- Voll/-Teilzeit
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
Ich nehme dafür nicht die 23,10Euro die die Beihilfe erstattet sondern 29,00 Euro. Habe mir das natürlich auf dem Behandlungsvertrag unterschreiben lassen. Jetzt meint er das er das nicht wußte das er auf knapp 6 Euro sitzen bleibt pro Behandlung. Habe ihn aber, obwohl es auch auf dem Betrag steht, auch noch mal persönlich darüber aufgeklärt das es wahrscheinlich nicht komplett erstattet wird.
Seine Fragen
1) Wie ich einfach andere Preise nehmen kann?Ich müßte mich an die Beihilfesätze halten hat auch die Beihilfe ihm gesagt.
2) Sie wollen mich doch als Patienten behalten oder?
Er ist nur bereit die 23,10Euro zu zahlen.
Ja jetzt ist die Frage was mache ich. Er meinte ich könne ja bei ihm anders abrechnen wegen Beihilfe. Da hab ich gesagt das ich keine Unterschiede machen würde.
Hattet ihr schon so einen Fall oder wie würdet ihr vorgehen?
Vielen Dank für eure Antworten!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe gerade mit einem Privat Pat. mit Beihilfe eine Diskussion gehabt über meine Rechnung. Er bekommt KG-ZNS Bobath verordnet.
Ich nehme dafür nicht die 23,10Euro die die Beihilfe erstattet sondern 29,00 Euro. Habe mir das natürlich auf dem Behandlungsvertrag unterschreiben lassen. Jetzt meint er das er das nicht wußte das er auf knapp 6 Euro sitzen bleibt pro Behandlung. Habe ihn aber, obwohl es auch auf dem Betrag steht, auch noch mal persönlich darüber aufgeklärt das es wahrscheinlich nicht komplett erstattet wird.
Seine Fragen
1) Wie ich einfach andere Preise nehmen kann?Ich müßte mich an die Beihilfesätze halten hat auch die Beihilfe ihm gesagt.
2) Sie wollen mich doch als Patienten behalten oder?
Er ist nur bereit die 23,10Euro zu zahlen.
Ja jetzt ist die Frage was mache ich. Er meinte ich könne ja bei ihm anders abrechnen wegen Beihilfe. Da hab ich gesagt das ich keine Unterschiede machen würde.
Hattet ihr schon so einen Fall oder wie würdet ihr vorgehen?
Vielen Dank für eure Antworten!
Wieso lässt Du Dich von einem Pat so emotional in die Mangel nehmen? Ist er so wichtig? Zur Not die Rechnung mahnen und ihn ziehen lassen.
Du hast alles richtig gemacht, nimmst Deine Preise, klärst ihn auf und hast Dir nichts vorzuwerfen.
Gruß, A.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Alyte schrieb:
Das wurde hier schon so oft besprochen.
Wieso lässt Du Dich von einem Pat so emotional in die Mangel nehmen? Ist er so wichtig? Zur Not die Rechnung mahnen und ihn ziehen lassen.
Du hast alles richtig gemacht, nimmst Deine Preise, klärst ihn auf und hast Dir nichts vorzuwerfen.
Gruß, A.
Ich habe ebenfalls Privatpreise kalkuliert, die deutlich über der Beihilfe-Erstattung liegen.
Ein Behandlungsvertrag mit Vereinbarung der Vergütungshöhe wird zu Beginn der Therapie abgeschlossen. Damit ist jedem klar, was die Behandlung kostet.
Und darauf bestehe ich auch. Hier und da geht es bis zum gerichtlichen Mahnverfahren.
Diskussionen führe ich nicht.
Gerne können die "unzufriedenen" Patienten auch die Praxis wechseln. Und wenn die Kollegin /der Kollege dann ohne Kostendeckung arbeitet, hat sie /er das Recht dazu.
Schadet aber der ganzen Branche.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
LogoMijo schrieb:
Den Beihilfe-Patienten ist oftmals nicht klar, dass die Beihilfe auch nur eine solche ist. Ein Eigenanteil ist regelmäßig vorgesehen. Dieser könnte mit einer privaten Zusatzversicherung aufgefangen werden. Was der Patient aber privat versichert, kann niemals das Problem der Therapeuten sein.
Ich habe ebenfalls Privatpreise kalkuliert, die deutlich über der Beihilfe-Erstattung liegen.
