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Stuttgart-Stammheim, mit der
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aufzubauen. Wir suchen Dich als
Physiotherapeuten in Voll- oder
Teilzeit in einer unserer 5 Praxen
in Ludwigsburg-Neckarweihingen,
Kornwestheim, Markgröningen und
Stuttgart-Hausen und
Stuttgart-Stammheim. Wir sind ein
engagiertes Team, bestehend aus
Physiotherapeuten und
Empfangsmitarbeitern mit
langjähriger Erfahrung und einem
großen Behandlungsspektrum. Unsere
Schwerpunkte...
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Teilzeit in einer unserer 5 Praxen
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Schwerpunkte...
eine Privatpatientin kam heute auf mich zu, da ihre Beihilfe nicht den kompletten Satz erstattet hat (es geht um ca. 3 Euro pro Sitzung)
Naja, jedenfalls möchte sie Widerspruch einlegen und bat mich, ein Schreiben aufzusetzen in dem ich meine Preise erkläre.
Ich denke mir dazu meinen Teil, möchte ihr aber natürlich nicht im Wege stehen und würde ihr auch so einen Schrieb formulieren.
Habt Ihr Erfahrung damit und könnt mir bei der Formulierung helfen?
Danke euch,
lg
loga
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loga schrieb:
Hallo an alle,
eine Privatpatientin kam heute auf mich zu, da ihre Beihilfe nicht den kompletten Satz erstattet hat (es geht um ca. 3 Euro pro Sitzung)
Naja, jedenfalls möchte sie Widerspruch einlegen und bat mich, ein Schreiben aufzusetzen in dem ich meine Preise erkläre.
Ich denke mir dazu meinen Teil, möchte ihr aber natürlich nicht im Wege stehen und würde ihr auch so einen Schrieb formulieren.
Habt Ihr Erfahrung damit und könnt mir bei der Formulierung helfen?
Danke euch,
lg
loga
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ich danke euch für eure Antworten. Ich gehe nochmal in mich und werde ihr wahrscheinlich was kleines schreiben.
Das ist ja nicht so mühsam. Auch wenn es wahrscheinlich nichts bringt.
Einen schönen Tag euch,
lg,
loga
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loga schrieb:
Ihr Lieben,
ich danke euch für eure Antworten. Ich gehe nochmal in mich und werde ihr wahrscheinlich was kleines schreiben.
Das ist ja nicht so mühsam. Auch wenn es wahrscheinlich nichts bringt.
Einen schönen Tag euch,
lg,
loga
hat die beihilfepatientin nicht den von der beihilfe festgesetzten höchstsatz erhalten? dann kann sie berechtigt widerspruch einlegen, beihilfesatz falsch berechnet.
hat die patientin den beihilfehöchstsatz erhalten und sie muss 3 € pro therapie selber tragen, ist ein widerspruch unbegründet.
was willst du der beihilfe denn schreiben? du verlangst 3 € mehr als gesetzl. als beihilfehöchstsatz festgesetzt? das ist deine sache.
wenn die patientin mit dem status beihilfepatient nicht einverstanden sein sollte, sie kann jederzeit diesen status ändern und die gkv wählen.
sie kann auch den arbeitgeber wechseln oder ins angestelltenverhältnis überwechseln.
warum wird dies alles nicht gemacht?
weil der status beihilfepatient im krankheitsfall ein " träumchen" ist gegenüber dem des gkv versicherten ( keine wartezeiten bei den heilmitteln, keine grünen rezepte und, und).
gruss
uli
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rheuma schrieb:
was denn nun?
hat die beihilfepatientin nicht den von der beihilfe festgesetzten höchstsatz erhalten? dann kann sie berechtigt widerspruch einlegen, beihilfesatz falsch berechnet.
hat die patientin den beihilfehöchstsatz erhalten und sie muss 3 € pro therapie selber tragen, ist ein widerspruch unbegründet.
was willst du der beihilfe denn schreiben? du verlangst 3 € mehr als gesetzl. als beihilfehöchstsatz festgesetzt? das ist deine sache.
wenn die patientin mit dem status beihilfepatient nicht einverstanden sein sollte, sie kann jederzeit diesen status ändern und die gkv wählen.
sie kann auch den arbeitgeber wechseln oder ins angestelltenverhältnis überwechseln.
