Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
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RoFo schrieb:
Was ist denn ein Beihilferezept???
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a 35 schrieb:
Hallo,kann man bei einem Beihilfe Rezept At und KG an einem Tag abrechnen oder müssen es zwei verschiedene Tage sein? (wie KG und Massage)Danke
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a 35 schrieb:
:smirk:nicht besonders hilfreich diese Antwort!!
eine Verordnung vom Arzt mit 10 x KG, 10 x AT und H.R. und 10 x Hausbesuch.
Zwei unterschiedliche Diagnosen.
Pat. ist beihilfeberechtigt.
Meine Frage: akzeptiert die Beihilfe, wenn alles an einem Tag gemacht wird?
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Idealerweise sollte sich der Patient selbst um so etwas kümmern.
Oder, wenn du es selber wissen willst, müsstest du dich mit den entsprechenden Beihilferichtlinien (Bund/Länder) auseinander setzen.
Ich selber kann die Frage nicht beantworten, wüsste aber nicht, was dagegen sprechen sollte.
Das weiß ich aber bei KG u Mass auch nicht.
Mein og Antwort war eine Frage.
Dass diese nicht deine Frage beantworten kann und demnach nicht hilfreich ist, liegt in der Natur der Sache!
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RoFo schrieb:
Also ein normales Privatrezept.
Idealerweise sollte sich der Patient selbst um so etwas kümmern.
Oder, wenn du es selber wissen willst, müsstest du dich mit den entsprechenden Beihilferichtlinien (Bund/Länder) auseinander setzen.
Ich selber kann die Frage nicht beantworten, wüsste aber nicht, was dagegen sprechen sollte.
Das weiß ich aber bei KG u Mass auch nicht.
Mein og Antwort war eine Frage.
Dass diese nicht deine Frage beantworten kann und demnach nicht hilfreich ist, liegt in der Natur der Sache!
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a 35 schrieb:
wenn du es ganz genau wissen willst:
eine Verordnung vom Arzt mit 10 x KG, 10 x AT und H.R. und 10 x Hausbesuch.
Zwei unterschiedliche Diagnosen.
Pat. ist beihilfeberechtigt.
Meine Frage: akzeptiert die Beihilfe, wenn alles an einem Tag gemacht wird?
kein Problem. Seit einigen Jahren sind bei der Beihilfe endlich alle Kombinationen - auch bei selber Diagnose - erstattungsfähig (KG + Massage, KG + MT + Massage, KG + AT, etc.).
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Hallo a35,
kein Problem. Seit einigen Jahren sind bei der Beihilfe endlich alle Kombinationen - auch bei selber Diagnose - erstattungsfähig (KG + Massage, KG + MT + Massage, KG + AT, etc.).
Gruß von Monique
aber Obacht, wenn noch vor der Behandlung ganz viel Wert auf "Beihilfe" gelegt wird. Meine Erfahrung (und die vieler anderen Therapeuten) ist, dass Beihilfeberechtigte auch nur den Behilfesatz bezahlen wollen.
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Die Vereinbarung über die Vergütungshöhe sollte vor der ersten Behandlung erfolgen, inklusive Informationen der Patienten über die zu erwartende Zuzahlung.
Und genau deshalb ist es wichtig zu wissen, wie die Patienten versichert sind.
Wenn die Patienten nur den Beihilfesatz zahlen möchten ist die Behandlungszeit eben entsprechend zu kürzen. Und darüber müssen die Patienten informiert werden - vor der ersten Behandlung.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Beihilfe ist Beihilfe. Ob vor oder nach der Behandlung, die Beihilfe erstattet nur den Beihilfetarif. Das dürfte allen Therapeuten und beihilfeberechtigten Patienten hinlänglich bekannt sein.
Die Vereinbarung über die Vergütungshöhe sollte vor der ersten Behandlung erfolgen, inklusive Informationen der Patienten über die zu erwartende Zuzahlung.
Und genau deshalb ist es wichtig zu wissen, wie die Patienten versichert sind.
Wenn die Patienten nur den Beihilfesatz zahlen möchten ist die Behandlungszeit eben entsprechend zu kürzen. Und darüber müssen die Patienten informiert werden - vor der ersten Behandlung.
Gruß von Monique
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Ligamentum schrieb:
Hallo a 35,
aber Obacht, wenn noch vor der Behandlung ganz viel Wert auf "Beihilfe" gelegt wird. Meine Erfahrung (und die vieler anderen Therapeuten) ist, dass Beihilfeberechtigte auch nur den Behilfesatz bezahlen wollen.
:blush:
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a 35 schrieb:
Danke sehr!
:blush:
Honorarvertrag vor der Behandlung mit dem Patienten sollte doch wohl ausreichen?
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Beihilfe-Erstattungen können wir uns mit nur einem Klick aus dem Netz holen.
Wir kennen unsere Privatpreise.
Mit der dann doch recht einfachen und unkomplizierten Subtraktion können wir den Beihilfepatienten auf den Cent genau über Ihre Zuzahlung informieren.
Warum sollte man - bei der guten Bezahlung durch PPs - diesen winzigen Service nicht anbieten?
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Die GKV-Preise sind uns bekannt.
Beihilfe-Erstattungen können wir uns mit nur einem Klick aus dem Netz holen.
Wir kennen unsere Privatpreise.
Mit der dann doch recht einfachen und unkomplizierten Subtraktion können wir den Beihilfepatienten auf den Cent genau über Ihre Zuzahlung informieren.
Warum sollte man - bei der guten Bezahlung durch PPs - diesen winzigen Service nicht anbieten?
Gruß von Monique
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PhysioDino schrieb:
Sorry, aber warum müssen wir Therapeuten uns Gedanken um die Versicherungen, Beihilfe, Prozentuale Erstattungen usw. der Patienten machen?
Honorarvertrag vor der Behandlung mit dem Patienten sollte doch wohl ausreichen?
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