Ein Behandlungsvertrag mit Vereinbarung der Vergütungshöhe wird zu Beginn der Therapie abgeschlossen. Damit ist jedem klar, was die Behandlung kostet.
Und darauf bestehe ich auch. Hier und da geht es bis zum gerichtlichen Mahnverfahren.
Diskussionen führe ich nicht.
Gerne können die "unzufriedenen" Patienten auch die Praxis wechseln. Und wenn die Kollegin /der Kollege dann ohne Kostendeckung arbeitet, hat sie /er das Recht dazu.
Schadet aber der ganzen Branche.
http://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/private-kassenabrechnung/16/112916/112916#msg-112916
Grüße...Gerry
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Gerry schrieb:
Du hast hierzu sicher schon auch diesen Thread gelesen:
http://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/private-kassenabrechnung/16/112916/112916#msg-112916
Grüße...Gerry
kleiner Denkanstoss :kissing_closed_eyes:
zu Frage 1: du kannst deinen eigenen kalkulierten Preis und auch deineBehandlungszeit nehmen
zu Frage 2: nein,das ist ein typischer Hopper
braucht man Privatpat.,ich sage nein. Man reduziere die Zeit für GKV auf das Minimum und man kann meißtens auf 1 Angestellten verzichten und verdient ordentlich Geld. Privat ist dann immer das dazu :wink:
Ich habe gerade mit einem Privat Pat. mit Beihilfe eine Diskussion gehabt über meine Rechnung. Er bekommt KG-ZNS Bobath verordnet.
Ich nehme dafür nicht die 23,10Euro die die Beihilfe erstattet sondern 29,00 Euro. Habe mir das natürlich auf dem Behandlungsvertrag unterschreiben lassen. Jetzt meint er das er das nicht wußte das er auf knapp 6 Euro sitzen bleibt pro Behandlung. Habe ihn aber, obwohl es auch auf dem Betrag steht, auch noch mal persönlich darüber aufgeklärt das es wahrscheinlich nicht komplett erstattet wird.
Seine Fragen
1) Wie ich einfach andere Preise nehmen kann?Ich müßte mich an die Beihilfesätze halten hat auch die Beihilfe ihm gesagt.
2) Sie wollen mich doch als Patienten behalten oder?
Er ist nur bereit die 23,10Euro zu zahlen.
Ja jetzt ist die Frage was mache ich. Er meinte ich könne ja bei ihm anders abrechnen wegen Beihilfe. Da hab ich gesagt das ich keine Unterschiede machen würde.
Hattet ihr schon so einen Fall oder wie würdet ihr vorgehen?
Vielen Dank für eure Antworten!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
therapeutin schrieb:
Wie lange behandelst du für die 29€? Bei 30min sind es bei mir 42€,für 23,10 bekommt er 16min von mir und keine Minute mehr.
Anonymer Teilnehmer schrieb am 27.5.16 09:04:
kleiner Denkanstoss :kissing_closed_eyes:
zu Frage 1: du kannst deinen eigenen kalkulierten Preis und auch deineBehandlungszeit nehmen
zu Frage 2: nein,das ist ein typischer Hopper
braucht man Privatpat.,ich sage nein. Man reduziere die Zeit für GKV auf das Minimum und man kann meißtens auf 1 Angestellten verzichten und verdient ordentlich Geld. Privat ist dann immer das dazu :wink:
Ich habe gerade mit einem Privat Pat. mit Beihilfe eine Diskussion gehabt über meine Rechnung. Er bekommt KG-ZNS Bobath verordnet.
Ich nehme dafür nicht die 23,10Euro die die Beihilfe erstattet sondern 29,00 Euro. Habe mir das natürlich auf dem Behandlungsvertrag unterschreiben lassen. Jetzt meint er das er das nicht wußte das er auf knapp 6 Euro sitzen bleibt pro Behandlung. Habe ihn aber, obwohl es auch auf dem Betrag steht, auch noch mal persönlich darüber aufgeklärt das es wahrscheinlich nicht komplett erstattet wird.
Seine Fragen
1) Wie ich einfach andere Preise nehmen kann?Ich müßte mich an die Beihilfesätze halten hat auch die Beihilfe ihm gesagt.
2) Sie wollen mich doch als Patienten behalten oder?
Er ist nur bereit die 23,10Euro zu zahlen.
Ja jetzt ist die Frage was mache ich. Er meinte ich könne ja bei ihm anders abrechnen wegen Beihilfe. Da hab ich gesagt das ich keine Unterschiede machen würde.