warum wird dies alles nicht gemacht?
weil der status beihilfepatient im krankheitsfall ein " träumchen" ist gegenüber dem des gkv versicherten ( keine wartezeiten bei den heilmitteln, keine grünen rezepte und, und).
gruss
uli
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Alfred Kramer schrieb:
ich konnts mir nicht verkneifen, dafür einen :thumbsdown: zu vergeben :sunglasses:
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alobar schrieb:
habe gestern einen Beihilfepatient verloren.... er bekommt nur 80% von seiner Beihilfe und den Rest von der KVB(?)... auf jedenfall nicht mehr wie 19,50. da er nicht meinen Privatsatz bezahlen möchte hat er die weitere zusammenarbeit beendet. Ich will jetzt nicht jammern, bevor dass in den falschen Hals kommt. Ich kann darauf verzichten, wenn er nicht mehr kommt. Was ich nur sagen wollte, ich habe Ihn erfolgreich behandelt, Beschwerden sind nicht mehr da, die er 6 Monate lang vorher hatte und "seine" Ärzte nicht beheben konnten. Finanzell gehört er nicht zu den Reichen, aber garantiert auch nicht zu Harz IV Empfängern, aber zu geizig die 8€ /Bhg. zu bezahlen!! aber es gibt ja noch viele Kollegen die den Beihilfesatz nehmen und da wird sich dann jemand freuen....
der Beihilfe schreibe ich gar nichts - da sehe ich etwas klarer nach euren Posts und sehe es nicht als meine Baustelle an. Das soll die Patientin selbst machen. Ich habe ihr jetzt nochmal die von ihr unterschriebene Behandlungsvereinbarung kopiert. Was sie damit macht, ist ihre Sache.
Allen nachher einen guten Start ins Wochenende!
lg
loga
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loga schrieb:
Hallo alobar,
der Beihilfe schreibe ich gar nichts - da sehe ich etwas klarer nach euren Posts und sehe es nicht als meine Baustelle an. Das soll die Patientin selbst machen. Ich habe ihr jetzt nochmal die von ihr unterschriebene Behandlungsvereinbarung kopiert. Was sie damit macht, ist ihre Sache.
Allen nachher einen guten Start ins Wochenende!
lg
loga
habe gestern einen Beihilfepatient verloren.... er bekommt nur 80% von seiner Beihilfe und den Rest von der KVB(?)... auf jedenfall nicht mehr wie 19,50. da er nicht meinen Privatsatz bezahlen möchte hat er die weitere zusammenarbeit beendet. Ich will jetzt nicht jammern, bevor dass in den falschen Hals kommt. Ich kann darauf verzichten, wenn er nicht mehr kommt. Was ich nur sagen wollte, ich habe Ihn erfolgreich behandelt, Beschwerden sind nicht mehr da, die er 6 Monate lang vorher hatte und "seine" Ärzte nicht beheben konnten. Finanzell gehört er nicht zu den Reichen, aber garantiert auch nicht zu Harz IV Empfängern, aber zu geizig die 8€ /Bhg. zu bezahlen!! aber es gibt ja noch viele Kollegen die den Beihilfesatz nehmen und da wird sich dann jemand freuen....
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therapeutin schrieb:
genau richtig gemacht...reduziere deine Behandlungszeiten der GKV Pat. auf Minimum und schon passt alles :kissing_closed_eyes:
alobar schrieb am 16.1.15 06:46:
habe gestern einen Beihilfepatient verloren.... er bekommt nur 80% von seiner Beihilfe und den Rest von der KVB(?)... auf jedenfall nicht mehr wie 19,50. da er nicht meinen Privatsatz bezahlen möchte hat er die weitere zusammenarbeit beendet. Ich will jetzt nicht jammern, bevor dass in den falschen Hals kommt. Ich kann darauf verzichten, wenn er nicht mehr kommt. Was ich nur sagen wollte, ich habe Ihn erfolgreich behandelt, Beschwerden sind nicht mehr da, die er 6 Monate lang vorher hatte und "seine" Ärzte nicht beheben konnten. Finanzell gehört er nicht zu den Reichen, aber garantiert auch nicht zu Harz IV Empfängern, aber zu geizig die 8€ /Bhg. zu bezahlen!! aber es gibt ja noch viele Kollegen die den Beihilfesatz nehmen und da wird sich dann jemand freuen....
