Es ist für viele Familien sonst nicht machbar als dauertherapie .GKV Kinder sind ja auch Zuzahlungs befreit. Wer auf 45 Minuten besteht kann woanders hin gehen da das meine Plan taktung nicht mitmacht .
Aber jeder soll es so machen wie er will .
So Quatsch wie 9 statt 10 habe ich in 20 Jahren Kinder Therapie noch nie gehabt und ich hatte schon viele Chefs die sehr Abrechnungs kreativ waren....
Bin froh jetzt in einer Praxis zu arbeiten in der es korrekt läuft.
Ich glaube es kommt sehr auf die Patienten an und die Kinder Therapie im neuro Bereich ist schon sehr speziell. Und meiner Meinung nicht mit allgemeinen Praxen zu vergleichen.
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M0nique schrieb:
Wenn meine Patienten nur den Beihilfesatz bezahlen möchten, dann wird die Behandlungsdauer so gekürzt, dass ich meinen Stundensatz erhalte. Und gut ist.
Ich persönlich schreibe nie die Behandlungsdauer auf die Rechnung.
Beihilfe Patienten und die meisten PKV-Patienten bekommen z.B. die 29,70 Euro für MT offiziell nur für 30 Minuten Behandlungsdauer erstattet. Ob ich dann nur 15 oder 20 Minuten zu diesem Tarif arbeite, das hat noch nie eine PKV oder Beihilfe nachgefragt.
Ein 10er Rezept auf 9 Behandlungen abzurechnen geht gar nicht!!!
Mogli hat den richtigen Vorschlag gemacht: Eine schriftliche Stellungnahme von der Sachbearbeiterin anfordern.
Gruß von Monique
Ich werde mich nicht darauf einlassen, weniger Einheiten zu behandeln und mehr abzurechnen.
Und selbst wenn ich nur 30 Minuten statt 45 Minuten behandel, komme ich nicht auf meinen Minutenpreis.
Mhhh, schwierig...
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Frage: wie hoch war Dein Privatpatienten-Minutenpreis vor den GKV-Preisanhebungen 2018/2019?? Bei dem Faktor 1,8 wären dies ca. dreißig % weniger gewesen.
Wie a schubert schreibt, die Differenz von rd. 30 € pro Behandlung als Eigenanteil (zwischen Deinem Behandlungssatz von 75,40 € und dem Beihilfesatz von 45,30 €) können sich nicht alle Beamteneltern leisten, zumal bei Langfrist- oder gar Dauerbehandlungen eines behinderten bzw. von einer Behinderung bedrohten Kindes.
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W. Stangner schrieb:
wenn ich richtig gerechnet habe, dann liegt Dein aktueller KG-ZNS-Kinder-Minutenpreis bei ca. 1,67 €. Tarif GKV x 1,8 = 41,90 x 1,8 = 75,42 € für max. 45 Minuten.
Frage: wie hoch war Dein Privatpatienten-Minutenpreis vor den GKV-Preisanhebungen 2018/2019?? Bei dem Faktor 1,8 wären dies ca. dreißig % weniger gewesen.
Wie a schubert schreibt, die Differenz von rd. 30 € pro Behandlung als Eigenanteil (zwischen Deinem Behandlungssatz von 75,40 € und dem Beihilfesatz von 45,30 €) können sich nicht alle Beamteneltern leisten, zumal bei Langfrist- oder gar Dauerbehandlungen eines behinderten bzw. von einer Behinderung bedrohten Kindes.
Privatpatienten entscheiden selbst wie viel sie für ihre Versicherung ausgeben wollen und damit auch welche Leistungen wie abgedeckt sind. Außerdem entscheiden sie auch, wofür sie sonst noch ihr Geld ausgeben und welchen Stellenwert dabei die notwendige med. Versorgung hat (Haus, Auto, Urlaub, Pferd, Kleidung, Essen sind mögliche andere Prioritäten...)
Ich hab auch Patienten die sich die Ausfallrechnungen nicht leisten können und dann auf Therapie verzichten (bei Menschen mit Depressionen ist nicht immer klar, ob sie den nächsten Termin schaffen....) - soll ich deswegen auf die Ausfallrechnung verzichten....?
