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- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
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Wer bringt Licht ins Dunkel..
Angenommen mein MT Preis ist 40 Euro.
Ein Beamter wird behandelt und in der Liste der Beihilfe steht, dass sie 22,50 Zahlen und er hat 50%.
Zahlt ihm die Beihilfe dann 22,50 oder nur 50% davon und den Rest zahlt er oben drauf?
Wenn der Beamte dann noch eine Privateversicherunv hat, zahlen die den Rest?
Eine letzte Frage, zahlt ein Beamter auch Geld an die Beihilfe oder ist diese kostenfrei und er zahlt "nur" seine private Versicherung?
Danke für eure Hilfe.
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Sawyer schrieb:
Hallo,
Wer bringt Licht ins Dunkel..
Angenommen mein MT Preis ist 40 Euro.
Ein Beamter wird behandelt und in der Liste der Beihilfe steht, dass sie 22,50 Zahlen und er hat 50%.
Zahlt ihm die Beihilfe dann 22,50 oder nur 50% davon und den Rest zahlt er oben drauf?
Wenn der Beamte dann noch eine Privateversicherunv hat, zahlen die den Rest?
Eine letzte Frage, zahlt ein Beamter auch Geld an die Beihilfe oder ist diese kostenfrei und er zahlt "nur" seine private Versicherung?
Danke für eure Hilfe.
er bekommt 50% von den 22,50, der Rest die PKV (ODER MEHR JE NACH TARIF WAS ER GEWÄHLT HAT)
hab viele die bekommen 30€ von der PKV,
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therapeutin schrieb:
Beihilfe bezahlst du über deine Steuern...der PP zahlt nichts..
er bekommt 50% von den 22,50, der Rest die PKV (ODER MEHR JE NACH TARIF WAS ER GEWÄHLT HAT)
hab viele die bekommen 30€ von der PKV,
Ich kenne von anderen beihilfeberechtigten Gruppen aber auch das PKV und Behilfe 50% von max. 22,50€ bezahlen.
Alles was übrig bleibt muss der Kunde sebst bezahlen, das sollte so auch in der HV stehen.
Die Beilhilfe ist nicht kostenfrei, aber frag mich nicht was das genau kostet.
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Die Beilhilfe ist nicht kostenfrei, aber frag mich nicht was das genau kostet.
Seit wann müssen die für ihre Beihilfe zahlen? Gar nicht... denn das ist sozusagen der AG-Betrag zur Krankenversicherung. Deshalb sollen die sich ja noch zusatzversichern.
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Wonderwoman schrieb:
morpheus-06 schrieb am 12.7.15 09:11:
Die Beilhilfe ist nicht kostenfrei, aber frag mich nicht was das genau kostet.
Seit wann müssen die für ihre Beihilfe zahlen? Gar nicht... denn das ist sozusagen der AG-Betrag zur Krankenversicherung. Deshalb sollen die sich ja noch zusatzversichern.
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morpheus-06 schrieb:
die Beihilfe zieht pauschal einen Betrag x zum Jahresanfang ab, dann soll es noch unterschiedliche Abzüge geben. Ein Beihilfepatient hat mir das mal erläutert, ist aber schon eine Weile her.
die Beihilfe zieht pauschal einen Betrag x zum Jahresanfang ab, dann soll es noch unterschiedliche Abzüge geben. Ein Beihilfepatient hat mir das mal erläutert, ist aber schon eine Weile her.
Dann lieber Morpheus hat Dir dieser Patient Scheiß erzählt. :wink:
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Wonderwoman schrieb:
morpheus-06 schrieb am 12.7.15 11:23:
die Beihilfe zieht pauschal einen Betrag x zum Jahresanfang ab, dann soll es noch unterschiedliche Abzüge geben. Ein Beihilfepatient hat mir das mal erläutert, ist aber schon eine Weile her.
Dann lieber Morpheus hat Dir dieser Patient Scheiß erzählt. :wink:
Können sich Postbeamte B auch Zusatzversichern oder wie läuft es dort?
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Sawyer schrieb:
Danke! Wie schon gedacht ein undurchsichtiges Thema.
Können sich Postbeamte B auch Zusatzversichern oder wie läuft es dort?
Na klar gilt das auch für PostA. Gilt sogar für GKV-Patienten... jeder kann sich so zusatzversichern, wie er möchte.
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Wonderwoman schrieb:
Auch wenn es nicht so wäre... was interessiert es Dich? Scheint, dass Du nur einen Grund suchst doch ja Beihilfesätze zu nehmen :grin:
Na klar gilt das auch für PostA. Gilt sogar für GKV-Patienten... jeder kann sich so zusatzversichern, wie er möchte.