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morpheus-06 schrieb:
KVB = max. 80% der beihilfefähigen Höchstsätze für Heilmittel, also keine 19,50€ für die KG
hast Du den lieben Beamten darauf hingewiesen, daß Du Dich nicht an den Beihilfevorschriften des Bundesministerium des Innern orientierst???
Ich kenne es nämlich nur so, wenn dem Patienten einfach eine Rechnung ausgestellt wird und der Patient nicht informiert ist, daß Deine Abrechnungssätze die Erstattunssätze der Beihilfe übersteigen (am besten schriftlich), dann fühlen diese sich auf den Schlips getreten, wenn von der Kasse nicht alles bezahlt.
Die KVB ist die private Krankenkasse für Bundesbahnbeamte. Mein Vater ist auch in der versichert. Der hat früher auch immer geschimpft, wie wenig diese Krankenkasse bezahlt. Bloß damals habe ich mich in der Materie noch nicht ausgekannt. Diese Beamten bekommen von der KVB 80 % erstattet und den Rest müssen sie halt selber zahlen bzw. eine Restkostenversicherung abschließen. Aber die meisten möchten diese Restkostenversicherung einsparen und schimpfen dann halt, weil nicht alles erstattet wird.
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Achilles2 schrieb:
Hallo alobar,
hast Du den lieben Beamten darauf hingewiesen, daß Du Dich nicht an den Beihilfevorschriften des Bundesministerium des Innern orientierst???
Ich kenne es nämlich nur so, wenn dem Patienten einfach eine Rechnung ausgestellt wird und der Patient nicht informiert ist, daß Deine Abrechnungssätze die Erstattunssätze der Beihilfe übersteigen (am besten schriftlich), dann fühlen diese sich auf den Schlips getreten, wenn von der Kasse nicht alles bezahlt.
Die KVB ist die private Krankenkasse für Bundesbahnbeamte. Mein Vater ist auch in der versichert. Der hat früher auch immer geschimpft, wie wenig diese Krankenkasse bezahlt. Bloß damals habe ich mich in der Materie noch nicht ausgekannt. Diese Beamten bekommen von der KVB 80 % erstattet und den Rest müssen sie halt selber zahlen bzw. eine Restkostenversicherung abschließen. Aber die meisten möchten diese Restkostenversicherung einsparen und schimpfen dann halt, weil nicht alles erstattet wird.
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alobar schrieb:
da ist genau der punkt, sie meinen halt, was die KVB oder welche kasse auch immer bezahlt hat zu reichen. Wenn sie das Geld sparen wollen, dann haben sie halt pech gehabt. Ich möchte auch nicht meine Therapiezeit abkürzen. Ich möchte ohne Stress therapieren, im Idealfall erfolg haben und dementsprechned bezahlt werden. mehr nicht.
Entschuldigung, wenn ich nochmals nachhaken muß.
Hast Du den Patienten mündlich oder schriftlich vor Beginn der Behandlungsserie darauf hingewiesen, daß Du Dich nicht an den Beihilfesätzen des Bundesinnnenministeriums orientiertst??????????
Mit kollegialen Grüßen Achilles 2
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Achilles2 schrieb:
Hallo alobar,
Entschuldigung, wenn ich nochmals nachhaken muß.
Hast Du den Patienten mündlich oder schriftlich vor Beginn der Behandlungsserie darauf hingewiesen, daß Du Dich nicht an den Beihilfesätzen des Bundesinnnenministeriums orientiertst??????????
Mit kollegialen Grüßen Achilles 2
Hallo alobar,
Entschuldigung, wenn ich nochmals nachhaken muß.
Hast Du den Patienten mündlich oder schriftlich vor Beginn der Behandlungsserie darauf hingewiesen, daß Du Dich nicht an den Beihilfesätzen des Bundesinnnenministeriums orientiertst??????????
Mit kollegialen Grüßen Achilles 2
Hi,
natürlich habe ich ihm vor der Bhg. dieses gesagt, worauf er es abgesegnet hat, weil die Schmerzen so unangenehm gewesen sind, hätte er mir alles vermacht. nach der Bhg-Serie, dann ohne Schmerzen, ist der kopf wieder eingeschaltet worden. Ich denke er bezahlt die Rechnung, geht zu einem kollegen.-in und wenn´s bei dem nicht klappt dann habe ich den wieder auf dem Hals....
