Wir suchen Dich! Ab sofort brauchen
wir Unterstützung in unserer
Privat Praxis im Frankfurter Ostend
und in der Innenstadt. Wenn du Lust
auf selbständiges Arbeiten bei
freier Zeiteinteilung im 30 und 60
Min. Takt hast und gerne mit
motivierten Menschen aus allen
europäischen Ländern arbeiten
möchtest, bist du bei uns genau
richtig.
Unsere Behandlungsschwerpunkte
liegen im orthopädisch
chirurgischen und osteopathischen
Bereich sowie der Medizinischen
Trainingstherapie. Des Weiteren
koope...
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ich habe folgende Frage:
Ich habe einen Beihilfepatient der einen Rezept mit folgendes Wortlaut hat:
40* KG nach Bobath mit HB in Form von Doppelstunde
Bis jetzt hat die Beihilfe die Rezepte immer ohne Problem bezhalt.
Jetzt wurde die Bezahlung mit folgende Bergündung gekürzt:
Nr. 1679 : Die im Heilbehandlungsverzeichnis genannte Mindestbehandlungsdauer ärztlich verordneter Heilbehandlungen ist die Regelbehandlungszeit, für die die entsprechenden Höchstbeträge maßgebend sind. Abweichungen hiervon sind nur möglich, wenn dies die verordnende Ärztin/ der verordnende Arzt bzw. die Leistungserbringerin / der Leistungserbringer entsprechend begründet.
Was kann man jetzt tun?
Was kann ich den Patienten empfehlen?
Vielen Dank im Voraus.
LG
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seseba schrieb:
Hallo Zusammen,
ich habe folgende Frage:
Ich habe einen Beihilfepatient der einen Rezept mit folgendes Wortlaut hat:
40* KG nach Bobath mit HB in Form von Doppelstunde
Bis jetzt hat die Beihilfe die Rezepte immer ohne Problem bezhalt.
Jetzt wurde die Bezahlung mit folgende Bergündung gekürzt:
Nr. 1679 : Die im Heilbehandlungsverzeichnis genannte Mindestbehandlungsdauer ärztlich verordneter Heilbehandlungen ist die Regelbehandlungszeit, für die die entsprechenden Höchstbeträge maßgebend sind. Abweichungen hiervon sind nur möglich, wenn dies die verordnende Ärztin/ der verordnende Arzt bzw. die Leistungserbringerin / der Leistungserbringer entsprechend begründet.
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stefan 302 schrieb:
ganz einfach, der Arzt soll seine Verordnung (doppel) begründen, dann ist alles ok.
HMV korrigieren lassen in Doppelbehandlung
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10 x 30 Min. MLD
10 x 30 Min MLD
aus und dieses wird dann bezahlt.
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weiß56 schrieb:
Haben gerade eine Pat. soll 60 Min MLD bekommen, gibt es nicht bei der Beihilfe. Arzt stellt Verordnung über
10 x 30 Min. MLD
10 x 30 Min MLD
aus und dieses wird dann bezahlt.
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guest schrieb:
60 Minuten MLD ist in Anlage 9 unter Ziffer 18c gelistet.
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Zusätzlich HB!
Alles andere wäre verantwortungslos, da es dann in spätesten 10 Jahren überhaupt keine Hands on Therapie mehr geben wird!
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RoFo schrieb:
Ich hoffe inständig, dass ihr für 60 Minuten Mld mindestens 70, besser 110 Euro nehmt.
Zusätzlich HB!
Alles andere wäre verantwortungslos, da es dann in spätesten 10 Jahren überhaupt keine Hands on Therapie mehr geben wird!
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guest schrieb:
M.E. ist der Wortlaut das Problem. Eine Doppelstunde ist was anderes als eine Doppelbehandlung. Eine Doppelstunde sind 2 Stunden. Eine Doppelbehandlung jedoch die doppelte Zeiteinheit einer einfachen Behandlung, wie lange das auch immer sein mag.
HMV korrigieren lassen in Doppelbehandlung
Hallo Zusammen,
ich habe folgende Frage:
Ich habe einen Beihilfepatient der einen Rezept mit folgendes Wortlaut hat:
40* KG nach Bobath mit HB in Form von Doppelstunde
Bis jetzt hat die Beihilfe die Rezepte immer ohne Problem bezhalt.
