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und Proxomed.
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Das Rezept (und natürlich meine Rechnung) war 10 x KG 10 x MT 10 Massage und 10 x Fango.
Von der Massage wurden 0 Euro erstattet. Hattet ihr das schon mal? Vom Fango auch nur 11,80 (statt 20,50) Hattet ihr das auch schon? Wie muss das Rezept ausgestellt sein, dass die Beihilfe ihre Sätze übernimmt? (Meine Privatpreise sind über den Beihilfesätzen und die Patientin zahlt ja eh schon einiges drauf. Aber dass von der Massage gar nichts übernommen wird war mit auch neu).
Ich würde mich freuen wenn ihr mir helfen könntet.
Viele Grüße
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Elisabeth B schrieb:
Eine Patientin von mir hatte Problme mit der Kostenerstattung der Beilhilfe.
Das Rezept (und natürlich meine Rechnung) war 10 x KG 10 x MT 10 Massage und 10 x Fango.
Von der Massage wurden 0 Euro erstattet. Hattet ihr das schon mal? Vom Fango auch nur 11,80 (statt 20,50) Hattet ihr das auch schon? Wie muss das Rezept ausgestellt sein, dass die Beihilfe ihre Sätze übernimmt? (Meine Privatpreise sind über den Beihilfesätzen und die Patientin zahlt ja eh schon einiges drauf. Aber dass von der Massage gar nichts übernommen wird war mit auch neu).
Ich würde mich freuen wenn ihr mir helfen könntet.
Viele Grüße
Sie sollte schon ihre Verträge kennen!
Wir haben nur Großpackungen. Und das steht auch auf der Rechnung.
Die Kenntnisse der Sachbearbeiter sind sehr oft mangelhaft:
Eine Rechnung wurde gekürzt, da Fango kein Naturmoor ist...
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morpheus-06 schrieb:
und die KMT neben KG auf einer Vo. ist seit der Änderung der Beihilferichtlinie ist möglich.
2 es heißt: Krankengymnastische Behandlung2) (auch auf neurophysiologischer Grundlage, Atemtherapie) als Einzelbehandlung - einschließlich der erforderlichen Massage -
deshalb keine Massage
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therapeutin schrieb:
1. es muss neuerdings Naturfango drauf stehen,um 20,50 abzurechnen
2 es heißt: Krankengymnastische Behandlung2) (auch auf neurophysiologischer Grundlage, Atemtherapie) als Einzelbehandlung - einschließlich der erforderlichen Massage -
deshalb keine Massage
Das mit einschl. der erforderlichen Massage und die Fußnote, das KMT und KG nicht zusammen geht wurde bei der Änderung gestrichen.
Aktueller Text KG
Krankengymnastische Behandlung (auch auf neurophysiologischer Grund- lage, Atemtherapie) als Einzelbehandlung.
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morpheus-06 schrieb:
Komisch meine "Beihilfepatienten" bekommen die KMT seit Änderung der Richtlinie anteilig erstattet.
Das mit einschl. der erforderlichen Massage und die Fußnote, das KMT und KG nicht zusammen geht wurde bei der Änderung gestrichen.
Aktueller Text KG
Krankengymnastische Behandlung (auch auf neurophysiologischer Grund- lage, Atemtherapie) als Einzelbehandlung.
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Elisabeth B schrieb:
Hast du einen link dazu?
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morpheus-06 schrieb:
Google hilft dir weiter.
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sara45 schrieb:
solche VO haben wir oft. KG und KMT nicht am gleichen Tag abrechnen!! So zahlts auch die Beihilfe....
solche VO haben wir oft. KG und KMT nicht am gleichen Tag abrechnen!! So zahlts auch die Beihilfe....
Seit Änderung der Beihilferichtlinien geht das an einem Tag und auf einem RZ. Ich hab auch immer solche Patienten und keiner spricht von Problemen bei der Erstattung.
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Tempelritter schrieb:
sara45 schrieb am 16.1.17 09:02:
solche VO haben wir oft. KG und KMT nicht am gleichen Tag abrechnen!! So zahlts auch die Beihilfe....