Ich hätte gerne die Seite, auf der steht, dass das Innenministerium geschrieben hat, dass die Beihilfe nicht kostendeckend ist. Hab´s nicht gefunden, trotz oder wegen goggle?!?
danke,
alobar.
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alobar schrieb:
Achilles2 schrieb am 18.1.15 10:02:
Hallo alobar,
Entschuldigung, wenn ich nochmals nachhaken muß.
Hast Du den Patienten mündlich oder schriftlich vor Beginn der Behandlungsserie darauf hingewiesen, daß Du Dich nicht an den Beihilfesätzen des Bundesinnnenministeriums orientiertst??????????
Mit kollegialen Grüßen Achilles 2
Hi,
natürlich habe ich ihm vor der Bhg. dieses gesagt, worauf er es abgesegnet hat, weil die Schmerzen so unangenehm gewesen sind, hätte er mir alles vermacht. nach der Bhg-Serie, dann ohne Schmerzen, ist der kopf wieder eingeschaltet worden. Ich denke er bezahlt die Rechnung, geht zu einem kollegen.-in und wenn´s bei dem nicht klappt dann habe ich den wieder auf dem Hals....
Ich hätte gerne die Seite, auf der steht, dass das Innenministerium geschrieben hat, dass die Beihilfe nicht kostendeckend ist. Hab´s nicht gefunden, trotz oder wegen goggle?!?
danke,
alobar.
Pressemitteilung BMI
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therapeutin schrieb:
Hier:
Pressemitteilung BMI
grundsätzlich von mir zu Behandlungsbeginn wird Angebot/Vereinbarung erstellt und beidseitig
mit Unterschrift bestätigt. Spätere Diskussionen sind dann eigentlich überflüssig.
Ich bin es leid der Diskussionen. Vergleich mit Autot: Guten "Mitteiklassewagen" fahren aber den
Kleinwagen bezahlen wollen. Wir als PT sollten uns wehren. Wir haben keine Vertraäge mit die PK
bzw. Beihilfestellen, vertreten wir unsere Preise. Qualität soll bezahlt werden.
Haben wir auch den Mut auf diese Patienten zu verzichten. Die Erfahrung hat mir gelehrt, Pat. gehen
woanders hin und kommen wieder zurück, also quasi alles richtig gemacht.
Schönen Sonntag noch.
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uschi12 schrieb:
Hallo, zusammen, auch ich habe die Diskussionen mit den Beihilfesätzern, PP ...
grundsätzlich von mir zu Behandlungsbeginn wird Angebot/Vereinbarung erstellt und beidseitig
mit Unterschrift bestätigt. Spätere Diskussionen sind dann eigentlich überflüssig.
Ich bin es leid der Diskussionen. Vergleich mit Autot: Guten "Mitteiklassewagen" fahren aber den
Kleinwagen bezahlen wollen. Wir als PT sollten uns wehren. Wir haben keine Vertraäge mit die PK
bzw. Beihilfestellen, vertreten wir unsere Preise. Qualität soll bezahlt werden.
Haben wir auch den Mut auf diese Patienten zu verzichten. Die Erfahrung hat mir gelehrt, Pat. gehen
woanders hin und kommen wieder zurück, also quasi alles richtig gemacht.
Schönen Sonntag noch.
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alobar schrieb:
danke für den Link. Ich hätte aber gerne eine offizielle Seite.... hat da jemand einen Link?!?
Ansonsten hier nachfragen: [E-Mail]
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Papa Alpaka schrieb:
Das ohne Weiteres zugängliche Pressemitteilungsarchiv des BMI richt zurück bis 2009. Reicht dir vielleicht dieser Link? Link
Ansonsten hier nachfragen: [E-Mail]
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Ramona Völlkopf schrieb:
Mach ihr am besten noch eine Kopie der Honorarvereinbarung.
(2) Die Differenz zwischen Beihilfesatz und deinen Preisen, so denn eine besteht, ist vom Beihilfeberechtigten einzubringen. Woher das Geld kommt kann der Beihilfeverrechnungsstelle und dir ziemlich egal sein.
(3) Bei €3 pro Sitzung würde ich keinen zu großen Aufwand machen, zumal die Chancen eher gering sind überhaupt mehr als ein müdes Lächeln der Sachbearbeitung zu bekommen.
