Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
• Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
• Fertigung der
erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung ...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
• Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
• Fertigung der
erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung ...
die Beihilfe hat einen "lieben" Brief aufgesetzt, in dem sie darauf hinweist, das Krankengymnastik & Massage nicht hintereinander beim Patienten angewendet werden sollen, sondern das die Therapie Vormittags und Nachmittags erfolgen sollte, oder an verschiedenen Daten.
Gibt es diesbezgl. Erfahrungen / Hinweise / Literatur ?
Für manche Patienten erhöht sich damit ihr Reise - Aufwand ( je nach Krankheitsbild ) auf ein nicht unerhebliches Maß !
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bernd 189 schrieb:
Guten Tag,
die Beihilfe hat einen "lieben" Brief aufgesetzt, in dem sie darauf hinweist, das Krankengymnastik & Massage nicht hintereinander beim Patienten angewendet werden sollen, sondern das die Therapie Vormittags und Nachmittags erfolgen sollte, oder an verschiedenen Daten.
Gibt es diesbezgl. Erfahrungen / Hinweise / Literatur ?
Für manche Patienten erhöht sich damit ihr Reise - Aufwand ( je nach Krankheitsbild ) auf ein nicht unerhebliches Maß !
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morpheus-06 schrieb:
steht alles in der Beihilfeverordnung Heilmittel die für uns Therapeuten aber nicht bindend ist!
KG und Massage dürfen nicht zusammen verabreicht werden, da in der Beihilfeverordnung steht: KG einschließlich der erforderlichen Massage.
Also Patient bekommt nur die KG erstattet.
Auch mit vormittags und nachmittags ist nicht rechtens oder an anderen Tagen.
Es liegt an der gemeinsamen Diagnose.
Es würde nur so funktionieren: Einzelrezepte KG und MA und unterschiedliche Diagnosen.
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Krankengymnastische Behandlung (auch auf neurophysiologischer Grundlage, Atemtherapie) als Einzelbehandlung
Wichtig sind die Fußnoten und Ergänzungen.
Quelle aktuelles Merkblatt zur Beihilfefähigkeit von Heilmitteln (§ 23 BBhV)
Anlage Übersicht der beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilmittel (Anlage 4 zu § 23 Abs. 1 BBhV)
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morpheus-06 schrieb:
das "KG einschließlich der erforderlichen Massage" stimmt schon länger nicht mehr sondern:
Krankengymnastische Behandlung (auch auf neurophysiologischer Grundlage, Atemtherapie) als Einzelbehandlung
Wichtig sind die Fußnoten und Ergänzungen.
Quelle aktuelles Merkblatt zur Beihilfefähigkeit von Heilmitteln (§ 23 BBhV)
Anlage Übersicht der beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilmittel (Anlage 4 zu § 23 Abs. 1 BBhV)
Bis jetzt gab es nur 1 mal Probleme und das ist schon länger her und jetzt mal wieder.
Danke aber schon einmal für die Quellen
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bernd 189 schrieb:
Genau das habe ich mir auch gedacht...
Bis jetzt gab es nur 1 mal Probleme und das ist schon länger her und jetzt mal wieder.
Danke aber schon einmal für die Quellen
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Minza schrieb:
Ja das stimmt.
KG und Massage dürfen nicht zusammen verabreicht werden, da in der Beihilfeverordnung steht: KG einschließlich der erforderlichen Massage.
Also Patient bekommt nur die KG erstattet.
Auch mit vormittags und nachmittags ist nicht rechtens oder an anderen Tagen.
Es liegt an der gemeinsamen Diagnose.
Es würde nur so funktionieren: Einzelrezepte KG und MA und unterschiedliche Diagnosen.
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