Hast Du Lust unsere wunderbaren
Patient*innen mit moderner
Physiotherapie, auf deren
gesundheitlichen Weg zu
unterstützen, dann melde Dich bei
uns.
WERTSCHÄTZUNG, FAIRNESS,
ZUVERLÄSSIGKEIT
Wir möchten Dich begeistern mit
uns innovative Wege zu gehen.
Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
Deine eigen...
Patient*innen mit moderner
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ich habe mich vor kurzem selbstständig gemacht; mobile - private - physio Praxis... ohne feste Praxisräume !
nun meine frage: darf ich mit Beihilfeberechtigte auch abrechnen?! finde keine genauen Informationen.... :angry:(
besten dank für eure Hilfe!!!!
p.s: vielleicht kann mir jemand en link schicken, wo ich genauere Infos herbekomme
AM
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
hallo liebe Kolleginnen /- en,
ich habe mich vor kurzem selbstständig gemacht; mobile - private - physio Praxis... ohne feste Praxisräume !
nun meine frage: darf ich mit Beihilfeberechtigte auch abrechnen?! finde keine genauen Informationen.... :angry:(
besten dank für eure Hilfe!!!!
p.s: vielleicht kann mir jemand en link schicken, wo ich genauere Infos herbekomme
AM
Denn der Kunde ist Dein Vertragspartner und nicht die PKV oder Beihilfe( was das auch immer ist:) )
MfG
JürgenK
:kissing_closed_eyes:
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[bearbeitet am 24.03.14 17:54]
[bearbeitet am 24.03.14 17:57]
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Eberhard schrieb:
Was Jürgen schreibt ist völlig richtig. Die sog. Beihilfe, was immer das sein mag, ist für den Therapeuten vollkommen unwichtig. Ich glaube das ist eine Hilfe, die dem Patienten etwas helfen soll. Mache mit deinen Privatpatienten einen Privatpreis aus, der dann für alle Privatpatienten und Selbstzahler verbindlich sein sollte. Mit Kassenzulassung hat das nichts zu tun. Es ist höchstens möglich, dass die eine oder andere PKK grundsätzlich eine GKK-Kassenzulassungzulassung des Therapeuten verlangt.
[bearbeitet am 24.03.14 17:54]
[bearbeitet am 24.03.14 17:57]
Kann dem Therapeuten theoretisch egal sein... aber ohne Aufklärung sieht man den Patienten dann in der Regel zweimal... das erste und das letzte Mal. :grin:
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Wonderwoman schrieb:
Aber ACHTUNG. Es gibt Privatkassen (die Beihilfe-Patienten versichern sich (manchmal :flushed: ) zusätzlich privat), die einen Ersatz der Aufwendungen daran knüpfen, ob die Behandlung in einer kassenzugelassenen Praxis stattgefunden hat.
Kann dem Therapeuten theoretisch egal sein... aber ohne Aufklärung sieht man den Patienten dann in der Regel zweimal... das erste und das letzte Mal. :grin:
eine kassenzulassung bietet hinreichend gewähr, dass die praxis den anforderungen entspricht, die therapeuten die leistungen abgeben, für die sie ausgebildet wurden und die entsprechenden zertifikate erworben haben. das dient dem schutz der patienten.
warum sollten sich beihilfestellen und PKV nicht auch für diese nachweise interessieren dürfen und dies als grundlage ihrer auszahlung machen, wenn sie zweifeln sollten?
gruss
uli
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rheuma schrieb:
was soll eigentlich diese unrichtige (!) bemerkung? in dem beihilfeantrag muss der beihilfeberechtigte angeben, wo und wie er zur ergänzung der beihilfe privat versichert ist. ohne diese angaben gibt es keine auszahlung der beihilfe.
eine kassenzulassung bietet hinreichend gewähr, dass die praxis den anforderungen entspricht, die therapeuten die leistungen abgeben, für die sie ausgebildet wurden und die entsprechenden zertifikate erworben haben. das dient dem schutz der patienten.
warum sollten sich beihilfestellen und PKV nicht auch für diese nachweise interessieren dürfen und dies als grundlage ihrer auszahlung machen, wenn sie zweifeln sollten?
gruss
uli
Was Räumlichkeiten damit zu tun haben ,habe ich eh nie ganz verstanden und werd ich auch nicht mehr .
Vor allem wenn ich mir so manche Arztpraxis anschaue ,die ja zumindest in diesem Bereich von den KK`s nicht gegängelt werden :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
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eim schrieb:
Na dann kann der Therapeut ja seine Examens-Urkunde und Zertifikate dem Patienten mitgeben :smile: :smile: :smile: damit belegt er ja dass er die erforderlichen Anforderungen erfüllt. :sunglasses: :sunglasses: :sunglasses: :sunglasses: :sunglasses:
Was Räumlichkeiten damit zu tun haben ,habe ich eh nie ganz verstanden und werd ich auch nicht mehr .
Vor allem wenn ich mir so manche Arztpraxis anschaue ,die ja zumindest in diesem Bereich von den KK`s nicht gegängelt werden :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
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Wonderwoman schrieb:
Ist das eine Antwort auf meinen Beitrag???? Sieht nicht so aus... :point_up:
- eigentlich egal, Honorarveribarung unterschreiben lassen...
und zur Rechnung meine Qualifikationen in Kopie hinzufügen :wink:???!!
- und auch keine Unterschiede machen zwischen Vollprivat /- Beihilfepat.
es ist echt zum Kotzen!!!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
okay! also darf ich mal zusammen fassen:
- eigentlich egal, Honorarveribarung unterschreiben lassen...
und zur Rechnung meine Qualifikationen in Kopie hinzufügen :wink:???!!
- und auch keine Unterschiede machen zwischen Vollprivat /- Beihilfepat.
es ist echt zum Kotzen!!!
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JürgenK schrieb:
...Du kannst mit jedem abrechnen was Du willst, wenn Du eine schriftliche Honorarvereinbarung vorher mit ihm gemacht hast.
Denn der Kunde ist Dein Vertragspartner und nicht die PKV oder Beihilfe( was das auch immer ist:) )
MfG
JürgenK
:kissing_closed_eyes:
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