Seit Änderung der Beihilferichtlinien geht das an einem Tag und auf einem RZ. Ich hab auch immer solche Patienten und keiner spricht von Problemen bei der Erstattung.
solche VO haben wir oft. KG und KMT nicht am gleichen Tag abrechnen!! So zahlts auch die Beihilfe....
Seit Änderung der Beihilferichtlinien geht das an einem Tag und auf einem RZ. Ich hab auch immer solche Patienten und keiner spricht von Problemen bei der Erstattung.
so ist es. Das mit an getrennten Tagen ist überhaupt nicht notwendig. Um ganz sicher zu gehen, kann man die KMT auch gesondert verordnen lassen. Speziell für die Sachbearbeiter die die Richtlinie nicht kennen wollen.
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morpheus-06 schrieb:
Tempelritter schrieb am 16.1.17 09:28:
sara45 schrieb am 16.1.17 09:02:
solche VO haben wir oft. KG und KMT nicht am gleichen Tag abrechnen!! So zahlts auch die Beihilfe....
Seit Änderung der Beihilferichtlinien geht das an einem Tag und auf einem RZ. Ich hab auch immer solche Patienten und keiner spricht von Problemen bei der Erstattung.
so ist es. Das mit an getrennten Tagen ist überhaupt nicht notwendig. Um ganz sicher zu gehen, kann man die KMT auch gesondert verordnen lassen. Speziell für die Sachbearbeiter die die Richtlinie nicht kennen wollen.
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Elisabeth B schrieb:
Kann es sein dass das nur für Beihilfe Bund gilt und nicht für Beihilfe Bayern?
2) Neben den Leistungen nach den Nummern 4 bis 6 sind Leistungen nach den Nummern 10 und 18 nur dann beihilfefähig, wenn sie aufgrund gesonderter Diagnosestellung und einer eigenständigen ärztlichen Verordnung erbracht werden.
Das würde bedeuten, wenn Bayern die Beihilfevorschriften nicht dem Bund angepasst hat, benötigt die KMT ein eigenes RZ. Da sollte sich deine Patientin schlau machen.
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Tempelritter schrieb:
Anlage 3 (zu § 23 Abs. 1 und § 24 Abs. 1 der BBhV)
2) Neben den Leistungen nach den Nummern 4 bis 6 sind Leistungen nach den Nummern 10 und 18 nur dann beihilfefähig, wenn sie aufgrund gesonderter Diagnosestellung und einer eigenständigen ärztlichen Verordnung erbracht werden.
Das würde bedeuten, wenn Bayern die Beihilfevorschriften nicht dem Bund angepasst hat, benötigt die KMT ein eigenes RZ. Da sollte sich deine Patientin schlau machen.
Komisch meine "Beihilfepatienten" bekommen die KMT seit Änderung der Richtlinie anteilig erstattet.
Das mit einschl. der erforderlichen Massage und die Fußnote, das KMT und KG nicht zusammen geht wurde bei der Änderung gestrichen.
Aktueller Text KG
Krankengymnastische Behandlung (auch auf neurophysiologischer Grund- lage, Atemtherapie) als Einzelbehandlung.
korrekt! :thumbsdown:
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stefan 302 schrieb:
morpheus-06 schrieb am 15.1.17 19:18:
Komisch meine "Beihilfepatienten" bekommen die KMT seit Änderung der Richtlinie anteilig erstattet.
Das mit einschl. der erforderlichen Massage und die Fußnote, das KMT und KG nicht zusammen geht wurde bei der Änderung gestrichen.
Aktueller Text KG
Krankengymnastische Behandlung (auch auf neurophysiologischer Grund- lage, Atemtherapie) als Einzelbehandlung.
korrekt! :thumbsdown:
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RoFo schrieb:
Dann soll sie mal in ihre Beihilferichtlinien schauen.
Sie sollte schon ihre Verträge kennen!