(4) Gehe ich recht in der Annahme das du nicht diejenige sein möchtest die die betroffene Person mit der Realität in Verbindung bringt?
-----
Sehr geehrte Frau Privatpatientin,
gerne erläutere ich Ihnen in Grundzügen das Zustandekommen des zwischen uns vereinbarten Honorars.
Sofern Sie meine Dienste auch in Zukunft nutzen möchte dürfte einleuchtend sein, das die Summe meiner Einnahmen die Summe meiner Betriebsausgaben und geplanten Investitionen (z.B. Fortbildungen: €1.500 jährlich bei erhöhten Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung und gleichzeitigem Einnahmenausfall während der Fortbildungen; ***Praxisbedarf: Loga=>Logopädin? Werden bei euch regelmäßig teure (>€2.000) Geräte eingesetzt?; zuzüglich Wartungskosten***) übersteigen muss;
zusätzlich möchte ich neben der therapeutischen Tätigkeit ein bescheidenes Leben führen können. Dabei ist zu beachten das ich als selbstständige Therapeutin sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungsbeiträge alleine stemmen muss; vom Überschuss der Einnahmen gehen ca. 38% an die Sozialversicherungsträger, weitere 7% als Einkommenssteuer an das Finanzamt. Ein krankheitsbedingter Ausfall durchschnittlicher Länge bedroht regelmäßig die wirtschaftliche Existenz selbstständiger Therapeuten.
Ich hoffe auf ihr Verständnis das ich bei diesen minimal kalkulierten Honoraren keinen Spielraum nach unten habe ohne die Qualität meiner therapeutischen Praxis zu gefährden.
mit freundlichen Grüßen,
loga
-----
Insbesondere für den letzten Absatz wünsche ich mir ein paar kritische Anmerkungen aus dem Forum, im Großen und Ganzen sollte das aber ein vertretbarer Aufwand dafür sein das die Beihilfestelle ihren Erstattungssatz ohnehin nicht erhöhen wird. Diese Erhöhung zu erkämpfen ist IMHO Aufgabe der Interessensgemeinschaft Privatkrankenversicherter; daran beteiligen können "wir Therapeuten" uns wenn die GKV-Honorare ein bescheidenes Leben neben medizinisch adäquater Therapie ermöglichen :)
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stefan33 schrieb:
Es ist ausserdem vom Gesetzgeber ausdrücklich erwünscht das sich der Versicherte an den Kosten beteiligt..
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Papa Alpaka schrieb:
(1) Die Beihilfesätze wurden vor 12 Jahren vom damaligen Innenminister für nicht kostendeckend erklärt, es sei auch nicht (mehr) Ziel der Beihilfe die tatsächlichen Behandlungskosten abzudecken.
(2) Die Differenz zwischen Beihilfesatz und deinen Preisen, so denn eine besteht, ist vom Beihilfeberechtigten einzubringen. Woher das Geld kommt kann der Beihilfeverrechnungsstelle und dir ziemlich egal sein.
(3) Bei €3 pro Sitzung würde ich keinen zu großen Aufwand machen, zumal die Chancen eher gering sind überhaupt mehr als ein müdes Lächeln der Sachbearbeitung zu bekommen.
(4) Gehe ich recht in der Annahme das du nicht diejenige sein möchtest die die betroffene Person mit der Realität in Verbindung bringt?
-----
Sehr geehrte Frau Privatpatientin,
gerne erläutere ich Ihnen in Grundzügen das Zustandekommen des zwischen uns vereinbarten Honorars.
Sofern Sie meine Dienste auch in Zukunft nutzen möchte dürfte einleuchtend sein, das die Summe meiner Einnahmen die Summe meiner Betriebsausgaben und geplanten Investitionen (z.B. Fortbildungen: €1.500 jährlich bei erhöhten Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung und gleichzeitigem Einnahmenausfall während der Fortbildungen; ***Praxisbedarf: Loga=>Logopädin? Werden bei euch regelmäßig teure (>€2.000) Geräte eingesetzt?; zuzüglich Wartungskosten***) übersteigen muss;
zusätzlich möchte ich neben der therapeutischen Tätigkeit ein bescheidenes Leben führen können. Dabei ist zu beachten das ich als selbstständige Therapeutin sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungsbeiträge alleine stemmen muss; vom Überschuss der Einnahmen gehen ca. 38% an die Sozialversicherungsträger, weitere 7% als Einkommenssteuer an das Finanzamt. Ein krankheitsbedingter Ausfall durchschnittlicher Länge bedroht regelmäßig die wirtschaftliche Existenz selbstständiger Therapeuten.