Hattet ihr schon so einen Fall oder wie würdet ihr vorgehen?
Vielen Dank für eure Antworten!
Die Beihilfe erstattet 70%, für die restlichen 30% kann sich der B.-Berechtigte privat versichern!!
Für 70% GOÄ arbeite ich jedenfalls nicht!
mfg hgb :wink:
Gefällt mir
Ist das nicht bekannt?
Die Beihilfe erstattet 70%, für die restlichen 30% kann sich der B.-Berechtigte privat versichern!!
....nicht kann, sondern muss sich der Beihilfeberechtigte privat restversichern. Pflicht seit 01.01.2009.
Das heißt aber nicht, dass er dann unsere Preise zu 100% ersetzt bekommt. Er erhält 70% des Beihilfehöchstsatzes durch die Beihilfe, die restlichen 30% werden aufgefüllt durch die Privatversicherung = dann 100% des Beihilfehöchstsatzes!!!!!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
verena735 schrieb:
hgb schrieb am 27.5.16 11:44:
Ist das nicht bekannt?
Die Beihilfe erstattet 70%, für die restlichen 30% kann sich der B.-Berechtigte privat versichern!!
....nicht kann, sondern muss sich der Beihilfeberechtigte privat restversichern. Pflicht seit 01.01.2009.
Das heißt aber nicht, dass er dann unsere Preise zu 100% ersetzt bekommt. Er erhält 70% des Beihilfehöchstsatzes durch die Beihilfe, die restlichen 30% werden aufgefüllt durch die Privatversicherung = dann 100% des Beihilfehöchstsatzes!!!!!
Aber swoeit würde ich nicht Zeit investeiren und diskutieren. Soll der Patient das mit der nächsten Praxis spielen, du bestehst auf die VOLLE Begleichung der UNTERSCHRIEBENEN Honorarvereinbarung.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Neuling schrieb:
Er hat den Vertrag unterschrieben, wo die Aufklärung drinsteht und wurde extra nochmal mündl. aufgeklärt. Was gibts da nicht zu verstehen. Wenn du nett sein willst, weise auf die Zuzahlung der GKV-Patiemnten hin und darauf ,daß die Beihilfepreise seit 1992 nicht verändert wurden - und sein Lohn in dieser Zeitspanne? Der Eigenanteil ist von der BH gewollt, es gibt dazu was auzf der HP von Michael Lierke.
Aber swoeit würde ich nicht Zeit investeiren und diskutieren. Soll der Patient das mit der nächsten Praxis spielen, du bestehst auf die VOLLE Begleichung der UNTERSCHRIEBENEN Honorarvereinbarung.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
hgb schrieb:
Ist das nicht bekannt?
Die Beihilfe erstattet 70%, für die restlichen 30% kann sich der B.-Berechtigte privat versichern!!
Für 70% GOÄ arbeite ich jedenfalls nicht!
mfg hgb :wink:
Habe mir das natürlich auf dem Behandlungsvertrag unterschreiben lassen. Jetzt meint er das er das nicht wußte das er auf knapp 6 €......
Leute, die Verträge unterschreiben und dann nicht einhalten wollen, unbedingt ziehen lassen.
Ist gesünder.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Praxis am Turm schrieb:
Eigentlich bin ich froh das wir ca. 99,5% Kassenpatienten haben. Die restlichen 0,5% nerven mich schon genug mit Ihren Diskussionen- und besser wird es die nächsten Jahre auch nicht werden.
Eigentlich bin ich froh das wir ca. 99,5% Kassenpatienten haben. Die restlichen 0,5% nerven mich schon genug mit Ihren Diskussionen- und besser wird es die nächsten Jahre auch nicht werden.
Echt jetzt??
Also ich bin richtig froh, dass ich meist 10 - 20% PP habe-so kann wenigstens einigermaßen vernünftig gearbeitet werden. Wenn's nach mir ginge, gerne mehr. ... Diskussionen lassen sich zum einen durch Klarheit reduzieren und zum andern auch mal aushalten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Susulo schrieb:
Praxis am Turm schrieb am 27.5.16 20:07:
Eigentlich bin ich froh das wir ca. 99,5% Kassenpatienten haben. Die restlichen 0,5% nerven mich schon genug mit Ihren Diskussionen- und besser wird es die nächsten Jahre auch nicht werden.