Wir haben nur Großpackungen. Und das steht auch auf der Rechnung.
Die Kenntnisse der Sachbearbeiter sind sehr oft mangelhaft:
Eine Rechnung wurde gekürzt, da Fango kein Naturmoor ist...
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morpheus-06 schrieb:
Mit sowas gehe ich gar nicht um, ich gebe das ab was auf der Vo. steht und berechne die Summe die in der HV vereinbart ist. Die jeweiligen Versicherungsverträge kennt nur der Versicherte.
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Elisabeth B schrieb:
Die Patientin hat das auch aus eigener Tasche bezahlt. Möchte aber wieder behandelt werden u hat gefragt was denn auf dem Rezept stehen soll.
Die Patientin hat das auch aus eigener Tasche bezahlt. Möchte aber wieder behandelt werden u hat gefragt was denn auf dem Rezept stehen soll.
Das muss sie mit ihrem Kostenträger klären!
Leute, ihr müsst euch auch mal abgrenzen.
Ein Physio ist selten zugleich Versicherungsfachmensch!
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RoFo schrieb:
Elisabeth B schrieb am 15.1.17 19:01:
Die Patientin hat das auch aus eigener Tasche bezahlt. Möchte aber wieder behandelt werden u hat gefragt was denn auf dem Rezept stehen soll.
Das muss sie mit ihrem Kostenträger klären!
Leute, ihr müsst euch auch mal abgrenzen.
Ein Physio ist selten zugleich Versicherungsfachmensch!
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Elisabeth B schrieb:
Ok das mit dem Fango versteh ich. Aber warum wurde die Massage nicht erstattet? Wie geht ihr mit soetwas um?
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Die 20,50 Euro werden für die Fango nur bezahlt, wenn diese als Naturfango erfolgte bzw. so auf der Rechnung spezifiziert ist. Die Erstattung für Massage kann laut Beihilferichtlinien verweigert werden, wenn diese zusammen mit KG oder MT auf einem Verordnungsblatt rezeptiert wurde. Das nächste Mal also auf getrennte Verodnungsblätter und auf der Rechnung "Naturfango" vermerken.
Die neuen Beihilfereichtlinien haben das gesonderte Verordnen auf verschiedenen Rezepten mit verschiedenen Diagnosen gekänzelt. Es ist also möglich, auf einem Rezept zwei oder drei HM zu verordnen bei einer Diagnose.
Das kann also nicht der Grund sein...
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stefan 302 schrieb:
MikeL schrieb am 18.1.17 06:56:
Die 20,50 Euro werden für die Fango nur bezahlt, wenn diese als Naturfango erfolgte bzw. so auf der Rechnung spezifiziert ist. Die Erstattung für Massage kann laut Beihilferichtlinien verweigert werden, wenn diese zusammen mit KG oder MT auf einem Verordnungsblatt rezeptiert wurde. Das nächste Mal also auf getrennte Verodnungsblätter und auf der Rechnung "Naturfango" vermerken.
Die neuen Beihilfereichtlinien haben das gesonderte Verordnen auf verschiedenen Rezepten mit verschiedenen Diagnosen gekänzelt. Es ist also möglich, auf einem Rezept zwei oder drei HM zu verordnen bei einer Diagnose.
Das kann also nicht der Grund sein...
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Elisabeth B schrieb:
Aber gilt das für alle Beihilfen? Es gibt Länderspezifische und die vom Bund.
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morpheus-06 schrieb:
Deine Pat. soll widersprechen und sich auf die Beihilferichtlinie Bund berufen.
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MikeL schrieb:
Die 20,50 Euro werden für die Fango nur bezahlt, wenn diese als Naturfango erfolgte bzw. so auf der Rechnung spezifiziert ist. Die Erstattung für Massage kann laut Beihilferichtlinien verweigert werden, wenn diese zusammen mit KG oder MT auf einem Verordnungsblatt rezeptiert wurde. Das nächste Mal also auf getrennte Verodnungsblätter und auf der Rechnung "Naturfango" vermerken.
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