Post B zahlt max. die Beihilfesätze, ein höherversichern bei Heilmittel ist m. W. für Beamte nicht mehr möglich.
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morpheus-06 schrieb:
hab gerade einen Lehrer befragt es ist so wie ich es oben geschriben hatte, der Eigenanteil beträgt 10€ pro Quartal.
Post B zahlt max. die Beihilfesätze, ein höherversichern bei Heilmittel ist m. W. für Beamte nicht mehr möglich.
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morpheus-06 schrieb:
Beispiel "Lehrer" die PKV zahlt 50% deiner MT Rechnung, die Beihilfe zahlt 50% von 22,50€ (beihilfefähiger Höchstbetrag)
Ich kenne von anderen beihilfeberechtigten Gruppen aber auch das PKV und Behilfe 50% von max. 22,50€ bezahlen.
Alles was übrig bleibt muss der Kunde sebst bezahlen, das sollte so auch in der HV stehen.
Die Beilhilfe ist nicht kostenfrei, aber frag mich nicht was das genau kostet.
Beihilfeberechtigt in Pension oder Anderes: 70% des Beihilfefähigen Höchstbetrags zahlt die Beihilfe, für den Rest, also 30% muss er entweder selber aufkommen oder er hat eine PKV die je nach Vertragsumfang den selben Betrag wie die Beihilfe zahlt, dann ist der Beitrag entsprechend gering, oder eben mehr.
Beihilfe gibt es deswegen weil der Dienstherr lieber im Bedarfsfall zahlt, als einen analogen Arbeitgeberanteil tragen möchte. Der wäre nämlich teurer. Genauso sind beispielsweise Kraftfahrzeuge des Bundes nicht versichert, weil es für den Halter billiger ist im Schadensfall zu zahlen als die Fahrzeuge alle zu versichern.
Kurz: 50% oder 70% der Beihilfefähigen Höchstsätze kommen von der Beihilfe, 50% oder 30% des Beihilfefähigen Höchstsatzes plus der Differnez des Rechnungsbetrags vom Patienten oder dessen zusätzlicher Versicherung.
Insgesamt fährt kein Beihilfeberechtigter schlecht mit diesem Modell wenn er genügend graue Substanz unter dem Pony hat und sich ausreichend versichert. Ist er nicht ausreichend versichert, dann spart er sich jede Menge Beiträge, muss dann aber halt selber in die Tasche greifen.
Wieso wissen die diversen Mitschreiber so wenig über dieses Modell und schreiben hier immer wieder soviel Unfug?
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Tempelritter schrieb:
10 Euro je Kalendervierteljahr zieht die Beihilfe jedem Beihilfeberechtigten ab. Sonstige Eigenbehalte sind unter § 49 BBhV zu finden.
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Helmut Fromberger schrieb:
Richtig, € 10,-- allerdings: Die sind für Arztbesuche.
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Helmut Fromberger schrieb:
Beihilfeberechtigt in aktiven Dienstverhältnis: 50% des Beihilfefähigen Höchstbetrags zahlt die Beihilfe, für den Rest, also 50%, muss er entweder selber aufkommen oder er hat eine PKV die je nach Vertragsumfang den selben Betrag wie die Beihilfe zahlt, dann ist der Beitrag entsprechend gering, oder eben mehr.
Beihilfeberechtigt in Pension oder Anderes: 70% des Beihilfefähigen Höchstbetrags zahlt die Beihilfe, für den Rest, also 30% muss er entweder selber aufkommen oder er hat eine PKV die je nach Vertragsumfang den selben Betrag wie die Beihilfe zahlt, dann ist der Beitrag entsprechend gering, oder eben mehr.
Beihilfe gibt es deswegen weil der Dienstherr lieber im Bedarfsfall zahlt, als einen analogen Arbeitgeberanteil tragen möchte. Der wäre nämlich teurer. Genauso sind beispielsweise Kraftfahrzeuge des Bundes nicht versichert, weil es für den Halter billiger ist im Schadensfall zu zahlen als die Fahrzeuge alle zu versichern.
Kurz: 50% oder 70% der Beihilfefähigen Höchstsätze kommen von der Beihilfe, 50% oder 30% des Beihilfefähigen Höchstsatzes plus der Differnez des Rechnungsbetrags vom Patienten oder dessen zusätzlicher Versicherung.
Insgesamt fährt kein Beihilfeberechtigter schlecht mit diesem Modell wenn er genügend graue Substanz unter dem Pony hat und sich ausreichend versichert. Ist er nicht ausreichend versichert, dann spart er sich jede Menge Beiträge, muss dann aber halt selber in die Tasche greifen.
Wieso wissen die diversen Mitschreiber so wenig über dieses Modell und schreiben hier immer wieder soviel Unfug?
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