Ich hoffe auf ihr Verständnis das ich bei diesen minimal kalkulierten Honoraren keinen Spielraum nach unten habe ohne die Qualität meiner therapeutischen Praxis zu gefährden.
mit freundlichen Grüßen,
loga
-----
Insbesondere für den letzten Absatz wünsche ich mir ein paar kritische Anmerkungen aus dem Forum, im Großen und Ganzen sollte das aber ein vertretbarer Aufwand dafür sein das die Beihilfestelle ihren Erstattungssatz ohnehin nicht erhöhen wird. Diese Erhöhung zu erkämpfen ist IMHO Aufgabe der Interessensgemeinschaft Privatkrankenversicherter; daran beteiligen können "wir Therapeuten" uns wenn die GKV-Honorare ein bescheidenes Leben neben medizinisch adäquater Therapie ermöglichen :)
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Sabine Oberpriller schrieb:
Das müsste sie aber wissen, das steht in ihrem KV-Vertrag wieviel die übernehmen. Und sie hätte vor der Behandlung auch Fragen können. Bei meinem Sohn war das auch so, wir sind bei der DEBEKA.
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Drum ist mein Schrieb-Vorschlag so dicht an der Realitätskonfrontation wie man's machen kann ohne übermäßige Arbeit zu provozieren ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Es ist nunmal nicht jedermanns Sache Beihilfeberechtigte mit der Realität zu konfrontieren - und ein 2-Minuten-Schrieb dürfte noch drin sein (solange nicht die vereinbarten Honorare an sich in Frage gestellt werden). Nicht das ich mich nicht für jemanden freue der 100% seiner Behandlungskosten erstattet bekommt; wenn mein Anteil daran stimmt setze ich mich auch dafür ein. Es kann sogar passieren das ich mich für €3 pro Termin neben der Behandlung engagiere. In diesem Fall scheint's mir aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu sein eine 100%-Erstattung sicherzustellen oder es bleiben zu lassen.
Drum ist mein Schrieb-Vorschlag so dicht an der Realitätskonfrontation wie man's machen kann ohne übermäßige Arbeit zu provozieren ;)
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Leni C. schrieb:
Hat sie vielleicht die Differenz von x % der Beihilfe zu 100 % der Kosten nicht privat abgesichert ? Dann hieße das , daß sie Null € an Privatkosten hat, denn für die Beihilfe muß sie nicht bezahlen. Dann erkläre ihr mal , daß ein GKV-Patient erstens seinen KK-Beitrag und dann noch einen erheblichen Eigenanteil für eine Behadlung zahlen muß. Und frag sie mal , ob sie auch beim Arzt verlangt, daß er schriftlich seine Preise "erklärt". Finde ich schon fast etwas unverschämt. Und du willst dich tatsächlich hinsetzen und dich schriftlich rechtfertigen ? :unamused: Die Mühe würde ich mir ehrlich gesagt nicht machen.
nein,du billig genug :kissing_closed_eyes:
Hallo an alle,
eine Privatpatientin kam heute auf mich zu, da ihre Beihilfe nicht den kompletten Satz erstattet hat (es geht um ca. 3 Euro pro Sitzung)
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Ich denke mir dazu meinen Teil, möchte ihr aber natürlich nicht im Wege stehen und würde ihr auch so einen Schrieb formulieren.
Habt Ihr Erfahrung damit und könnt mir bei der Formulierung helfen?
Danke euch,
lg
loga
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therapeutin schrieb:
Du wagst es 3€ mehr zu verlangen,als die Beihilfe erstattet :innocent: schäm dich :smile:
loga schrieb am 14.1.15 20:54:
nein,du billig genug :kissing_closed_eyes:
Hallo an alle,
eine Privatpatientin kam heute auf mich zu, da ihre Beihilfe nicht den kompletten Satz erstattet hat (es geht um ca. 3 Euro pro Sitzung)
Naja, jedenfalls möchte sie Widerspruch einlegen und bat mich, ein Schreiben aufzusetzen in dem ich meine Preise erkläre.