Echt jetzt??
Also ich bin richtig froh, dass ich meist 10 - 20% PP habe-so kann wenigstens einigermaßen vernünftig gearbeitet werden. Wenn's nach mir ginge, gerne mehr. ... Diskussionen lassen sich zum einen durch Klarheit reduzieren und zum andern auch mal aushalten.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
hermi schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 27.5.16 09:04:
Habe mir das natürlich auf dem Behandlungsvertrag unterschreiben lassen. Jetzt meint er das er das nicht wußte das er auf knapp 6 €......
Leute, die Verträge unterschreiben und dann nicht einhalten wollen, unbedingt ziehen lassen.
Ist gesünder.
Gefällt mir
Es geht! TRAUT EUCH!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
michael933 schrieb:
Das ist die einzige Art diesem Thema zu begegnen. ... mache ich genau so. Wenn einer gehen will, kann er das tun. Im übrigen generiere ich trotz dieser Preispolitik mittlerweile 50 Prozent der Einnahmen aus Privat VOs .
Es geht! TRAUT EUCH!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Neuling schrieb:
genau. Billiges Brot kauft man auch nicht bis an sein Lebensende. Wir legen in so vielen Dingen im Leben Wert auf Qualität, die kostet halt auch.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
canna41 schrieb:
Hallo. Hatte schon mehrmals solche Probleme. Auf der Honorarvereinbarung von mit steht extra dass der Patient darauf hingewiesen wurde evtl. nicht alles erstattet zu bekommen. Dort trage ich dann die Leistungen und die jeweiligen Preise ein und gebe den Patienten nach der 1. Behandlung eine Kopie des Vertrages mit. Auch die Tatsache dass er eine Kopie des Behandlungsvertrages erhalten hat steht auf dem Vordruck. Ist der Patient dann zu faul bei seiner Versicherung nachzufragen wie hoch die Erstattungssätze sind ist dies nicht mein Problem. Generell mach ich auch keine Unterschiede zwischen meinen Privatpatienten sonst könnte ich demnächst für jeden Patienten je nach seinen Versicherungsbedingungen eine andere Rechnung schreiben. Patienten die nicht bereit sind meine Preise zu zahlen können gerne in eine andere Praxis abwandern. Patienten sollte es nämlich nicht um die Höhe des Preises sondern um die Qualität der Behandlung gehen.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Chris12.73 schrieb:
nun, das PKV - Gegenstück zur Beihilfe wird sicherlich bestehen, allerdings kein sog. Beihilfe-Ergänzungstarif, zumal diese bei älteren Beihilfeberechtigten früher noch gar nicht abzuschließen waren.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Neuling schrieb:
daß die BH genau diese Aussage macht, habe ich mind. schon 50x vom patienten gehört, sogar 1x schriftlich von einer Lehrerin unter die nase gehalten bekommen, daß meine Preise überhöht wären.
Gängige "ortsübliche Preise" sind bis zum 3,5fachen des VdEK-Satzes, davon abweichend können sich höhere lokale Preise etablieren. Wucher beginnt, meines Wissens nach, wenn man übliche Preise grundlos um 30% und mehr überschreitet...
Nachtrag:
€16,29x3,5 ? €56.
€56x1,3 ? €75.
...und das ist für eine 15minütige Behandlung gerechnet, die 30min die Beihilfeberechtigte in Anspruch nehmen sollen dürften also um die €150 kosten bevor von "überhöht" die Rede sein darf ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
...wenn die Aussage schriftlich vorliegt: Unterlassungserklärung einholen - du musst dich und unseren Berufsstand nicht verleumden lassen.
Gängige "ortsübliche Preise" sind bis zum 3,5fachen des VdEK-Satzes, davon abweichend können sich höhere lokale Preise etablieren. Wucher beginnt, meines Wissens nach, wenn man übliche Preise grundlos um 30% und mehr überschreitet...
Nachtrag:
€16,29x3,5 ? €56.
€56x1,3 ? €75.
...und das ist für eine 15minütige Behandlung gerechnet, die 30min die Beihilfeberechtigte in Anspruch nehmen sollen dürften also um die €150 kosten bevor von "überhöht" die Rede sein darf ;)
Er hat angeblich den Kamin gereinigt und die Abgasnessung vorgenommen.
Heute habe ich die Rechnung erhalten.
86,89 € incl. Mwst!!!