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302er schrieb:
@W. Stangner:
Privatpatienten entscheiden selbst wie viel sie für ihre Versicherung ausgeben wollen und damit auch welche Leistungen wie abgedeckt sind. Außerdem entscheiden sie auch, wofür sie sonst noch ihr Geld ausgeben und welchen Stellenwert dabei die notwendige med. Versorgung hat (Haus, Auto, Urlaub, Pferd, Kleidung, Essen sind mögliche andere Prioritäten...)
Ich hab auch Patienten die sich die Ausfallrechnungen nicht leisten können und dann auf Therapie verzichten (bei Menschen mit Depressionen ist nicht immer klar, ob sie den nächsten Termin schaffen....) - soll ich deswegen auf die Ausfallrechnung verzichten....?
Die Patienten sind verpflichtet eine Privatversicherung neben der Beilhilfe abzuschließen. Welchen Vertrag sie wählen, ist dann ja ihre Sache.
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Sarah5 schrieb:
Mir stellt sich dann die Frage, muss ich Rücksicht da drauf nehmen?
Die Patienten sind verpflichtet eine Privatversicherung neben der Beilhilfe abzuschließen. Welchen Vertrag sie wählen, ist dann ja ihre Sache.
Klare Regeln für alle und Du lebst streßfreier!
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302er schrieb:
Nein, mußt Du nicht. Ich würde soweit gehen und Dir raten wollen: Mach es auch nicht.
Klare Regeln für alle und Du lebst streßfreier!
Beihilfe-Patienten sind ja zusätzlich noch bei einer PKV versichert. In der Regel erstatten die PKV bei Verträgen mit diesen Patienten ebenfalls nur den Beihilfesatz.
Hingegen werden Arztrechnungen anstandslos bis zum 2,3fachen Satz erstattet.
Welcher Patient schaut bei Vertragsabschluss mit der PKV in die Liste für die Erstattung von Physiotherapie? Bzw. welcher Patient hat überhaupt eine Vorstellung von den Preisen der Physiotherapeuten? Genau, so gut wie keiner.
Und die beratenden Versicherungsmakler ebenso nicht.
Deshalb müssen alle Beihilfe Patienten zur Erstattung der Beihilfe und zur Erstattung der PKV zuzahlen.
Musst Du darauf Rücksicht nehmen? Nein, musst Du natürlich nicht.
Ich nehme bei einigen Dauerpatientem darauf Rücksicht, weil sie schlicht und ergreifend finanziell nicht in der Lage sind jeden Monat 200-300 Euro zuzuzahlen. Das sind alles Patienten ohne Jacht, ohne Eigenheim, ohne Ferienhaus auf Malle und ohne 2 x wöchentlich Essen gehen.
Ich kürze die Behandlungszeit und/oder lasse vom Arzt "höherwertige" Rezepte ausstellen.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Hallo Sarah,
Beihilfe-Patienten sind ja zusätzlich noch bei einer PKV versichert. In der Regel erstatten die PKV bei Verträgen mit diesen Patienten ebenfalls nur den Beihilfesatz.
Hingegen werden Arztrechnungen anstandslos bis zum 2,3fachen Satz erstattet.
Welcher Patient schaut bei Vertragsabschluss mit der PKV in die Liste für die Erstattung von Physiotherapie? Bzw. welcher Patient hat überhaupt eine Vorstellung von den Preisen der Physiotherapeuten? Genau, so gut wie keiner.
Und die beratenden Versicherungsmakler ebenso nicht.
Deshalb müssen alle Beihilfe Patienten zur Erstattung der Beihilfe und zur Erstattung der PKV zuzahlen.
Musst Du darauf Rücksicht nehmen? Nein, musst Du natürlich nicht.
Ich nehme bei einigen Dauerpatientem darauf Rücksicht, weil sie schlicht und ergreifend finanziell nicht in der Lage sind jeden Monat 200-300 Euro zuzuzahlen. Das sind alles Patienten ohne Jacht, ohne Eigenheim, ohne Ferienhaus auf Malle und ohne 2 x wöchentlich Essen gehen.
Ich kürze die Behandlungszeit und/oder lasse vom Arzt "höherwertige" Rezepte ausstellen.
Gruß von Monique
Ich würde mit einem Dauer Kind nicht einsehen regelmäßig große Summen zuzuzahlen . Und würde im Zweifel wo anders hin gehen .