Ich denke mir dazu meinen Teil, möchte ihr aber natürlich nicht im Wege stehen und würde ihr auch so einen Schrieb formulieren.
Habt Ihr Erfahrung damit und könnt mir bei der Formulierung helfen?
Danke euch,
lg
loga
2.) bei buchner gibt es ein ganz nettes Heftchen "Gebühren Th" - darin ist auch ganz gut begründet, warum es kostet, was es kostet. Wenn man sich rechtfertigen will.
3.) Vor einigen Jahren hat ein Kollege hier ein Schreiben für seine Patienten an den deutschen Beamtenbund formuliert (war es Mike L?), damit die Beamten sich an der richtigen Stelle über die niedrigen Beihilfesätze beschweren können. Ich habs noch auf meinem PC gespeicert, wenn du magst, schreib mich an, das kann ich dir auch schicken. Ist aber etwas anderes wie "Erklärung der Preise"
Viel Erfolg, und vor allem viel Selbstbewusstsein / Stehkraft
Susanne
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asterix61 schrieb:
Solche Leute habe ich auch schon verloren. Trotz vorheriger Honorarvereinbarung und zusätzlicher mündlicher Aufklärung. Erst die Mercedes-Leistung nehmen und dann hinterher meckern und den Kleinwagen bezahlen wollen. Leider finden die dann auch noch Kollegen, die sich billig verkaufen und sich womöglich noch freuen, einem anderen einen "PP" abgeluchst zu haben. Oh mein Gott, das wird nie was mit betriebswirtschaftlich denken können!
ich hatte neulich ein Turnkind, dessen Eltern der "Aufpreis" zu den Beihilfekosten zu hoch war. Der Vater wollte mich doch glatt zum Betrug anstiften: "Dann berechnen Sie die vereinbarte Leistung und mein Kind bekommt dann eben xxx Behandlungen weniger, sodaß ich aber die Kosten erstattet bekomme"
Hab dann nochmal die Mama an der Strippe gehabt, dann wars plötzlich kein Problem mehr. Jetzt wird schon an den Kindern gespart! Es ging um 6€/Sitzung mehr, also 60€ für ein 10er-Rezept. Möchte nicht wissen, wieviele € der werte Papa wöchentlich in seinen PKW tankt, um zu seiner Beamtenstelle zu sausen?
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Neuling schrieb:
besonders traurig:
ich hatte neulich ein Turnkind, dessen Eltern der "Aufpreis" zu den Beihilfekosten zu hoch war. Der Vater wollte mich doch glatt zum Betrug anstiften: "Dann berechnen Sie die vereinbarte Leistung und mein Kind bekommt dann eben xxx Behandlungen weniger, sodaß ich aber die Kosten erstattet bekomme"
Hab dann nochmal die Mama an der Strippe gehabt, dann wars plötzlich kein Problem mehr. Jetzt wird schon an den Kindern gespart! Es ging um 6€/Sitzung mehr, also 60€ für ein 10er-Rezept. Möchte nicht wissen, wieviele € der werte Papa wöchentlich in seinen PKW tankt, um zu seiner Beamtenstelle zu sausen?
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Susulo schrieb:
1.) 3 Euro sind ja weniger als ein GKV Patient bei uns (Logo) pro Stizung zuzahlen muss !!!! Würde ich zunächst mal sagen. Du bist damit wahrhaft günstig !!! Bei mir ist der Privatsatz wesentlich höher als 3 Euro über Beihilfesatz
2.) bei buchner gibt es ein ganz nettes Heftchen "Gebühren Th" - darin ist auch ganz gut begründet, warum es kostet, was es kostet. Wenn man sich rechtfertigen will.
3.) Vor einigen Jahren hat ein Kollege hier ein Schreiben für seine Patienten an den deutschen Beamtenbund formuliert (war es Mike L?), damit die Beamten sich an der richtigen Stelle über die niedrigen Beihilfesätze beschweren können. Ich habs noch auf meinem PC gespeicert, wenn du magst, schreib mich an, das kann ich dir auch schicken. Ist aber etwas anderes wie "Erklärung der Preise"
Viel Erfolg, und vor allem viel Selbstbewusstsein / Stehkraft
Susanne
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