Bei vier Häusern hat er dann 347,56 € in der Stunde!!!
Im nächsten Leben werde ich Schlotfeger. :clap:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Physio 59 schrieb:
Am Montag war der Schlotfeger bei mir. Er war genau 12 Minuten im Haus.
Er hat angeblich den Kamin gereinigt und die Abgasnessung vorgenommen.
Heute habe ich die Rechnung erhalten.
86,89 € incl. Mwst!!!
Bei vier Häusern hat er dann 347,56 € in der Stunde!!!
Im nächsten Leben werde ich Schlotfeger. :clap:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
Ich auch! Dann müssen wir auch keine Schlotfegereinrichtungsrichtlinien erfüllen...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Leni C. schrieb:
Diese Leute liebe ich wie Bauchschmerzen . Für mich sind sie der Typ " Mister Wichtig ", der sich aber niemals trauen würde , das gleiche Spielchen beim Arzt abzuziehen . Jeder normale GKV-Versicherte muß doch auch einen mittlerweile nicht unerheblichen Betrag als Eigenanteil bezahlen , der auf Grund der obligatorischen Verordnungsblattbebühr von 10 € mehr als 10 % des Abrechnungsbetrages eines Rezeptes ausmacht . Und ich kann mir nicht vorstellen , daß die Beihilfestelle diese Aussage gemacht hat , daß wir einen anderen Betrag als den Beihilfepreis n i c h t berechnen d ü r f e n . So einen Quatsch habe ich als Argument echt noch nicht gehört . Unterschriebener Vertrag ist da , also wird bezahlt . Und wenn er nur den Beihilfebetrag zahlt , gemahnt und eingetrieben . Er kann beim nächsten Rezept woandershingehen , das bleibt ihm unbenommen. Wenn diese Patienten keine Zusatzversicherung haben , haben sie eine Menge Geld gespart im Laufe der Jahre . Und Beihilfepreise sind seit mindestens 15 Jahren eingefroren , kein Bäcker berechnet noch den Brötchenpreis von 2001.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
michael933 schrieb:
Sehr gut!
Sicher nicht dort wird auch von der Beihilfe problemlos der 2,3 fache Satz bezahlt.
Das wären falls ich mich nicht irre bei 2,3 fachen GOÄ Satz 28,98 € für die KG.
Da hat die Ärztelobby bei den Beamten besser gearbeitet, denn mit den 28,98 € für 1 x KG ohne Diskussionen mit den Beihilfepatienten könnten viele von uns leben.
MfG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Fuzziguzzi schrieb:
Diese Patienten wurden das bei einem Arzt nie fordern. :unamused:
Sicher nicht dort wird auch von der Beihilfe problemlos der 2,3 fache Satz bezahlt.
Das wären falls ich mich nicht irre bei 2,3 fachen GOÄ Satz 28,98 € für die KG.
Da hat die Ärztelobby bei den Beamten besser gearbeitet, denn mit den 28,98 € für 1 x KG ohne Diskussionen mit den Beihilfepatienten könnten viele von uns leben.
MfG
16,29 €. Vdek Satz x2,3 = 37,46 € für eine einfache KG von 15 Minuten
37,46 : 15 min=2,49 min. X 20 Minuten/Takt= 49,95 € für eine KG und damit liegt man voll im 2,3 fachen Satz. 30 min sind dann 74,93 € um es mal die Spitze zu treiben.
schönen Sonntag noch beim anpassen der Prislisten.
Mfg
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
nafets schrieb:
Moin,
16,29 €. Vdek Satz x2,3 = 37,46 € für eine einfache KG von 15 Minuten
37,46 : 15 min=2,49 min. X 20 Minuten/Takt= 49,95 € für eine KG und damit liegt man voll im 2,3 fachen Satz. 30 min sind dann 74,93 € um es mal die Spitze zu treiben.
schönen Sonntag noch beim anpassen der Prislisten.
Mfg
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
OT
4x 19,50€ = 78€ Umsatz pro Stunde, so kann sich auch Beihilfe rechnen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
Tempelritter schrieb am 17.7.16 10:46:
4x 19,50€ = 78€ Umsatz pro Stunde, so kann sich auch Beihilfe rechnen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
morpheus-06 schrieb:
Anmerkung: Die Beihilfe macht nie Probleme, die erstatten immer anteilig die beihilfefähigen Höchstsätze.
Mein Profilbild bearbeiten