Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
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die Beihilfe hat einen "lieben" Brief aufgesetzt, in dem sie darauf hinweist, das Krankengymnastik & Massage nicht hintereinander beim Patienten angewendet werden sollen, sondern das die Therapie Vormittags und Nachmittags erfolgen sollte, oder an verschiedenen Daten.
Gibt es diesbezgl. Erfahrungen / Hinweise / Literatur ?
Für manche Patienten erhöht sich damit ihr Reise - Aufwand ( je nach Krankheitsbild ) auf ein nicht unerhebliches Maß !
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bernd 189 schrieb:
Guten Tag,
die Beihilfe hat einen "lieben" Brief aufgesetzt, in dem sie darauf hinweist, das Krankengymnastik & Massage nicht hintereinander beim Patienten angewendet werden sollen, sondern das die Therapie Vormittags und Nachmittags erfolgen sollte, oder an verschiedenen Daten.
Gibt es diesbezgl. Erfahrungen / Hinweise / Literatur ?
Für manche Patienten erhöht sich damit ihr Reise - Aufwand ( je nach Krankheitsbild ) auf ein nicht unerhebliches Maß !
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morpheus-06 schrieb:
steht alles in der Beihilfeverordnung Heilmittel die für uns Therapeuten aber nicht bindend ist!
KG und Massage dürfen nicht zusammen verabreicht werden, da in der Beihilfeverordnung steht: KG einschließlich der erforderlichen Massage.
Also Patient bekommt nur die KG erstattet.
Auch mit vormittags und nachmittags ist nicht rechtens oder an anderen Tagen.
Es liegt an der gemeinsamen Diagnose.
Es würde nur so funktionieren: Einzelrezepte KG und MA und unterschiedliche Diagnosen.
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Krankengymnastische Behandlung (auch auf neurophysiologischer Grundlage, Atemtherapie) als Einzelbehandlung
Wichtig sind die Fußnoten und Ergänzungen.
Quelle aktuelles Merkblatt zur Beihilfefähigkeit von Heilmitteln (§ 23 BBhV)
Anlage Übersicht der beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilmittel (Anlage 4 zu § 23 Abs. 1 BBhV)
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morpheus-06 schrieb:
das "KG einschließlich der erforderlichen Massage" stimmt schon länger nicht mehr sondern:
Krankengymnastische Behandlung (auch auf neurophysiologischer Grundlage, Atemtherapie) als Einzelbehandlung
Wichtig sind die Fußnoten und Ergänzungen.
Quelle aktuelles Merkblatt zur Beihilfefähigkeit von Heilmitteln (§ 23 BBhV)
Anlage Übersicht der beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilmittel (Anlage 4 zu § 23 Abs. 1 BBhV)
Bis jetzt gab es nur 1 mal Probleme und das ist schon länger her und jetzt mal wieder.
Danke aber schon einmal für die Quellen
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bernd 189 schrieb:
Genau das habe ich mir auch gedacht...
Bis jetzt gab es nur 1 mal Probleme und das ist schon länger her und jetzt mal wieder.
Danke aber schon einmal für die Quellen
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Minza schrieb:
Ja das stimmt.
KG und Massage dürfen nicht zusammen verabreicht werden, da in der Beihilfeverordnung steht: KG einschließlich der erforderlichen Massage.
Also Patient bekommt nur die KG erstattet.
Auch mit vormittags und nachmittags ist nicht rechtens oder an anderen Tagen.
Es liegt an der gemeinsamen Diagnose.
Es würde nur so funktionieren: Einzelrezepte KG und MA und unterschiedliche Diagnosen.
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