Viele Versicherte wissen bei Vertragsabschluss leider nicht das sie ein krankes / behindertes Kind bekommen. Klar kann es dir egal sein ...
Jeder wie er Sie will . Ich könnte das nicht . Aber vielleicht auch weil ich selber ein behindertes Kind habe..,
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a schubart schrieb:
@ Sarah Na dann hoffe ich mal das du gkv versichert bist und es dir niemals passieren wird .
Ich würde mit einem Dauer Kind nicht einsehen regelmäßig große Summen zuzuzahlen . Und würde im Zweifel wo anders hin gehen .
Viele Versicherte wissen bei Vertragsabschluss leider nicht das sie ein krankes / behindertes Kind bekommen. Klar kann es dir egal sein ...
Jeder wie er Sie will . Ich könnte das nicht . Aber vielleicht auch weil ich selber ein behindertes Kind habe..,
Klare Regeln für alle und Du lebst streßfreier!
@302er
Genau, unsere Patienten sind uns völlig egal. Hauptsache wir haben keinen Stress!!! Auch wenn der Stress nur 2 Minuten rechnen und 5 Minuten Gespräch bedeutet, damit am Ende alle Beteiligten zufrieden sein könnten.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Nein, mußt Du nicht. Ich würde soweit gehen und Dir raten wollen: Mach es auch nicht.
Klare Regeln für alle und Du lebst streßfreier!
@302er
Genau, unsere Patienten sind uns völlig egal. Hauptsache wir haben keinen Stress!!! Auch wenn der Stress nur 2 Minuten rechnen und 5 Minuten Gespräch bedeutet, damit am Ende alle Beteiligten zufrieden sein könnten.
Gruß von Monique
Aber ich bin mir und mir ist meine Familie und meine/ihre wirtschaftliche Situation jetzt und in Zukunft auch nicht egal.
Und zwischen diesen beiden Nicht-egals, treffe ich meine Entscheidungen.
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302er schrieb:
@Monique, nee Patienten sind nicht egal - deswegen ja auch meine Zustimmung zu Deinen Ausnahmen weiter oben.
Aber ich bin mir und mir ist meine Familie und meine/ihre wirtschaftliche Situation jetzt und in Zukunft auch nicht egal.
Und zwischen diesen beiden Nicht-egals, treffe ich meine Entscheidungen.
Dann bekommt der Patient seine Behandlung und der Physio seinen gewünschten Vergütungssatz?
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Und was spricht dagegen die Behandlungszeit zu kürzen? Oder sich höherwertige Rezepte ausstellen zu lassen?
Dann bekommt der Patient seine Behandlung und der Physio seinen gewünschten Vergütungssatz?
Gruß von Monique
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Sarah5 schrieb:
Vielen Dank für eure Beiträge.
Ich werde mich nicht darauf einlassen, weniger Einheiten zu behandeln und mehr abzurechnen.
Und selbst wenn ich nur 30 Minuten statt 45 Minuten behandel, komme ich nicht auf meinen Minutenpreis.
Mhhh, schwierig...
wenn Du den Beihilfesatz auf 30 Minuten rechnest bist Du bei 90,60 Euro pro Stunde.
Mit Deinen gewünschten 1,8fach GKV bist Du bei 100,20 Euro.
= 9,60 Euro weniger pro Stunde = 10%.
Das täte mir persönlich jetzt nicht wirklich weh, weil
1. 90,60 Euro ein guter Umsatz ist
2. Die Kinder Langzeitpatienten sind, die zuverlässig am selben Wochentag über Monate kommen.
Und vielleicht sind die Eltern ja bereit 10 Euro - statt 30 Euro pro Behandlung - dazu zu bezahlen?
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Hallo Sarah5,
wenn Du den Beihilfesatz auf 30 Minuten rechnest bist Du bei 90,60 Euro pro Stunde.
Mit Deinen gewünschten 1,8fach GKV bist Du bei 100,20 Euro.
= 9,60 Euro weniger pro Stunde = 10%.
Das täte mir persönlich jetzt nicht wirklich weh, weil
1. 90,60 Euro ein guter Umsatz ist
2. Die Kinder Langzeitpatienten sind, die zuverlässig am selben Wochentag über Monate kommen.
Und vielleicht sind die Eltern ja bereit 10 Euro - statt 30 Euro pro Behandlung - dazu zu bezahlen?
Gruß von Monique
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