Jetzt wurde die Bezahlung mit folgende Bergündung gekürzt:
Nr. 1679 : Die im Heilbehandlungsverzeichnis genannte Mindestbehandlungsdauer ärztlich verordneter Heilbehandlungen ist die Regelbehandlungszeit, für die die entsprechenden Höchstbeträge maßgebend sind. Abweichungen hiervon sind nur möglich, wenn dies die verordnende Ärztin/ der verordnende Arzt bzw. die Leistungserbringerin / der Leistungserbringer entsprechend begründet.
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seseba schrieb:
Ich habe 60 min statt 30 behandelt und doppelter satz abgerechnet.
Ich habe 60 min statt 30 behandelt und doppelter satz abgerechnet.
das wäre bei mir schon dreifacher Satz.
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morpheus-06 schrieb:
seseba schrieb am 19.12.16 11:51:
Ich habe 60 min statt 30 behandelt und doppelter satz abgerechnet.
das wäre bei mir schon dreifacher Satz.
2. der Beihilfepreis ist auch nicht der Preis den du dem Pat. in Rechnung stellen sollst,sondern es ist ja nur eine Beipreis
bei mir hätte die Rechnung so ausgesehen(natürlich hätte ich den Pat. aufgeklärt, dass er nicht alles ersetzt bekommt :wink: )
168€( für 2h)+ 20€ HB= 188€x40=7520€ zahlbar sofort nach dem letzten Termin in bar :smile:
Ich habe 60 min statt 30 behandelt und doppelter satz abgerechnet.
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therapeutin schrieb:
1.verordnet war aber Doppelstunde...normalerweise hättest du das abrechnen müssen,was der Arzt verordnet hat :kissing_closed_eyes: unabhängig davon ,was irgendeine Beihilfestelle zum Teil ausgleicht.
seseba schrieb am 19.12.16 11:51:
2. der Beihilfepreis ist auch nicht der Preis den du dem Pat. in Rechnung stellen sollst,sondern es ist ja nur eine Beipreis
bei mir hätte die Rechnung so ausgesehen(natürlich hätte ich den Pat. aufgeklärt, dass er nicht alles ersetzt bekommt :wink: )
168€( für 2h)+ 20€ HB= 188€x40=7520€ zahlbar sofort nach dem letzten Termin in bar :smile:
Ich habe 60 min statt 30 behandelt und doppelter satz abgerechnet.
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Luciana schrieb:
..Barzahlung ZUM letzten Termin...;))
[...]
168€( für 2h)+ 20€ HB= 188€x40=7520€ zahlbar sofort nach dem letzten Termin in bar :smile:
[...]
Ich seh's schon wieder vor mir, "Ich hab aber keine Lust 40 Behandlungen auf mein Geld zu warten" :D
..Barzahlung ZUM letzten Termin...;))
nee, dann platzt der letzte Termin aus Kostengründen ... man muss €190 ja nicht ohne Not in den Sand setzen ;)
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Papa Alpaka schrieb:
therapeutin schrieb am 19.12.16 14:32:
Luciana schrieb am 6.1.17 21:23:
[...]
168€( für 2h)+ 20€ HB= 188€x40=7520€ zahlbar sofort nach dem letzten Termin in bar :smile:
[...]
Ich seh's schon wieder vor mir, "Ich hab aber keine Lust 40 Behandlungen auf mein Geld zu warten" :D
..Barzahlung ZUM letzten Termin...;))
nee, dann platzt der letzte Termin aus Kostengründen ... man muss €190 ja nicht ohne Not in den Sand setzen ;)
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therapeutin schrieb:
mal eine Frage. Hast du immer 2h behandelt und was hast du dafür berechnet?
seseba schrieb am 18.12.16 18:02:
Hallo Zusammen,
ich habe folgende Frage:
Ich habe einen Beihilfepatient der einen Rezept mit folgendes Wortlaut hat:
40* KG nach Bobath mit HB in Form von Doppelstunde
Bis jetzt hat die Beihilfe die Rezepte immer ohne Problem bezhalt.
Jetzt wurde die Bezahlung mit folgende Bergündung gekürzt:
Nr. 1679 : Die im Heilbehandlungsverzeichnis genannte Mindestbehandlungsdauer ärztlich verordneter Heilbehandlungen ist die Regelbehandlungszeit, für die die entsprechenden Höchstbeträge maßgebend sind. Abweichungen hiervon sind nur möglich, wenn dies die verordnende Ärztin/ der verordnende Arzt bzw. die Leistungserbringerin / der Leistungserbringer entsprechend begründet.
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